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Evakuierung I
[Aus dem Prozess gegen den Dürener Kreisleiter Peter Binz]

Düren, den 3.1.1949
 
Vernehmung
Vorgeladen erscheint Heinrich  H a n f, früher Kreiswalter der NSV, geb. am 22.10.00 in Düren, wohnhaft in Düren, Paradiesplatz 8. […]„Ich kenne den früheren Kreisleiter  B i n z  von Kindheit an, deshalb sind mir sein Charakter und seine Veranlagung genau bekannt. Selten habe ich einen Menschen kennengelernt, der großzügiger und toleranter war, als Binz. Auch später als politischer Leiter des Kreises Düren waren, soweit mir bekannt, alle seine Handlungen von der größten Uneigennützigkeit getragen. […]
Wenn Binz vorgeworfen wird, verhindert zu haben, daß die Stadt Düren rechtzeitig geräumt wurde, so bezeichne ich diesen Vorwurf als im höchsten Maße ungerecht. Mir ist bekannt, daß Binz sich monatelang um die Gestellung von Sonderzügen, der Erfassung der Aufnahmeräume durch eigene Kuriere, durch Wurfsendungen an die Dürener Familien (dringende Aufforderung zum Verlassen der Stadt), Sondermaßnahmen zur bevorzugten Beförderung der Dürener Bevölkerung, tägliche scharfe Anweisungen an die mit der Evakuierung betrauten Stellen bemüht hat. In den Ämtern des westlichen Teiles des Kreises Düren hat er z.B. die Evakuierung vollständig erreicht. Bei allen diesen Bemühungen hat sich Binz persönlich ununterbrochen eingesetzt. Er hat politische Leiter, welche nicht schnell genug laut seinen Anweisungen die Evakuierung durchführten, von ihren Posten entfernt. Binz hat m.E. noch immer als verantwortungsbewußter Mensch, soweit es seine damalige politische Überzeugung zuließ, gehandelt. Ich weiß, daß sein Handeln bestimmt wurde von der Liebe und der Sorge um seine deutschen Mitmenschen. Das Ziel seines Lebens war die Schaffung einer wahren Volksgemeinschaft echt christlicher Prägung.“
 
Geschlossen:                                    v.  g.  u.
[Unterschrift]                                  [Unterschrift]
(Stupp)
Pol.-Wachtm.
 
V e r m e r k:
Es könnte der Eindruck entstehen, daß der Kreiswalter der NSV, Hanf, als Entlastungszeuge vernommen wurde. Zur Richtigstellung wird daher vermerkt, daß der politisch Verfolgte und Kommunist Georg Mallmann, wohnhaft in Düren, Tivolistr. 35, der selbst gegen Binz keine positiven Aussagen machen konnte, mir den Rat gegeben hat, mich an Hanf zu wenden, der über Binz und seine Tätigkeit gut Auskunft geben könne.
 
[Unterschrift]
(Stupp)
Pol.-Wachtm.

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Düren, den 3.1.1949

Vernehmung
 
Vorgeladen erscheint der Oberst a.D. (bis 10.9.1944 Wehrbezirkskommandeur von Düren) Wilhelm  K e i b e l, geb. am 22.12.88 in Hannover, wohnhaft in Düren, Eschstrasse 12. Mit dem Gegenstand seiner Vernehmung bekannt gemacht, erklärt er zur Sache wie folgt:
„[…] Ende August oder Anfang September 1944 habe ich den Kreisleiter  B i n z  darauf aufmerksam gemacht, daß nach Lage der Dinge es zweckmässig erscheine, alles was nicht unbedingt in Düren bleiben müsse, abzuschieben, da es in 14 Tagen dafür zu spät sei. Binz entgegnete darauf, daß er sich dieses auch schon überlegt habe, wenn möglich wolle er es auch durchführen.
Zu dieser Zeit bestand die Anweisung von höchster Stelle, daß Evakuierungen nur mit Genehmigung der zuständigen Gauleitung, Räumungen nur auf „Führerbefehl“ erfolgen dürften.
Als ich einige Tage später, zwischen 15.00 und 16.00 Uhr an der Kreisleitung vorbeikam, fuhren dort 2 mit braununiformierten Leuten besetzte Pkw vor. Aus diesen stiegen der Gauleiter  G r o h é  aus, gefolgt von 2 mit Maschinenpistolen bewaffneten Männern und gingen in das Gebäude der Kreisleitung hinein. Da ich mich für die Sache interessierte, folgte ich und blieb in dem Vorzimmer zum Zimmer des Kreisleiters Binz zurück, während der Gauleiter Grohé mit Begleitung zum Kreisleiter hineinging. Dort entspann sich eine sehr erregte, grösstenteils einseitige Debatte. Aus den Bruchstücken der bis zu mir dringenden Unterhaltung war zu entnehmen, daß der Gauleiter Grohé den Kreisleiter Binz starke Vorhaltungen machte, sogar mit Erschießen drohte. Dann verließ Grohé mit Begleitung die Kreisleitung und fuhr wieder ab. Der den Gauleiter herausbegleitende Kreisleiter Binz machte einen sehr verstörten und niedergeschlagenen Eindruck. Er äußerte sich mir darauf gegenüber ungefähr wie folgt: „Was soll ich nun machen? Ich bekomme meine Befehle von oben und muß sie ausführen, genau wie Sie.“
Aus allem hatte ich den Eindruck, daß der Kreisleiter Binz wohl die Notwendigkeit einer Evakuierung der Zivilbevölkerung erkannte, aber den Anweisungen des Gauleiters Folge leisten musste. […]“
 
geschlossen:                                    v.  g.  u.
[Unterschrift]                                  [Unterschrift]
(Stupp)
Pol.-Wachtm.

