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„Ortssatzung über die Mindestgröße von Baugrundstücken im Umlegungsgebiet des Teilneuordnungsplanes Nr. 1 (Stadtmitte Düren)“
Auf Grund des § 3 der revidierten deutschen Gemeindeordnung … wird nach Beschlußfassung durch die Stadtvertretung vom 27.10.1949 folgende Ortssatzung erlassen:

§ 1
1. Die Mindestgröße eines Grundstückes wird im Umlegungsgebiet des Teilneuordnungsplanes Nr. 1 (Stadtmitte Düren) auf 180 qm festgesetzt bei einer Frontbreite von 7.00 m, Ausnahmen hiervon sind zulässig bis zu einer Grundstücksgröße von 120 qm bei einer Frontbreite von 6.00 m,
a) wenn auf Grundstücken Baulichkeiten vorhanden sind, die entweder unbeschädigt geblieben oder mit Genehmigung des Bauaufsichtsamtes der Stadt wieder hergestellt worden sind,
b) wenn durch den Zuschnitt benachbarter Grundstücke oder der Eigenart der Nutzung eine solche Ausnahme begründet ist,
c) wenn ein Teilortsbauplan hierüber Festlegungen trifft,
d) wenn die zu erstellenden Gebäude als Einfamilienhäuser gebaut und mit dem Nachbarhaus so gestaltet werden, daß sie eine Einheit bilden und als ein Block wirken.
2. Bei Grundstücken, die mit Geschäftshäusern (im Erdgeschoß Läden) überbaut werden, wird eine Mindestgröße von 100 qm vorgeschrieben mit einer Front von wenigstens 4 m. Ausnahmen von der Grundstücksgröße, aber nicht von der Frontbreite sind zulässig wie unter 1 a) bis d), wobei unter d) die Einfamiliengeschäftshäuser bis zu 6.00 m Frontbreite mit den Nachbarhäusern eine Einheit bilden müssen.

§ 2
Die im § 1 Abs. 2 getroffene Bestimmung gilt nur für solche Grundstücke im Umlegungsgebiet, die in den nachfolgenden Straßen gelegen sind:
Wirtelstraße, Köln- bis Hohenzollernstraße, Markt, Oberstraße, Annaplatz, Ahrweilerplatz, Weierstraße, Kaiserplatz, Zehnthofstraße, Altenteich.

§ 3
Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch den Herrn Regierungspräsidenten am Tage nach erfolgter Bekanntgabe im Amtlichen Verkündigungsblatt des Kreises in Kraft.

Düren, den 27.10.1949
Im Auftrage des Rats der Gemeinde
Oberbürgermeister Stadtvertreter
gez. Fritz Heusgen gez. Peter Geuer

Genehmigt:
Aachen, den 30.12.1949
Der Regierungspräsident
In Vertretung:
gez. Richter

Amtliches Mitteilungsblatt für den Kreis Düren, 01.02.1950