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Kapitel VII: Folgen
Evakuierung, Enttrümmerung, Entnazifizierung

„Pfingst-Sonntag [des Jahres 1945] ist heute, wo ich erstmalig Zeit finde, diese Zeilen niederzuschreiben. Furchtbare Zeiten, ungewisse Zukunft!“
Heinrich Casson, 1945(1)

Im Zuge der „Kinderlandverschickung“ (KLV) hatte bereits im Jahre 1940 innerhalb des Territoriums des damaligen Deutschen Reiches die Evakuierung begonnen(2), welche jedoch erst ab April 1943 vom Reichsminister des Innern gesteuert wurde(3) und in deren Verlauf schließlich etwa zehn Millionen Menschen ihre Heimat für mehr oder weniger lange Zeit oder sogar für immer verlassen sollten.(4) Schon frühzeitig hatten selbst die NS-Behörden – im August 1943 – befürchtet, daß ‘die Evakuierung von Millionen Menschen zu einem führungs- und verwaltungsmäßig nicht mehr zu beherrschenden Durcheinander führen kann’(5), was sich dann auch – nicht zuletzt infolge der NS-Durchhaltepropaganda und der damit verbundenen mangelhaften Evakuierungsvorbereitungen – bewahrheitete und so die Evakuierung der Zivilbevölkerung tatsächlich „zur Katastrophe“ geriet.(6) Und wenn im Überschwange der deutschen „Blitzkriegs“-Erfolge der ersten Kriegsjahre beispielsweise in Koslar bereitwillig Quartiere für deutsche Soldaten zur Verfügung gestellt worden waren(7), so sperrte sich ab etwa Mitte 1943 die Bevölkerung mehr und mehr gegen die Hergabe von Wohnraum(8), was auch in der Verschiedenartigkeit der Mentalitäten der evakuierten Stadtmenschen und der ländlichen Bevölkerung begründet lag(9); so mußten im Mai 1944 in Koslar die hierher Evakuierten „mit Abscheu und Unverständnis (...) zur Kenntnis nehmen, daß einige Familien sich kategorisch weigerten, ein evakuiertes Kind aufzunehmen (...).“(10) Andererseits waren im Einzugsbereich der Stadt Düren bereits ab Juli 1943 freiwillige Evakuierungen zu beobachten gewesen(11), doch handelte es sich dabei oftmals um die Familien von mehr oder minder führenden lokalen Nationalsozialisten, wie einem Brief des Dürener Gestapospitzels „VO 121“ zu entnehmen ist: „Am 13.9.1944 hat der Ortsgruppenleiter und Amtsbürgermeister von Merzenich(12) den Ort mit seiner Familie verlassen (...) In der Bevölkerung herrscht die grösste Empörung darüber, dass sich [dieser] (...) davonmachte und praktisch der Ort ohne Führung dasteht. Weiterhin wird erklärt, für diese Herren gibt es Sprit (...) und wir armen Teufel müssen hierbleiben oder können zu Fuss unser Köfferchen schleppen. Die Stimmung in der Bevölkerung ist sehr gereizt.“(13)
Der überwiegende Teil der Bevölkerung aber konnte sich kaum mit dem Gedanken anfreunden, „(...) in Kürze Heim und Hof verlassen zu müssen, um nach einem armseligen Treck, mit einem ungewissen Ziel die Heimat hinter sich lassend, irgendwo von einem grausamen Schicksal ereilt zu werden.“(14) Im September 1944 berichtete Rüstungsminister Albert Speer von den „Elendszügen der Evakuierten“, die er im Aachener Land hatte beobachten können, und riet ob dieses Elends „zur Vorsicht bei Befehlen zur Evakuierung“(15), und schon ein vom 6. Juli 1943 datierender Stimmungsbericht hatte Reichspropagandaminister Goebbels davor gewarnt, sich im Ruhrgebiet und im Rheinland öffentlich zu präsentieren, da er besonders von den dortigen Evakuierten „gesteinigt, gelyncht oder ausgepfiffen“ werden würde!(16) Ganz richtig erkannte der Jülicher Bürgermeister Kintzen im Herbst 1944, „(...) wie schwer es für einen Bauer ist, die von dem Vater übernommene Scholle, die dieser [und dessen Vorfahren] viele Jahrhunderte bewirtschaftet hat, nun in wenigen Stunden aufzugeben mit Mann und Maus, Kind und Kegel“(17), und der Dürener Autodidakt Ernst Neumann-Neander frug in seinem Tagebuch am 20. November 1944: „Mit nichts davongehen? Wohin, in irgendein Massenquartier und dort untergehen?“(18)
Und je länger der Krieg andauerte, um so konkreter sah auch die Bevölkerung im Düren-Jülicher Land das „Bild des Jammers“, welches die durchziehenden Flüchtlingskolonnen boten(19), oder aber man erfuhr zumindest vom Hörensagen davon; so erzählte ein Nachbar dem eben erwähnten Ernst Neumann-Neander unmittelbar nach dem 16. November 1944 folgendes (abschreckende) Erlebnis: „Ich kam heute [am 20. November 1944] per Auto von jenseits des Rheins. Sie können sich nicht vorstellen, wie groß das Flüchtlingselend ist. Unterwegs auf der Landstraße kommt man kaum vorwärts. Tausende mit ihren Karren und Kärrchen, zu Rad, zu Fuß, schleppen sie ihre Habseligkeiten. Dann sind sie naßerschöpft und werfen alles aus Verzweiflung in den Straßengraben. Wohin weiß keiner.“(20) Darüberhinaus wurde die Anziehungskraft des „Magnets Heimat“(21) noch dadurch verstärkt, daß die in den evakuierten Gebieten kämpfenden Soldaten ungestört die leerstehenden Wohnungen plündern konnten(22) und sogar von offizieller Seite befugt waren, „(...) in geräumten Ortschaften das zurückgebliebene Vieh (...) zu verwerten“(23), so daß kaum verwundern konnte, wenn der „Höhere SS- und Polizeiführer im Westen“ (HSSPFiW) am 12. November 1944 feststellte, daß „(...) sich immer noch Zivilpersonen im unmittelbaren H[aupt]K[ampf]L[inien-]Gebiet aufhalten und (..) der Zustrom der evakuierten Personen im übrigen geräumten [= evakuierten] linksrheinischen Gebiet derart zugenommen hat, daß nicht ein Abgang, sondern eine Zunahme der Bevölkerung stattgefunden hat.“(24) Betrachtete die Bevölkerung die Evakuierung doch sehr oft als „Zwangsvertreibung“(25) und reagierte demgemäß meist nur bei Anwendung von Repression und Gewalt(26), wie aus den Aufzeichnungen eines Volksschullehrers deutlich hervorgeht: „Ich selbst blieb mit meiner Tochter noch hier [in Hottorf], bis wir am 25. November [1944] mit Gewalt[!] durch die Feldgendarmerie zum Verlassen des Ortes gezwungen wurden.“(27) Und wie sehr die Evakuierung als Zwang empfunden wurde, zeigte dann auch die Tatsache, daß eine aus dem Jahre 1947 stammende Denkschrift der Landkreise Düren und Jülich über den zerstörten Hürtgenwald und die in der Nachkriegszeit herrschende „Rurlandnot“ die „Zwangsevakuierung[!] und ihre Folgen“ thematisierte(28), derweil der Dürener Landrat und der Dürener Bürgermeister in einem vom 22. September 1945 datierenden Aufruf an die Bevölkerung sogar damit drohten, daß diejenigen „(...) mit der Evakuierung zu rechnen haben, die an unserem Aufbauwerk nicht mit Hand anlegen (...).“(29)
