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Verwaltungsbericht der Stadt Düren 1958
6  Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen
Das Rechnungsjahr 1958 war für das Sachgebiet Wohnungsbaufinanzierung von einer Fülle von Erscheinungen begleitet, die teils im positiven Sinne registriert werden konnten, teils aber auch erschwerende Auswirkungen zeigten.
In den Vordergrund soll der anhaltend rege Bauwille der Bürgerschaft gestellt werden. Der Bestand an bewilligungsreifen Darlehensanträge ist niemals so gross gewesen, wie es im Vorjahr der Fall war. Der Stadt Düren ist es dadurch im Gegensatz zu anderen Städten gelungen, die ihr zugeteilten Wohnungsbaumittel zügig einzusetzen. Die Bestrebungen der Bauherren wurden begünstigt durch konstante Baupreise und durch eine günstige Entwicklung des Kapitalmarktes.
Bereits im Vorjahresbericht konnte für den Wohnungsbau eine positive Entwicklung des Kapitalmarktes festgestellt werden. Die Lage hat sich im Rechnungsjahre 1958 noch verbessert und führte zu einer beachtlichen Senkung der Hypothekenzinsen.
Hinsichtlich der Abwicklung der Wohnungsbaufinanzierung verdient die Einrichtung der Wohnungsbauförderungsanstalt eine besondere Betrachtung. Diese Anstalt nahm am 1.4.58 ihre Tätigkeit auf. Von diesem Zeitpunkt ab ist die Stadt Düren auch Bewilligungsbehörde für Neubaufälle. Hierfür lag die Bewilligungsbefugnis vorher bei der Regierung in Aachen. Der Übergang vollzog sich ohne Schwierigkeiten, weil die Stadt den grössten Teil der Arbeiten schon vor dem 1.4.58 zu leisten hatte und weil dem Neubau – abgesehen von Familienheimen – wegen der immer noch grossen Verpflichtung im Wiederaufbau leider eine untergeordnete Bedeutung zukommen muss.
Leider muss festgestellt werden, dass das jetzige zentrale Auszahlungsverfahren für öffentliche Baudarlehen durch die Wohnungsbauförderungsanstalt verzögernd wirkt. Bis zum vorgenannten Zeitpunkt wurde mit dem Bewilligungsbescheid dem Bauherren der Schuldurkundenvordruck übersandt. Der beurkundende Notar stellte nach Ausfertigung der Schuldurkunde eine Garantieerklärung aus, damit noch vor Eintragung in das Grundbuch der Bauherr in den Genuss der öffentlichen Darlehen kommen konnte. Die gesamte Bearbeitungszeit hierfür betrug 8-14 Tage. Nach dem neuen Verfahren über die Wohnungsbauförderungsanstalt erhält der Bauherr erst den Vordruck der Schuldurkunde durch diese bei Vorlage der Akten. Die Auszahlung der ersten Darlehensrate erfolgt erst in der Regel nach Eintragung in das Grundbuch. Nur in besonderen Ausnahmefällen gibt sich die Wohnungsbauförderugsanstalt mit einer Garantieerklärung zufrieden. Die Bearbeitungszeit für die Bestellung der Hypotheken bis zur Auszahlung der ersten Rate beträgt nach dem neuen Verfahren zwischen 6 und 8 Wochen.
Von besonderer Bedeutung ist schliesslich eine Änderung der Finanzierung seit dem 1.1.59. Während das Land bis zu diesem Zeitpunkt öffentliche Mittel als zinsverbilligte nachrangige Landesdarlehen einsetzte, vollzieht sich die Wohnungsbaufinanzierung nunmehr im wesentlichen durch eie Verbindung von Kapitalsubvention und Auifwendungsbeihilfe. Die über den erststelligen Beleihungsraum erforderlich werdenden Hypotheken sind landesverbürgt.
Hinter dieser Feststellung verbirgt sich ein beträchtlicher Mehraufwand an Arbeitsleistungen der Bewilligungsbehörde. Für den privaten Bauherrn ist das Finanzierungssystem schwer verständlich geworden. Die Stadt hat die zur Bewilligung anstehenden und früher eingereichten Darlehensanträge von amtswegen umgestellt und dadurch erreicht, dass die Wohnungsbauvorhaben mit Beginn der Bausaison anlaufen konnten. Als positives Ergebnis der ab 1.1.59 eingeführten Neuregelung kann eine Steigerung des Bauvolumens und der Zahl der Wohnungen festgehalten werden. In Zukunft wird es damit wieder möglich sein, eine grössere Anzahl von Bürgern mit Wohnraum zu versorgen.
Nach dem jetzt vollzogenen guten Start in das Baujahr 1959 darf jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass die Zuteilung der Landesdarlehen in der ersten Hälfte des Berichtsjahres zu ernster Sorge Anlass gab. Zunächst musste im Mai 1958 ein Ausfall an Stadtkernmitteln hingenommen werden. Trotz grösster Anstrengungen der Verwaltung und persönlicher Vorsprache beim Wiederaufbauminister waren Sonderzuteilungen nicht zu erreichen. Durch diesen Mittelausfall wurde das Wohnungsbauergebnis negativ beeinflusst. Hinzu kam, dass der im Durchschnitt je Wohnungseinheit bewilligte Betrag der öffentlichen Mittel je nach Grösse der Wohnung bis zu 20.000,– DM anstieg. Die Zahl der in den ersten 9 Monaten des Berichtsjahres geförderten Wohnungen fiel dadurch im Vergleich zum Vorjahr um etwa 50% ab. Wenn auch das neue Finanzierungssystem eine optimistische Beuteilung rechtfertigt, so ist leider festzustellen, dass die Zahl der insgesamt geförderten Wohnungen hinter dem Ergebnis des Vorjahres zurück bleibt.

