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Kapitel VII: Folgen
Evakuierung, Enttrümmerung,
Entnazifizierung
„Pfingst-Sonntag [des Jahres 1945]
ist heute, wo ich erstmalig Zeit finde, diese Zeilen
niederzuschreiben. Furchtbare Zeiten, ungewisse Zukunft!“
Heinrich Casson, 1945(1)
Im Zuge der
„Kinderlandverschickung“ (KLV) hatte bereits im
Jahre 1940 innerhalb des Territoriums des damaligen Deutschen
Reiches die Evakuierung begonnen(2), welche jedoch erst ab
April 1943 vom Reichsminister des Innern gesteuert wurde(3) und
in deren Verlauf schließlich etwa zehn Millionen Menschen
ihre Heimat für mehr oder weniger lange Zeit oder sogar
für immer verlassen sollten.(4) Schon frühzeitig
hatten selbst die NS-Behörden – im August 1943
– befürchtet, daß ‘die Evakuierung von
Millionen Menschen zu einem führungs- und
verwaltungsmäßig nicht mehr zu beherrschenden
Durcheinander führen kann’(5), was sich dann auch
– nicht zuletzt infolge der NS-Durchhaltepropaganda und
der damit verbundenen mangelhaften Evakuierungsvorbereitungen
– bewahrheitete und so die Evakuierung der
Zivilbevölkerung tatsächlich „zur
Katastrophe“ geriet.(6) Und wenn im Überschwange der
deutschen „Blitzkriegs“-Erfolge der ersten
Kriegsjahre beispielsweise in Koslar bereitwillig Quartiere
für deutsche Soldaten zur Verfügung gestellt worden
waren(7), so sperrte sich ab etwa Mitte 1943 die
Bevölkerung mehr und mehr gegen die Hergabe von Wohnraum(8),
was auch in der Verschiedenartigkeit der Mentalitäten der
evakuierten Stadtmenschen und der ländlichen
Bevölkerung begründet lag(9); so mußten im Mai
1944 in Koslar die hierher Evakuierten „mit Abscheu und
Unverständnis (...) zur Kenntnis nehmen, daß einige
Familien sich kategorisch weigerten, ein evakuiertes Kind
aufzunehmen (...).“(10) Andererseits waren im
Einzugsbereich der Stadt Düren bereits ab Juli 1943
freiwillige Evakuierungen zu beobachten gewesen(11), doch
handelte es sich dabei oftmals um die Familien von mehr oder
minder führenden lokalen Nationalsozialisten, wie einem
Brief des Dürener Gestapospitzels „VO 121“ zu
entnehmen ist: „Am 13.9.1944 hat der Ortsgruppenleiter
und Amtsbürgermeister von Merzenich(12) den Ort mit seiner
Familie verlassen (...) In der Bevölkerung herrscht die
grösste Empörung darüber, dass sich [dieser]
(...) davonmachte und praktisch der Ort ohne Führung
dasteht. Weiterhin wird erklärt, für diese Herren
gibt es Sprit (...) und wir armen Teufel müssen
hierbleiben oder können zu Fuss unser Köfferchen
schleppen. Die Stimmung in der Bevölkerung ist sehr
gereizt.“(13)
Der überwiegende Teil der
Bevölkerung aber konnte sich kaum mit dem Gedanken
anfreunden, „(...) in Kürze Heim und Hof verlassen
zu müssen, um nach einem armseligen Treck, mit einem
ungewissen Ziel die Heimat hinter sich lassend, irgendwo von
einem grausamen Schicksal ereilt zu werden.“(14) Im
September 1944 berichtete Rüstungsminister Albert Speer
von den „Elendszügen der Evakuierten“, die er
im Aachener Land hatte beobachten können, und riet ob
dieses Elends „zur Vorsicht bei Befehlen zur
Evakuierung“(15), und schon ein vom 6. Juli 1943
datierender Stimmungsbericht hatte Reichspropagandaminister
Goebbels davor gewarnt, sich im Ruhrgebiet und im Rheinland
öffentlich zu präsentieren, da er besonders von den
dortigen Evakuierten „gesteinigt, gelyncht oder
ausgepfiffen“ werden würde!(16) Ganz richtig
erkannte der Jülicher Bürgermeister Kintzen im Herbst
1944, „(...) wie schwer es für einen Bauer ist, die
von dem Vater übernommene Scholle, die dieser [und dessen
Vorfahren] viele Jahrhunderte bewirtschaftet hat, nun in
wenigen Stunden aufzugeben mit Mann und Maus, Kind und
Kegel“(17), und der Dürener Autodidakt Ernst
Neumann-Neander frug in seinem Tagebuch am 20. November 1944:
„Mit nichts davongehen? Wohin, in irgendein
Massenquartier und dort untergehen?“(18)
Und je länger der Krieg andauerte, um
so konkreter sah auch die Bevölkerung im
Düren-Jülicher Land das „Bild des
Jammers“, welches die durchziehenden
Flüchtlingskolonnen boten(19), oder aber man erfuhr
zumindest vom Hörensagen davon; so erzählte ein
Nachbar dem eben erwähnten Ernst Neumann-Neander
unmittelbar nach dem 16. November 1944 folgendes
(abschreckende) Erlebnis: „Ich kam heute [am 20. November
1944] per Auto von jenseits des Rheins. Sie können sich
nicht vorstellen, wie groß das Flüchtlingselend ist.
Unterwegs auf der Landstraße kommt man kaum
vorwärts. Tausende mit ihren Karren und Kärrchen, zu
Rad, zu Fuß, schleppen sie ihre Habseligkeiten. Dann sind
sie naßerschöpft und werfen alles aus Verzweiflung
in den Straßengraben. Wohin weiß keiner.“(20)
Darüberhinaus wurde die Anziehungskraft des „Magnets
Heimat“(21) noch dadurch verstärkt, daß die in
den evakuierten Gebieten kämpfenden Soldaten
ungestört die leerstehenden Wohnungen plündern
konnten(22) und sogar von offizieller Seite befugt waren,
„(...) in geräumten Ortschaften das
zurückgebliebene Vieh (...) zu verwerten“(23), so
daß kaum verwundern konnte, wenn der „Höhere
SS- und Polizeiführer im Westen“ (HSSPFiW) am 12.
November 1944 feststellte, daß „(...) sich immer
noch Zivilpersonen im unmittelbaren
H[aupt]K[ampf]L[inien-]Gebiet aufhalten und (..) der Zustrom
der evakuierten Personen im übrigen geräumten [=
evakuierten] linksrheinischen Gebiet derart zugenommen hat,
daß nicht ein Abgang, sondern eine Zunahme der
Bevölkerung stattgefunden hat.“(24) Betrachtete die
Bevölkerung die Evakuierung doch sehr oft als
„Zwangsvertreibung“(25) und reagierte
demgemäß meist nur bei Anwendung von Repression und
Gewalt(26), wie aus den Aufzeichnungen eines Volksschullehrers
deutlich hervorgeht: „Ich selbst blieb mit meiner Tochter
noch hier [in Hottorf], bis wir am 25. November [1944] mit
Gewalt[!] durch die Feldgendarmerie zum Verlassen des Ortes
gezwungen wurden.“(27) Und wie sehr die Evakuierung als
Zwang empfunden wurde, zeigte dann auch die Tatsache, daß
eine aus dem Jahre 1947 stammende Denkschrift der Landkreise
Düren und Jülich über den zerstörten
Hürtgenwald und die in der Nachkriegszeit herrschende
„Rurlandnot“ die „Zwangsevakuierung[!] und
ihre Folgen“ thematisierte(28), derweil der Dürener
Landrat und der Dürener Bürgermeister in einem vom
22. September 1945 datierenden Aufruf an die Bevölkerung
sogar damit drohten, daß diejenigen „(...) mit der
Evakuierung zu rechnen haben, die an unserem Aufbauwerk nicht
mit Hand anlegen (...).“(29)
Aber während es der Bevölkerung
widerstrebte, die Heimat zu verlassen und in die Evakuierung zu
ziehen, erinnerten die Wegzugsbemühungen vieler
NSDAP-Funktionäre an das sprichwörtliche Verhalten
von Schiffsratten(30), wobei die „Maßnahmen zur
Evakuierung der deutschen Zivilbevölkerung allein Aufgabe
der Partei“ waren(31) und dabei vorsahen, „(...)
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die sich
durch ihre Tätigkeit in Partei und Staat besonders
exponiert haben, nicht zurückzulassen.“(32) Fatal
war in jedem Fall, daß die Stadt Düren bis zum
verheerenden 16. November 1944 nicht evakuiert worden ist, und
dies, obwohl sich NSDAP-Kreisleiter Peter Binz seit Anfang
September 1944 für die Räumung der Stadt
ausgesprochen hatte, doch nach einer Mitte September im
Dürener Rathaus stattgefundenen „sehr erregten,
grösstenteils einseitigen Debatte“ mit Gauleiter
Grohé – der Binz hierbei sogar mit
Erschießung gedroht haben soll! – wurden die
Evakuierungspläne auf unbestimmte Zeit verschoben.(33) Und
als – dem zuvor Gesagten gemäß – die
politischen Leiter der Dürener NSDAP auf Anweisung der
Kreisleitung sich Mitte September 1944 zwecks Abtransports in
sicherere rechtsrheinische Gebiete am Bahnhof einfanden, um mit
einem Sonderzug aus der Schußlinie gefahren zu werden,
blieb dieser Zug – so zumindest der Bericht des
Dürener Stadtinspektors Josef Roggendorf(34) –
einfach aus, so daß die Haute volée der
Dürener NSDAP in beschämender Stille den Bahnhof
wieder verlassen und weiterhin in der Stadt ausharren
mußte.(35)
Obwohl auch für die Stadt Jülich
bis zum 16. November 1944 keine offizielle Evakuierung
angeordnet worden war(36), hatten die meisten der 11500
Einwohner schon im Oktober 1944 die Kreisstadt verlassen(37),
derweil die Kreisjülicher Ortschaften Dürboslar,
Ederen, Langweiler, Schleiden u.a.m. aufgrund einer
Verfügung des Reichsverteidigungskommissars
Köln-Aachen schon Anfang Oktober hatten geräumt
werden müssen.(38) Und für den Kreis Düren wurde
schon am 23. September 1944 die Räumung der dem
Hürtgenwald nahegelegenen Ortschaften Gey, Großhau,
Heistern, Hürtgen, Kleinhau, Straß und Wenau(39) und
am 4. November 1944 die Räumung der rechtsrurisch
gelegenen Dörfer Bergheim, Berzbuir, Bilstein, Birgel,
Bogheim, Kufferath, Langenbroich, Obermaubach, Schlagstein und
Untermaubach verfügt; daneben waren zumindest alle nicht
berufstätigen Personen aus der Stadt Düren und den
Ortschaften Gürzenich, Krauthausen, Kreuzau, Lendersdorf,
Niederau, Rölsdorf und Winden zu evakuieren.(40) Doch erst
am 18. November 1944 – mithin zwei Tage nach dem
desaströsen 16. November 1944 – erging die Anordnung
A 52/44 g des als Reichsverteidigungskommissar fungierenden
Köln-Aachener Gauleiters Grohé, durch die die Stadt
Düren und weitere 25 Kreisdürener Ortschaften –
von Lucherberg über Birkesdorf bis hin nach Nideggen
– nun endlich evakuiert werden sollten.(41) Und
während man weitab rechts der Rur gelegene Dörfer wie
Bürvenich, Embken und Juntersdorf erst am 28. Februar
1945(42) und Orte wie Eggersheim, Hochkirchen, Wissersheim und
Wollersheim überhaupt nicht evakuierte(43), wurde ein
großer Teil der Kreisdürener Bevölkerung nach
dem 16. November 1944 über den Verladebahnhof in Buir in
die Aufnahmegaue Hannover-Braunschweig, Halle-Merseburg und
Thüringen gebracht(44), wobei die solchermaßen
„organisierte“ Evakuierung wie folgt beschrieben
worden ist: „Keiner weiß, wohin die Reise geht, die
Hauptsache ist, nur fort von hier (...) Auf den Weiden
brüllt das im Stich gelassene Vieh (...) Ein wahrhaft
trostloses Bild. Dazu Geschützdonner und Fliegergerassel
von allen Seiten!“(45)
Quasi noch bevor die Menschen aus der
Evakuierung zurückzukehren begannen, setzten die
amerikanischen und besonders die britischen
Militärbehörden im Zuge ihres Prinzips der
„indirect rule“ zwecks „Aufrechterhaltung
einer deutschen, den alliierten Willen exekutierenden
Kommunalverwaltung“(46) auf eine zumeist recht
unorthodoxe Art und Weise Bürgermeister und Landräte
ein.(47) Die sich ebenso frühzeitig konstituierenden
deutschen „Antifaschistischen Ausschüsse“
– kurz „Antifas“ genannt(48) und schon bald
von den Alliierten wegen ihrer tatsächlichen oder
vorgeblichen Linkslastigkeit wieder aufgelöst(49) –
waren zwar (Mit-)Initiatoren der weiter unten zu
erörternden „Entnazifizierung“ und forderten
beispielsweise in Düren noch im Oktober 1945 – trotz
des eben erwähnten Verbots ihrer Organisation – den
dortigen Bürgermeister auf, die bei der Stadt Düren
beschäftigten „(...) Schachtmeister, Vorarbeiter und
Aufseher, deren Zugehörigkeit zur NSDAP erwiesen
ist“, durch „Antifaschisten“ zu ersetzen(50),
doch zumindest im Jahre 1945 waren und blieben die Deutschen
ein Objekt der alliierten Besatzungspolitik und bar jedes
politischen Handlungsspielraums(51) – und die
„Antifas“ demgemäß eine marginale
Episode. Jedenfalls ernannten die amerikanischen Militärs
in Düren am 1. März 1945 einen aus Reichenbach im
Vogtland stammenden Heizungsmonteur zum Bürgermeister(52)
der damals fast menschenleeren Stadt(53) und damit zum (neuen)
Chef der bis Ende November 1944 im Rathaus in Wipperfürth
und danach bis April 1945 in einem Gasthof in Hämmern
untergebrachten Dürener Stadtverwaltung um den
nationalsozialistischen (Ex-)Bürgermeister Küper(54),
derweil am 18. März 1945 der kaufmännische
Angestellte Wilhelm Seeger(55) von den – Ende Mai 1945
dann im übrigen von den Briten abgelösten(56) –
amerikanischen Militärbehörden zum Dürener
Landrat und Vorgesetzten der nach dem 16. November 1944
zunächst in Müddersheim und schließlich in
Rosbach an der Sieg provisorisch administrierenden
Kreisverwaltung bestimmt wurde.(57)
In der Stadt Jülich, deren Verwaltung
nach dem 16. November 1944 zunächst in Güsten und ab
dem 29. November in Olpe untergebracht gewesen war und die erst
am 11. Mai 1945 nach Jülich zurückkehrte(58), wurden
am 1. Mai 1945 der vom Nationalsozialismus
„unbelastete“ Volksschulleiter Josef Bierth(59) vom
alliierten Stadtkommandanten zum Bürgermeister(60) und der
ebenfalls bis dahin als Volksschullehrer tätige Matthias
Förster(61), der bereits im Sommer 1945 dem in der
Nachkriegszeit durchaus populären Jülicher Notar
Wilhelm Johnen weichen mußte(62), zum Landrat ernannt.