Aber während es der Bevölkerung widerstrebte, die Heimat zu verlassen und in die Evakuierung zu ziehen, erinnerten die Wegzugsbemühungen vieler NSDAP-Funktionäre an das sprichwörtliche Verhalten von Schiffsratten(30), wobei die „Maßnahmen zur Evakuierung der deutschen Zivilbevölkerung allein Aufgabe der Partei“ waren(31) und dabei vorsahen, „(...) Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die sich durch ihre Tätigkeit in Partei und Staat besonders exponiert haben, nicht zurückzulassen.“(32) Fatal war in jedem Fall, daß die Stadt Düren bis zum verheerenden 16. November 1944 nicht evakuiert worden ist, und dies, obwohl sich NSDAP-Kreisleiter Peter Binz seit Anfang September 1944 für die Räumung der Stadt ausgesprochen hatte, doch nach einer Mitte September im Dürener Rathaus stattgefundenen „sehr erregten, grösstenteils einseitigen Debatte“ mit Gauleiter Grohé – der Binz hierbei sogar mit Erschießung gedroht haben soll! – wurden die Evakuierungspläne auf unbestimmte Zeit verschoben.(33) Und als – dem zuvor Gesagten gemäß – die politischen Leiter der Dürener NSDAP auf Anweisung der Kreisleitung sich Mitte September 1944 zwecks Abtransports in sicherere rechtsrheinische Gebiete am Bahnhof einfanden, um mit einem Sonderzug aus der Schußlinie gefahren zu werden, blieb dieser Zug – so zumindest der Bericht des Dürener Stadtinspektors Josef Roggendorf(34) – einfach aus, so daß die Haute volée der Dürener NSDAP in beschämender Stille den Bahnhof wieder verlassen und weiterhin in der Stadt ausharren mußte.(35)
Obwohl auch für die Stadt Jülich bis zum 16. November 1944 keine offizielle Evakuierung angeordnet worden war(36), hatten die meisten der 11500 Einwohner schon im Oktober 1944 die Kreisstadt verlassen(37), derweil die Kreisjülicher Ortschaften Dürboslar, Ederen, Langweiler, Schleiden u.a.m. aufgrund einer Verfügung des Reichsverteidigungskommissars Köln-Aachen schon Anfang Oktober hatten geräumt werden müssen.(38) Und für den Kreis Düren wurde schon am 23. September 1944 die Räumung der dem Hürtgenwald nahegelegenen Ortschaften Gey, Großhau, Heistern, Hürtgen, Kleinhau, Straß und Wenau(39) und am 4. November 1944 die Räumung der rechtsrurisch gelegenen Dörfer Bergheim, Berzbuir, Bilstein, Birgel, Bogheim, Kufferath, Langenbroich, Obermaubach, Schlagstein und Untermaubach verfügt; daneben waren zumindest alle nicht berufstätigen Personen aus der Stadt Düren und den Ortschaften Gürzenich, Krauthausen, Kreuzau, Lendersdorf, Niederau, Rölsdorf und Winden zu evakuieren.(40) Doch erst am 18. November 1944 – mithin zwei Tage nach dem desaströsen 16. November 1944 – erging die Anordnung A 52/44 g des als Reichsverteidigungskommissar fungierenden Köln-Aachener Gauleiters Grohé, durch die die Stadt Düren und weitere 25 Kreisdürener Ortschaften – von Lucherberg über Birkesdorf bis hin nach Nideggen – nun endlich evakuiert werden sollten.(41) Und während man weitab rechts der Rur gelegene Dörfer wie Bürvenich, Embken und Juntersdorf erst am 28. Februar 1945(42) und Orte wie Eggersheim, Hochkirchen, Wissersheim und Wollersheim überhaupt nicht evakuierte(43), wurde ein großer Teil der Kreisdürener Bevölkerung nach dem 16. November 1944 über den Verladebahnhof in Buir in die Aufnahmegaue Hannover-Braunschweig, Halle-Merseburg und Thüringen gebracht(44), wobei die solchermaßen „organisierte“ Evakuierung wie folgt beschrieben worden ist: „Keiner weiß, wohin die Reise geht, die Hauptsache ist, nur fort von hier (...) Auf den Weiden brüllt das im Stich gelassene Vieh (...) Ein wahrhaft trostloses Bild. Dazu Geschützdonner und Fliegergerassel von allen Seiten!“(45)
Quasi noch bevor die Menschen aus der Evakuierung zurückzukehren begannen, setzten die amerikanischen und besonders die britischen Militärbehörden im Zuge ihres Prinzips der „indirect rule“ zwecks „Aufrechterhaltung einer deutschen, den alliierten Willen exekutierenden Kommunalverwaltung“(46) auf eine zumeist recht unorthodoxe Art und Weise Bürgermeister und Landräte ein.(47) Die sich ebenso frühzeitig konstituierenden deutschen „Antifaschistischen Ausschüsse“ – kurz „Antifas“ genannt(48) und schon bald von den Alliierten wegen ihrer tatsächlichen oder vorgeblichen Linkslastigkeit wieder aufgelöst(49) – waren zwar (Mit-)Initiatoren der weiter unten zu erörternden „Entnazifizierung“ und forderten beispielsweise in Düren noch im Oktober 1945 – trotz des eben erwähnten Verbots ihrer Organisation – den dortigen Bürgermeister auf, die bei der Stadt Düren beschäftigten „(...) Schachtmeister, Vorarbeiter und Aufseher, deren Zugehörigkeit zur NSDAP erwiesen ist“, durch „Antifaschisten“ zu ersetzen(50), doch zumindest im Jahre 1945 waren und blieben die Deutschen ein Objekt der alliierten Besatzungspolitik und bar jedes politischen Handlungsspielraums(51) – und die „Antifas“ demgemäß eine marginale Episode. Jedenfalls ernannten die amerikanischen Militärs in Düren am 1. März 1945 einen aus Reichenbach im Vogtland stammenden Heizungsmonteur zum Bürgermeister(52) der damals fast menschenleeren Stadt(53) und damit zum (neuen) Chef der bis Ende November 1944 im Rathaus in Wipperfürth und danach bis April 1945 in einem Gasthof in Hämmern untergebrachten Dürener Stadtverwaltung um den nationalsozialistischen (Ex-)Bürgermeister Küper(54), derweil am 18. März 1945 der kaufmännische Angestellte Wilhelm Seeger(55) von den – Ende Mai 1945 dann im übrigen von den Briten abgelösten(56) – amerikanischen Militärbehörden zum Dürener Landrat und Vorgesetzten der nach dem 16. November 1944 zunächst in Müddersheim und schließlich in Rosbach an der Sieg provisorisch administrierenden Kreisverwaltung bestimmt wurde.(57)
In der Stadt Jülich, deren Verwaltung nach dem 16. November 1944 zunächst in Güsten und ab dem 29. November in Olpe untergebracht gewesen war und die erst am 11. Mai 1945 nach Jülich zurückkehrte(58), wurden am 1. Mai 1945 der vom Nationalsozialismus „unbelastete“ Volksschulleiter Josef Bierth(59) vom alliierten Stadtkommandanten zum Bürgermeister(60) und der ebenfalls bis dahin als Volksschullehrer tätige Matthias Förster(61), der bereits im Sommer 1945 dem in der Nachkriegszeit durchaus populären Jülicher Notar Wilhelm Johnen weichen mußte(62), zum Landrat ernannt.
