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Satzung der Dürener
Geschichtswerkstatt
in der Fassung vom 5. März 1987
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen
„Geschichtswerkstatt Düren e.V.“. Der Verein
hat seinen Sitz in Düren. Der Verein ist in das
Vereinsregister beim Amtsgericht Düren eingetragen.
§ 2
Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist historische
Forschungs- und Vermittlungstätigkeit mit inhaltlichem
Schwerpunkt auf der Region Düren. Der Verein ist selbstlos
tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Etwaige Mittel des
Vereins dürfen nur für satzungsgemäße
Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
§ 4
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede
natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins
unterstützt. Korporative Mitgliedschaften sind
möglich.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder
Austritt des Mitglieds. Sie endet ebenfalls bei Zahlungsverzug
des Mitgliedsbeitrages nach zweimaliger Mahnung.
§ 5
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
– die Mitgliederversammlung
– der Vorstand.
§ 6
Die Mitgliederversammlung
Ordentliche Mitgliederversammlungen finden
mindestens einmal jährlich statt. Sie sind vom Vorstand
schriftlich unter Wahrung einer Einladungsfrist von zwei Wochen
schriftlich einzuberufen.
Außerordentliche
Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Vorstand oder
ein Fünftel der Mitgliedschaft dies verlangt. Sie sind vom
Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von zwei Wochen
schriftlich einzuberufen. Die Mitgliederversammlung
beschließt die Satzung und gibt sich eine
Geschäftsordnung, sie beschließt Höhe und
Fälligkeitstermin des Mitgliedsbeitrages und wählt
zwei Kassenprüfer/innen, die nicht dem Vorstand
angehören dürfen. Die Mitgliederversammlung
wählt den Vorstand, nimmt den Tätigkeitsbericht des
Vorstandes entgegen und entlastet den Vorstand.
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit
3/4-Mehrheit der Anwesenden über eine
Satzungsänderung. Ein Antrag auf Satzungsänderung
muß den Mitgliedern zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen.
Über die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom
Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen
ist.
§ 7
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem
Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden, von denen
jeweils zwei den Vorstand gemeinsam nach außen vertreten.
Dem Vorstand obliegen die Führung der
laufenden Geschäfte und die Aufstellung des
Tätigkeitsberichtes.
Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei
Jahren gewählt.
§ 8
Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins
entscheidet die Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit der
anwesenden Mitglieder. Ein Antrag auf Auflösung des
Vereins muß den Mitgliedern zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei
Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen
des Vereins an
Amnesty International,
Ortsgruppe Düren,
die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige,
mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
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