Aber es war die Verwaltung und nicht die
Politik, die den Beginn der „Katastrophengesellschaft an
Rhein und Ruhr“(63) bestimmte(64), wobei diese
„Trümmergesellschaft“(65) sich auch im
Düren-Jülicher Land keineswegs in einer – schon
etymologisch äußerst fragwürdigen –
„Stunde Null“(66) befand, sondern vielmehr vor das
grundsätzliche Problem der „alltäglichen
Daseinsfürsorge“ gestellt sah(67): „Die
Straßen waren verschuttet, manche kaum zu passieren. Nur
die Dürener und Jülicher Straße hatten in der
Mitte eine Fahrbahn, auf der amerikanisches Militär
dahinsauste. Munition und Waffen lagen umher. An der Autobahn
fand man die Leichen mehrerer deutscher und amerikanischer
Soldaten (...) In der Flur und in den Gehöften lagen die
Kadaver toter Pferde und Rinder. Der Ratten und Mäuse
wurden die verwilderten Katzen nicht Herr. Die Lichtleitung war
zerstört, Drähte hingen herab, auch die der
Straßenbahn, die Wasserleitung gab kein Wasser, 15
Häuser waren vollständig zerstört, 90 zu 75%,
180 zu 50%, 480 zu 25% (...) Die Dächer waren abgedeckt,
der Putz von Decken und Wänden herabgefallen. Die
Innenwände der Häuser waren verschoben,
durchlöchert, die Türen fehlten (...) Unsäglich
waren der Schmutz und die Unordnung in den Häusern (...)
Möbel und Möbeltrümmer lagen auf den Höfen
und in den Gärten. Wohnungen unbeschädigter
Häuser waren leergetragen. Die ersten Heimkehrer erlebten
noch, daß Möbel und Herde von Fremden mit Autos
fortgebracht wurden (...) Zahlreich waren die unbebauten
Parzellen, auf denen Unkraut üppig wucherte. Minen
verwehrten die
Bearbeitung (...).“(68) Diese frustrierende Beschreibung des der Stadt Düren nahegelegenen (Industrie-)Ortes Birkesdorf durch den dortigen (nachmaligen) Volksschulrektor Wilhelm Dammers läßt verständlich werden, warum die Menschen das Kriegsende grosso modo weder als Befreiung (vom Nationalsozialismus) noch als Niederlage (des Deutschen Reiches), sondern vielmehr als völligen Zusammenbruch der deutschen und damit auch der jeweils eigenen Lebenswelt empfanden(69) und erst im Laufe der folgenden Monate und Jahre erkennen konnten, daß „der Akt der Befreiung“ nach und nach erarbeitet werden mußte(70); in der Tat war „die deutsche Gesellschaft (.) zwischen 1942/43 und 1947/48 in einer zeitweisen Auflösung begriffen, gegen die sie mühsam ankämpfte.“(71)
Die vielleicht vordringlichste Aufgabe
bestand – besonders in den urbaneren Gebieten –
zunächst darin, die nach Millionen Kubikmetern
zählenden Schuttmassen(72) wegzuräumen, um Wege und
Straßen wieder hinlänglich passierbar zu machen; in
der Stadt Düren beispielsweise, wo die Ruinenlandschaft
den Eindruck vermittelte, „(...) als ob die Entfernungen
geschrumpft seien“(73), gab es noch Ostern 1949 ein
Dutzend zugeschutteter und daher kaum gangbarer Straßen!(74)
Es war naheliegend, daß besonders die ehemaligen
nationalsozialistischen „Pgs.“ zu der
beschwerlichen Aufgabe der Entschuttung herangezogen wurden,
und noch bevor der Aachener Regierungspräsident am 26.
Juni 1945 für alle ehemaligen NSDAP-Mitglieder die
Entschuttung als „Pflichtarbeit“ verfügte(75),
wurden in der Stadt Jülich die einstigen
„Pgs.“ bereits am Pfingstsonntag und
-montag zu einer „Pflichtarbeit“ befohlen, bei der sie das „von Millionen Maden“ durchsetzte verendete Vieh begraben sollten.(76) Doch wußten sich die Ex-Nationalsozialisten jetzt wie späterhin und hier wie anderswo dieser Zwangsarbeit zumeist zu entziehen(77), weshalb in der Stadt Düren die „Pflichtarbeit“ Ende Dezember 1945 vorläufig eingestellt wurde(78) und man im Gemeinderat von Gürzenich Anfang März 1946 den Vorschlag erwog, die „Pflichtarbeit“ durch einen monatlich zu zahlenden Geldbetrag zu substituieren.(79) Aber da man der Schuttmassen nicht Herr wurde und Privatleute durch Abkippen ihrer eigenen Trümmer die gemeindlichen und städtischen Schuttberge nur vergrößerten(80), wurden im Amtsbezirk Aldenhoven am 10. Dezember 1945 alle männlichen Einwohner zwischen 14 und 60 Jahren für die Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr am Mittwoch jeder Woche zur „wöchentlichen Pflichtarbeit“ – das hieß Entschuttung – bestellt(81), und der seit dem 11. März 1946 nach Ernennung durch die britische Militärregierung amtierende Jülicher Bürgermeister Josef Hommen(82) erließ am 2. Mai 1946 folgenden Aufruf: „Die bisherigen Maßnahmen (.) waren unzureichend (...) Am Montag, dem 13. Mai, soll die Entschuttungsaktion in großem Rahmen fortgesetzt werden. Es wird erwartet, daß alle arbeitsfähigen Männer von 16-65 Jahren und Frauen von 18-35 Jahren freiwillig Ehrendienst leisten. Aktivisten der ehemaligen N.S.D.A.P. werden zuerst herangezogen. Monatlich soll an 2 Tagen je 6 Stunden gearbeitet werden (...) Alle Berufstätigen werden für die Dauer des Arbeitseinsatzes von ihrem Arbeitgeber beurlaubt.“(83)
Dabei wurde das bis Ende der vierziger
Jahre andauernde Problem der Entschuttung(84) noch dadurch
erschwert, daß die damit verbundene Leichenbergung und
Entminung diese Aufgabe zu einer ebenso makabren wie
gefährlichen Angelegenheit machten, wie die allein im
Zeitraum von November 1945 bis Mai 1946 im Gebiet der Stadt
Düren geborgenen 44 Leichen und die hier zutage
geförderten 11999 Bomben, Granaten und Minen
dokumentierten.(85) Und wie grausig sich die heimatliche
Umgebung zur damaligen Zeit darstellte, geht daneben aus
zahlreichen Augenzeugenberichten deutlich hervor:
„Gegenüber unserem [in der Stadt Jülich
gelegenen] Haus habe ich tote Arbeiter des Schlachthofes in
kleinen zerschossenen Erdbunkern und Gräben gesehen. Die
verwesten Leichen waren bis zur Brust verschüttet, und nur
noch Schultern und Köpfe ragten aus dem Erdreich.“(86)
Besonders erschreckend war in diesem Zusammenhang die Tatsache,
daß man noch Jahre später Leichen finden konnte,
weshalb die grauenhafte Aufgabe der Leichenbergung noch bis zum
Anfang der fünfziger Jahre – als eine der
„Folgen“ des NS-Regimes und des Zweiten Weltkriegs
– teilweise ihrer Bewältigung harrte(87), und noch
Ende 1955,
also mehr als zehn Jahre nach Kriegsende, wurden im Graben der Jülicher Zitadelle 13 (mittlerweile natürlich skelettierte) Bombenkriegsopfer geborgen!(88) Die Minenräumung war daneben ein sicherlich weniger makabrer, dafür jedoch um so gefährlicherer Dienst an der Allgemeinheit, der vielen mutigen Helfern und auch Unbeteiligten das Leben kostete(89) und der deshalb nicht immer freiwillig übernommen wurde, wie die von den Amtsbürgermeistern des Kreises Jülich Anfang Oktober 1945 gemeldete „Fehlanzeige“ hinsichtlich der Freiwilligenmeldungen für eine „Entminungsaktion“ zeigte und weshalb der Jülicher Landrat schließlich anordnete, daß „(...) sofort von jeder Amts-Bürgermeisterei 4 Mann zu benennen [sind]. Es sind hierfür ehem. SS-Angehörige oder aber politisch belastete Männer zu melden[!].“(90) Dessenungeachtet aber wurden noch bis in die jüngste Gegenwart hinein Bomben im Düren-Jülicher Land – quasi als gefährliche stählerne Zeugnisse der „Folgen“ des Nationalsozialismus – immer wieder sichergestellt.(91)
Im Jahre 1945 mußten mehr als drei
Viertel der Bevölkerung des alten Reichsgebietes in den
Grenzen von 1937 auf weniger als der Hälfte der
Fläche untergebracht und aus einheimischem Anbau
ernährt werden(92), was für die Menschen –
besonders in den Städten – schlicht Hunger
bedeutete.(93) Erschwert wurde das vordringliche Problem der
Ernährung so vieler Menschen beispielsweise durch
Mäuseplagen, derer man im Herbst 1945 im Amtsbezirk
Vettweiß durch Giftweizen Herr zu werden versuchte(94),
und obwohl ab Juni 1945 in der Stadt Jülich (bereits)
wieder Brot gebacken wurde(95) und das „Schweizer
Hilfswerk“ schon Lebensmittel- und Kleiderspenden nach
Jülich lieferte(96), sollte die hohe Zeit des
„Fringsens“ im Verlaufe der Hungerjahre 1946 und
1947 erst noch kommen.(97) Hinzu kam, daß allerorten die
Strom-, Gas- und Wasserleitungen zerstört waren und es an
Brennstoffen mangelte(98), weshalb – beispielsweise
– der Amtsbürgermeister von Vettweiß in einer
Gemeinderatssitzung am 30. November 1945 die allgemeine
Wasserknappheit beklagte(99), der britische Stadtkommandant von
Düren am 2. Oktober 1945 in einer öffentlichen
Bekanntmachung die Bevölkerung des Kreises Düren zum
„Sammeln von Brennholz für den Winter“
aufrief(100) und der Amtsbürgermeister von Aldenhoven am
10. Dezember desselben Jahres ebenfalls in einer
öffentlichen Bekanntmachung die Einwohner von
Freialdenhoven dazu aufforderte, „(...) sämtliches
in ihrem Besitz befindliche Material von früheren
Lichtleitungen, insbesonders Kupferdrahtleitungen und Masten,
beim Ortsbürgermeister abzuliefern (...) Es ist nicht zu
verantworten, dass Drahtzäune und Hecken aus Kupferdraht
hergestellt werden und der Bau von Lichtleitungen wegen
Fehlen[s] von Leitungsdraht unmöglich ist (...) Die
Polizei ist beauftragt, jeden zur Anzeige zu bringen, der nach
dem 18.12.1945 noch in unrechtmässigem Besitz von
Kupferdrahtleitungen und Masten ist (...).“(101)
Diese Drohung deutete zugleich auf die
moralischen Probleme hin, die die deutsche Gesellschaft nach
1945 mit sich selbst hatte(102) und die der Vorsitzende des
Beirates der britischen Zone und Oberpräsident der
Nord-Rheinprovinz, Dr. Robert Lehr, bei der am 3. April 1946 in
Stuttgart stattfindenden Tagung des Länderrats der US-Zone
wie folgt auf den Punkt brachte: „Sie alle wissen, wie
stark in dieser Zeit die Moral gesunken ist, denn da, wo das
Hungern und Frieren anfängt, hört die innere Ethik
meistens auf.“(103) Da außerdem durch die Kriegs-
und Nachkriegswirren die Familienstrukturen millionenfach
zerstört und zerrüttet worden waren, stiegen die
Scheidungsraten und unehelichen Geburten in eben dem
Maße, wie sich die oft in Gestalt von Prostitution
äußernde (Sexual-)Moral verringerte(104),
während die Deutschen durch die Gesinnungsschnüffelei
der Gestapo im „Anschwärzen und Denunzieren“
bestens ausgebildet waren und demgemäß
Denunziationen „bei Gesprächen in Deutschland gang
und gäbe“ waren(105), wie auch ein vom 30. Juli 1946
datierender Verwaltungsbericht des Aldenhovener
Amtsbürgermeisters dokumentierte: „Die
ungeklärte Lage in der Politik, die ungeheuren Sorgen um
das tägliche Brot, die großen Verluste an
persönlichem Eigentum und der tägliche Anblick der
Trümmerfelder lasten wie ein schwerer Druck auf der
Bevölkerung. Dazu kommen die nicht endenwollenden
persönlichen Gehässigkeiten und Denunzierungen, die
immer wieder eine Befriedung verhindern[!]. Alle diese
Umstände tragen dazu bei, dass bei sehr vielen Menschen
eine Unlust zum Wiederaufbau entsteht. Sie sind interesselos am
Zeitgeschehen (...).“(106) Schon drei Monate zuvor hatte
selbiger dem ihm vorgesetzten Jülicher Landrat berichtet,
daß Diebstähle von Lebensmitteln und Kleintieren
„in erschreckendem Masse“ zugenommen hatten(107),
was Heinrich Casson für die Stadt Jülich
bestätigte: „Es ist einfach unglaublich, wie der
Begriff von Mein und Dein verwechselt wird. Fast jeder, der
nichts oder nicht viel gerettet hat, glaubt, in den noch nicht
bewohnten Häusern sich einfach (.) [das] Notwendige holen
zu dürfen (...) Die Polizei ist nicht Herr der
Lage.“(108) Setzten sich dergestalt also die Ende 1944
von ehemaligen „Fremdarbeitern“ und/oder Deutschen
verübten Plünderungen fort(109), so entwickelte sich
daneben alsbald ein reger Tauschhandel und damit verbunden ein
umfassender Schwarzmarkt(110), der, wie der – teilweise
schon wiedergegebene – vom 22. September 1945 datierende
Aufruf des Dürener Landrates und Bürgermeisters
deutlich zeigte, kaum in den Griff zu bekommen war:
„Aufgrund der starken Kriegsschäden (...) ist es
unmöglich, passende Unterkunftsmöglichkeiten für
den Winter für alle diejenigen zu schaffen, die hier sind
oder zurück wollen (...) Die einzige Möglichkeit, sie
[die abermalige Evakuierung] zu vermeiden, besteht darin, dass
alle Frauen und Männer ihr Bestes für den
Wiederaufbau ihrer zerstörten Häuser tun (...) Nicht
der heimatlose oder unzureichend untergebrachte Teil der