Aber es war die Verwaltung und nicht die Politik, die den Beginn der „Katastrophengesellschaft an Rhein und Ruhr“(63) bestimmte(64), wobei diese „Trümmergesellschaft“(65) sich auch im Düren-Jülicher Land keineswegs in einer – schon etymologisch äußerst fragwürdigen – „Stunde Null“(66) befand, sondern vielmehr vor das grundsätzliche Problem der „alltäglichen Daseinsfürsorge“ gestellt sah(67): „Die Straßen waren verschuttet, manche kaum zu passieren. Nur die Dürener und Jülicher Straße hatten in der Mitte eine Fahrbahn, auf der amerikanisches Militär dahinsauste. Munition und Waffen lagen umher. An der Autobahn fand man die Leichen mehrerer deutscher und amerikanischer Soldaten (...) In der Flur und in den Gehöften lagen die Kadaver toter Pferde und Rinder. Der Ratten und Mäuse wurden die verwilderten Katzen nicht Herr. Die Lichtleitung war zerstört, Drähte hingen herab, auch die der Straßenbahn, die Wasserleitung gab kein Wasser, 15 Häuser waren vollständig zerstört, 90 zu 75%, 180 zu 50%, 480 zu 25% (...) Die Dächer waren abgedeckt, der Putz von Decken und Wänden herabgefallen. Die Innenwände der Häuser waren verschoben, durchlöchert, die Türen fehlten (...) Unsäglich waren der Schmutz und die Unordnung in den Häusern (...) Möbel und Möbeltrümmer lagen auf den Höfen und in den Gärten. Wohnungen unbeschädigter Häuser waren leergetragen. Die ersten Heimkehrer erlebten noch, daß Möbel und Herde von Fremden mit Autos fortgebracht wurden (...) Zahlreich waren die unbebauten Parzellen, auf denen Unkraut üppig wucherte. Minen verwehrten die
Bearbeitung (...).“(68) Diese frustrierende Beschreibung des der Stadt Düren nahegelegenen (Industrie-)Ortes Birkesdorf durch den dortigen (nachmaligen) Volksschulrektor Wilhelm Dammers läßt verständlich werden, warum die Menschen das Kriegsende grosso modo weder als Befreiung (vom Nationalsozialismus) noch als Niederlage (des Deutschen Reiches), sondern vielmehr als völligen Zusammenbruch der deutschen und damit auch der jeweils eigenen Lebenswelt empfanden(69) und erst im Laufe der folgenden Monate und Jahre erkennen konnten, daß „der Akt der Befreiung“ nach und nach erarbeitet werden mußte(70); in der Tat war „die deutsche Gesellschaft (.) zwischen 1942/43 und 1947/48 in einer zeitweisen Auflösung begriffen, gegen die sie mühsam ankämpfte.“(71)
Die vielleicht vordringlichste Aufgabe bestand – besonders in den urbaneren Gebieten – zunächst darin, die nach Millionen Kubikmetern zählenden Schuttmassen(72) wegzuräumen, um Wege und Straßen wieder hinlänglich passierbar zu machen; in der Stadt Düren beispielsweise, wo die Ruinenlandschaft den Eindruck vermittelte, „(...) als ob die Entfernungen geschrumpft seien“(73), gab es noch Ostern 1949 ein Dutzend zugeschutteter und daher kaum gangbarer Straßen!(74) Es war naheliegend, daß besonders die ehemaligen nationalsozialistischen „Pgs.“ zu der beschwerlichen Aufgabe der Entschuttung herangezogen wurden, und noch bevor der Aachener Regierungspräsident am 26. Juni 1945 für alle ehemaligen NSDAP-Mitglieder die Entschuttung als „Pflichtarbeit“ verfügte(75), wurden in der Stadt Jülich die einstigen „Pgs.“ bereits am Pfingstsonntag und
-montag zu einer „Pflichtarbeit“ befohlen, bei der sie das „von Millionen Maden“ durchsetzte verendete Vieh begraben sollten.(76) Doch wußten sich die Ex-Nationalsozialisten jetzt wie späterhin und hier wie anderswo dieser Zwangsarbeit zumeist zu entziehen(77), weshalb in der Stadt Düren die „Pflichtarbeit“ Ende Dezember 1945 vorläufig eingestellt wurde(78) und man im Gemeinderat von Gürzenich Anfang März 1946 den Vorschlag erwog, die „Pflichtarbeit“ durch einen monatlich zu zahlenden Geldbetrag zu substituieren.(79) Aber da man der Schuttmassen nicht Herr wurde und Privatleute durch Abkippen ihrer eigenen Trümmer die gemeindlichen und städtischen Schuttberge nur vergrößerten(80), wurden im Amtsbezirk Aldenhoven am 10. Dezember 1945 alle männlichen Einwohner zwischen 14 und 60 Jahren für die Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr am Mittwoch jeder Woche zur „wöchentlichen Pflichtarbeit“ – das hieß Entschuttung – bestellt(81), und der seit dem 11. März 1946 nach Ernennung durch die britische Militärregierung amtierende Jülicher Bürgermeister Josef Hommen(82) erließ am 2. Mai 1946 folgenden Aufruf: „Die bisherigen Maßnahmen (.) waren unzureichend (...) Am Montag, dem 13. Mai, soll die Entschuttungsaktion in großem Rahmen fortgesetzt werden. Es wird erwartet, daß alle arbeitsfähigen Männer von 16-65 Jahren und Frauen von 18-35 Jahren freiwillig Ehrendienst leisten. Aktivisten der ehemaligen N.S.D.A.P. werden zuerst herangezogen. Monatlich soll an 2 Tagen je 6 Stunden gearbeitet werden (...) Alle Berufstätigen werden für die Dauer des Arbeitseinsatzes von ihrem Arbeitgeber beurlaubt.“(83)
Dabei wurde das bis Ende der vierziger Jahre andauernde Problem der Entschuttung(84) noch dadurch erschwert, daß die damit verbundene Leichenbergung und Entminung diese Aufgabe zu einer ebenso makabren wie gefährlichen Angelegenheit machten, wie die allein im Zeitraum von November 1945 bis Mai 1946 im Gebiet der Stadt Düren geborgenen 44 Leichen und die hier zutage geförderten 11999 Bomben, Granaten und Minen dokumentierten.(85) Und wie grausig sich die heimatliche Umgebung zur damaligen Zeit darstellte, geht daneben aus zahlreichen Augenzeugenberichten deutlich hervor: „Gegenüber unserem [in der Stadt Jülich gelegenen] Haus habe ich tote Arbeiter des Schlachthofes in kleinen zerschossenen Erdbunkern und Gräben gesehen. Die verwesten Leichen waren bis zur Brust verschüttet, und nur noch Schultern und Köpfe ragten aus dem Erdreich.“(86) Besonders erschreckend war in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß man noch Jahre später Leichen finden konnte, weshalb die grauenhafte Aufgabe der Leichenbergung noch bis zum Anfang der fünfziger Jahre – als eine der „Folgen“ des NS-Regimes und des Zweiten Weltkriegs – teilweise ihrer Bewältigung harrte(87), und noch Ende 1955,
