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Evakuierung I
[Aus dem Prozess gegen den Dürener
Kreisleiter Peter Binz]
Düren, den 3.1.1949
Vernehmung
Vorgeladen erscheint Heinrich H a n
f, früher Kreiswalter der NSV, geb. am 22.10.00 in
Düren, wohnhaft in Düren, Paradiesplatz 8.
[…]„Ich kenne den früheren Kreisleiter B
i n z von Kindheit an, deshalb sind mir sein Charakter
und seine Veranlagung genau bekannt. Selten habe ich einen
Menschen kennengelernt, der großzügiger und
toleranter war, als Binz. Auch später als politischer
Leiter des Kreises Düren waren, soweit mir bekannt, alle
seine Handlungen von der größten
Uneigennützigkeit getragen. […]
Wenn Binz vorgeworfen wird, verhindert zu
haben, daß die Stadt Düren rechtzeitig geräumt
wurde, so bezeichne ich diesen Vorwurf als im höchsten
Maße ungerecht. Mir ist bekannt, daß Binz sich
monatelang um die Gestellung von Sonderzügen, der
Erfassung der Aufnahmeräume durch eigene Kuriere, durch
Wurfsendungen an die Dürener Familien (dringende
Aufforderung zum Verlassen der Stadt), Sondermaßnahmen
zur bevorzugten Beförderung der Dürener
Bevölkerung, tägliche scharfe Anweisungen an die mit
der Evakuierung betrauten Stellen bemüht hat. In den
Ämtern des westlichen Teiles des Kreises Düren hat er
z.B. die Evakuierung vollständig erreicht. Bei allen
diesen Bemühungen hat sich Binz persönlich
ununterbrochen eingesetzt. Er hat politische Leiter, welche
nicht schnell genug laut seinen Anweisungen die Evakuierung
durchführten, von ihren Posten entfernt. Binz hat m.E.
noch immer als verantwortungsbewußter Mensch, soweit es
seine damalige politische Überzeugung zuließ,
gehandelt. Ich weiß, daß sein Handeln bestimmt
wurde von der Liebe und der Sorge um seine deutschen
Mitmenschen. Das Ziel seines Lebens war die Schaffung einer
wahren Volksgemeinschaft echt christlicher
Prägung.“
Geschlossen:
v. g. u.
[Unterschrift]
[Unterschrift]
(Stupp)
Pol.-Wachtm.
V e r m e r k:
Es könnte der Eindruck entstehen,
daß der Kreiswalter der NSV, Hanf, als Entlastungszeuge
vernommen wurde. Zur Richtigstellung wird daher vermerkt,
daß der politisch Verfolgte und Kommunist Georg Mallmann,
wohnhaft in Düren, Tivolistr. 35, der selbst gegen Binz
keine positiven Aussagen machen konnte, mir den Rat gegeben
hat, mich an Hanf zu wenden, der über Binz und seine
Tätigkeit gut Auskunft geben könne.
[Unterschrift]
(Stupp)
Pol.-Wachtm.
————————————-
Düren, den 3.1.1949
Vernehmung
Vorgeladen erscheint der Oberst a.D. (bis
10.9.1944 Wehrbezirkskommandeur von Düren) Wilhelm K
e i b e l, geb. am 22.12.88 in Hannover, wohnhaft in
Düren, Eschstrasse 12. Mit dem Gegenstand seiner
Vernehmung bekannt gemacht, erklärt er zur Sache wie folgt:
„[…] Ende August oder Anfang
September 1944 habe ich den Kreisleiter B i n z
darauf aufmerksam gemacht, daß nach Lage der Dinge
es zweckmässig erscheine, alles was nicht unbedingt in
Düren bleiben müsse, abzuschieben, da es in 14 Tagen
dafür zu spät sei. Binz entgegnete darauf, daß
er sich dieses auch schon überlegt habe, wenn möglich
wolle er es auch durchführen.
Zu dieser Zeit bestand die Anweisung von
höchster Stelle, daß Evakuierungen nur mit
Genehmigung der zuständigen Gauleitung, Räumungen nur
auf „Führerbefehl“ erfolgen dürften.
Als ich einige Tage später, zwischen
15.00 und 16.00 Uhr an der Kreisleitung vorbeikam, fuhren dort
2 mit braununiformierten Leuten besetzte Pkw vor. Aus diesen
stiegen der Gauleiter G r o h é aus, gefolgt
von 2 mit Maschinenpistolen bewaffneten Männern und gingen
in das Gebäude der Kreisleitung hinein. Da ich mich
für die Sache interessierte, folgte ich und blieb in dem
Vorzimmer zum Zimmer des Kreisleiters Binz zurück,
während der Gauleiter Grohé mit Begleitung zum
Kreisleiter hineinging. Dort entspann sich eine sehr erregte,
grösstenteils einseitige Debatte. Aus den
Bruchstücken der bis zu mir dringenden Unterhaltung war zu
entnehmen, daß der Gauleiter Grohé den Kreisleiter
Binz starke Vorhaltungen machte, sogar mit Erschießen
drohte. Dann verließ Grohé mit Begleitung die
Kreisleitung und fuhr wieder ab. Der den Gauleiter
herausbegleitende Kreisleiter Binz machte einen sehr
verstörten und niedergeschlagenen Eindruck. Er
äußerte sich mir darauf gegenüber ungefähr
wie folgt: „Was soll ich nun machen? Ich bekomme meine
Befehle von oben und muß sie ausführen, genau wie
Sie.“
Aus allem hatte ich den Eindruck, daß
der Kreisleiter Binz wohl die Notwendigkeit einer Evakuierung
der Zivilbevölkerung erkannte, aber den Anweisungen des
Gauleiters Folge leisten musste. […]“
geschlossen:
v. g. u.