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Polizeikreis Meschede                   Fredeburg, den 19.2.1949
Pol.Posten E 2 Fredeburg
 
Verantwortliche Vernehmung
 
Auf Vorladung erscheint der Nachgenannte und erklärt zur Person:
Name: Binz
Vorname: Peter […]
Zur Sache:
„Es trifft nicht zu, dass ich im Jahre 1933 zum Kreisleiter ernannt wurde, sondern meine offizielle Berufung zum Kreisleiter erfolgte bereits am 1.5.1931. Ich war aber als solcher inoffiziell schon tätig ab 1.3.1931. […]
Was die rechtzeitige Räumung der Stadt Düren in den Abwehrkämpfen 1944 betrifft, so weise ich zunächst darauf hin, dass jede Räumung zunächst von dem Divisionskommandeur des betreffenden Truppenteils angeordnet wurde und zwar auf folgendem Wege: Divisionskommandeur, General Roth in Köln, Gauleiter, Kreisleiter. Die NSDAP hatte lediglich die Aufgabe, die für die Räumung erforderlichen Verkehrsmittel zur Verfügung zu stellen und vor allen Dingen die Menschenbetreuung, wie Verpflegung und Unterbringung weiterhin zu veranlassen, dazu auch noch dafür zu sorgen, dass der Räumungsbefehl in der Bevölkkerung bekannt wurde. Als ich im August 1943 die Geschäfte des Kreisleiters auf höheren Befehl wieder übernahm (ich habe mich damals gegen die Entlassung aus dem Wehrdienst gewehrt, auch der Einspruch meines damaligen Divisionskommandeurs blieb ohne Erfolg), habe ich es als meine vornehmste Aufgabe betrachtet, die Bewohner des Kreises zu veranlassen, vor allen Dingen die gefährdeten Ortschaften und hierbei die Stadt Düren zu räumen. Durch meine Mitarbeiter habe ich immer wieder in den einzelnen Haushaltungen auf die Möglichkeit und auch Notwendigkeit freiwilliger Evakuierungen hingewiesen. Die Behauptung in der Anklage, der Militärbefehlshaber von Düren solle wiederholt die Räumung der Stadt angeordnet haben, ich hätte aber dieses über den Reichsverteidigungskommissar zu verhindern gewußt, stellt die Tatsache auf den Kopf. Es kann sich meines Erachtens nur um folgenden Vorfall handeln: Im September 1944 stiessen die Amerikaner überraschend bis den Kreis Düren vor. Im Beisein des damaligen Dürener Wehrbezirkskommandeurs, Oberst Keibel, habe ich damals die durch telefonische Verbindung mit dem Adjudanten des an der Grenze Dürens kämpfenden Regimentes gesprochen. Dieser hat mir damals dringend empfohlen, die Räumung der Stadt Düren zu veranlassen. Ich habe sofort die Gauleitung in Köln gebeten, die Räumung Dürens durchzuführen und daraufhingewiesen, dass ich von der Front unterrichtet sei, dass die Abwehrmittel völlig erschöpft seien und mit dem Durchbruch gegnerischer Truppen bis an den Rhein zu rechnen sei. Als Antwort bekam ich auf Veranlassung des Gauleiters den Bescheid, dass der Regimentsadjudant die Gesamtlage nicht überschauen könne und die tatsächliche Lage eine ganz andere sei. Der Gauleiter stützte sich hier auf die Unterredung und Weisung durch den General Roth aus Köln. Einen Tag später war der Gauleiter auf der Kreisleitung bei mir in Düren und hat mir bittere Vorwürfe wegen meiner angeblichen Nervosität gemacht und sogar mit einer Absetzung als Kreisleiter meinerseits gedroht. Ein weiteres Vordringen der Amerikaner ist denn auch im Kreis Düren monatelang verhindert worden. In dieser Zeit habe ich im besonderen die freiwillige Evakuierung der gefährdeten Gebiete im Kreise Düren mit allen Mitteln betrieben. In diesem Zusammenhang muss ich besonders darauf aufmerksam machen, dass es zum grossen Teil sehr schwer war, die Dürener Bevölkerung zum Verlassen ihrer Heimat auf freiwilliger Basis, denn diese Möglichkeit stand mir nur zur Verfügung, zu bewegen.
Die in der Anklage gegen mich erhobenen Vorwürfe dürften meines Erachtens nicht gerechtfertigt sein. Ich glaube das Menschenmögliche, auch im persönlichen Einsatz, im Interesse der Dürener Bevölkerung getan zu haben. Ich habe als Letzter bei der kämpfenden Truppe den Kreis Düren verlassen.
Meine Aussagen habe ich freiwillig und ohne Zwang gemacht, sie entsprechen der Wahrheit und ich kann sie jederzeit vor Gericht beeiden.
 
v.      g.      u.
[Unterschrift]
 
Geschlossen: [Unterschrift: Boettcher], Pol.Wachtmeister