also mehr als zehn Jahre nach Kriegsende, wurden im Graben der Jülicher Zitadelle 13 (mittlerweile natürlich skelettierte) Bombenkriegsopfer geborgen!(88) Die Minenräumung war daneben ein sicherlich weniger makabrer, dafür jedoch um so gefährlicherer Dienst an der Allgemeinheit, der vielen mutigen Helfern und auch Unbeteiligten das Leben kostete(89) und der deshalb nicht immer freiwillig übernommen wurde, wie die von den Amtsbürgermeistern des Kreises Jülich Anfang Oktober 1945 gemeldete „Fehlanzeige“ hinsichtlich der Freiwilligenmeldungen für eine „Entminungsaktion“ zeigte und weshalb der Jülicher Landrat schließlich anordnete, daß „(...) sofort von jeder Amts-Bürgermeisterei 4 Mann zu benennen [sind]. Es sind hierfür ehem. SS-Angehörige oder aber politisch belastete Männer zu melden[!].“(90) Dessenungeachtet aber wurden noch bis in die jüngste Gegenwart hinein Bomben im Düren-Jülicher Land – quasi als gefährliche stählerne Zeugnisse der „Folgen“ des Nationalsozialismus – immer wieder sichergestellt.(91)
Im Jahre 1945 mußten mehr als drei Viertel der Bevölkerung des alten Reichsgebietes in den Grenzen von 1937 auf weniger als der Hälfte der Fläche untergebracht und aus einheimischem Anbau ernährt werden(92), was für die Menschen – besonders in den Städten – schlicht Hunger bedeutete.(93) Erschwert wurde das vordringliche Problem der Ernährung so vieler Menschen beispielsweise durch Mäuseplagen, derer man im Herbst 1945 im Amtsbezirk Vettweiß durch Giftweizen Herr zu werden versuchte(94), und obwohl ab Juni 1945 in der Stadt Jülich (bereits) wieder Brot gebacken wurde(95) und das „Schweizer Hilfswerk“ schon Lebensmittel- und Kleiderspenden nach Jülich lieferte(96), sollte die hohe Zeit des „Fringsens“ im Verlaufe der Hungerjahre 1946 und 1947 erst noch kommen.(97) Hinzu kam, daß allerorten die Strom-, Gas- und Wasserleitungen zerstört waren und es an Brennstoffen mangelte(98), weshalb – beispielsweise – der Amtsbürgermeister von Vettweiß in einer Gemeinderatssitzung am 30. November 1945 die allgemeine Wasserknappheit beklagte(99), der britische Stadtkommandant von Düren am 2. Oktober 1945 in einer öffentlichen Bekanntmachung die Bevölkerung des Kreises Düren zum „Sammeln von Brennholz für den Winter“ aufrief(100) und der Amtsbürgermeister von Aldenhoven am 10. Dezember desselben Jahres ebenfalls in einer öffentlichen Bekanntmachung die Einwohner von Freialdenhoven dazu aufforderte, „(...) sämtliches in ihrem Besitz befindliche Material von früheren Lichtleitungen, insbesonders Kupferdrahtleitungen und Masten, beim Ortsbürgermeister abzuliefern (...) Es ist nicht zu verantworten, dass Drahtzäune und Hecken aus Kupferdraht hergestellt werden und der Bau von Lichtleitungen wegen Fehlen[s] von Leitungsdraht unmöglich ist (...) Die Polizei ist beauftragt, jeden zur Anzeige zu bringen, der nach dem 18.12.1945 noch in unrechtmässigem Besitz von Kupferdrahtleitungen und Masten ist (...).“(101)
Diese Drohung deutete zugleich auf die moralischen Probleme hin, die die deutsche Gesellschaft nach 1945 mit sich selbst hatte(102) und die der Vorsitzende des Beirates der britischen Zone und Oberpräsident der Nord-Rheinprovinz, Dr. Robert Lehr, bei der am 3. April 1946 in Stuttgart stattfindenden Tagung des Länderrats der US-Zone wie folgt auf den Punkt brachte: „Sie alle wissen, wie stark in dieser Zeit die Moral gesunken ist, denn da, wo das Hungern und Frieren anfängt, hört die innere Ethik meistens auf.“(103) Da außerdem durch die Kriegs- und Nachkriegswirren die Familienstrukturen millionenfach zerstört und zerrüttet worden waren, stiegen die Scheidungsraten und unehelichen Geburten in eben dem Maße, wie sich die oft in Gestalt von Prostitution äußernde (Sexual-)Moral verringerte(104), während die Deutschen durch die Gesinnungsschnüffelei der Gestapo im „Anschwärzen und Denunzieren“ bestens ausgebildet waren und demgemäß Denunziationen „bei Gesprächen in Deutschland gang und gäbe“ waren(105), wie auch ein vom 30. Juli 1946 datierender Verwaltungsbericht des Aldenhovener Amtsbürgermeisters dokumentierte: „Die ungeklärte Lage in der Politik, die ungeheuren Sorgen um das tägliche Brot, die großen Verluste an persönlichem Eigentum und der tägliche Anblick der Trümmerfelder lasten wie ein schwerer Druck auf der Bevölkerung. Dazu kommen die nicht endenwollenden persönlichen Gehässigkeiten und Denunzierungen, die immer wieder eine Befriedung verhindern[!]. Alle diese Umstände tragen dazu bei, dass bei sehr vielen Menschen eine Unlust zum Wiederaufbau entsteht. Sie sind interesselos am Zeitgeschehen (...).“(106) Schon drei Monate zuvor hatte selbiger dem ihm vorgesetzten Jülicher Landrat berichtet, daß Diebstähle von Lebensmitteln und Kleintieren „in erschreckendem Masse“ zugenommen hatten(107), was Heinrich Casson für die Stadt Jülich bestätigte: „Es ist einfach unglaublich, wie der Begriff von Mein und Dein verwechselt wird. Fast jeder, der nichts oder nicht viel gerettet hat, glaubt, in den noch nicht bewohnten Häusern sich einfach (.) [das] Notwendige holen zu dürfen (...) Die Polizei ist nicht Herr der Lage.“(108) Setzten sich dergestalt also die Ende 1944 von ehemaligen „Fremdarbeitern“ und/oder Deutschen verübten Plünderungen fort(109), so entwickelte sich daneben alsbald ein reger Tauschhandel und damit verbunden ein umfassender Schwarzmarkt(110), der, wie der – teilweise schon wiedergegebene – vom 22. September 1945 datierende Aufruf des Dürener Landrates und Bürgermeisters deutlich zeigte, kaum in den Griff zu bekommen war: „Aufgrund der starken Kriegsschäden (...) ist es unmöglich, passende Unterkunftsmöglichkeiten für den Winter für alle diejenigen zu schaffen, die hier sind oder zurück wollen (...) Die einzige Möglichkeit, sie [die abermalige Evakuierung] zu vermeiden, besteht darin, dass alle Frauen und Männer ihr Bestes für den Wiederaufbau ihrer zerstörten Häuser tun (...) Nicht der heimatlose oder unzureichend untergebrachte Teil der Bevölkerung wird für den Winter zurückgeschickt, sondern diejenigen Arbeiter haben mit der Evakuierung zu rechnen, die an unserem Aufbauwerk nicht mit Hand anlegen oder die Handwerker, die da glauben, nur gegen Speck oder Butter bezw. Naturalien arbeiten zu müssen oder (...) die Landwirte, die (...) sich weigern, ihren Teil beizutragen durch die Abgabe von Milch, Butter und Eier[n], ferner auch der Geschäftsmann, der nur seinen Erfolg auf dem Wege der Schieberei [sic] sieht.“(111)