Bevölkerung wird für den Winter zurückgeschickt,
sondern diejenigen Arbeiter haben mit der Evakuierung zu
rechnen, die an unserem Aufbauwerk nicht mit Hand anlegen oder
die Handwerker, die da glauben, nur gegen Speck oder Butter
bezw. Naturalien arbeiten zu müssen oder (...) die
Landwirte, die (...) sich weigern, ihren Teil beizutragen durch
die Abgabe von Milch, Butter und Eier[n], ferner auch der
Geschäftsmann, der nur seinen Erfolg auf dem Wege der
Schieberei [sic] sieht.“(111)
War schon während der Zeit des
NS-Regimes im Düren-Jülicher Land ein allgemeiner
Wohnungsmangel zu beklagen gewesen(112), so gestaltete sich
nun, nachdem die Städte Düren und Jülich
„praktisch dem Erdboden gleichgemacht“(113) und zu
„Steinwüsten“ zerbombt worden waren(114), die
Wohnungsnot hier als „Sonderfall“(115), und dies in
einem Land, wo fast zwanzig Prozent des Wohnungsbestandes (der
Vorkriegszeit) als total zerstört gelten mußten.(116)
Von den 22454 Häusern des Kreises Düren waren nur
2016 unbeschädigt geblieben, dagegen 7556 bis zu 25
Prozent, 3662 bis 50 Prozent, 2976 bis zu 75 Prozent und
beinahe ein Viertel, nämlich 6253, fast oder ganz
zerstört worden(117), während von den 9162 Wohnungen
des Kreises Jülich ganze 28 unbeschädigt geblieben
waren!(118) Obwohl amerikanische Offiziere einer aus der
Evakuierung zurückkehrenden Dürener Bürgerin
kurz nach Kriegsende demgemäß berichteten,
„(...) daß es Düren nicht mehr
gäbe“(119), und ein Hauptmann des Alliierten
Militärregierungsamtes Düren am 25. Februar 1945
– dem Tag der Eroberung der Stadt Düren also –
in fast zynischer Manier davon ausgegangen war, daß sich
‘die Deutschen, falls sie nach dem Kriege wieder eine
Stadt namens Düren haben möchten, ein paar Meilen
nördlich ein nettes Plätzchen aussuchen und da etwas
Neues würden bauen müssen’(120), waren bis Ende
1945 bereits wieder über 25000 Menschen in die
(Ruinen-)Stadt zurückgekehrt(121), die 1946 dann sogar
für jeden weiteren Zuzug (vorerst) gesperrt wurde.(122)
Und auch in der Stadt Jülich verzeichnete man von Anfang
Mai 1945 bis Anfang Dezember desselben Jahres eine
Verhundertfachung der Einwohnerzahl von etwa 60(123) auf
über 6000 Menschen(124), während von den am 10.
Oktober 1939 im Jülicher Kreisgebiet gezählten 52096
Bürgern am 1. Januar 1945 noch ganze 76, am 1. März
1945 immerhin schon 2248 und Anfang Dezember desselben Jahres
bereits wieder 42380 dort lebten.(125) Die dadurch forcierte
Wohnungsnot(126) bewirkte naturgemäß, daß
„der Wiederaufbau der Wohnstätten“ in den
einzelnen Amtsbezirken des Düren-Jülicher Landes
schon im Verlaufe des Jahres 1945 im Vordergrund der
(kommunal-)politischen Aktivitäten stand(127), und nachdem
man sich auch in der Stadt Düren Ende 1945 dazu
entschlossen hatte, die Stadt an alter Stelle wiederaufzubauen
und deshalb Anfang 1946 den von November 1919 bis Ende Januar
1932 schon einmal als Dürener Stadtbaurat (und Erster
Beigeordneter) fungierenden Heinrich Dauer(128) mit der Planung
für den „eventuellen[!] Wiederaufbau“ zu
beauftragen(129), begann die eigentliche Sisyphusarbeit, die
auch Ende der vierziger Jahre noch längst nicht als
abgeschlossen gelten konnte, waren doch damals auf dem Gebiet
der nunmehrigen Bundesrepublik Deutschland erst ein Viertel
aller zerstörten Wohnungen wiederhergerichtet(130), so
daß noch 1949 in Jülich von damals 8100 Einwohnern
mehr als ein Viertel in Kellern und ähnlichen
Behelfsheimen(131) und noch 1950 in Düren eine
fünfköpfige Familie in einer „Wohnung“
von zwölf Quadratmetern leben mußte.(132)
Obschon erst im Verlaufe des Jahres 1946
grundsätzlich geregelt(133), hatten die Briten bereits im
April 1944 die Bedeutung einer „Entnazifizierung“
festgeschrieben(134) und schon im Mai 1945 die ersten
Entnazifizierungsfragebögen ausgegeben(135), um mittels
dieses ‘politischen Reinigungsprozesses die
Demokratisierung Deutschlands als Vorbedingung für eine
(moralische) Rehabilitierung’ auf den Weg bringen zu
können.(136) Aber in jeder der vier Besatzungszonen ebenso
unterschiedlich gehandhabt(137) wie im regionalen und lokalen
Bereich(138), zeichnete sich die britische
Entnazifizierungspolitik – trotz der Tatsache, daß
man in der in vier Militärverwaltungsbezirke gegliederten
britischen Besatzungszone(139) bis Ende 1946 68500 im Zuge des
„automatic arrest“ festgenommene
NS-Funktionäre und SS- und SA-Führer in sogenannten
„Internierungslagern“ inhaftiert hatte(140) –
durch ihre ‘besonders laxe Handhabung’ aus(141), so
daß letztlich insgesamt nur etwa zehn Prozent der
Bevölkerung des am 23. August 1946 begründeten Landes
Nordrhein-Westfalen im Sinne einer
„Entnazifizierung“ überprüft worden sind(142):
„[Die Entnazifizierung war] ein trauriges Kapitel
deutscher Geschichte, zugleich aber ein so trostloses Kapitel
deutscher und englischer Verwaltungsgeschichte, wie es kaum
vorstellbar ist.“(143)
Daran änderte auch die Tatsache
nichts, daß man im Jahre 1947 statt der bisherigen Option
zwischen Entlassung oder Belassung einstiger
Nationalsozialisten aus respektive in ihren Stellungen und
Ämtern nun ein differenziertes Kategoriensystem
einführte, welches von den „Entlasteten“ (der
Kategorie V) über „Mitläufer“ (der
Kategorie IV), „Aktivisten“ (der Kategorie III) und
„Übeltäter“ (der Kategorie II) bis hin zu
„Verbrechern“ (der Kategorie I) reichte(144) und
das beispielsweise im Falle einer Einreihung in die Kategorie
III die Entlassung aus der bisherigen Stellung, den Verlust des
aktiven und passiven Wahlrechts und eine Vermögenssperre
vorsah.(145) Denn von den in den Westzonen behandelten 3,6
Millionen „Entnazifizierungs-Fällen“ wurden
lediglich 175152 Personen den Kategorien I bis III zugeordnet,
während eine Million ehemaliger Nationalsozialisten
lediglich als „Mitläufer“ bewertet wurden(146)
und es – beispielsweise – dem NSDAP-Gauleiter(!)
Paul Wegener gelang, letztlich als „entlastet“ (=
Kategorie V) aus seinem Entnazifizierungsverfahren
hervorzugehen!(147) Dabei tat man sich in der britischen
Besatzungszone insofern besonders hervor, als im Gebiet des
Landes Nordrhein-Westfalen lediglich 90 Personen den Kategorien
I und II zugeordnet wurden(148) und von der ohnehin nur zu zehn
Prozent „entnazifizierten“ Bevölkerung(149)
neun Zehntel als „Mitläufer“ kategorisiert
werden sollten(150), so daß die ab Ende 1947 auch in der
britischen Besatzungszone weitgehend den Deutschen selbst
übertragene „Entnazifizierung“(151) lange vor
ihrer am 5. Februar 1952 durch ein Gesetz des
nordrhein-westfälischen Landtags erfolgten Einstellung(152)
als diskreditiert gelten mußte.(153)
Obwohl im Verlauf dieser Studie für
die Düren-Jülicher Region schon etliche solch’
allzu milder und kaum nachzuvollziehender
„Entnazifizierungs-Kategorisierungen“
aufgeführt worden sind(154), verdienen einige dieser
„Fälle“ doch eine nochmalige Erwähnung,
da hierdurch manifest wird, warum die Entnazifizierung im
Hinblick auf die von den westlichen Alliierten projektierte
(Re-)Demokratisierung des deutschen Volkes in toto als
gescheitert bewertet werden muß und in der Retrospektive
zumindest einen faden Beigeschmack behalten hat:
So wurde dem „alten
Kämpfer“ und (einstigen) Kreisdürener Schulrat
Dr. Karl Tabbert – nicht zuletzt durch Intervention des
neuen Schulrates Hans Hilger(155) – Anfang 1951 doch noch
seine Pension bewilligt(156), während der 1947 in die
Kategorie IV eingereihte ehemalige Direktor des
Städtischen Oberlyzeums Düren, Dr. Albert Kessler, im
August 1948 vom
„Entnazifizierungs“-Revisionsausschuß des
Regierungsbezirks Aachen mit folgender Begründung sogar
als „entlastet“ in die Kategorie V
zurückgestuft wurde: „Der Beschwerdeführer
[Kessler] gehörte der NSDAP seit 1933 an [sic] (...) Er
gibt an, dass er mit Rücksicht auf seine Stellung als
Lyzeumsdirektor den Parteieintritt als unerlässlich
angesehen habe. Die Schulung im [NS-]Lehrerbund habe mehr auf
dem Papier gestanden und sei zudem rein sachlicher und
unpolitischer Art gewesen [sic]. Im übrigen habe er sich
bemüht, in der Schule jeden nationalsozialistischen
Einfluss zu unterbinden. Seine Einlassung erschien dem
Ausschuss durchaus glaubhaft. Sie wird bestätigt durch die
von ihm beigebrachten Beweismittel [u.a. ein
„Persilschein“ des evangelischen Dürener
Pfarrers Wilhelm Wester] (...) Das Gesamtmaterial lässt
erkennen, dass der Beschwerdeführer dem
Nationalsozialismus mit allen Kräften Widerstand geleistet
hat[!!]. Der Ausschuss reihte ihn deshalb in Kat. V ein und
ordnete aus diesen Gründen Gebührenfreiheit
an.“(157) Und auch dem Jülicher
NSDAP-Ortsgruppenleiter Julius Hesse gelang nach aufwendigem
juristischem Procedere Mitte 1950 die Rückstufung vom
„Aktivisten“ (=Kategorie III) zum
„Mitläufer“ (=Kategorie IV) und damit die
Gewährleistung seiner vollen Pensionsbezüge als
Reichsbahnamtmann(158), während der Nideggener
(Ex-)Amtsbürgermeister Georg Jungbluth – seines
Zeichens „alter Kämpfer“ der NSDAP –
noch 1953 erfolgreich die Vorverlegung der Zahlung seines
Ruhegehaltes einklagen konnte!(159) Des weiteren wurde der
Koslarer NSDAP-Ortsgruppenleiter und Jülicher
(NS-)Kreisbauernführer Reiner Pickartz, dem
NSDAP-Kreisleiter Hermann Thiel im Jahre 1938 bescheinigt
hatte, „weltanschaulich in jeder Hinsicht
gefestigt“ zu sein, im Januar 1950 von Kategorie III in
Kategorie IV zurückgestuft.(160) Daneben wurde besonders
von den
„Entnazifizierungs“-Revisionsausschüssen
oftmals mit äußerst fadenscheinigen
Begründungen eine Rückstufung befördert, wie
dies im Falle des Dürener Fabrikanten Heinrich Canzler
beispielsweise der Fall war, hieß es doch da, daß
„der Beschwerdeführer [Canzler] (.) nicht
Wehrwirtschaftsführer [markiert vom Verfasser], sondern
Wehrwirtschaftführer [gewesen sei] (...) [Er hat] diesen
Titel nicht durch die Partei, sondern durch die Wehrmacht
erhalten (.), eine politische Bedeutung entfällt
daher.“(161) Aber was konnte für die
Unzulänglichkeit der „Entnazifizierung“
bezeichnender sein als der Umstand, daß Franz Binz, der
einzige Nationalsozialist der Düren-Jülicher Region,
der im „Dritten Reich“ auch im überregionalen
Rahmen Karriere gemacht hatte, 1948 zunächst in die
„Mitläufer“-Kategorie und 1950 dann doch
(wenigstens) in die „Aktivisten“-Kategorie
eingeordnet wurde, wobei jedoch der dies veranlassende
Berufungsausschuß seine Begründung mit folgendem
Satz schloß: „Für Kategorie IV war daher
noch[!] kein Raum.“(162)
Einer der wichtigsten Gründe für
das Versagen der als Demokratisierungsinstrument gedachten
„Entnazifizierungs“-Gremien und deren Mutation zu
„Mitläuferfabriken“ war wohl der von Beginn
der Besatzung an bestehende Mangel an
nichtnationalsozialistischem Verwaltungspersonal(163) –
so waren beispielsweise von den 21 Beamten und Angestellten der
Dürener Stadtwerke lediglich drei nicht Mitglied der NSDAP
gewesen!(164) –, weshalb die meisten Kommunalverwaltungen
in der Regel mit noch oder wieder anwesendem minder belastetem
Personal die Administration fortzusetzen versuchten.(165) Von
daher wurden auch in der Stadt Jülich durchaus nicht
NS-unbelastete Verwaltungsbeamte wie der schon mehrmals
genannte und alsbald gar als Stadtdirektor fungierende Heinrich
Casson bereits im Mai 1945 wieder eingestellt(166) und sogar
ernsthaft (von Jülicher Honoratioren) erwogen, den
während des gesamten Zeitraums des „Dritten
Reiches“ als Bürgermeister tätigen Johannes
Kintzen wieder zu selbigem zu küren, was gewiß als
„Zeichen einer unterentwickelten
Kritikfähigkeit“ gedeutet werden kann.(167)
Andererseits taten sich die von den Besatzungsmächten nun
eingestellten NS-unbelasteten Personen aufgrund ihrer zumeist
fehlenden administrativen Vorbildung und Erfahrung
naturgemäß oftmals schwer mit der Bewältigung
der anstehenden Aufgaben, was wohl auch für den
Dürener Bürgermeister der ersten Stunde, Alfred
Stiegler, gegolten haben dürfte(168), und dubiose
Gestalten wie der erste Nachkriegs-Amtsbürgermeister von
Birgel(169) machten den Standpunkt des (zweiten) Jülicher
Nachkriegslandrates Johnen, wonach es besser war, „(...)
