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Verwaltungsbericht der Stadt Düren
1946
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Stadtbauamt
Düren, den 15. Oktober 1947
Jahresbericht über die Tätigkeit
des Stadtbauamtes in der Zeit vom 1.4.1946 bis 31.3.1947
A) Hochbau
[…]
c) Wohnungsbau:
In den Gebäuden der Heil- und
Pflegeanstalt wurden durch Instandsetzungen der Türen,
Fenster, Wände usw. eine größere Anzahl von
Wohnungen hergestellt.
Ebenso wurden in der Panzerkaserne eine
größere Anzahl Wohnungen ausgebaut. Der
Privatwohnungsbau wurde ebenfalls gefördert, indem
Material ausser den allgemeinen Zuteilungen, welche sehr gering
sind, beschafft wurde.
Der Oberstadtdirektor
Düren, den 15. Juli 1947
Verwaltungsbericht für das Jahr
1946/47
30.4.1946
Auf Anregung des Bürgermeisters
Hammans waren die Herren Architekten Rosskamp, Aulmann,
Körner, Boller und Dahmen zu der am 30.4.1946
stattgefundenen Sitzung des Bau- und Wohnungsausschusses
eingeladen. Der Zweck dieser Einladung war, die Meinung der
Architekten über einen Wiederaufbauplan aller bis zu einem
bestimmten Prozentsatz beschädigten Häuser zu
hören. Die Herren betonten, daß zunächst eine
genaue Feststellung über den Grad der Zerstörung und
die für die Instandsetzung benötigten Baumaterialien
notwendig sei. In dieser Sitzung wurde jedem der Herren
Architekten ein Straßenzug zur Bearbeitung zugewiesen mit
der Aufgabe, den Grad der Zerstörung an den einzelnen
Häusern und das zur Instandsetzung benötigte
Baumaterial festzustellen. Am 1.5.1946 [einen Tag später?
GW] gab der Vorsitzende des Bau- und Wohnungsausschusses,
Bürgermeister Hammans, bekannt, daß diese Aktion
fehlgeschlagen sei. Nach einer Rücksprache mit dem
Stadtbauamt wurde in dieser Angelegenheit beschlossen, die
Instandsetzung von Wohnräumen nunmehr einzelnen
Wohnungsuchenden zu übertragen, denen die
Unterstützung der Stadtverwaltung durch bevorzugte
Zuteilung von Baumaterialien zugesichert werden sollte.
8.7.1946
Eine wesentliche Änderung in der Frage
der Zuweisung von freiem Wohnraum beschloss der
Wohnungsausschuss am 8.7.1946. Der Ausschuß war der
Ansicht, daß es nicht im Interesse der Bevölkerung
liege, wenn das Wohnungsamt über die Zuweisung von freiem
Wohnraum allein im Rahmen des eigenen Ermessens entscheide, wie
das bisher geschehen sei. Es wurde deshalb ein dahingehender
Beschluß gefasst, daß in Zukunft die
Wohnungszuweisungen durch das Wohnungsamt nur noch nach
Beratung mit dem Wohnungsausschuß vorgenommen werden
dürfen. Durch diesen Beschluß wollte sich der
Ausschuß bei den kommenden Wohnungszuweisungen
Gewißheit verschaffen, daß die Frage der
Bedürftigkeit wirklich vorliegt.