War schon während der Zeit des NS-Regimes im Düren-Jülicher Land ein allgemeiner Wohnungsmangel zu beklagen gewesen(112), so gestaltete sich nun, nachdem die Städte Düren und Jülich „praktisch dem Erdboden gleichgemacht“(113) und zu „Steinwüsten“ zerbombt worden waren(114), die Wohnungsnot hier als „Sonderfall“(115), und dies in einem Land, wo fast zwanzig Prozent des Wohnungsbestandes (der Vorkriegszeit) als total zerstört gelten mußten.(116) Von den 22454 Häusern des Kreises Düren waren nur 2016 unbeschädigt geblieben, dagegen 7556 bis zu 25 Prozent, 3662 bis 50 Prozent, 2976 bis zu 75 Prozent und beinahe ein Viertel, nämlich 6253, fast oder ganz zerstört worden(117), während von den 9162 Wohnungen des Kreises Jülich ganze 28 unbeschädigt geblieben waren!(118) Obwohl amerikanische Offiziere einer aus der Evakuierung zurückkehrenden Dürener Bürgerin kurz nach Kriegsende demgemäß berichteten, „(...) daß es Düren nicht mehr gäbe“(119), und ein Hauptmann des Alliierten Militärregierungsamtes Düren am 25. Februar 1945 – dem Tag der Eroberung der Stadt Düren also – in fast zynischer Manier davon ausgegangen war, daß sich ‘die Deutschen, falls sie nach dem Kriege wieder eine Stadt namens Düren haben möchten, ein paar Meilen nördlich ein nettes Plätzchen aussuchen und da etwas Neues würden bauen müssen’(120), waren bis Ende 1945 bereits wieder über 25000 Menschen in die (Ruinen-)Stadt zurückgekehrt(121), die 1946 dann sogar für jeden weiteren Zuzug (vorerst) gesperrt wurde.(122) Und auch in der Stadt Jülich verzeichnete man von Anfang Mai 1945 bis Anfang Dezember desselben Jahres eine Verhundertfachung der Einwohnerzahl von etwa 60(123) auf über 6000 Menschen(124), während von den am 10. Oktober 1939 im Jülicher Kreisgebiet gezählten 52096 Bürgern am 1. Januar 1945 noch ganze 76, am 1. März 1945 immerhin schon 2248 und Anfang Dezember desselben Jahres bereits wieder 42380 dort lebten.(125) Die dadurch forcierte Wohnungsnot(126) bewirkte naturgemäß, daß „der Wiederaufbau der Wohnstätten“ in den einzelnen Amtsbezirken des Düren-Jülicher Landes schon im Verlaufe des Jahres 1945 im Vordergrund der (kommunal-)politischen Aktivitäten stand(127), und nachdem man sich auch in der Stadt Düren Ende 1945 dazu entschlossen hatte, die Stadt an alter Stelle wiederaufzubauen und deshalb Anfang 1946 den von November 1919 bis Ende Januar 1932 schon einmal als Dürener Stadtbaurat (und Erster Beigeordneter) fungierenden Heinrich Dauer(128) mit der Planung für den „eventuellen[!] Wiederaufbau“ zu beauftragen(129), begann die eigentliche Sisyphusarbeit, die auch Ende der vierziger Jahre noch längst nicht als abgeschlossen gelten konnte, waren doch damals auf dem Gebiet der nunmehrigen Bundesrepublik Deutschland erst ein Viertel aller zerstörten Wohnungen wiederhergerichtet(130), so daß noch 1949 in Jülich von damals 8100 Einwohnern mehr als ein Viertel in Kellern und ähnlichen Behelfsheimen(131) und noch 1950 in Düren eine fünfköpfige Familie in einer „Wohnung“ von zwölf Quadratmetern leben mußte.(132)
Obschon erst im Verlaufe des Jahres 1946 grundsätzlich geregelt(133), hatten die Briten bereits im April 1944 die Bedeutung einer „Entnazifizierung“ festgeschrieben(134) und schon im Mai 1945 die ersten Entnazifizierungsfragebögen ausgegeben(135), um mittels dieses ‘politischen Reinigungsprozesses die Demokratisierung Deutschlands als Vorbedingung für eine (moralische) Rehabilitierung’ auf den Weg bringen zu können.(136) Aber in jeder der vier Besatzungszonen ebenso unterschiedlich gehandhabt(137) wie im regionalen und lokalen Bereich(138), zeichnete sich die britische Entnazifizierungspolitik – trotz der Tatsache, daß man in der in vier Militärverwaltungsbezirke gegliederten britischen Besatzungszone(139) bis Ende 1946 68500 im Zuge des „automatic arrest“ festgenommene NS-Funktionäre und SS- und SA-Führer in sogenannten „Internierungslagern“ inhaftiert hatte(140) – durch ihre ‘besonders laxe Handhabung’ aus(141), so daß letztlich insgesamt nur etwa zehn Prozent der Bevölkerung des am 23. August 1946 begründeten Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne einer „Entnazifizierung“ überprüft worden sind(142): „[Die Entnazifizierung war] ein trauriges Kapitel deutscher Geschichte, zugleich aber ein so trostloses Kapitel deutscher und englischer Verwaltungsgeschichte, wie es kaum vorstellbar ist.“(143)
Daran änderte auch die Tatsache nichts, daß man im Jahre 1947 statt der bisherigen Option zwischen Entlassung oder Belassung einstiger Nationalsozialisten aus respektive in ihren Stellungen und Ämtern nun ein differenziertes Kategoriensystem einführte, welches von den „Entlasteten“ (der Kategorie V) über „Mitläufer“ (der Kategorie IV), „Aktivisten“ (der Kategorie III) und „Übeltäter“ (der Kategorie II) bis hin zu „Verbrechern“ (der Kategorie I) reichte(144) und das beispielsweise im Falle einer Einreihung in die Kategorie III die Entlassung aus der bisherigen Stellung, den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts und eine Vermögenssperre vorsah.(145) Denn von den in den Westzonen behandelten 3,6 Millionen „Entnazifizierungs-Fällen“ wurden lediglich 175152 Personen den Kategorien I bis III zugeordnet, während eine Million ehemaliger Nationalsozialisten lediglich als „Mitläufer“ bewertet wurden(146) und es – beispielsweise – dem NSDAP-Gauleiter(!) Paul Wegener gelang, letztlich als „entlastet“ (= Kategorie V) aus seinem Entnazifizierungsverfahren hervorzugehen!(147) Dabei tat man sich in der britischen Besatzungszone insofern besonders hervor, als im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen lediglich 90 Personen den Kategorien I und II zugeordnet wurden(148) und von der ohnehin nur zu zehn Prozent „entnazifizierten“ Bevölkerung(149) neun Zehntel als „Mitläufer“ kategorisiert werden sollten(150), so daß die ab Ende 1947 auch in der britischen Besatzungszone weitgehend den Deutschen selbst übertragene „Entnazifizierung“(151) lange vor ihrer am 5. Februar 1952 durch ein Gesetz des nordrhein-westfälischen Landtags erfolgten Einstellung(152) als diskreditiert gelten mußte.(153)
Obwohl im Verlauf dieser Studie für die Düren-Jülicher Region schon etliche solch’ allzu milder und kaum nachzuvollziehender „Entnazifizierungs-Kategorisierungen“ aufgeführt worden sind(154), verdienen einige dieser „Fälle“ doch eine nochmalige Erwähnung, da hierdurch manifest wird, warum die Entnazifizierung im Hinblick auf die von den westlichen Alliierten projektierte (Re-)Demokratisierung des deutschen Volkes in toto als gescheitert bewertet werden muß und in der Retrospektive zumindest einen faden Beigeschmack behalten hat:
