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Verwaltungsbericht der Stadt Düren
1957
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6 Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen
Das Rechnungsjahr 1957 stand hinsichtlich
der Wohnungsbauförderung im Zeichen des Zweiten
Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz).
Dieses Gesetz trat am 1.1.1957 in Kraft. Das neugeregelte
Bewilligungsverfahren konnte jedoch erst in den Monaten
Mai/Juni anlaufen. Diese Verzögerung trat wegen der sehr
hohen Bewilligungen in den Monaten Oktober bis Dezmber 1956
nach außen hin kaum in Erscheinung.
Das Zweite Wohnungsbaugesetz brachte
für das Familienheim und für den Mietwohnungsbau mit
geringem Einkommen beträchtliche Vergünstigungen.
Insbesondere die landesrechtlichen Bestimmungen zum Zweiten
Wohnungsbaugesetz bevorzugen den Kreis der Wohnungssuchenden
mit geringem Einkommen durch Finanzierungserleichterungen so
stark, daß außer für die am Wohnungsbau
beteiligten Bauherren Wohnungen für sonstige
Wohnungssuchende kaum mehr gefördert wurden.
Die im Berichtsjahr bewilligten
Landesdarlehen liegen höher als die im Vorjahre
zugeteilten Beträge. Die Zahl der geförderten
Wohnungen ist jedoch wegen der beträchtlich höheren
Landesdarlehen je Wohnungseinheit leicht abgesunken.
Der Kapitalmarkt zeigte im Jahre 1957 eine
günstigere Entwicklung. Dadurch war es den beteiligten
Bauherren in allen Fällen möglich, I. Hypotheken im
erforderlichen Umfang zu beschaffen. Erfreulicherweise konnte
auch den Alteigentümern die Finanzierung durch
Bereitstellung von Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau aus
Mitteln des Lastenausgleichs erleichtert werden. Zur
Durchführung von Sonderprogrammen
(Umsiedlungsmaßnahmen und dergleichen) standen
Eigenkapitalhilfen des Landes zusätzlich zur
Verfügung.
Im Rechnungsjahre 1957 ist es durch die
Verbindung von allgemeinen Landesdarlehen und Sondermitteln
für Sozialprogramme gelungen, allen Antragstellern zu dem
von ihnen erbetenen Landesdarlehen für den Wiederaufbau
von Trümmergrundstücken zu verhelfen. Nur im Neubau
mußten manche Wünsche offen bleiben.
Im Wiederaufbau wurden mit 102
Bewilligungsbescheiden etwa 5,6 Mill. DM Landesdarlehen
verausgabt. Die Zahl der geförderten Wohnungseinheiten
beträgt 391. Im Internat der St. Angelaschule wurden 67
Heimplätze mitfinanziert.
Die im Wiederaufbau geförderten
Wohnungen wurden mit folgenden Zweckbindungen versehen:
Für innere Umsiedlung 29 WE
für äußere Umsiedlung 12 WE
für Zuwanderer aus der sowjetischen
Besatzungszone 66 WE
zur Beseitigung von Notunterkünften 45
WE
für Wohnungssuchende mit geringem
Einkommen 174 WE
zusammen: 326 WE
Nicht zweckgebunden sind 65 Wohnungen. Die
Gesamtbaukosten für die Wiederaufbauprojekte liegen bei
etwa 10,5 Mill. DM.
Im Neubau konnte in 49 Einzelfällen
Wohnungsbaumittel in Höhe von 2,6 Mill. DM bewilligt
werden. Mit diesen Mitteln sind 182 Wohnungen gefördert
worden. Die nachstehend aufgeführten Zweckbindungen wurden
ausgesprochen:
Für innere Umsiedlung 20 WE
für äußere Umsiedlung 1 WE
für Zuwanderer aus der sowjetischen
Besatzungszone 45 WE
zur Beseitigung von Notunterkünften 36
WE
für Bedienstete der Bundespost 39 WE
für Wohnungssuchende mit geringem
Einkommen 28 WE
zusammen: 169 WE
Nicht zweckgebunden wurden 13 Wohnungen.
