|
|
||||||
![]() |
|
|||||
|
|
|
|||||
|
|
||||||
|
|
|
|||||
|
|
||||||
|
|
|
|||||
|
|
||||||
|
|
||||||
|
Verwaltungsbericht der Stadt Düren
1958
|
|
|||||
|
|
||||||
|
6 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen
Das Rechnungsjahr 1958 war für das
Sachgebiet Wohnungsbaufinanzierung von einer Fülle von
Erscheinungen begleitet, die teils im positiven Sinne
registriert werden konnten, teils aber auch erschwerende
Auswirkungen zeigten.
In den Vordergrund soll der anhaltend rege
Bauwille der Bürgerschaft gestellt werden. Der Bestand an
bewilligungsreifen Darlehensanträge ist niemals so gross
gewesen, wie es im Vorjahr der Fall war. Der Stadt Düren
ist es dadurch im Gegensatz zu anderen Städten gelungen,
die ihr zugeteilten Wohnungsbaumittel zügig einzusetzen.
Die Bestrebungen der Bauherren wurden begünstigt durch
konstante Baupreise und durch eine günstige Entwicklung
des Kapitalmarktes.
Bereits im Vorjahresbericht konnte für
den Wohnungsbau eine positive Entwicklung des Kapitalmarktes
festgestellt werden. Die Lage hat sich im Rechnungsjahre 1958
noch verbessert und führte zu einer beachtlichen Senkung
der Hypothekenzinsen.
Hinsichtlich der Abwicklung der
Wohnungsbaufinanzierung verdient die Einrichtung der
Wohnungsbauförderungsanstalt eine besondere Betrachtung.
Diese Anstalt nahm am 1.4.58 ihre Tätigkeit auf. Von
diesem Zeitpunkt ab ist die Stadt Düren auch
Bewilligungsbehörde für Neubaufälle.
Hierfür lag die Bewilligungsbefugnis vorher bei der
Regierung in Aachen. Der Übergang vollzog sich ohne
Schwierigkeiten, weil die Stadt den grössten Teil der
Arbeiten schon vor dem 1.4.58 zu leisten hatte und weil dem
Neubau – abgesehen von Familienheimen – wegen der
immer noch grossen Verpflichtung im Wiederaufbau leider eine
untergeordnete Bedeutung zukommen muss.
Leider muss festgestellt werden, dass das
jetzige zentrale Auszahlungsverfahren für öffentliche
Baudarlehen durch die Wohnungsbauförderungsanstalt
verzögernd wirkt. Bis zum vorgenannten Zeitpunkt wurde mit
dem Bewilligungsbescheid dem Bauherren der
Schuldurkundenvordruck übersandt. Der beurkundende Notar
stellte nach Ausfertigung der Schuldurkunde eine
Garantieerklärung aus, damit noch vor Eintragung in das
Grundbuch der Bauherr in den Genuss der öffentlichen
Darlehen kommen konnte. Die gesamte Bearbeitungszeit
hierfür betrug 8-14 Tage. Nach dem neuen Verfahren
über die Wohnungsbauförderungsanstalt erhält der
Bauherr erst den Vordruck der Schuldurkunde durch diese bei
Vorlage der Akten. Die Auszahlung der ersten Darlehensrate
erfolgt erst in der Regel nach Eintragung in das Grundbuch. Nur
in besonderen Ausnahmefällen gibt sich die
Wohnungsbauförderugsanstalt mit einer
Garantieerklärung zufrieden. Die Bearbeitungszeit für
die Bestellung der Hypotheken bis zur Auszahlung der ersten
Rate beträgt nach dem neuen Verfahren zwischen 6 und 8
Wochen.
Von besonderer Bedeutung ist schliesslich
eine Änderung der Finanzierung seit dem 1.1.59.
Während das Land bis zu diesem Zeitpunkt öffentliche
Mittel als zinsverbilligte nachrangige Landesdarlehen
einsetzte, vollzieht sich die Wohnungsbaufinanzierung nunmehr
im wesentlichen durch eie Verbindung von Kapitalsubvention und
Auifwendungsbeihilfe. Die über den erststelligen
Beleihungsraum erforderlich werdenden Hypotheken sind
landesverbürgt.
Hinter dieser Feststellung verbirgt sich
ein beträchtlicher Mehraufwand an Arbeitsleistungen der
Bewilligungsbehörde. Für den privaten Bauherrn ist
das Finanzierungssystem schwer verständlich geworden. Die
Stadt hat die zur Bewilligung anstehenden und früher
eingereichten Darlehensanträge von amtswegen umgestellt
und dadurch erreicht, dass die Wohnungsbauvorhaben mit Beginn
der Bausaison anlaufen konnten. Als positives Ergebnis der ab
1.1.59 eingeführten Neuregelung kann eine Steigerung des
Bauvolumens und der Zahl der Wohnungen festgehalten werden. In
Zukunft wird es damit wieder möglich sein, eine
grössere Anzahl von Bürgern mit Wohnraum zu
versorgen.