So wurde dem „alten Kämpfer“ und (einstigen) Kreisdürener Schulrat Dr. Karl Tabbert – nicht zuletzt durch Intervention des neuen Schulrates Hans Hilger(155) – Anfang 1951 doch noch seine Pension bewilligt(156), während der 1947 in die Kategorie IV eingereihte ehemalige Direktor des Städtischen Oberlyzeums Düren, Dr. Albert Kessler, im August 1948 vom „Entnazifizierungs“-Revisionsausschuß des Regierungsbezirks Aachen mit folgender Begründung sogar als „entlastet“ in die Kategorie V zurückgestuft wurde: „Der Beschwerdeführer [Kessler] gehörte der NSDAP seit 1933 an [sic] (...) Er gibt an, dass er mit Rücksicht auf seine Stellung als Lyzeumsdirektor den Parteieintritt als unerlässlich angesehen habe. Die Schulung im [NS-]Lehrerbund habe mehr auf dem Papier gestanden und sei zudem rein sachlicher und unpolitischer Art gewesen [sic]. Im übrigen habe er sich bemüht, in der Schule jeden nationalsozialistischen Einfluss zu unterbinden. Seine Einlassung erschien dem Ausschuss durchaus glaubhaft. Sie wird bestätigt durch die von ihm beigebrachten Beweismittel [u.a. ein „Persilschein“ des evangelischen Dürener Pfarrers Wilhelm Wester] (...) Das Gesamtmaterial lässt erkennen, dass der Beschwerdeführer dem Nationalsozialismus mit allen Kräften Widerstand geleistet hat[!!]. Der Ausschuss reihte ihn deshalb in Kat. V ein und ordnete aus diesen Gründen Gebührenfreiheit an.“(157) Und auch dem Jülicher NSDAP-Ortsgruppenleiter Julius Hesse gelang nach aufwendigem juristischem Procedere Mitte 1950 die Rückstufung vom „Aktivisten“ (=Kategorie III) zum „Mitläufer“ (=Kategorie IV) und damit die Gewährleistung seiner vollen Pensionsbezüge als Reichsbahnamtmann(158), während der Nideggener (Ex-)Amtsbürgermeister Georg Jungbluth – seines Zeichens „alter Kämpfer“ der NSDAP – noch 1953 erfolgreich die Vorverlegung der Zahlung seines Ruhegehaltes einklagen konnte!(159) Des weiteren wurde der Koslarer NSDAP-Ortsgruppenleiter und Jülicher (NS-)Kreisbauernführer Reiner Pickartz, dem NSDAP-Kreisleiter Hermann Thiel im Jahre 1938 bescheinigt hatte, „weltanschaulich in jeder Hinsicht gefestigt“ zu sein, im Januar 1950 von Kategorie III in Kategorie IV zurückgestuft.(160) Daneben wurde besonders von den „Entnazifizierungs“-Revisionsausschüssen oftmals mit äußerst fadenscheinigen Begründungen eine Rückstufung befördert, wie dies im Falle des Dürener Fabrikanten Heinrich Canzler beispielsweise der Fall war, hieß es doch da, daß „der Beschwerdeführer [Canzler] (.) nicht Wehrwirtschaftsführer [markiert vom Verfasser], sondern Wehrwirtschaftführer [gewesen sei] (...) [Er hat] diesen Titel nicht durch die Partei, sondern durch die Wehrmacht erhalten (.), eine politische Bedeutung entfällt daher.“(161) Aber was konnte für die Unzulänglichkeit der „Entnazifizierung“ bezeichnender sein als der Umstand, daß Franz Binz, der einzige Nationalsozialist der Düren-Jülicher Region, der im „Dritten Reich“ auch im überregionalen Rahmen Karriere gemacht hatte, 1948 zunächst in die „Mitläufer“-Kategorie und 1950 dann doch (wenigstens) in die „Aktivisten“-Kategorie eingeordnet wurde, wobei jedoch der dies veranlassende Berufungsausschuß seine Begründung mit folgendem Satz schloß: „Für Kategorie IV war daher noch[!] kein Raum.“(162)
Einer der wichtigsten Gründe für das Versagen der als Demokratisierungsinstrument gedachten „Entnazifizierungs“-Gremien und deren Mutation zu „Mitläuferfabriken“ war wohl der von Beginn der Besatzung an bestehende Mangel an nichtnationalsozialistischem Verwaltungspersonal(163) – so waren beispielsweise von den 21 Beamten und Angestellten der Dürener Stadtwerke lediglich drei nicht Mitglied der NSDAP gewesen!(164) –, weshalb die meisten Kommunalverwaltungen in der Regel mit noch oder wieder anwesendem minder belastetem Personal die Administration fortzusetzen versuchten.(165) Von daher wurden auch in der Stadt Jülich durchaus nicht NS-unbelastete Verwaltungsbeamte wie der schon mehrmals genannte und alsbald gar als Stadtdirektor fungierende Heinrich Casson bereits im Mai 1945 wieder eingestellt(166) und sogar ernsthaft (von Jülicher Honoratioren) erwogen, den während des gesamten Zeitraums des „Dritten Reiches“ als Bürgermeister tätigen Johannes Kintzen wieder zu selbigem zu küren, was gewiß als „Zeichen einer unterentwickelten Kritikfähigkeit“ gedeutet werden kann.(167) Andererseits taten sich die von den Besatzungsmächten nun eingestellten NS-unbelasteten Personen aufgrund ihrer zumeist fehlenden administrativen Vorbildung und Erfahrung naturgemäß oftmals schwer mit der Bewältigung der anstehenden Aufgaben, was wohl auch für den Dürener Bürgermeister der ersten Stunde, Alfred Stiegler, gegolten haben dürfte(168), und dubiose Gestalten wie der erste Nachkriegs-Amtsbürgermeister von Birgel(169) machten den Standpunkt des (zweiten) Jülicher Nachkriegslandrates Johnen, wonach es besser war, „(...) Pgs., soweit sie nicht [schwer] belastet sind, einzustellen, um dem Kreis zu helfen, als ohne Pgs. den Kreis zu Grunde gehen zu lassen“(170), durchaus plausibel.(171) Doch da der alliierte Kontrollrat bis Anfang Januar 1946 eine für alle Besatzungszonen gültige Direktive erarbeitete und publizierte, worin en detail festgeschrieben wurde, welche Personen aus welchen Ämtern zu entfernen waren(172) und besonders der Aachener Regierungspräsident von vorneherein darum bemüht war, „(...) den Nationalsozialismus in seinem Bezirk auszurotten“(173), wurde die Personalnot bei den kommunalen Verwaltungen trotz mancher wiedereingestellter ehemaliger „Pgs.“ nicht geringer, wie ein vom 1. April 1946 datierendes Schreiben des Jülicher Landrates an den Aldenhovener Amtsbürgermeister bewies: „Abschliessend darf ich insbesondere noch darauf hinweisen, dass Nicht-Pgs., die über eine fachliche Ausbildung verfügen, für den Posten des Amtsrentmeisters [des Amtsbezirkes Aldenhoven] sonst kaum zur Verfügung stehen.“(174)

1) StAJ, Chronik Kintzen resp. Casson (wie Kapitel VI.3, Anmerkung 55). Zu Heinrich Casson siehe Biographischer Anhang.
