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Verwaltungsbericht der Stadt Düren 1959
6  Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen
Auf dem Sachgebiet der Wohnungsbaufinanzierung muß für das Rechnungsjahr 1959 leider festgestellt werden, daß die Bauleistung hinter dem Ergebnis des Vorjahres zurückgeblieben ist.
Dieser Rückgang in der Zahl der finanzierten Wohnungen ist eingetreten, obwohl die Stadt Düren durch die Anwendung des gemischten Finanzierungssystems, d.h., durch den Einsatz nachrangiger Landesdarlehen in Verbindung mit Aufwendungsbeihilfen, die dem einzelnen Darlehensnehmer zugeteilten Mittel stark gekürzt hat.
Zu Beginn dieses Rechnungsjahres konnte die Lage zunächst optimistisch beurteilt werden, weil das neue Finanzierungssystem die Schaffung einer größeren Anzahl von Wohnungen erwarten ließ. Es konnte jedoch nicht vorausgesehen werden, daß die in den Vorjahren übliche Zuteilung allgemeiner Landesdarlehen zur Jahresmitte ausbleibt.
Da die besonders stark kriegszerstörten Städte bei der Zuteilung von Landesmitteln nicht in dem erhofften Maße berücksichtigt worden sind, konnte der Wiederaufbau zur Beseitigung der immer noch vorhandenen großen Wohnungsnot nicht in dem gewünschten Maße fortgeführt werden. Gegenüber dem Vorjahre sind 2,2 Millionen DM Landesdarlehen weniger bewilligt worden.
Der sehr geringen Zuteilung an öffentlichen Wohnungsbaumitteln steht nach wie vor ein großer Bestand an bewilligungsreifen Baumaßnahmen gegenüber. Während die Bauherren, die ihre Bauabsichten auf Trümmergrundstücken verwirklichen wollen, die Aussicht haben, nach einer gewißen Wartezeit öffentliche Mittel zu erhalten, ist es nicht möglich, auch die Grundstückseigentümer zu berücksichtigen, die Wohnungsbaumaßnahmen auf bisher unbebauten Baulücken-Grundstücken durchführen wollen.
Die besonderen Verhältnisse des Jahres 1959 haben die Stadt Düren veranlaßt, den Wohnungsbau durch die Übernahme von Bürgschaften zu intensivieren. Die Mieten für die ohne nachstellige Landesdarlehen erstellten Wohnungen betragen 2,– DM je qm Wohnfläche. Das Land gewährt auch in diesen Fällen verlorene Aufwendungsbeihilfen. Wegen des Risikos, das mit dem Bau solcher Wohnungen für den Bauherrn verbunden ist und wegen der Verknappung der Kapitalmarktmittel wird von dieser Finanzierungsmöglichkeit nur in beschränktem Maße Gebrauch gemacht.

Im Wiederaufbau wurden in 53 Bewilligungsfällen rd. 1,6 Mill. Landesdarlehen verausgabt. Aufwendungsbeihilfen wurden in 45 Fällen in Höhe von 71.300,– jährlich bewilligt. Die Zahl der geförderten Wohnungen beträgt 203.
Die im Wiederaufbau finanzierten Wohnungen hatten folgende Zweckbindung:
für SBZ-Zuwanderer 87
zur Beseitigung von Notunterkünften 25
für Umsiedlungsmaßnahmen 13
nichtzweckgebunden, insbesondere Bauherrenwohnungen 69
nur mit Aufwendungsbeihilfen finanziert und ohne Zweckbindung 9
 203
Die Gesamtherstellungskosten dieser Wiederaufbauprojekte liegen bei DM 6,7 Millionen.

Im Neubau wurden in 48 Fällen Wohnungsbaumittel in Höhe von DM 1,5 Millionen bewilligt. Aufwendungsbeihilfen sind in 44 Fällen in Höhe von DM 59.100,– zur Verfügung gestellt worden. Mit diesen Mitteln sind 146 Wohnungseinheiten gefördert worden.
Folgende Zweckbindungen wurden für diese Neubauwohnungen ausgesprochen:
für SBZ-Zuwanderer 8
für Umsiedlungsmaßnahmen 18
für Angehörige der Gesellschaft für kernphysikalische Forschung 3
für Bauherrenwohnungen und Wohnungen in Familienheimen 73
Wohnungen ohne Zweckbindung nur mit Aufwendungsbeihilfen 44
 146
Die Gesamtherstellungskosten der Neubaumaßnahmen betrugen rd. DM 7,5 Millionen. Erfreulich ist festzustellen, daß das Eigenheim-Programm „300“ im Jahre 1959 mit 60 Eigenheimen abgeschlossen werden konnte.

Mit öffentlichen Mitteln wurden demnach im Rechnungsjahr 1959 insgesamt finanziert:
a) im Wiederaufbau 203 Wohnungen mit rd. 1,6 Millionen DM Landesdarlehen
b) im Neubau 146 Wohnungen mit rd. 1,5 Millionen DM Landesdarlehen
insgesamt 349 Wohnungen mit rd. 3,1 Millionen DM

Entsprechend der Zuteilung von Landesmitteln im Jahre 1958 wurden im Berichtsjahr bezugsfertig und bezogen:
a) im sozialen Wohnungsbau 501 WE
b) im freifinanzierten Wohnungsbau 97 WE
insgesamt 598 WE
mit 2.130 Räumen und 34.652 qm Wohnfläche.

Gegenüber dem Vorjahr sind damit 88 Wohnungen weniger erstellt worden.
Das Wohnungsamt schätzt den Fehlbestand auf Grund der immer noch sehr großen Zahl von Wohnungssuchenden auch heute noch auf rd. 2.000 Wohnungseinheiten, der nicht zuletzt durch das stetige Wachsen der Bevölkerungszahl unserer Stadt – im Jahre 1959 wiederum 1.500 Personen – verursacht wird.
In den Vormerklisten des Wohnungsamtes waren als wohnungssuchend am 1.3.1960 3.864 Familien (1958: 3.791) mit 10.125 Personen (1958: 10.937) registriert.
Zieht man von dieser Zahl die „unechten Wohnungssuchenden“ (Familien, die eine Wohnung haben und sich nur verbessern wollen) ab, so verbleiben schätzungsweise 2.000 echte Wohnungssuchende. Dazu kommen aber wieder mehrere hundert auswärtige Wohnungssuchende, insbesondere Pendler.