20.8.1946
Ein Vortrag des Oberbaurates Dauer in der
Sitzung des Wohnungsausschusses am 20.8.1946 vermittelte
erstmalig einen Überblick über die geplante
Schweizer-Siedlung am Mühlenweg. Die Siedlung ist
inzwischen bis auf einige Baracken fertiggestellt und bezogen
worden. Im Ganzen sind 25 Baracken erstellt worden, von denen
23 Baracken in 3 Wohnungen und 2 Baracken in 2 Wohnungen
eingeteilt sind. Insgesamt konnten in der Schweizer-Siedlung
325 Personen untergebracht werden.
Auf Veranlassug der Militär-Regierung
und des Oberpräsidenten der Nordrheinprovinz musste im
Gebiet der Nordrheinprovinz eine Wohnraumzählung
durchgeführt werden. Für die Stadt Düren hat
diese Zählung in der Zeit vom 3.10.1946 bis 11.12.1946
stattgefunden. Mit der Durchführung dieser Arbeit wurden
30 hauptamtliche und 27 ehrenamtliche Zähler
beschäftigt. Das Ergebnis der Zählung vermittelte
nicht den erwarteten genauen Überblick über die
Wohnungsverhältnisse in der Stadt Düren. Das Resultat
zeigt zwar keine sehr groben Differenzen, aber dennoch gibt es
ein etwas verzerrtes Bild der wirklichen Verhältnisse.
Dieser Übelstand ist allein darauf
zurückzuführen, daß eine Reihe der
eingestellten Zähler trotz wiederholter eingehender
Belehrungen es an der notwendigen Gewissenhaftigkeit beim
Ausfüllen der Fragebogen fehlen ließen. Anhand der
Fragebogen wurden bereits eine Reihe von Wohnungskontrollen
durch das Wohnungsamt vorgenommen, wobei in vielen Fällen
festgestellte Fehlerquellen in den Fragebogen berichtigt werden
mussten. Immerhin ist durch die Zählung erreicht worden,
daß die bisher übliche grobe Schätzung von
Zahlen bei Aufstellung von Statistiken unterbleiben kann, denn
bei allen Unstimmigkeiten, die die Zähler bei ihrer Arbeit
verursacht haben, ist es doch möglich geworden, eine
Statistik aufzustellen, deren Zahlen keinen sehr
beträchtlichen Unterschied gegenüber der Wirklichkeit
aufweisen.
Auch inbezug auf die Erfassung von
unterbelegtem Wohnraum hat die Zählung, wie erwartet, kein
befriedigendes Ergebnis gezeigt. Die allgemeine Auswertung der
Zählung inbezug auf den unterbelegten Wohnraum wird in
Düsseldorf vorgenommen. Ein Ergebnis hierüber ist bis
heute noch nicht bekanntgegeben worden. In diesem Zusammenhang
kann aber jetzt schon mitgeteilt werden, daß die
Zählung ein eindeutiges Bild über die große
Wohnungsnot in Düren vermittelt hat. Die Zahl der
Wohnungen, die eine erfolgversprechende Erfassung von
Wohnräumen ermöglichen, ist sehr gering. Ohne eine
diesbezügliche Anweisung von Düsseldorf abzuwarten,
wurden bisher durch das Wohnungsamt bereits ca. 120
Wohnräume beschlagnahmt. In allen Fällen haben die
betreffenden Wohnungsinhaber von dem Recht des Einspruchs
Gebrauch gemacht. Bei den Verhandlungen vor der
Kreisschlichtungsstelle sind daraufhin die Beschlagnahmen von
70 Räumen aufgehoben worden, während die
Einsprüche bei 35 Räumen zurückgewiesen wurden.
Für die restlichen Räume ist das
Beschlagnahmeverfahren noch nicht abgeschlossen.
Im übrigen hatte die
Wohnraumzählung folgendes Ergebnis:
19.550 Räume = 244.709 qm
Wohnfläche
= 5.648 Wohnungseinheiten
= 2.596 Häuser (einschl. Baracken,
Behelfsheimen und Gartenlauben)
889 Gewerbliche Räume = 14.895 qm
533 Kellerwohnungen und Gartenlauben
Nach Abzug der Notwohnungen
(Kellerwohnungen, Gartenlauben) und bei Abzug von 10 qm an
Küchenraum hat jeder Einwohner z.Zt. ca. 5 qm Wohnraum.
Allgemeines
Im Rechnungsjahr 1946/47 [=
01.04.1946-31.03.1947, GW] sind ca. 950 Räume an
Wohnungssuchende vergeben worden, die zum großen Teil von
den Eingewiesenen selbst instandgesetzt wurden.
Für 3.272 Personen wurde im
Rechnungsjahr 1946/47 die Zuzugsgenehmigung erteilt.
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