Die Gesamtbaukosten für Neubaumaßnahmen betragen
etwa 5,8 Mill. DM.
Mit öffentlichen Mitteln wurden
demnach im Rechnungsjahr 1957 insgesamt finanziert:
a) im Wiederaufbau
391 Wohnungseinheiten und 67
Heimplätze
mit etwa 5,6 Mill. DM Landesdarlehen
b) im Neubau
182 Wohnungseinheiten
mit etwa 2,6 Mill. DM Landesdarlehen
c) zusammen
573 Wohnungseinheiten und 67
Heimplätze
mit etwa 8,2 Mill. DM Landesdarlehen.
Im Berichtsjahr sind bezugsfertig und
bereits bezogen worden:
Im sozialen Wohnungsbau erstellte Wohnungen
660 WE
im freifinanzierten Wohnungsbau erstellte
Wohnungen 95 WE
zusammen: 755 WE
mit insgesamt 2.837 Räumen und 38.040
qm Wohnfläche.
Gegenüber dem Vorjahre sind 75
Wohnungen mit 348 Räumen und 3.322 qm Wohnfläche mehr
erstellt worden.
Seit dem Jahre 1948 wurden durch Neubau,
durch Wiederaufbau und Wiederherstellung gewonnen:
![]()
Die Wohnraumlage der Stadt Düren zeigt
folgendes Bild:
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Gegenüber dem Wohnungsbestand vor der
Zerstörung der Stadt fehlen heute noch 1.494 Wohnungen.
Diese Zahl zeigt jedoch nicht das wirkliche Bild des
Wohnraumfehlbedarfs, denn heute werden vielfach Wohnungen durch
Teilung mehrfach gezählt, die früher eine Einheit
bildeten. Ein annähernd richtiges Bild zeigt die
Wohnraumzählung vom 25.9.1956, die einen Fehlbestand von
3.642 Wohnungen ergeben hat. Aber auch diese Zahl ist noch
nicht erschöpfend. Sie enthält nicht die
Wohnungssuchenden, die von auswärts einen Zugang nach
Düren anstreben. Es sind dies überwiegend diejenigen
Arbeitnehmer, die als Pendler in Dürener Betrieben
beschäftigt sind, aber auswärts ihren Wohnsitz haben.
Allein aus den Gemeinden des Kreises Düren sind über
1.000 dieser Fälle in den Wohnungssuchlisten eingetragen.
Dabei ist zu bemerken, daß eine größere Anzahl
von unzureichend Untergebrachten sich in die
Wohnungssuch-Listen nicht eintragen lassen, so daß die
wirkliche Zahl der Wohnungssuchenden höher ist.
Im Berichtsjahre wurden durch Neubau 127
gewerbliche Räume mit 5.003 qm Fläche geschaffen. Das
bedeutet, daß gegenüber dem Vorjahre 52 Räume
weniger erstellt wurden. Für Geschäftsräume ist
eine gewisse Sättigung eingetreten.
Die Rückführung Dürener
Bürger in ihre Heimatstadt wurde auch im Berichtsjahre
fortgesetzt.
Es wurden zurückgeführt:
Im Rahmen der Maßnahme
„Äußere Umsiedlung“
16 Familien mit 45 Personen
im Rahmen der Maßnahme „Innere
Umsiedlung“
34 Familien mit 114 Personen
aus den Landgemeinden des Kreises
Düren
33 Familien mit 93 Personen
zusammen: 85 Familien mit 252 Personen
Im Berichtsjahr haben 54 Familien auf eine
Rückführung nach Düren verzichtet. Die Zahl der
noch in der Evakuierung lebenden registrierten Familien
beträgt 63.
Im Vorjahre betrug die Gesamtzahl der
Zurückgeführten 46 Familien mit 115 Personen. Es
wurden ferner im Berichtsjahr im Rahmen der Maßnahme
„Äußere Umsiedlung“ 8 Familien von
Heimatvertriebeen mit 29 Personen umgesiedelt.
In den Vormerklisten waren am 31.3.1958
3.441 Familien mit 10.089 Personen registriert.
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