Pgs., soweit sie nicht [schwer] belastet sind, einzustellen, um
dem Kreis zu helfen, als ohne Pgs. den Kreis zu Grunde gehen zu
lassen“(170), durchaus plausibel.(171) Doch da der
alliierte Kontrollrat bis Anfang Januar 1946 eine für alle
Besatzungszonen gültige Direktive erarbeitete und
publizierte, worin en detail festgeschrieben wurde, welche
Personen aus welchen Ämtern zu entfernen waren(172) und
besonders der Aachener Regierungspräsident von vorneherein
darum bemüht war, „(...) den Nationalsozialismus in
seinem Bezirk auszurotten“(173), wurde die Personalnot
bei den kommunalen Verwaltungen trotz mancher
wiedereingestellter ehemaliger „Pgs.“ nicht
geringer, wie ein vom 1. April 1946 datierendes Schreiben des
Jülicher Landrates an den Aldenhovener
Amtsbürgermeister bewies: „Abschliessend darf ich
insbesondere noch darauf hinweisen, dass Nicht-Pgs., die
über eine fachliche Ausbildung verfügen, für den
Posten des Amtsrentmeisters [des Amtsbezirkes Aldenhoven] sonst
kaum zur Verfügung stehen.“(174)
1) StAJ, Chronik Kintzen resp. Casson (wie
Kapitel VI.3, Anmerkung 55). Zu Heinrich Casson siehe
Biographischer Anhang.
2) Vgl. Kapitel V.3 a), Anmerkungen 274 u.
275. Vgl. auch Boberach, Meldungen, S. 107 (Nr. 130 v.
7.10.1940).
3) Vgl. Hohn, S. 54. Vgl. (zum Anfang 1944
erschienenen) „Reichsumquartierungsplan“ ebenda, S.
55f., ebenso ebenda die Tabelle 17 auf den S. 242-244 u. Karte
9 auf S. 307.
4) Vgl. Teppe, S. 23. Schätzungen
zufolge lebten bei Kriegsende allein auf dem Gebiet der
späteren Bundesrepublik Deutschland vier bis fünf
Millionen Menschen in der Evakuierung: vgl. Hohn, S. 56. Vgl.
zur Problematik der amtlichen Statistiken der ersten
Nachkriegsjahre auch Hüttenberger, Technik, S. 175f. Vgl.
zur mangelhaften Literaturlage zum Themenkomplex
„Evakuierung“ auch den mündlichen Hinweis von
Dr. Klaus Pabst v. Historischen Seminar der Universität zu
Köln v. 24.6.1993.
5) Boberach, Meldungen, S. 429 (16.8.1943
(grüne Serie)).
6) Frei, S. 163. Vgl. zur
Unmöglichkeit der Durchführung der erst im März
1945 angeordneten Evakuierung von Millionen Menschen aus den
westlich des Rheins gelegenen Landstrichen und aus dem
Ruhrgebiet Speer, Erinnerungen, S. 453, 584 (Anm. 3).
7) Vgl. Kapitel VI.1, Anmerkung 23. Vgl.
des weiteren Kapitel V.1 a), Anmerkungen 205-239.
8) Vgl. Felder, S. 423 (2.7.1943). Schon
am 21.7.1943 wurden die nach einem am 29.6.1943 stattgefundenen
schweren Luftangriff auf Köln nach Koslar evakuierten
(Kölner) Familien nach Schlesien weiterevakuiert (vgl.
ebenda, S. 429 (21.7.1943)).
9) „Hinzu käme die
Unterschiedlichkeit des Volkscharakters der einheimischen
Bevölkerung gegenüber dem Denken, Fühlen und
Handeln der Umquartierten.“ Boberach, Meldungen, S. 450f.
(18.11.1943 (grüne Serie)). Vgl. auch ebenda, S. 429 (Anm.
3). Vgl. auch Ruhl, S. 35; Felder, S. 429 (21.7.1943).
10) Ebenda, S. 511 (19.5.1944).
11) Vgl. Domsta, Düren, S. 171. Vgl.
auch ebenda, Anm. 3, ebenso S. 175 (Nr. 102) u. S. 192 (Nr.
122).
12) Der in Kapitel IV.1 a) in den
Anmerkungen 358 bis 360 erwähnte Alfons Jansen.
13) HStA, RW 34-2, Pag. 111: VO 121 der
Gestapo Köln v. 17.9.1944. Am 24.9.1944 war Jansen dann
wieder in Merzenich: vgl. ebenda, Pag. 112. Vgl. auch Domsta,
S. 79 (Nr. 1). Vgl. auch die Anmerkungen 26, 30-35, ebenso
Kapitel VI.3, Anmerkung 41. Vgl. zur deutschen
Treibstoffknappheit ebenda, Anmerkungen 96, 106 u. 274.
14) Undatierter Erlebnisbericht des
ehemaligen EAW-Werksmeisters Alfons Kettenus (auch zit. in
Wallraff, Düren, S. 20). Vgl. auch Mainz, Leben, S. 257.
15) Speer, Erinnerungen, S. 412. Vgl. auch
Wallraff, Düren, S. 20.
16) Zit. bei Steinert, S. 372. Vgl. auch
Anmerkung 1 des folgenden (Schluß-)Kapitels.
17) Chronik Kintzen im StAJ, Eintrag vor
dem 8.10.1944. Vgl. eine Auflistung weiterer Gründe
für die Ablehnung der Evakuierung bei Boberach, Meldungen,
S. 450f. (18.11.1943 (grüne Serie)).
18) Neumann-Neander, S. 43 (20.11.1944).
19) „Weitere Flüchtlingstrecks
passierten unser Dorf [Koslar]. Handkarren, klapprige
Lieferwagen, Pferdegespanne, bepackt mit Kisten, Kesseln,
Säcken, Kindern und alten Menschen, boten ein Bild des
Jammers.“ Felder, S. 555 (9.10.1944). Vgl. auch das
Gedicht „Flüchtlinge“ von Horst Schirmer (S.
73): „Die Stunde, die in das Dämmern sinkt, nimmt
eine Mutter auf, die ihre Habe und die kleinen Kinder in den
Frieden bringt (...) die tapfere Frau, die sich nach vielen
Jahren von dem Hofe trennt – Es ist ein Bild so tiefer
Not, das Dir noch lange in der Seele brennt.“
20) Neumann-Neander, S. 43f. (20.11.1944).
21) So Felder, S. 572 (14.11.1944).
22) Vgl. z.B. Kapitel VI.3 b), Anmerkung
252. Vgl. auch Neumann-Neander, S. 55 (2.12.1944):
„Sogenannte Fallschirmtruppen treiben sich in den
Ortschaften herum, um die Leute zu verjagen, um dann
ungestört sich alles Brauchbare anzueignen.“ Vgl.
ähnlich ebenda, S. 57 (7.12.1944), 60 (11.12.1944), 62
(13.12.1944), 64 (15.12.1944). Vgl. hierzu auch StAD, B 167,
Pag. 53: Kampfgruppenkommando Süd v. 16.9.1944. Vgl. auch
ebenda, Pag. 111.
23) Ebenda, Pag. 151: Kampfgruppe III,
Befehl Nr. 18 v. 27.10.1944. Vgl. hierzu auch die Chronik
Kintzen im StAJ, Eintrag vor dem 8.10.1944. Vgl. ebenso
Wollersheim 1184-1984, S. 136.
24) StAD, B 167, Pag. 201: HSSPFiW Befehl
Nr. 38 v. 12.11.1944.
25) „Gerüchte
überstürzen sich. Zwangsvertreibung [sic] soll
bevorstehen.“ Neumann-Neander, S. 27 (6.11.1944).
26) Vgl. den vom 16.9.1944 datierenden
Tagebucheintrag von Lambert Derichs (zit. bei Domsta,
Düren, auf S. 79 als Nr. 1): „Immer mehr Menschen
verlassen freiwillig das [Dürener] Stadtgebiet (...) Es
sind [jedoch] besonders die Familien der N[ationalsozialisten].
Die meisten aber bleiben hier und verlassen die Stadt nur dann,
wenn sie gezwungen werden.“ Vgl. auch die Anmerkungen 13
u. 30.
27) StAL 40.05-10 (=Chronik der
Volksschule Hottorf 1829-1968) [ohne Pag.].
28) So die Kapitelüberschrift in der
als „Hürtgenwald und Rurlandnot“ betitelten
Denkschrift (auf den S. 7-10).
29) StAD, B 375, Pag. 463. Vgl. auch
Anmerkung 111.
30) „Die Dörfer bei Düren
werden zwangsgeräumt [sic] (...) Nirgends hier will das
Volk weg, mit Widerstand geladen. Nur die Parteileute verduften
nacheinander.“ Neumann-Neander, S. 29 (8.11.1944). Vgl.
auch die Anmerkungen 13 u. 26.
31) So der Befehl des Chefs des OKW v.
19.7.1944, zit. bei Hubatsch, Weisungen, S. 261 (Dok. 58). Vgl.
auch Hüttenberger, Gauleiter, S. 169. Vgl. auch ebenda, S.
170-172.
32) So der Landeshauptmann der
Rheinprovinz an die PHP-Direktoren in Andernach, Bedburg-Hau,
Bonn, Johannistal und Düren v. 22.9.1944: ALVR, Nr. 14295
I, Pag. 79. Auch zit. im (unpaginierten) Programm der
Gedenkfeier zum 50. Jahrestag des Euthanasie-Erlasses in der
Rheinischen Landesklinik Düren (=Aufsatz von Hendrik
Graf). Vgl. zur Evakuierung der PHP Düren Kapitel VI.2 a),
Anmerkungen 163-166.
33) So der am 22.12.1888 geborene und bis
zum 10.9.1944 als Wehrbereichskommandeur von Düren
fungierende Oberst Wilhelm Keibel in einer vom 3.1.1949
datierenden Vernehmung durch die Polizeibehörde
Düren, enthalten in der Materialsammlung Lörken. Vice
versa mußten jedoch erteilte Räumungsbefehle
konsequent ausgeführt werden, wie der langjährige
(Stadt-)Aachener NSDAP-Kreisleiter Rudolf Schmeer im
Frühherbst 1944 erfahren sollte, denn als Hitler zu Ohren
kam, daß Schmeer bei der Räumung der Stadt Aachen
nicht alle Zwangsmittel zur Evakuierung eingesetzt hatte,
erklärte er ihn aller Ämter verlustig und versetzte
ihn als einfachen Soldaten an die Front! Vgl. Speer,
Erinnerungen, S. 412. Vgl. auch ebenda, S. 444. Vgl. (jedoch)
auch Poll, Aachen 1944, S. 234-255, bes. S. 255. Vgl. zu
Schmeer auch Kapitel III, Anmerkung 79. Vgl. auch Kapitel IV.1
b), Anmerkungen 576-579.
34) Der nicht mit dem in Kapitel V.3 b) in
Anmerkung 375 genannten gleichnamigen Dürener
Volksschullehrer verwechselt werden darf: Am 20.12.1901 in
Düren geboren, war R. ab dem 1.4.1929 als Stadtinspektor
Beamter bei der Stadt Düren und trat als
„Märzgefallener“ am 1.5.1933 der NSDAP bei,
nachdem er von 1908 bis 1916 die Dürener Peschschule
besucht und am 13. und 24.3.1922 die 1. Prüfung für
Lehrer an Volksschulen und am 20./29.11.1924 respektive am
29.9./5.10.1928 bei der Regierung Aachen die 1. und 2.