Im Wiederaufbau wurden in 69 Bewilligungsfällen etwa 3,3 Millionen DM an Landesdarlehen verausgabt. Die Zahl der geförderten Wohnungseinheiten beträgt 288.
Die im Wiederaufbau finanzierten Wohnungen hatten folgende Zweckbindungen:
Innere Umsiedlung 4
Zuwanderer aus der sowjetischen Besatzungszone 135
Beseitigung von Notunterkünften 18
Wohnungssuchende mit geringem Einkommen 30
Nichtzweckgebundene Wohnungen und Bauherrenwohnungen 101
 288

Die Gesamtherstellungskosten dieser Wiederaufbauprojekte liegen bei etwa 8,7 Millionen DM.

Im Neubau wurden in 49 Einzelfällen Wohnungsbaumittel in Höhe von 2 Mill. DM bewilligt. Mit diesen Mitteln sind insgesamt 151 Wohnungen gefördert worden. Die Bauvorhaben hatten folgende Zweckbindungen:
Zuwanderer aus der sowj. Besatzungszone 25
Beseitigung von Notunterkünften 71
Wohnungen in Familienheimen für Wohnungssuchende
mit geringem Einkommen 34
nicht zweckgebundene Wohnungen in Familienheimen 21
 151
Die Gesamtherstellungskosten fürNeubaumassnahmen betragen rd. 4,5 Mill. DM

Mit öffentlichen Mitteln wurden demnach im Rechnungsjahr 1958 insgesamt finanziert:
a) im Wiederaufbau
288 Wohnungen mit rd. 3,3 Mill. DM Landesdarlehen
b) im Neubau
151 Wohnungen mit 2,0 Mill. DM Landesdarlehen
zus 439 Wohnungen mit rd. 5,3 Mill. DM Landesdarlehen

Im Berichtsjahr sind bezugsfertig und bezogen worden:
im sozialen Wohnungsbau erstellte Wohnungen 633 WE
im freifinanzierten Wohnungsbau erstellte Wohnungen 53 WE
 686 WE
mit insgesamt 2.372 Räumen und 32.977 qm Wohnfläche.

Gegenüber dem Vorjahre sind 69 Wohnungen mit 465 Räumen und 6063 qm Wohnfläche weniger erstellt worden.

Seit dem Jahre 1948 wurden durch Neubau, durch Wiederaufbau und Wiederherstellung gewonnen:



Die Wohnraumlage der Stadt Düren zeigt folgendes Bild:



Gegenüber dem Wohnungsbestand vor der Zerstörung der Stadt fehlen heute noch 808 Wohnungen. Diese Zahl zeigt jedoch nicht das wirkliche Bild des Wohnraumbedarfs, denn heute werden vielfach Wohnungen durch Teilung mehrfach gezählt, die früher eine Wohnungseinheit bildeten.
Das Wohnungsamt schätzt den reinen Fehlbestand auf noch rund 2.000 Wohnungseinheiten.

Im Berichtsjahre wurden durch Neubau 105 gewerbliche Räume mit 3.034 qm Fläche geschaffen. Das bedeutet, daß gegenüber dem Vorjahre 22 Räume weniger erstellt wurden. Für gewerbliche Räume ist ein weiterer Bedarf nicht mehr vorhanden.

Die Rückführung Dürener Bürger in ihre Heimatstadt wurde auch im Berichtsjahre fortgesetzt. Es wurden zurückgeführt:
Im Rahmen der Maßnahme „Äußere Umsiedlung“
 15 Familien mit 54 Personen
Im Rahmen dr Maßnahme „Innere Umsiedlung“
 7 Familien mit 19 Personen
Aus den Landgemeinden des Kreises Düren
 14 Familien mit 51 Personen
zusammen: 36 Familien mit 124 Personen
Im Berichtsjahr haben 17 Familien auf eine Rückführung nach Düren verzichtet. Die Zahl der noch in der Evakuierung lebenden registrierten Familien beträgt 10. Davon wohnen noch im Kreisgebiet 7 Familien. Zwei Familien sind bereits in Düren behelfsmäßig untergebracht und nur noch eine Familie wohnt außerhalb des Kreisgebietes. Für diese ist bereits eine Wohnung im Bau.
Es kann die Rückführung Dürener Evakuierter als nahezu abgeschlossen angesehen werden.