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Satzung der Dürener Geschichtswerkstatt
in der Fassung vom 5. März 1987


§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Geschichtswerkstatt Düren e.V.“. Der Verein hat seinen Sitz in Düren. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Düren eingetragen.

§ 2
Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist historische Forschungs- und Vermittlungstätigkeit mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der Region Düren. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Etwaige Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Korporative Mitgliedschaften sind möglich.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Austritt des Mitglieds. Sie endet ebenfalls bei Zahlungsverzug des Mitgliedsbeitrages nach zweimaliger Mahnung.

§ 5
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
– die Mitgliederversammlung
– der Vorstand.

§ 6
Die Mitgliederversammlung
Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt. Sie sind vom Vorstand schriftlich unter Wahrung einer Einladungsfrist von zwei Wochen schriftlich einzuberufen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Vorstand oder ein Fünftel der Mitgliedschaft dies verlangt. Sie sind vom Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von zwei Wochen schriftlich einzuberufen. Die Mitgliederversammlung beschließt die Satzung und gibt sich eine Geschäftsordnung, sie beschließt Höhe und Fälligkeitstermin des Mitgliedsbeitrages und wählt zwei Kassenprüfer/innen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entlastet den Vorstand.
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit 3/4-Mehrheit der Anwesenden über eine Satzungsänderung. Ein Antrag auf Satzungsänderung muß den Mitgliedern zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 7
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden, von denen jeweils zwei den Vorstand gemeinsam nach außen vertreten.
Dem Vorstand obliegen die Führung der laufenden Geschäfte und die Aufstellung des Tätigkeitsberichtes.
Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§ 8
Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Ein Antrag auf Auflösung des Vereins muß den Mitgliedern zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an
Amnesty International,
Ortsgruppe Düren,
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.