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Verwaltungsbericht der Stadt Düren 1957
6  Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen
Das Rechnungsjahr 1957 stand hinsichtlich der Wohnungsbauförderung im Zeichen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz). Dieses Gesetz trat am 1.1.1957 in Kraft. Das neugeregelte Bewilligungsverfahren konnte jedoch erst in den Monaten Mai/Juni anlaufen. Diese Verzögerung trat wegen der sehr hohen Bewilligungen in den Monaten Oktober bis Dezmber 1956 nach außen hin kaum in Erscheinung.
Das Zweite Wohnungsbaugesetz brachte für das Familienheim und für den Mietwohnungsbau mit geringem Einkommen beträchtliche Vergünstigungen. Insbesondere die landesrechtlichen Bestimmungen zum Zweiten Wohnungsbaugesetz bevorzugen den Kreis der Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen durch Finanzierungserleichterungen so stark, daß außer für die am Wohnungsbau beteiligten Bauherren Wohnungen für sonstige Wohnungssuchende kaum mehr gefördert wurden.
Die im Berichtsjahr bewilligten Landesdarlehen liegen höher als die im Vorjahre zugeteilten Beträge. Die Zahl der geförderten Wohnungen ist jedoch wegen der beträchtlich höheren Landesdarlehen je Wohnungseinheit leicht abgesunken.
Der Kapitalmarkt zeigte im Jahre 1957 eine günstigere Entwicklung. Dadurch war es den beteiligten Bauherren in allen Fällen möglich, I. Hypotheken im erforderlichen Umfang zu beschaffen. Erfreulicherweise konnte auch den Alteigentümern die Finanzierung durch Bereitstellung von Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau aus Mitteln des Lastenausgleichs erleichtert werden. Zur Durchführung von Sonderprogrammen (Umsiedlungsmaßnahmen und dergleichen) standen Eigenkapitalhilfen des Landes zusätzlich zur Verfügung.
Im Rechnungsjahre 1957 ist es durch die Verbindung von allgemeinen Landesdarlehen und Sondermitteln für Sozialprogramme gelungen, allen Antragstellern zu dem von ihnen erbetenen Landesdarlehen für den Wiederaufbau von Trümmergrundstücken zu verhelfen. Nur im Neubau mußten manche Wünsche offen bleiben.
Im Wiederaufbau wurden mit 102 Bewilligungsbescheiden etwa 5,6 Mill. DM Landesdarlehen verausgabt. Die Zahl der geförderten Wohnungseinheiten beträgt 391. Im Internat der St. Angelaschule wurden 67 Heimplätze mitfinanziert.
Die im Wiederaufbau geförderten Wohnungen wurden mit folgenden Zweckbindungen versehen:
Für innere Umsiedlung 29 WE
für äußere Umsiedlung 12 WE
für Zuwanderer aus der sowjetischen Besatzungszone 66 WE
zur Beseitigung von Notunterkünften 45 WE
für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen 174 WE
zusammen: 326 WE
Nicht zweckgebunden sind 65 Wohnungen. Die Gesamtbaukosten für die Wiederaufbauprojekte liegen bei etwa 10,5 Mill. DM.

Im Neubau konnte in 49 Einzelfällen Wohnungsbaumittel in Höhe von 2,6 Mill. DM bewilligt werden. Mit diesen Mitteln sind 182 Wohnungen gefördert worden. Die nachstehend aufgeführten Zweckbindungen wurden ausgesprochen:
Für innere Umsiedlung 20 WE
für äußere Umsiedlung 1 WE
für Zuwanderer aus der sowjetischen Besatzungszone 45 WE
zur Beseitigung von Notunterkünften 36 WE
für Bedienstete der Bundespost 39 WE
für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen 28 WE
zusammen: 169 WE
Nicht zweckgebunden wurden 13 Wohnungen. Die Gesamtbaukosten für Neubaumaßnahmen betragen etwa 5,8 Mill. DM.