[Unterschrift]
[Unterschrift]
(Stupp)
Pol.-Wachtm.
————————————-
Polizeikreis Meschede
Fredeburg, den
19.2.1949
Pol.Posten E 2 Fredeburg
Verantwortliche Vernehmung
Auf Vorladung erscheint der Nachgenannte
und erklärt zur Person:
Name: Binz
Vorname: Peter […]
Zur Sache:
„Es trifft nicht zu, dass ich im
Jahre 1933 zum Kreisleiter ernannt wurde, sondern meine
offizielle Berufung zum Kreisleiter erfolgte bereits am
1.5.1931. Ich war aber als solcher inoffiziell schon tätig
ab 1.3.1931. […]
Was die rechtzeitige Räumung der Stadt
Düren in den Abwehrkämpfen 1944 betrifft, so weise
ich zunächst darauf hin, dass jede Räumung
zunächst von dem Divisionskommandeur des betreffenden
Truppenteils angeordnet wurde und zwar auf folgendem Wege:
Divisionskommandeur, General Roth in Köln, Gauleiter,
Kreisleiter. Die NSDAP hatte lediglich die Aufgabe, die
für die Räumung erforderlichen Verkehrsmittel zur
Verfügung zu stellen und vor allen Dingen die
Menschenbetreuung, wie Verpflegung und Unterbringung weiterhin
zu veranlassen, dazu auch noch dafür zu sorgen, dass der
Räumungsbefehl in der Bevölkkerung bekannt wurde. Als
ich im August 1943 die Geschäfte des Kreisleiters auf
höheren Befehl wieder übernahm (ich habe mich damals
gegen die Entlassung aus dem Wehrdienst gewehrt, auch der
Einspruch meines damaligen Divisionskommandeurs blieb ohne
Erfolg), habe ich es als meine vornehmste Aufgabe betrachtet,
die Bewohner des Kreises zu veranlassen, vor allen Dingen die
gefährdeten Ortschaften und hierbei die Stadt Düren
zu räumen. Durch meine Mitarbeiter habe ich immer wieder
in den einzelnen Haushaltungen auf die Möglichkeit und
auch Notwendigkeit freiwilliger Evakuierungen hingewiesen. Die
Behauptung in der Anklage, der Militärbefehlshaber von
Düren solle wiederholt die Räumung der Stadt
angeordnet haben, ich hätte aber dieses über den
Reichsverteidigungskommissar zu verhindern gewußt, stellt
die Tatsache auf den Kopf. Es kann sich meines Erachtens nur um
folgenden Vorfall handeln: Im September 1944 stiessen die
Amerikaner überraschend bis den Kreis Düren vor. Im
Beisein des damaligen Dürener Wehrbezirkskommandeurs,
Oberst Keibel, habe ich damals die durch telefonische
Verbindung mit dem Adjudanten des an der Grenze Dürens
kämpfenden Regimentes gesprochen. Dieser hat mir damals
dringend empfohlen, die Räumung der Stadt Düren zu
veranlassen. Ich habe sofort die Gauleitung in Köln
gebeten, die Räumung Dürens durchzuführen und
daraufhingewiesen, dass ich von der Front unterrichtet sei,
dass die Abwehrmittel völlig erschöpft seien und mit
dem Durchbruch gegnerischer Truppen bis an den Rhein zu rechnen
sei. Als Antwort bekam ich auf Veranlassung des Gauleiters den
Bescheid, dass der Regimentsadjudant die Gesamtlage nicht
überschauen könne und die tatsächliche Lage eine
ganz andere sei. Der Gauleiter stützte sich hier auf die
Unterredung und Weisung durch den General Roth aus Köln.
Einen Tag später war der Gauleiter auf der Kreisleitung
bei mir in Düren und hat mir bittere Vorwürfe wegen
meiner angeblichen Nervosität gemacht und sogar mit einer
Absetzung als Kreisleiter meinerseits gedroht. Ein weiteres
Vordringen der Amerikaner ist denn auch im Kreis Düren
monatelang verhindert worden. In dieser Zeit habe ich im
besonderen die freiwillige Evakuierung der gefährdeten
Gebiete im Kreise Düren mit allen Mitteln betrieben. In
diesem Zusammenhang muss ich besonders darauf aufmerksam
machen, dass es zum grossen Teil sehr schwer war, die
Dürener Bevölkerung zum Verlassen ihrer Heimat auf
freiwilliger Basis, denn diese Möglichkeit stand mir nur
zur Verfügung, zu bewegen.
Die in der Anklage gegen mich erhobenen
Vorwürfe dürften meines Erachtens nicht
gerechtfertigt sein. Ich glaube das Menschenmögliche, auch
im persönlichen Einsatz, im Interesse der Dürener
Bevölkerung getan zu haben. Ich habe als Letzter bei der
kämpfenden Truppe den Kreis Düren verlassen.
Meine Aussagen habe ich freiwillig und ohne
Zwang gemacht, sie entsprechen der Wahrheit und ich kann sie
jederzeit vor Gericht beeiden.
v. g.
u.
[Unterschrift]
Geschlossen: [Unterschrift: Boettcher],
Pol.Wachtmeister
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