Prüfung für Gemeindebeamte abgelegt hatte. Nachdem er
vom 19.2. bis zum 28.2.1945 kurzzeitig als Stadtinspektor bei
der Stadtverwaltung Langenberg in Thüringen und vom 20.8.
bis zum 30.11. desselben Jahres bei einer dort ansässigen
Firma als Metall-(!) und Bürohilfsarbeiter
beschäftigt gewesen war, kehrte R. nach Düren
zurück, wo er durch ein Urteil der „Special Branch
227“ v. 30.8.1947 zunächst in die
„Entnazifizierungs“-Kategorie III b II
(„Little more than a nominal but not a dangerous
Nazi“) und schließlich aufgrund etlicher
„Persilscheine“ – so u.a. vom damaligen
Dürener SPD-Vorsitzenden Hubert Frank („In der
Nazi-Zeit ist Herr R. Katholik geblieben“) – im
Jahre 1948 in die Kategorie „IV ohne
Vermögenssperre“ zurückgestuft wurde: HStA, NW
1081-Berufe-615, ebenda 1087-2429 u. 1037-B II-2087. Domsta
(Düren, S. IX u. 91) zufolge starb R. im Jahre 1975, wobei
dort nicht darauf hingewiesen wird, daß R., der wohl als
typischer „Märzgefallener“ gelten kann,
Mitglied der NSDAP gewesen ist. Vgl. auch Anmerkung 154.
35) Tagebucheintrag Josef Roggendorf (wie
die vorherige Anmerkung) v. 8.12.1944, zit. bei Domsta, S. 95
(Nr. 25).
36) „Die Polizei hatte [vor dem
16.11.1944] wiederholt die Bevölkerung, soweit sie nicht
dienstlich bezw. geschäftlich anwesend sein mußte,
aufgefordert, das Stadtgebiet zu verlassen, obschon eine
Evakuierung nicht [kursiv vom Verfasser] angeordnet war.“
Chronik Casson im StAJ (wie Kapitel VI 3, Anmerkung 55).
37) Vgl. Bers, Jülich, S. 62.
38) StAD, B 167, Pag. 105: Pol.
Kampfgruppe III v. 12.10.1944 (=Verfügung des RVK
Köln-Aachen v. 7.10.1944). Vgl. die jeweiligen
Räumungstermine für etliche andere Kreisjülicher
Ortschaften bei Rahier, S. 148-168. Felders Tagebucheintrag v.
18.11.1944 (auf S. 576) zufolge erging der Räumungsbefehl
für Koslar erst an diesem Tag.
39) Vgl. RVK Köln-Aachen Allg. 25 Nr.
369/44 g[eheim], zit. bei Materialien Lörken. Vgl. ebenso
den im StAD (B 167 auf Pag. 91) archivierten Auszug aus einem
vom 29.9.1944 datierenden Befehl des HSSPFiW, wo zu den im Text
angegebenen Ortschaften auch Schönthal angegeben wird.
Vgl. zu diesen und den nachfolgenden Räumungsbefehlen auch
Domsta, Düren, S. 173 u. 176-180
(Nr. 104). Am 2.10.1944 erging die Räumungsaufforderung für Brandenberg, wobei die Bevölkerung „(...) in weiter zurückliegende Gebiete des Kreises Düren zu überführen war.“ RVK Köln-Aachen Allg. 25 Nr. 430/44 g[eheim], zit. bei Materialien Lörken.
40) Vgl. RVK Köln-Aachen Allg. 25 Nr.
440/44 v. 4.11.1944 (=Anordnung A 40/44 g[eheim]), zit. bei
Materialien Lörken. Vgl. auch StAD, B 167, Pag. 179:
NSDAP-Kreisleitung Düren an Polizeibehörde Düren
v. 7.11.1944, auch abgedruckt bei Domsta, Düren, S. 177
(Nr. 104).
41) Enthalten in der vom 21.11.1944
datierenden „Anordnung A 47/44 g[eheim]“ der
Gauleitung Köln-Aachen, zit. bei Materialien Lörken.
Am 19.11.1944 verfügte die Dürener NSDAP-Kreisleitung
dann die Evakuierung der Stadt Düren: vgl. Domsta,
Düren, S. 173 u. 180f. (Nr. 105), ebenso Poll,
Aachen-Jülicher Land, S. 132. Vgl. eine anschauliche
Darstellung der Evakuierung beispielsweise im Gebiet um
Nideggen bei Brandenburg, Nideggen, S. 22-33 u. 43-92. Vgl.
für Birkesdorf Wallraff, Birkesdorf, S. 150f.
42) Vgl. HStA, RW 23-94, Pag. 2: RVK Allg.
25 Nr. 104/45 g[eheim] v. 28.2.1945. Der Schulchronik der
Volksschule Froitzheim (=GAV 40-3, S. 113) zufolge wurde der
zum Amtsbezirk Vettweiß zählende Ort Froitzheim am
22.1.1945 „angeblich auf Drängen der
Wehrmacht“ evakuiert.
43) Vgl. für Eggersheim, Hochkirchen,
Irresheim, Pingsheim, Poll, Rath und Wissersheim Türk,
Kriegsgefangene, S. 63, für Wollersheim die
anläßlich des 800jährigen Bestehens des Ortes
1984 veröffentlichte Festschrift Wollersheim 1184-1984, S.
136.
44) Vgl. Domsta, Düren, S. 173,
ebenso auch Poll, Aachen-Jülicher Land, S. 132.
45) So der Rektor der Volksschule von Pier
in seiner Chronik unter dem Datum des 20.11.1944, zit. bei
Grobusch, S. 34. Vgl. auch ebenda, S. 43.
46) Wolfgang Rudzio: Die Neuordnung des
Kommunalwesens in der britischen Zone. Zur Demokratisierung und
Dezentralisierung der politischen Struktur: eine britische
Reform und ihr Ausgang. Stuttgart 1968, S. 33 (Quellen und
Darstellungen zur Zeitgeschichte. Bd. 17). Vgl. auch Ulrich
Schneider: Nach dem Sieg. Besatzungspolitik und
Militärregierung 1945. In: Josef Foschepoth/Rolf
Steininger (Hrsg.): Die britische Deutschland- und
Besatzungspolitik 1945-1949. Paderborn 1985. S. 47-64, der auf
S. 63 das Prinzip der „indirect rule“ als
„Maßnahmen zur Perpetuierung einer Staatlichkeit
ohne Souveränität“ umschrieben hat. Vgl. auch
Brunn, S. 186.
47) „You are the Bürgermeister
and you his interpreter.“ Ruhl, S. 160. Vgl. auch
Matzerath, Zusammenbruch, S. 126: „Die Personalpolitik
der Alliierten in den ersten Wochen und Monaten [nach April
1945] blieb nicht frei von Ungereimtheiten und
Widersprüchen.“
48) In der Zeit von März/April bis
Mai 1945: vgl. z.B. Bajohr, S. 68; Matzerath, Zusammenbruch, S.
109; Wolfgang Benz: Potsdam 1945. Besatzungsherrschaft und
Neuaufbau im Vier-Zonen-Deutschland. München 31994, S.
172. [Zit.: Benz, Potsdam]. Vgl. auch Borsdorf/Niethammer, S.
107-116 (Dok. 8), 276, 296, 302-310 (Dok. 21).
49) Vgl. beispielsweise Benz, Potsdam, S.
142; Bajohr, S. 69; Rudzio, S. 41 (Anm. 64); Schneider, S. 52
u. 62.
50) StAD, B 1700 [ohne Pag.]:
Antifa-Bürgerausschuß Düren an Bm Düren v.
21.10.1945.
51) Vgl. Schneider, S. 63.
52) Zu jenem Alfred Stiegler sind nur
wenige biographische Daten bekannt: Domsta (Düren, S. 195)
zufolge war er ein „desertierter deutscher Soldat“,
den der Fabrikant Heinrich Canzler als „durchaus
sympathischen und ordentlichen Mann“ empfunden hat (vgl.
Canzler, S. 70) und der – zusammen mit Canzler – am
5.10.1945 aufgrund einer begründeten oder nicht
begründeten Denunziation verhaftet und aus seinem Amt
entlassen wurde (vgl. ebenda, S. 69f.); schließlich
kehrte Stiegler in seine sächsische Heimat zurück
(vgl. ebenda, S. 70). Vgl. zu Stieglers Ernennung auch ebenda,
S. 54, 61; Domsta, Düren, S. 209, 217-219 (Nr. 147 u.
148), 219 (Anm. 10), 415, 418; Mainz, Wiederaufbau, S. 152;
Mainz, Düren, S. 216; DN Nr. 60 v. 11.3.1995 (Peter Kaiser:
„Menschen machten aus der Not eine Tugend“).
53) Während am 10.10.1939 noch 46485
Einwohner in Düren lebten, war die Stadt in der Zeit von
Anfang Dezember 1944 bis Februar 1945 so gut wie menschenleer,
derweil sich am 1.3.1945 ganze 29 Menschen – vier
Deutsche und 25 „Displaced Persons“ – dort
aufgehalten haben sollen: vgl. Hürtgenwald und Rurlandnot,
S. 8; Domsta, Düren, S. 209 (Anm. 3). Einem vom 5.3.1945
datierenden „After Action Report“ zufolge sollen
jedoch schon am 26. Februar 1945 130 Personen in einem in der
Stadt Düren befindlichen Flüchtlingslager
untergebracht gewesen sein: vgl. Privatarchiv Josef Rubel,
Golzheim. Vgl. auch die Anmerkungen 121 u. 122.
54) Vgl. Domsta, Düren, S. 173 (bes.
Anm. 28), 227; Decker, Sparkasse, S. 90. Letzterem zufolge (S.
89f.) war in Wipperfürth seit dem 10.12.1944 der
provisorische Betrieb der Dürener Stadtsparkasse wieder
aufgenommen worden.
55) Seeger, am 5.5.1901 geboren, verstarb
am 21.5.1988 in Düren und war vor seiner Ernennung zum
Landrat als kaufmännischer Angestellter der Firma
Schleicher & Schüll tätig gewesen. Vom 18.3.1945
bis 26.1.1946 fungierte S. als kommissarischer Landrat des
Kreises Düren und danach noch vier Wochen lang als
Oberkreisdirektor: vgl. Decker, Landräte, S. 21;
Dokumentation über die Landräte und
Oberkreisdirektoren in Nordrhein-Westfalen 1945-1991, S. 746.
Vgl. auch Canzler, S. 65; Mainz, Wiederaufbau, S. 152. Vgl. ein
Photo von S. bei Decker, Landräte, S. 14.
56) Vgl. Domsta, Düren, S. 209.
57) Vgl. ebenda, S. 169 (Nr. 101), 174,
191 (Nr. 120 u. 121), 227 u. 414 (bes. Anm. 92).
58) Vgl. Chronik Kintzen respektive Casson
im StAJ (wie Kapitel VI.3, Anmerkung 55); ebenso Niedergang und
Aufstieg der Kreisstadt Jülich, S. 36; de Jong, S. 266
(15.1.1945). Vgl. auch ebenda, S. 220.
59) Bierth wurde am 26.11.1890 in Gehn im
Kreis Euskirchen geboren und besuchte von 1897 bis 1905 die
Volksschule in Kommern. Danach absolvierte er – vom
1.4.1906 bis 1.6.1909 respektive vom 1.9.1909 bis 24.7.1912
– die Präparandie Euskirchen und das Seminar
Cornelimünster und bestand am 24.7.1912 die 1. und am
23.5.1919 die 2. Lehrerprüfung. Ab dem 1.1.1931
Volksschullehrer in Jülich, wurde B. in einer vom
20.6.1947 datierenden „case summary“ als
„fair-dealing man of good reputation and (.) good
democrate“ charakterisiert, wobei er zu keinem Zeitpunkt
der NSDAP angehört hatte und als Zentrumswähler (vor
1933) wohl katholisch eingestellt gewesen sein dürfte:
vgl. HStA, NW 1084-648. Vgl. ein (undeutliches) Photo von B.
bei Scheuer, Jülich, S. 140 (Abb. 63).
60) Vgl. ebenda, S. 115; Niedergang und
Aufstieg der Kreisstadt Jülich, S. 38; de Jong, S. 268f.
(1.5.1945); 75 Jahre Sozialdemokraten in Jülich, S. 15.
Dem in HStA, NW 1084-648 enthaltenen Fragebogen v. 10.10.1946
zufolge agierte Bierth erst ab dem 12.5.1945 als Jülicher
Bürgermeister und wurde am 8. Oktober desselben Jahres
wohl auf eigenen Wunsch entlassen (so Scheuer, Jülich, S.
116, 134), wie er in besagtem Fragebogen selbst schrieb:
„Als Bürgermeister von Jülich wurde mir im Spt.
45 mündlich von dem Landrat Johnen mitgeteilt, daß
eine am Vortage ergangene Entlassung bereits wieder aufgehoben
sei (...) Im Oktober [1945] wurde ich auf [eigenen] Antrag, von
niemandem dazu veranlasst, von dem Bürgermeisterposten
entbunden.“ 1985 wurde im übrigen eine Straße
in Jülich nach Josef Bierth benannt (vgl. Scheuer,
Jülich, S. 119).
61) Förster, am 4.8.1892 in Golzheim
geboren und am 22.12.1968 in Stolberg verstorben, legte 1909
und 1912 die 1. und 2. Lehrerprüfung ab und arbeitete vom
1.4.1912 bis zum 30.4.1945 als Volksschullehrer, zuletzt als
Hauptlehrer in (Jülich-)Barmen. Von Mai bis Juli 1945
kommissarischer Landrat von Jülich, fungierte F. ab August
1945 bis August 1957 als Schulrat in Stolberg und in Aachen:
vgl. die Dokumentation über die Landräte und
Oberkreisdirektoren in Nordrhein-Westfalen 1945-1991, S. 229.
62) Am 19.5.1902 in Inden geboren und am
28.3.1980 in Jülich verstorben, fungierte Johnen, der 1931
bis 1933 auch Vorstandsmitglied der Zentrumspartei gewesen war,
vom 28.7.1945 bis zum 13.4.1946 und danach wieder vom
23.10.1946 über etliche weitere Amtsperioden – bis
zum 31.12.1971! – als Jülicher Landrat und war
darüberhinaus von 1959 bis 1966 Präsident des
nordrhein-westfälischen Landtags: vgl. ebenda, S. 379f.