Mit öffentlichen Mitteln wurden demnach im Rechnungsjahr 1957 insgesamt finanziert:
a) im Wiederaufbau
391 Wohnungseinheiten und 67 Heimplätze
mit etwa 5,6 Mill. DM Landesdarlehen
b) im Neubau
182 Wohnungseinheiten
mit etwa 2,6 Mill. DM Landesdarlehen
c) zusammen
573 Wohnungseinheiten und 67 Heimplätze
mit etwa 8,2 Mill. DM Landesdarlehen.

Im Berichtsjahr sind bezugsfertig und bereits bezogen worden:
Im sozialen Wohnungsbau erstellte Wohnungen 660 WE
im freifinanzierten Wohnungsbau erstellte Wohnungen 95 WE
zusammen: 755 WE
mit insgesamt 2.837 Räumen und 38.040 qm Wohnfläche.

Gegenüber dem Vorjahre sind 75 Wohnungen mit 348 Räumen und 3.322 qm Wohnfläche mehr erstellt worden.

Seit dem Jahre 1948 wurden durch Neubau, durch Wiederaufbau und Wiederherstellung gewonnen:



Die Wohnraumlage der Stadt Düren zeigt folgendes Bild:



Gegenüber dem Wohnungsbestand vor der Zerstörung der Stadt fehlen heute noch 1.494 Wohnungen. Diese Zahl zeigt jedoch nicht das wirkliche Bild des Wohnraumfehlbedarfs, denn heute werden vielfach Wohnungen durch Teilung mehrfach gezählt, die früher eine Einheit bildeten. Ein annähernd richtiges Bild zeigt die Wohnraumzählung vom 25.9.1956, die einen Fehlbestand von 3.642 Wohnungen ergeben hat. Aber auch diese Zahl ist noch nicht erschöpfend. Sie enthält nicht die Wohnungssuchenden, die von auswärts einen Zugang nach Düren anstreben. Es sind dies überwiegend diejenigen Arbeitnehmer, die als Pendler in Dürener Betrieben beschäftigt sind, aber auswärts ihren Wohnsitz haben. Allein aus den Gemeinden des Kreises Düren sind über 1.000 dieser Fälle in den Wohnungssuchlisten eingetragen. Dabei ist zu bemerken, daß eine größere Anzahl von unzureichend Untergebrachten sich in die Wohnungssuch-Listen nicht eintragen lassen, so daß die wirkliche Zahl der Wohnungssuchenden höher ist.

Im Berichtsjahre wurden durch Neubau 127 gewerbliche Räume mit 5.003 qm Fläche geschaffen. Das bedeutet, daß gegenüber dem Vorjahre 52 Räume weniger erstellt wurden. Für Geschäftsräume ist eine gewisse Sättigung eingetreten.

Die Rückführung Dürener Bürger in ihre Heimatstadt wurde auch im Berichtsjahre fortgesetzt.
Es wurden zurückgeführt:
Im Rahmen der Maßnahme „Äußere Umsiedlung“
 16 Familien mit 45 Personen
im Rahmen der Maßnahme „Innere Umsiedlung“
 34 Familien mit 114 Personen
aus den Landgemeinden des Kreises Düren
 33 Familien mit 93 Personen
zusammen: 85 Familien mit 252 Personen
Im Berichtsjahr haben 54 Familien auf eine Rückführung nach Düren verzichtet. Die Zahl der noch in der Evakuierung lebenden registrierten Familien beträgt 63.
Im Vorjahre betrug die Gesamtzahl der Zurückgeführten 46 Familien mit 115 Personen. Es wurden ferner im Berichtsjahr im Rahmen der Maßnahme „Äußere Umsiedlung“ 8 Familien von Heimatvertriebeen mit 29 Personen umgesiedelt.

In den Vormerklisten waren am 31.3.1958 3.441 Familien mit 10.089 Personen registriert.