Nach dem jetzt vollzogenen guten Start in
das Baujahr 1959 darf jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass
die Zuteilung der Landesdarlehen in der ersten Hälfte des
Berichtsjahres zu ernster Sorge Anlass gab. Zunächst
musste im Mai 1958 ein Ausfall an Stadtkernmitteln hingenommen
werden. Trotz grösster Anstrengungen der Verwaltung und
persönlicher Vorsprache beim Wiederaufbauminister waren
Sonderzuteilungen nicht zu erreichen. Durch diesen
Mittelausfall wurde das Wohnungsbauergebnis negativ
beeinflusst. Hinzu kam, dass der im Durchschnitt je
Wohnungseinheit bewilligte Betrag der öffentlichen Mittel
je nach Grösse der Wohnung bis zu 20.000,– DM
anstieg. Die Zahl der in den ersten 9 Monaten des
Berichtsjahres geförderten Wohnungen fiel dadurch im
Vergleich zum Vorjahr um etwa 50% ab. Wenn auch das neue
Finanzierungssystem eine optimistische Beuteilung rechtfertigt,
so ist leider festzustellen, dass die Zahl der insgesamt
geförderten Wohnungen hinter dem Ergebnis des Vorjahres
zurück bleibt.
Im Wiederaufbau wurden in 69
Bewilligungsfällen etwa 3,3 Millionen DM an Landesdarlehen
verausgabt. Die Zahl der geförderten Wohnungseinheiten
beträgt 288.
Die im Wiederaufbau finanzierten Wohnungen
hatten folgende Zweckbindungen:
Innere Umsiedlung 4
Zuwanderer aus der sowjetischen
Besatzungszone 135
Beseitigung von Notunterkünften 18
Wohnungssuchende mit geringem Einkommen 30
Nichtzweckgebundene Wohnungen und
Bauherrenwohnungen 101
288
Die Gesamtherstellungskosten dieser
Wiederaufbauprojekte liegen bei etwa 8,7 Millionen DM.
Im Neubau wurden in 49 Einzelfällen
Wohnungsbaumittel in Höhe von 2 Mill. DM bewilligt. Mit
diesen Mitteln sind insgesamt 151 Wohnungen gefördert
worden. Die Bauvorhaben hatten folgende Zweckbindungen:
Zuwanderer aus der sowj. Besatzungszone 25
Beseitigung von Notunterkünften 71
Wohnungen in Familienheimen für
Wohnungssuchende
mit geringem Einkommen 34
nicht zweckgebundene Wohnungen in
Familienheimen 21
151
Die Gesamtherstellungskosten
fürNeubaumassnahmen betragen rd. 4,5 Mill. DM
Mit öffentlichen Mitteln wurden
demnach im Rechnungsjahr 1958 insgesamt finanziert:
a) im Wiederaufbau
288 Wohnungen mit rd. 3,3 Mill. DM
Landesdarlehen
b) im Neubau
151 Wohnungen mit 2,0 Mill. DM
Landesdarlehen
zus 439 Wohnungen mit rd. 5,3 Mill. DM
Landesdarlehen
Im Berichtsjahr sind bezugsfertig und
bezogen worden:
im sozialen Wohnungsbau erstellte Wohnungen
633 WE
im freifinanzierten Wohnungsbau erstellte
Wohnungen 53 WE
686 WE
mit insgesamt 2.372 Räumen und 32.977
qm Wohnfläche.
Gegenüber dem Vorjahre sind 69
Wohnungen mit 465 Räumen und 6063 qm Wohnfläche
weniger erstellt worden.
Seit dem Jahre 1948 wurden durch Neubau,
durch Wiederaufbau und Wiederherstellung gewonnen:
![]()
Die Wohnraumlage der Stadt Düren zeigt
folgendes Bild:
![]()
Gegenüber dem Wohnungsbestand vor der
Zerstörung der Stadt fehlen heute noch 808 Wohnungen.
Diese Zahl zeigt jedoch nicht das wirkliche Bild des
Wohnraumbedarfs, denn heute werden vielfach Wohnungen durch
Teilung mehrfach gezählt, die früher eine
Wohnungseinheit bildeten.
Das Wohnungsamt schätzt den reinen
Fehlbestand auf noch rund 2.000 Wohnungseinheiten.
Im Berichtsjahre wurden durch Neubau 105
gewerbliche Räume mit 3.034 qm Fläche geschaffen. Das
bedeutet, daß gegenüber dem Vorjahre 22 Räume
weniger erstellt wurden. Für gewerbliche Räume ist
ein weiterer Bedarf nicht mehr vorhanden.
Die Rückführung Dürener
Bürger in ihre Heimatstadt wurde auch im Berichtsjahre
fortgesetzt. Es wurden zurückgeführt:
Im Rahmen der Maßnahme
„Äußere Umsiedlung“
15 Familien mit 54 Personen
Im Rahmen dr Maßnahme „Innere
Umsiedlung“
7 Familien mit 19 Personen
Aus den Landgemeinden des Kreises
Düren
14 Familien mit 51 Personen
zusammen: 36 Familien mit 124 Personen
Im Berichtsjahr haben 17 Familien auf eine
Rückführung nach Düren verzichtet. Die Zahl der
noch in der Evakuierung lebenden registrierten Familien
beträgt 10. Davon wohnen noch im Kreisgebiet 7 Familien.
Zwei Familien sind bereits in Düren
behelfsmäßig untergebracht und nur noch eine Familie
wohnt außerhalb des Kreisgebietes. Für diese ist
bereits eine Wohnung im Bau.
Es kann die Rückführung
Dürener Evakuierter als nahezu abgeschlossen angesehen
werden.
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|