Vgl. auch das Nordrhein-Westfalen Lexikon. Hrsg. v. Landesamt
für Datenverarbeitung und Statistik NW. Düsseldorf
1974, S. 45. Der Chronik Cassons zufolge amtierte Johnen erst
ab dem 4.8.1945 als Jülicher Landrat.
63) Brunn, S. 176. Vgl. weitere
Etikettierungen ebenda („heimatlose und unbehauste
Gesellschaft“, „Gesellschaft auf
Wanderschaft“ etc.).
64) Vgl. Teppe, S. 25.
65) Vgl. ebenda, passim (=Titel des
Aufsatzes). Vgl. – pars pro toto – einen
ähnlichen Terminus und ein Photo vom
„Trümmerdorf Pier“ bei Grobusch, S. 36 u. 39.
Vgl. auch Niedergang und Aufstieg der Kreisstadt Jülich,
S. 12, wo sich der Terminus „Steinmeer“ findet.
Gegen diese „Trümmerlyrik“, die „das
alte Genre [von der „Stunde Null“] in neuem Aufputz
präsentierte“, wendet sich Benz, Potsdam, S. 246.
66) Vgl. Kapitel I, Anmerkungen 107 u.
108, ebenso 109 bis 111. Vgl. des weiteren Peter
Hüttenberger: Deutsche Gesellschaft 1945. In: Funke [u.a.]
(Hrsg.) [wie Kapitel IV.2, Anmerkung 154]. S. 316-330, hier S.
316. [Zit.: Hüttenberger, Gesellschaft]. Vgl. auch Benz,
Potsdam, S. 8, 246, 250, und – im Konnex zu den hier nur
kurz angerissenen „Antifas“ – Peukert,
Arbeiterwiderstand, S. 645f., 649.
67) Teppe nennt (auf S. 24) als
grundsätzliche Problemfelder der unmittelbaren
Nachkriegszeit die im Text erwähnte
„alltägliche Daseinsfürsorge“, die
Integrationsprobleme bei der Eingliederung von
Flüchtlingen und Vertriebenen und den (Wieder-)Aufbau
einer demokratischen politischen Kultur.
68) Materialien des ehemaligen
Birkesdorfer Volksschulrektors Wilhelm Dammers, hier zit. bei
Wallraff, Birkesdorf, S. 154f.
69) „Ich erinnere mich, daß
weder von Befreiung, noch von Niederlage gesprochen wurde. Das
Wort im allgemeinen Sprachgebrauch hieß:
„Zusammenbruch – das Reich war
zusammengebrochen“.“ So die von 1995 datierenden
Aufzeichnungen des ehemaligen Dürener
SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzenden Felix Röhlich.
70) Hüttenberger, Gesellschaft, S.
330. Vgl. auch ebenda, S. 316, 328f.
71) Ebenda, S. 326. Vgl. auch ebenda,
passim u. bes. S. 318f. Vgl. ebenso Teppe, S. 22.
72) Beispielsweise ermittelte man in
Berlin 50 Millionen und in Stuttgart acht Millionen Kubikmeter
Schutt (vgl. Ruhl, S. 165, auch ebenda, S. 166-169), derweil
die Trümmermassen der zu drei Vierteln (der Wohnungen)
zerstörten Stadt Köln blockweise aufgeschichtet die
Domtürme um annähernd das Doppelte überragt
hätten (vgl. Benz, Potsdam, S. 7).
73) So die Erinnerungen von Felix
Röhlich, festgehalten in einem von 1997 datierenden
Manuskript zur 90jährigen SPD-Geschichte in Düren auf
(der vorläufigen) S. 32. Vgl. ebenso Röhlich, S. 94.
Vgl. eindrucksvolle Photos von den Trümmerbergen in der
Stadt Düren bei Domsta, Düren, S. 275 (Nr. 225),
276f. (Nr. 227-229), 280 (Nr. 232), 286 (Nr. 242), 289 (Nr.
247), 294 (Nr. 255); Wallraff, Düren, S. 5, 8, 15, 17;
Mainz, Düren, 216-221; Mainz, Wiederaufbau, S. 83, 85-92,
111-139, 153, 174-176, 187f., 200. Vgl. auch Kapitel V.1 b),
Anmerkung 389 u. Kapitel VI.3, Anmerkung 74.
74) Vgl. Domsta, Düren, S. 293, dem
zufolge von den geschätzten 1,63 Millionen Kubikmetern
Schutt bis Ende November 1947 erst 55000 Kubikmeter
abgeräumt worden waren (vgl. ebenda). Vgl. zur
Straßenräumung durch „Fremdarbeiter“
unmittelbar nach dem 16. November 1944 auch Kapitel VI.2 b),
Anmerkungen 342-345.
75) Vgl. Irmgard Lange (Bearb.):
Entnazifizierung in Nordrhein-Westfalen. Richtlinien,
Anweisungen, Organisation. Siegburg 1976, S. 203-205 (Nr. 96)
(Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes
Nordrhein-Westfalen. Reihe C: Quellen und Forschungen. Bd. 2).
76) Chronik Casson im StAJ (wie Kapitel
VI.3, Anmerkung 55).
77) So erschienen am 19.6.1945 in der
Stadt Jülich von 49 zur „Pflichtarbeit“
aufgeforderten Ex-Nationalsozialisten ganze acht! Vgl. ebenda.
Vgl. hunderte wegen Nichterscheinens zur
„Pflichtarbeit“ verhängte Geldstrafen pars pro
toto (für den Gemeindebezirk Langerwehe) in GAL 020-05
[ohne Pag.], passim, ebenso ebenda 051-04 [ohne Pag.]: Landrat
Düren 00/1 an Bm Düren und Abm des Kreises Düren
v. 17.9.1945.
78) Vgl. Domsta, Düren, S. 296. Vgl.
auch ebenda, S. 293, 297 (Nr. 257), 298 (Nr. 259). Vgl. zur
„Pflichtarbeit“ in Birkesdorf Wallraff, Birkesdorf,
S. 156f.
79) Vgl. StAD, ABB I, Nr. 88, S. 549, 551:
Protokoll der Gemeinderatssitzung Gürzenich v. 5.3.1946.
80) „Einstimmig wurde beschlossen,
daß Schilder mit dem Hinweis „Schutt abladen
verboten“ angefertigt werden sollen und dieselben an
Wege[n] und Plätze[n] aufzustellen.“ GAA, Nr. 1207
[ohne Pag.]: Protokoll der Gemeinderatssitzung Siersdorf v.
22.6.1946.
81) Vgl. ebenda 6-99 [ohne Pag.]:
Öffentliche Bekanntmachung des Abm Aldenhoven v.
10.12.1945.
82) Vgl. zu Hommen Kapitel IV.2, Anmerkung
125.
83) Zit. bei Scheuer, Jülich, S. 155
(Abb. 67). Vgl. auch die Abb. 68 ebenda auf S. 156 u. das Photo
(=Abb. 69) auf S. 157. Vgl. zu den Entschuttungsmaßnahmen
in Jülich auch Bers, Jülich, S. 62.
84) Vgl. z.B. die Bekanntmachung des
Aldenhovener Amtsbürgermeisters v. 25.6.1947:
„Nachdem die Schuttbeseitigung in der Gemeinde
[Aldenhoven] zum größten Teil durchgeführt ist,
wird die Bevölkerung gebeten, auch ihrerseits dafür
zu sorgen, dass das Strassenbild nicht durch weiteres
Herausfahren von Schutt verunstaltet wird.“ GAA 6-99
[ohne Pag.]. Vgl. auch ebenda, passim. Vgl. daneben jedoch auch
Anmerkung 74.
85) Vgl. Domsta, Düren, S. 292 (Nr.
253) (Addition vom Verfasser), wobei zu den im Text angegebenen
geräumten Kampfmitteln noch 22 Spreng- und Haftladungen
und 84 gestreckte Ladungen sowie 764000 Schuß Munition
kamen (vgl. ebenda). Vgl. zur Leichenbergung und
Kampfmittelräumung in der Stadt Düren auch ebenda, S.
286-291 (Nr. 242-252). Vgl. ebenso den Tagebucheintrag eines
Dürener Fabrikanten vom 13.6.1945 ebenda auf S. 332 (Nr.
285), wonach ‘stündlich Blindgänger hochgingen
und viele Unglücke passierten.’ Vgl. zur Einsetzung
eines „Minen- und Munitions-Räumungskommandos“
in Düren auch StAD, B 375, Pag. 257: Bm Düren an
Landrat Düren v. 15.10.1945. Vgl. auch Dollhoff/Baum, S.
135.
86) So der Sohn des ersten Jülicher
Bürgermeisters (Josef Bierth), Dr. Heinz Bierth, zit. bei
Scheuer, Jülich, S. 113. Vgl. ein Photo von gefallenen,
auf dem Jülicher Sportplatz liegenden deutschen Soldaten
ebenda auf S. 93 (Abb. 36). Vgl. zum Problem der unbeerdigten
Soldaten auch Palm, S. 98, 108; GAV 10-64 [ohne Pag.]:
Gemeinderatssitzung Gladbach v. 19.10.1945.
87) Vgl. StAD, B 827, passim u. pars pro
toto Pag. 253, 327-373. Vgl. eine Auflistung der allein im
Jahre 1946 in der Stadt Jülich geborgenen Leichen bei
Scheuer, Jülich, S. 169f. Vgl. zur Leichenbergung in der
Stadt Düren Domsta, Düren, S. 287.
88) Vgl. de Jong, S. 260 (22.9.1944).
89) So wurden im Sommer 1945 in
Jülich zehn junge Leute als Minensucher ausgebildet, wovon
zwei sofort am ersten Tag der Ausbildung umkamen (vgl. Chronik
Casson im StAJ), derweil man in Vossenack bis Anfang der
fünfziger Jahre 33 durch Minen zu Tode gekommene Einwohner
registrieren mußte (vgl. Palm, S. 106). Siebeneick (S.
30) weist darauf hin, daß insgesamt 93 (und damit fast
fünf Prozent) der Landwirte des Kreises Düren durch
Minen um’s Leben kamen. Vgl. eine Auflistung der in
Froitzheim 1945 beim Minenräumen Umgekommenen in GAV 40-3
(=Schulchronik Froitzheim 1893-1945), S. 113. Vgl. auch
Scheuer, Jülich, S. 114, 124, 128, 135f., 138, 144,
148-151, 153 (Abb. 66), 154; Domsta, Düren, S. 290 (Nr.
251). Vgl. ein Photo, welches Minensucher bei ihrer
gefährlichen Arbeit zeigt, bei Siebeneick, S. 35.
90) StAL 38.32-1 [ohne Pag.]: Landrat
Jülich L 108 an Abm des Kreises v. 5.10.1945. Vgl. auch
ebenda, passim.
91) Vgl. DN Nr. 79 v. 2.4.1996
(„Schon acht schwere Bomben geborgen“), ebenso
ebenda Nr. 172 v. 26.7.1996 („Noch ein Bombenfund [sic]:
Der Stahlmantel war aufgeplatzt“). Daneben teilte der
Kölner Regierungspräsident am 9.11.1993 folgende
bemerkenswerte Zeilen mit: „Aufzeichnungen über
Bombenentschärfungen im Bereich der Stadt Düren
werden erst seit 1978[!] vorgenommen (...) Deshalb kann die
folgende Auflistung nur ein Fragment der Bergung (...) im
Stadtgebiet Düren sein.“ Dieser Auflistung zufolge
wurden von 1963 bis 1992 im Dürener Stadtgebiet 36 Bomben
von 250 bis 1000 Lbs. Gewicht gefunden: zit. bei der
Materialsammlung Jörg Pottkämper.
92) Vgl. Behr, S. 190.
93) Vgl. z.B. Niedergang und Aufstieg der
Kreisstadt Jülich, S. 17-25; Domsta, Düren, S. 251 u.
255 (Nr. 193).
94) Vgl. GAV 10-66 [ohne Pag.]:
Gemeinderatssitzung Lüxheim v. 10.9.1945. Vgl. auch
ebenda, passim. Vgl. zu den Getreideverlusten durch Mäuse
auch Wallraff, Birkesdorf, S. 155.
95) Vgl. Chronik Casson im StAJ, der
zufolge erst am 12.6.1945 in der Stadt Jülich wieder Brot
gebacken wurde.
96) Vgl. Niedergang und Aufstieg der
Kreisstadt Jülich,S. 13f.; de Jong, S. 272 (12.6.1945).
Vgl. zum „Schweizer Hilfswerk“ auch die Anmerkung
126.
97) In seiner berühmten
Silvesterpredigt von 1946 hatte der Kölner Kardinal Josef
Frings (1887-1978) Mundraub implicite für gut
geheißen: vgl. z.B. Brunn, S. 183. Vgl. zum allenthalben
vorherrschenden Hunger auch ebenda, S. 182-185.
98) Vgl. – pars pro toto für
die Stadt Düren – Domsta, Düren, S. 266 u.
266-268 (Nr. 214-218); für die Stadt Jülich
Niedergang und Aufstieg der Kreisstadt Jülich, S. 14. Vgl.
für Birkesdorf Wallraff, Birkesdorf, S. 154, 157.
99) Vgl. GAV 10-59 [ohne Pag.]. Vgl.
für den allgemeinen reichsweiten Rahmen den vom 18.4.1945
datierenden Bericht des US-Nachrichtenoffiziers Daniel Lerner
(vgl. auch das Vorwort der vorliegenden Studie, Anmerkung 1):
„Das einzige Problem, das wirklich zu Sorgen Anlaß
gibt, ist der Wassermangel.“ Zit. bei
Borsdorf/Niethammer, S. 31 (Dok. 1). Ab Frühjahr 1946
funktionierte die Wasserversorgung in den meisten Gemeinden des
Düren-Jülicher Landes dann wieder: vgl. z.B. GAA
0/9-100 [ohne Pag.]: Abm Aldenhoven an Landrat Jülich v.