2) Vgl. Kapitel V.3 a), Anmerkungen 274 u. 275. Vgl. auch Boberach, Meldungen, S. 107 (Nr. 130 v. 7.10.1940).
3) Vgl. Hohn, S. 54. Vgl. (zum Anfang 1944 erschienenen) „Reichsumquartierungsplan“ ebenda, S. 55f., ebenso ebenda die Tabelle 17 auf den S. 242-244 u. Karte 9 auf S. 307.
4) Vgl. Teppe, S. 23. Schätzungen zufolge lebten bei Kriegsende allein auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik Deutschland vier bis fünf Millionen Menschen in der Evakuierung: vgl. Hohn, S. 56. Vgl. zur Problematik der amtlichen Statistiken der ersten Nachkriegsjahre auch Hüttenberger, Technik, S. 175f. Vgl. zur mangelhaften Literaturlage zum Themenkomplex „Evakuierung“ auch den mündlichen Hinweis von Dr. Klaus Pabst v. Historischen Seminar der Universität zu Köln v. 24.6.1993.
5) Boberach, Meldungen, S. 429 (16.8.1943 (grüne Serie)).
6) Frei, S. 163. Vgl. zur Unmöglichkeit der Durchführung der erst im März 1945 angeordneten Evakuierung von Millionen Menschen aus den westlich des Rheins gelegenen Landstrichen und aus dem Ruhrgebiet Speer, Erinnerungen, S. 453, 584 (Anm. 3).
7) Vgl. Kapitel VI.1, Anmerkung 23. Vgl. des weiteren Kapitel V.1 a), Anmerkungen 205-239.
8) Vgl. Felder, S. 423 (2.7.1943). Schon am 21.7.1943 wurden die nach einem am 29.6.1943 stattgefundenen schweren Luftangriff auf Köln nach Koslar evakuierten (Kölner) Familien nach Schlesien weiterevakuiert (vgl. ebenda, S. 429 (21.7.1943)).
9) „Hinzu käme die Unterschiedlichkeit des Volkscharakters der einheimischen Bevölkerung gegenüber dem Denken, Fühlen und Handeln der Umquartierten.“ Boberach, Meldungen, S. 450f. (18.11.1943 (grüne Serie)). Vgl. auch ebenda, S. 429 (Anm. 3). Vgl. auch Ruhl, S. 35; Felder, S. 429 (21.7.1943).
10) Ebenda, S. 511 (19.5.1944).
11) Vgl. Domsta, Düren, S. 171. Vgl. auch ebenda, Anm. 3, ebenso S. 175 (Nr. 102) u. S. 192 (Nr. 122).
12) Der in Kapitel IV.1 a) in den Anmerkungen 358 bis 360 erwähnte Alfons Jansen.
13) HStA, RW 34-2, Pag. 111: VO 121 der Gestapo Köln v. 17.9.1944. Am 24.9.1944 war Jansen dann wieder in Merzenich: vgl. ebenda, Pag. 112. Vgl. auch Domsta, S. 79 (Nr. 1). Vgl. auch die Anmerkungen 26, 30-35, ebenso Kapitel VI.3, Anmerkung 41. Vgl. zur deutschen Treibstoffknappheit ebenda, Anmerkungen 96, 106 u. 274.
14) Undatierter Erlebnisbericht des ehemaligen EAW-Werksmeisters Alfons Kettenus (auch zit. in Wallraff, Düren, S. 20). Vgl. auch Mainz, Leben, S. 257.
15) Speer, Erinnerungen, S. 412. Vgl. auch Wallraff, Düren, S. 20.
16) Zit. bei Steinert, S. 372. Vgl. auch Anmerkung 1 des folgenden (Schluß-)Kapitels.
17) Chronik Kintzen im StAJ, Eintrag vor dem 8.10.1944. Vgl. eine Auflistung weiterer Gründe für die Ablehnung der Evakuierung bei Boberach, Meldungen, S. 450f. (18.11.1943 (grüne Serie)).
18) Neumann-Neander, S. 43 (20.11.1944).
19) „Weitere Flüchtlingstrecks passierten unser Dorf [Koslar]. Handkarren, klapprige Lieferwagen, Pferdegespanne, bepackt mit Kisten, Kesseln, Säcken, Kindern und alten Menschen, boten ein Bild des Jammers.“ Felder, S. 555 (9.10.1944). Vgl. auch das Gedicht „Flüchtlinge“ von Horst Schirmer (S. 73): „Die Stunde, die in das Dämmern sinkt, nimmt eine Mutter auf, die ihre Habe und die kleinen Kinder in den Frieden bringt (...) die tapfere Frau, die sich nach vielen Jahren von dem Hofe trennt – Es ist ein Bild so tiefer Not, das Dir noch lange in der Seele brennt.“
20) Neumann-Neander, S. 43f. (20.11.1944).
21) So Felder, S. 572 (14.11.1944).
22) Vgl. z.B. Kapitel VI.3 b), Anmerkung 252. Vgl. auch Neumann-Neander, S. 55 (2.12.1944): „Sogenannte Fallschirmtruppen treiben sich in den Ortschaften herum, um die Leute zu verjagen, um dann ungestört sich alles Brauchbare anzueignen.“ Vgl. ähnlich ebenda, S. 57 (7.12.1944), 60 (11.12.1944), 62 (13.12.1944), 64 (15.12.1944). Vgl. hierzu auch StAD, B 167, Pag. 53: Kampfgruppenkommando Süd v. 16.9.1944. Vgl. auch ebenda, Pag. 111.
23) Ebenda, Pag. 151: Kampfgruppe III, Befehl Nr. 18 v. 27.10.1944. Vgl. hierzu auch die Chronik Kintzen im StAJ, Eintrag vor dem 8.10.1944. Vgl. ebenso Wollersheim 1184-1984, S. 136.
