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„Ortssatzung über die
Mindestgröße von Baugrundstücken im
Umlegungsgebiet des Teilneuordnungsplanes Nr. 1 (Stadtmitte
Düren)“
Auf Grund des § 3 der revidierten
deutschen Gemeindeordnung … wird nach
Beschlußfassung durch die Stadtvertretung vom 27.10.1949
folgende Ortssatzung erlassen:
§ 1
1. Die Mindestgröße eines
Grundstückes wird im Umlegungsgebiet des
Teilneuordnungsplanes Nr. 1 (Stadtmitte Düren) auf 180 qm
festgesetzt bei einer Frontbreite von 7.00 m, Ausnahmen hiervon
sind zulässig bis zu einer
Grundstücksgröße von 120 qm bei einer
Frontbreite von 6.00 m,
a) wenn auf Grundstücken Baulichkeiten
vorhanden sind, die entweder unbeschädigt geblieben oder
mit Genehmigung des Bauaufsichtsamtes der Stadt wieder
hergestellt worden sind,
b) wenn durch den Zuschnitt benachbarter
Grundstücke oder der Eigenart der Nutzung eine solche
Ausnahme begründet ist,
c) wenn ein Teilortsbauplan hierüber
Festlegungen trifft,
d) wenn die zu erstellenden Gebäude
als Einfamilienhäuser gebaut und mit dem Nachbarhaus so
gestaltet werden, daß sie eine Einheit bilden und als ein
Block wirken.
2. Bei Grundstücken, die mit
Geschäftshäusern (im Erdgeschoß Läden)
überbaut werden, wird eine Mindestgröße von 100
qm vorgeschrieben mit einer Front von wenigstens 4 m. Ausnahmen
von der Grundstücksgröße, aber nicht von der
Frontbreite sind zulässig wie unter 1 a) bis d), wobei
unter d) die Einfamiliengeschäftshäuser bis zu 6.00 m
Frontbreite mit den Nachbarhäusern eine Einheit bilden
müssen.
§ 2
Die im § 1 Abs. 2 getroffene
Bestimmung gilt nur für solche Grundstücke im
Umlegungsgebiet, die in den nachfolgenden Straßen gelegen
sind:
Wirtelstraße, Köln- bis
Hohenzollernstraße, Markt, Oberstraße, Annaplatz,
Ahrweilerplatz, Weierstraße, Kaiserplatz,
Zehnthofstraße, Altenteich.
§ 3
Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch
den Herrn Regierungspräsidenten am Tage nach erfolgter
Bekanntgabe im Amtlichen Verkündigungsblatt des Kreises in
Kraft.
Düren, den 27.10.1949
Im Auftrage des Rats der Gemeinde
Oberbürgermeister Stadtvertreter
gez. Fritz Heusgen gez. Peter Geuer
Genehmigt:
Aachen, den 30.12.1949
Der Regierungspräsident
In Vertretung:
gez. Richter
Amtliches Mitteilungsblatt für den
Kreis Düren, 01.02.1950
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