29.3.1946; Grobusch, S. 48 (für Lucherberg), 118 (für
Inden); Domsta, Düren, S. 268 (Nr. 217) (für die
Stadt Düren).
100) StAD, B 375, Pag. 289. Auch
abgedruckt bei Domsta, Düren, S. 267 (Nr. 215) (auch Anm.
11). Vgl. – im Widerspruch zu der im Text zitierten
Bekanntmachung vom 2.10.1945 – StAD, B 375, Pag. 441
(Oberpräsident der Nord-Rheinprovinz Landesforstamt F
III/1 Nr. 134 v. 13.8.1945): „Die englische
Militär-Regierung läßt durch mich in aller
Deutlichkeit darauf hinweisen, dass jede selbständige
Entnahme von Holz aus den Wäldern strengstens verboten ist
(...).“
101) GAA 6-99 [ohne Pag.]. Bis September
1946 waren im Amtsbezirk Aldenhoven (bis auf Langweiler und
Bettendorf) alle Gemeinden wieder mit Licht und
Elektrizität versorgt: vgl. ebenda (Abm Aldenhoven an
Landrat Jülich v. 2.9.1946). In der Stadt Düren
konnten hingegen schon im Oktober 1945 16000 der zu dieser Zeit
dort lebenden 24000 Einwohner wieder mit Strom versorgt werden
(vgl. Domsta, Düren, S. 267 (Nr. 217)), derweil die
Stromversorgung in Inden erst im Dezember 1945 (vgl. Grobusch,
S. 118) und in Lucherberg erst Anfang Mai 1946 wieder
hinlänglich funktionierte (vgl. ebenda, S. 48).
102) Vgl. z.B. Hüttenberger,
Gesellschaft, S. 325.
103) Zit. bei Benz, Potsdam, S. 245 (Dok.
5). Dr. Robert Lehr (1883-1956) ist im übrigen später
von Carlo Schmid als (konservativer) „kluger Jurist und
erfahrener Praktiker der Verwaltung“ beschrieben worden:
Carlo Schmid: Erinnerungen. München/Wien 21980, S. 407.
Vgl. zu dem im Text erwähnten „moralischen
Zusammenbruch“ auch Brunn, S. 180f. Vgl. zum Wertewandel
durch Hunger Teppe, S. 24f.
104) Vgl. beispielsweise ebenda, S. 28.
105) So Daniel Lerner in seinem vom
18.4.1945 datierenden Bericht, zit. bei Borsdorf/Niethammer, S.
39 (Dok. 1). Vgl. auch Hüttenberger, Gesellschaft, S. 325.
106) GAA 0/9-100 [ohne Pag.]: Abm
Aldenhoven an Landrat Jülich v. 30.7.1946. Vgl. zu der
hier vom Aldenhovener Amtsbürgermeister festgestellten
Interesselosigkeit der Bevölkerung am Zeitgeschehen auch
Kurt Sontheimer: Grundzüge des politischen Systems der
neuen Bundesrepublik Deutschland. München 151993, S. 23:
„Die Deutschen durchlitten die ersten Jahre der Besatzung
in einer gewissen Apathie.“
107) Ebenda: dito v. 29.4.1946. Vgl. dazu
auch den schon vom 24.11.1944 datierenden Tagebucheintrag von
Ernst Neumann-Neander (auf S. 47): „Man muß
unendlich aufpassen, alle Welt stiehlt. Was nicht angenietet
ist, verschwindet.“ Vgl. ebenso – für
Diebstähle in Inden im Sommer 1945 – Grobusch, S.
125.
108) Chronik Casson im StAJ (wie Kapitel
VI.3, Anmerkung 55).
109) Vgl. Kapitel VI.2 b), Anmerkungen
352-355, ebenso Anmerkung 22 des vorliegenden Kapitels.
110) Vgl. z.B. Ruhl, S. 65;
Hüttenberger, Gesellschaft, S. 323f. Vgl. – unter
der etwas verharmlosenden Kapitelüberschrift
„Organisieren und Sicherstellen“ – auch
Domsta, Düren, S. 241-250 (Nr. 171-185). Vgl. auch ebenda,
S. 251-260 (Nr. 186-204) u. hier bes. S. 258, wo (unter Nr.
199) die im Zeitraum von August bis Dezember 1946 in Düren
geltenden Schwarzmarktpreise angegeben werden.
111) StAD, B 375, Pag. 463. Vgl. auch
Anmerkung 29.
112) Vgl. Kapitel V.4, Anmerkungen 194 bis
221, bes. Anmerkungen 202, 206 bis 211.
113) Brunn, S. 178.
114) Vgl. Kapitel VI.3 a), Anmerkung 211.
Vgl. auch ebenda, Anmerkungen 199 bis 213.
115) So Ruhl, S. 169.
116) Vgl. Führer, S. 253. Auf dem
Gebiet der nachmaligen Bundesrepublik Deutschland waren es
sogar 41% des Vorkriegsbestandes: vgl. Ruhl, S. 169f.
117) So eine vom 1.7.1946 datierende
Statistik des Dürener Kreisbaurates, hier zit. in GAV 39-4
[ohne Pag.]. Vgl. eine detaillierte Auflistung des
Ausmaßes der Zerstörungen in den einzelnen
Amtsbezirken des Kreises Düren ebenda. Vgl. auch Kapitel
VI.3 a), Anmerkungen 204 u. 207. Vgl. einschränkend den
(bereits in Anmerkung 4 des vorliegenden Kapitels
erwähnten) Hinweis von Hüttenberger (Technik, S.
175f.) auf die Problematik der amtlichen Nachkriegsstatistiken.
Vgl. dazu auch Kapitel VI.3, Anmerkung 7.
118) Vgl. Poll, Aachen-Jülicher Land,
S. 133.
119) Zit. in Nationalsozialismus in
Düren, S. 29 Vgl. auch Kapitel VI.3, Anmerkung 1.
120) Zit. bei Domsta, Düren, S. 231
(Anm. 2).
121) Vgl. – auch hier teilweise
voneinander abweichende Angaben (s. dazu auch Kapitel VI.3,
Anmerkung 7 und die Anmerkung 117 des vorliegenden Kapitels) in
– Hürtgenwald und Rurlandnot, S. 8 (Tabelle);
Dollhoff/Baum, S. 134; Mainz, Wiederaufbau, S. 152; Mainz,
Düren, S. 216, 224; Poll, Aachen-Jülicher Land, S.
133. Vgl. auch Anmerkung 53.
122) Während Domsta (Düren, S.
231) vom 15.2.1946 als Datum für diese Zuzugssperre
ausgeht, wird in der von Mai 1947 stammenden Denkschrift der
Landkreise Düren und Jülich (=Hürtgenwald und
Rurlandnot, S. 26) Juli 1946 angegeben. Trotz der im Text
erwähnten Zuzugssperre war Düren diejenige deutsche
Stadt mit über 20000 Einwohnern, die mit einer
39prozentigen Abnahme ihrer Wohnbevölkerung (von 45321 am
17.5.1939 auf 27653 am 29.10.1946) die höchste Quote bei
der Abnahme der Wohnbevölkerung verzeichnen mußte:
vgl. Hohn, S. 258 (Tabelle 38).
123) Dabei geht de Jong (S. 269f.
(12.5.1945)) für Anfang Mai 1945 von 50 bis 70 Einwohnern
aus, derweil Scheuer (Jülich, S. 119) für den
1.5.1945 65 Einwohner angibt. Die Denkschrift
„Hürtgenwald und Rurlandnot“ berichtet
für die Zeit vom 1.12.1944 bis 1.3.1945, daß die
Stadt Jülich gänzlich unbewohnt gewesen ist (vgl.
ebenda, Tabelle auf S. 8). Vgl. auch Bers, Jülich, S. 62.
124) Vgl. ebenda, wo exakt 6117 Einwohner
genannt werden. Vgl. zu den Einwohnerzahlen in der Stadt
Jülich auch Scheuer, Jülich, S. 95, 110, 121, 170.
125) Vgl. die Tabelle auf S. 8 von
Hürtgenwald und Rurlandnot. Im Dürener Kreisgebiet
lebten – dieser Tabelle zufolge – am 10.10.1939
122635 Menschen, wovon am 1.1.1945 noch 8603 und am 1.3.1945
lediglich 3469 übrig waren, doch bis zum 1.12.1945 hatte
man mit 93073 Einwohnern bereits wieder drei Viertel des
Vorkriegsbevölkerungsstandes erreicht!
126) Die in der Stadt Jülich mit den
im November 1946 und im April 1947 bezogenen, vom
„Schweizer Hilfswerk“ finanzierten Baracken
gelindert wurde: vgl. Bers, Jülich, S. 64. Vgl.
ähnliche Angaben für die Stadt Düren bei Domsta,
Düren, S. 232. Vgl. zur dortigen Wohnungsnot auch ebenda,
S. 231f. u. 232-240 (Nr. 159-170).
127) „In allen Gemeinden des
[Amts-]Bezirks [Aldenhoven] steht z.Zt. der Wiederaufbau der
Wohnstätten im Vordergrund.“ GAA 0/9-100 [ohne Pag.]:
Abm Aldenhoven an Landrat Jülich v. 28.9.1945.
128) Vgl. HStA, BR 1031-393, Pag. 261.
Vgl. auch ebenda, Pag. 262-272 u. passim, ebenso StAD,
Personalakte Peter Josef Schmitz I, Pag. 41 u. 99. Einem
Interview mit Hans Iven zufolge plante Dauer, Düren nach
dem Vorbild der Stadt Hannover (wieder)aufzubauen, was jedoch
an den Eigentumsinteressen des Dürener Mittelstandes
gescheitert sein soll, so daß im Endergebnis der
Wiederaufbau des Dürener Stadtkerns eine
„Zusammenstückelung der Innenstadt ohne jede
Gesamtkonzeption“ zeitigte. Vgl. ähnliche Monita
hinsichtlich der auch in Jülich grassierenden
„Abräum-Mentalität“ (so Bers,
Jülich, S. 65), die sich hier z.B. 1958 im Abbruch der in
den Umfassungsmauern noch gut erhaltenen Jülicher Synagoge
manifestierte, ebenda u. bei Thiel/Bers, S. 77 (Anm. 71).
129) Mainz, Wiederaufbau, S. 152 (auch
ebenda, S. 153f.). Vgl. ebenso Domsta, Düren, S. 419, 424.
Im Rahmen einer Sitzung des Eifelvereins Düren (über
die Jahre 1944 und 1945 im Dürener Land) v. 9.3.1995 wies
Hans Josef Johnen darauf hin, daß auch für Vossenack
1945 der Plan bestand, den Ort an anderer Stelle
wiederaufzubauen, was man jedoch auch hier – wohl nicht
zuletzt aus heimatverbundener Pietät – dann doch
nicht in die Tat umgesetzt hat.
130) Vgl. Hohn, S. 61.
131) Vgl. Bers, Jülich, S. 64. Vgl.
hierzu auch Viktor Gollancz: Klein-Jülich nach der
Zerstörung. In: HKJ 1962. S. 99-102, passim. Vgl. ein
Photo von Behelfsheimen im damals trostlosen Jülich ebenda
auf S. 100.
132) Vgl. Domsta, Düren, S. 232 u.
240 (Nr. 170).
133) Vgl. eine Auflistung der
verschiedenen Direktiven und Anweisungen zur
„Entnazifizierung“ z.B. bei Schneider, S. 60.
134) Durch die
„Pre-Surrender-Directive CCS 551“ v. 28.4.1944:
vgl. ebenda, S. 59. Vgl. auch ebenda, S. 49 (Anm. 7).
135) Vgl. ebenda, S. 59f., ebenso Anselm
Faust: Zwischen moralischer Prinzipientreue und pragmatischen
Kompromissen – Die Entnazifizierung. In:
Nordrhein-Westfalen. Ein Land in seiner Geschichte. Aspekte und
Konturen 1946-1996. S. 43-47, hier S. 43
(Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes
Nordrhein-Westfalen. Reihe C: Quellen und Forschungen. Bd. 36).
[Zit.: Faust, Entnazifizierung]. Bis 1964/1965, als insgesamt
56 Lastkraftwagenladungen Entnazifizierungsakten im HStA
angeliefert wurden, existierte keinerlei Literatur zu diesem
Forschungsthema (vgl. Lange, S. 1f.).
136) Benz, Potsdam, S. 171.
137) Vgl. stellvertretend ebenda, S. 173,
ebenso 174-181; Sontheimer, S. 25.
138) „Es fehlte [hier: in der
britischen Besatzungszone] die einheitliche Linie, in jeder
Stadt und in jedem Kreis ging man anders vor (...).“
Lange, S. 22. Vgl. zur „Entnazifizierung unter britischer
Leitung 1946-1947“ auch ebenda, S. 24-51 u. S. 233-512
(Nr. 108-Nr. 107).
139) Die Provinz Hannover und die
Länder Braunschweig und Oldenburg als das „Military
Government Detachment“ (=MGD) Hannover, die Provinz
Schleswig-Holstein und die Hansestadt Hamburg als MGD Kiel und
die Provinz Westfalen und die Länder Lippe und
Schaumburg-Lippe als MGD Münster. Die Kreise Düren
und Jülich gehörten zum MGD Düsseldorf, welches
die Provinz Nordrhein regierte, wobei der südliche Teil
der ehemaligen Rheinprovinz zur französischen
Besatzungszone zählte: vgl. Schneider, S. 54f.
140) Vgl. ebenda, S. 59; Lange, S. 12;
Bajohr, S. 69. Hoffmann (S. 98) gibt hingegen lediglich 64500
Inhaftierte an. Die Amerikaner hatten dagegen in ihrer Zone
schon bis Juli 1945 70000 Personen (vgl. Benz, Potsdam, S. 163)
und bis Ende 1946 95250 Personen inhaftiert (vgl. Lange, S. 12;
Hoffmann, S. 98; Fait, S. 225f.), während bis zu diesem
Zeitpunkt in der französischen Zone nur knapp 19000 und in
der russischen Zone über 67000 Nationalsozialisten
arretiert worden waren (vgl. Lange, S. 12). Diese
„Internierung“ muß ebenso wie die von den ab
Oktober 1946 eingerichteten „Spruchgerichten“
verhängten Strafurteile von der
„Entnazifizierung“ grundsätzlich unterschieden
werden: vgl. dazu Wember, passim u. bes. S. 23-25.
141) Benz, Potsdam, S. 173.
142) Vgl. Faust, Entnazifizierung, S. 47.
Brunn (S. 193) gibt 13 Prozent an. Vgl. zur Gründung des
Landes Nordrhein-Westfalen beispielsweise ebenda, S. 187f.
143) Lange, S. 58. Vgl. auch Zimmermann
(S. 12), der von einer „weitgehend gescheiterten
Entnazifizierung“ spricht, wobei Sontheimer (S. 27) dies
„weniger in der Fehlerhaftigkeit der
Entnazifizierungsmaßnahmen als vielmehr in der
kollektiven Psyche der Deutschen begründet“ sieht.
144) Vgl. z.B. Faust, Entnazifizierung, S.
43.
145) Vgl. ebenda, S. 47. Vgl. als Beispiel
den in Kapitel VI.3 a) in Anmerkung 194 zitierten
Einreihungsbescheid für den Jülicher
NSDAP-Kreisleiter Josef Kessel.
146) Von den im Text erwähnten 175152
Personen waren 1667 der Kategorie I, 23060 der Kategorie II und
150425 der Kategorie III zugeordnet worden: vgl. Hoffmann, S.
102. Hoffmann wendet sich dennoch gegen den von Lutz Niethammer
geprägten Begriff der „Spruchkammern“ als
„Mitläuferfabriken“: vgl. ebenda, S. 64-66,
100-103, 109f.; ebenso Benz, Potsdam, S. 181f.
147) Vgl. Wember, S. 347. Vgl.
biographische Angaben zu dem am 1.10.1908 in Varel geborenen
Wegener in Das Deutsche Führerlexikon 1934/1935, S. 518.
148) Vgl. Bajohr, S. 69.
149) Wie Anmerkung 142.
150) Vgl. Brunn, S. 193.
151) Vgl. Faust, Entnazifizierung, S. 43.
Vgl. zu der schon Ende 1945/Anfang 1946 erfolgten deutschen
– zunächst lediglich konsultativen –
Beteiligung (nicht-NS-belasteter Bürger) an den nun
eingerichteten „Entnazifizierungs“-Ausschüssen
ebenda; Lange, S. 14f. Vgl. auch – pars pro toto –
GAA 0/9-13 [ohne Pag.]: Landrat Jülich an Abm Aldenhoven
v. 14.3.1946. Vgl. zur „Entnazifizierung unter deutscher
Leitung 1948-1952“ Lange, S. 52-59, ebenso S. 515-565
(Nr. 208-234).
152) Vgl. z.B. Faust, Entnazifizierung, S.
43; Bajohr, S. 70.
153) Vgl. Benz, Potsdam, S. 182. Vgl. auch
Anmerkung 143.
154) Erinnert sei an dieser Stelle
lediglich an die „Fälle“ von Hermann Horn (=
Kapitel V.3 a), Anmerkungen 95, 97, 101 u. bes. Anmerkung 98),
Josef Schuy (=Kapitel V.3 b), Anmerkung 343) u. bes. den von
Adelheid Tenholter (=ebenda, Anmerkungen 320-332). Vgl. auch
den in Anmerkung 34 des vorliegenden Kapitels aufgeführten
„Fall“ des Dürener Stadtinspektors Josef
Roggendorf. Daneben ist an dieser Stelle der bislang noch nicht
erwähnte Stetternicher Amtsbürgermeister Matthias
Porrio zu nennen, der nach eigener (im
„Entnazifizierungs“-Fragebogen v. 18.4.1947
getätigter) Aussage am 24.1.1875 in Mersch geboren worden
war und nach dem Besuch der dortigen Volksschule (1881-1887),
des Progymnasiums Jülich und des Kaiser-Wilhelm-Gymnasiums
in Aachen 1897 die Abiturprüfung bestand. Danach klafft in
dieser (Kurz-)Autobiographie eine Lücke bis zum Jahre
1931, als der am 1.5.1933 in die NSDAP eingetretene P. bereits
Bürgermeister in Hambach gewesen war und dies bis zu
seiner Ernennung zum Amtsbürgermeister von Stetternich (im
Jahre 1936) auch blieb (vgl. HStA, NW 1084-2986). August Engel
– der ja von Beginn der dreißiger Jahre bis
Kriegsende als Amtssekretär in Hambach respektive in
Stetternich fungierte – zufolge (I v. 21.4.1994) war P.
zunächst Bürgermeister in Hergarten und bereits ab
1910 Bürgermeister in Hambach und wurde 1933 deshalb nicht
entlassen, „(...) weil die Nazis wußten, was
für ein hervorragender Verwaltungsbeamter Porrio
war.“ Nach HStA, BR 1031-210, Pag. 122-138 war P. ab 1910
Bürgermeister in Hambach gewesen und fungierte ab dem
11.2.1931 als besonderer Vertreter des Amtsbürgermeisters
von Rödingen, bis er kurz darauf dieses Amt übernahm.
Letztlich wurde der „märzgefallene“ P. als
„Mitläufer“ in die Kategorie „IV ohne
c“ eingestuft (vgl. HStA, NW 1084-2986). Vgl. auch
Anmerkung 171.
155) Hilger hat dies in seinen
apologetischen Erinnerungen an die „Zwölf von
Tausend Jahren“ auf S. 13 selbst zugegeben („(...)
konnte [ich] ihm [Tabbert] später nach dem Zusammenbruch
zu seiner Pension als Schulrat verhelfen“), wobei Hilger
als Grund dafür anführt, daß ihm der
„alte Kämpfer“ Tabbert während der
NS-Zeit „niemals Schwierigkeiten gemacht“ hatte!
Vgl. zu Hilger auch Kapitel V.1, Anmerkung 41.
156) Siehe Kapitel V.3 b), Anmerkung 359.
157) HStA, NW 1087-924 [ohne Pag.]:
Revisionsausschuß für den Regierungsbezirk Aachen
Nr. A 1655 Rev. Nr. B 924 v. 20.8.1949. Als Lehrer war Kessler
im übrigen schon am 20.3.1946 wieder zugelassen worden:
vgl. StAD, B 290, Pag. 531: Der Beauftragte des
Oberpräsidenten der Nord-Rheinprovinz b. d.
Militärregierung des Regierungsbezirks Aachen an Bm
Düren v. 20.3.1946. Vgl. zu Kessler ansonsten Kapitel V.1
a), Anmerkung 226.
158) Vgl. HStA, NW 1037-B III-4659 u.
ebenda-7296, jeweils passim. Vgl. ansonsten zu Hesse Kapitel
VI.1, Anmerkung 188. Henriette Bergs, die Schwägerin des
Jülicher SA-Sturmbannführers und
Amtsbürgermeisters von Titz, Anton Bergs, hat in einem
Interview v. 8.3.1995 erklärt, daß (selbst) sie es
als ungerecht empfand, daß Bergs nach dem Kriege wegen
seiner Tätigkeit als Amtsbürgermeister von Titz Rente
beziehen konnte(!), „(...) während diejenigen, die
wirklich im „Dritten Reich“ gelitten hatten, nach
1945 vom Staat im Stich gelassen wurden.“
159) Vom 1.9.1950 und nicht vom 1.11.1950
an: vgl. StAN, Nr. 295 [ohne Pag.]: Sozialminister
Nordrhein-Westfalen I B/6 Kat. Nr. R/A. J. 026/A an
Amtsbürgermeister a.D.[!] Jungbluth v. 22.1.1953; Dr. jur.
Josef Orth, Horrem, an Amtsdirektor Nideggen v. 16.3.1953;
ebenso passim. Vgl. zu Jungbluth Kapitel IV.1 b), Anmerkung
601.
160) Vgl. zu der am 17.10.1948 erfolgten
Einreihung in Kategorie III den Einreihungsbescheid Ju/3639/FA
173 in HStA, NW 1084-3629, zur Rückstufung in IV den
Einreihungsbescheid des SfENW v. 5.1.1950 in StAL 11.22-25
[ohne Pag.]. Vgl. auch ebenda, passim. Vgl. zur Wertung Thiels
und der Person Pickartz, der auch als Amtsbürgermeister
von Körrenzig fungiert hatte, Kapitel IV.2, Anmerkung 228.
161) HStA, NW 1037-B II-512 [ohne Pag.]:
Begründung v. 8.3.1948. Vgl. auch ebenda, NW 1087-1280.
Vgl. zu Canzler Kapitel I, Anmerkung 63.
162) HStA, NW 1037-B III-7298 [ohne Pag.]:
Begründung v. 10.7.1950. Vgl. auch ebenda, passim. Vgl. zu
Binz Kapitel III, Anmerkung 36.
163) Vgl. beispielsweise Benz, Potsdam, S.
181; Matzerath, Zusammenbruch, S. 126f.; Rudzio, S. 33f., 38.
Vgl. auch Anmerkung 146.
164) Vgl. ein vom 13.10.1945 datierendes
Verzeichnis in StAD, B 375, Pag. 313-323. Vgl. auch ebenda,
Pag. 323-349. Vgl. vice versa jedoch auch Pag. 611, wonach von
39 Dürener Polizeibeamten lediglich einer NSDAP-Mitglied
gewesen sein soll(!?).
165) Vgl. Hüttenberger, Gesellschaft,
S. 317. Dies galt nicht für administrative
Spitzenpositionen, weshalb beispielsweise in Braunschweig,
Lübeck und Verden die wegen der Belastung durch ihre
NS-Vergangenheit nun entlassenen Bürgermeister und
Landräte Suizid verübten (vgl. Rudzio, S. 35f.,
ähnlich Schneider, S. 62f.). Hoffmann (S. 110) macht
darauf aufmerksam, daß für die westlichen
Besatzungszonen keine Vergleichszahlen über den Anteil der
sofort wieder in den öffentlichen Dienst
zurückgekehrten „Pgs.“ vorliegen.
166) Vgl. Chronik Casson im StAJ (wie
Kapitel VI.3, Anmerkung 55). Vgl. ebenda auch folgenden
(pro-domo-)Eintrag Cassons: „Das Wiedererscheinen der
alten Beamten macht manchem Jülicher Mut [sic].“
Vgl. zur Wiedereinsetzung Cassons und anderer Beamter auch
Scheuer, Jülich, S. 116, 119, 188. Im Land Oldenburg waren
bis zum 1.10.1945 bei einer Überprüfungsquote von 97%
insgesamt nur 14% des Personals entlassen worden (vgl.
Schneider, S. 60), und im Landkreis Bonn waren noch am 6.3.1947
mehr als 50% der Beamten ehemalige Nationalsozialisten (vgl.
Rudzio, S. 37 (Anm. 40)).
167) Bers, Jülich, S. 63f. Vgl. auch
ebenda u. die Chronik Cassons im StAJ. Vgl. zu Kintzen die
gesamte vorliegende Studie u. bes. Kapitel IV.1 b), Anmerkungen
505-521.
168) Vgl. auch Anmerkung 52.
169) Es handelte sich dabei um den am
1.3.1903 in Lendersdorf geborenen Paul Kahlen, der im April
1945 vom Dürener Landrat Seeger zum Amtsbürgermeister
von Birgel ernannt worden war, jedoch (unter anderem!) aufgrund
des Umstandes, daß er 22mal vorbestraft war(!!), im
August 1945 von seinem Posten entlassen wurde: vgl. hierzu
StAD, ABB I, Nr. 150, passim, sowie Domsta, Düren, S. 350
(Nr. 292).
170) So Casson in seiner Chronik (wie
Kapitel VI.3, Anmerkung 55).
171) Diesem Standpunkt gemäß
schlug Johnen deshalb im August 1945 der britischen
Militärregierung die Wiedereinstellung des durchaus nicht
unbelasteten ehemaligen Indener Amtsbürgermeisters Carl
Goerz (vgl. zu diesem Kapitel IV.1 b), Anmerkungen 568, 570,
ebenso Kapitel VI.2 c), Anmerkung 468) vor, der dann auch
wieder zu Amt und (zweifelhaften) Würden gelangte: vgl.
Grobusch, S. 116. Ähnliches gilt für die
Amtsbürgermeister Porrio (Stetternich) und Rübkamp
(Linnich): vgl. Chronik Casson im StAJ. Vgl. zu Porrio die
Anmerkung 154 des vorliegenden Kapitels, zu Rübkamp
Kapitel IV.1 b), Anmerkungen 522 bis 537, ebenso Kapitel V.1
b), Anmerkung 516.
172) Es handelte sich dabei um die
Kontrollratsdirektive Nr. 24 v. 12.1.1946: vgl. Benz, Potsdam,
S. 172f. Analog zu anderen Kontrollratsdirektiven erschien auch
diese Verordnung in der britischen Zone unter einer anderen
Nummer (=Nr. 10) und erst am 6.2.1946: vgl. Lange, S. 5. Vgl.
auch ebenda, S. 21. Vgl. ebenso Anmerkung 133.
173) Was durch die zuvor erwähnte
Kontrollratsdirektive Nr. 24 dann eher erschwert denn
erleichtert wurde: vgl. Lange, S. 20f. Vgl. auch ebenda, S.
214-222 (Nr. 103 u. 104). Vgl. auch Anmerkung 75. Vgl. zur
Erfassung der leitenden (Ex-)Nationalsozialisten in der
Düren-Jülicher Region beispielsweise StAJ, IV-134,
passim; StAD, ABB II, passim; GAA 0/9-13 [ohne Pag.]: RP Aachen
an Landräte des Regierungsbezirks v. 19.5.1945.
174) Ebenda, Nr. 1066 [ohne Pag.]. Vgl.
ebenda auch eine Notiz v. 29.7.1946, der zufolge von den vier
(nichtnationalsozialistischen) Bewerbern keiner angenommen
wurde, „(...) weil keiner der Bewerber den zu stellenden
Aufgaben entspricht.“
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