24) StAD, B 167, Pag. 201: HSSPFiW Befehl Nr. 38 v. 12.11.1944.
25) „Gerüchte überstürzen sich. Zwangsvertreibung [sic] soll bevorstehen.“ Neumann-Neander, S. 27 (6.11.1944).
26) Vgl. den vom 16.9.1944 datierenden Tagebucheintrag von Lambert Derichs (zit. bei Domsta, Düren, auf S. 79 als Nr. 1): „Immer mehr Menschen verlassen freiwillig das [Dürener] Stadtgebiet (...) Es sind [jedoch] besonders die Familien der N[ationalsozialisten]. Die meisten aber bleiben hier und verlassen die Stadt nur dann, wenn sie gezwungen werden.“ Vgl. auch die Anmerkungen 13 u. 30.
27) StAL 40.05-10 (=Chronik der Volksschule Hottorf 1829-1968) [ohne Pag.].
28) So die Kapitelüberschrift in der als „Hürtgenwald und Rurlandnot“ betitelten Denkschrift (auf den S. 7-10).
29) StAD, B 375, Pag. 463. Vgl. auch Anmerkung 111.
30) „Die Dörfer bei Düren werden zwangsgeräumt [sic] (...) Nirgends hier will das Volk weg, mit Widerstand geladen. Nur die Parteileute verduften nacheinander.“ Neumann-Neander, S. 29 (8.11.1944). Vgl. auch die Anmerkungen 13 u. 26.
31) So der Befehl des Chefs des OKW v. 19.7.1944, zit. bei Hubatsch, Weisungen, S. 261 (Dok. 58). Vgl. auch Hüttenberger, Gauleiter, S. 169. Vgl. auch ebenda, S. 170-172.
32) So der Landeshauptmann der Rheinprovinz an die PHP-Direktoren in Andernach, Bedburg-Hau, Bonn, Johannistal und Düren v. 22.9.1944: ALVR, Nr. 14295 I, Pag. 79. Auch zit. im (unpaginierten) Programm der Gedenkfeier zum 50. Jahrestag des Euthanasie-Erlasses in der Rheinischen Landesklinik Düren (=Aufsatz von Hendrik Graf). Vgl. zur Evakuierung der PHP Düren Kapitel VI.2 a), Anmerkungen 163-166.
33) So der am 22.12.1888 geborene und bis zum 10.9.1944 als Wehrbereichskommandeur von Düren fungierende Oberst Wilhelm Keibel in einer vom 3.1.1949 datierenden Vernehmung durch die Polizeibehörde Düren, enthalten in der Materialsammlung Lörken. Vice versa mußten jedoch erteilte Räumungsbefehle konsequent ausgeführt werden, wie der langjährige (Stadt-)Aachener NSDAP-Kreisleiter Rudolf Schmeer im Frühherbst 1944 erfahren sollte, denn als Hitler zu Ohren kam, daß Schmeer bei der Räumung der Stadt Aachen nicht alle Zwangsmittel zur Evakuierung eingesetzt hatte, erklärte er ihn aller Ämter verlustig und versetzte ihn als einfachen Soldaten an die Front! Vgl. Speer, Erinnerungen, S. 412. Vgl. auch ebenda, S. 444. Vgl. (jedoch) auch Poll, Aachen 1944, S. 234-255, bes. S. 255. Vgl. zu Schmeer auch Kapitel III, Anmerkung 79. Vgl. auch Kapitel IV.1 b), Anmerkungen 576-579.
34) Der nicht mit dem in Kapitel V.3 b) in Anmerkung 375 genannten gleichnamigen Dürener Volksschullehrer verwechselt werden darf: Am 20.12.1901 in Düren geboren, war R. ab dem 1.4.1929 als Stadtinspektor Beamter bei der Stadt Düren und trat als „Märzgefallener“ am 1.5.1933 der NSDAP bei, nachdem er von 1908 bis 1916 die Dürener Peschschule besucht und am 13. und 24.3.1922 die 1. Prüfung für Lehrer an Volksschulen und am 20./29.11.1924 respektive am 29.9./5.10.1928 bei der Regierung Aachen die 1. und 2. Prüfung für Gemeindebeamte abgelegt hatte. Nachdem er vom 19.2. bis zum 28.2.1945 kurzzeitig als Stadtinspektor bei der Stadtverwaltung Langenberg in Thüringen und vom 20.8. bis zum 30.11. desselben Jahres bei einer dort ansässigen Firma als Metall-(!) und Bürohilfsarbeiter beschäftigt gewesen war, kehrte R. nach Düren zurück, wo er durch ein Urteil der „Special Branch 227“ v. 30.8.1947 zunächst in die „Entnazifizierungs“-Kategorie III b II („Little more than a nominal but not a dangerous Nazi“) und schließlich aufgrund etlicher „Persilscheine“ – so u.a. vom damaligen Dürener SPD-Vorsitzenden Hubert Frank („In der Nazi-Zeit ist Herr R. Katholik geblieben“) – im Jahre 1948 in die Kategorie „IV ohne Vermögenssperre“ zurückgestuft wurde: HStA, NW 1081-Berufe-615, ebenda 1087-2429 u. 1037-B II-2087. Domsta (Düren, S. IX u. 91) zufolge starb R. im Jahre 1975, wobei dort nicht darauf hingewiesen wird, daß R., der wohl als typischer „Märzgefallener“ gelten kann, Mitglied der NSDAP gewesen ist. Vgl. auch Anmerkung 154.
35) Tagebucheintrag Josef Roggendorf (wie die vorherige Anmerkung) v. 8.12.1944, zit. bei Domsta, S. 95 (Nr. 25).
36) „Die Polizei hatte [vor dem 16.11.1944] wiederholt die Bevölkerung, soweit sie nicht dienstlich bezw. geschäftlich anwesend sein mußte, aufgefordert, das Stadtgebiet zu verlassen, obschon eine Evakuierung nicht [kursiv vom Verfasser] angeordnet war.“ Chronik Casson im StAJ (wie Kapitel VI 3, Anmerkung 55).
37) Vgl. Bers, Jülich, S. 62.
38) StAD, B 167, Pag. 105: Pol. Kampfgruppe III v. 12.10.1944 (=Verfügung des RVK Köln-Aachen v. 7.10.1944). Vgl. die jeweiligen Räumungstermine für etliche andere Kreisjülicher Ortschaften bei Rahier, S. 148-168. Felders Tagebucheintrag v. 18.11.1944 (auf S. 576) zufolge erging der Räumungsbefehl für Koslar erst an diesem Tag.
39) Vgl. RVK Köln-Aachen Allg. 25 Nr. 369/44 g[eheim], zit. bei Materialien Lörken. Vgl. ebenso den im StAD (B 167 auf Pag. 91) archivierten Auszug aus einem vom 29.9.1944 datierenden Befehl des HSSPFiW, wo zu den im Text angegebenen Ortschaften auch Schönthal angegeben wird. Vgl. zu diesen und den nachfolgenden Räumungsbefehlen auch Domsta, Düren, S. 173 u. 176-180
(Nr. 104). Am 2.10.1944 erging die Räumungsaufforderung für Brandenberg, wobei die Bevölkerung „(...) in weiter zurückliegende Gebiete des Kreises Düren zu überführen war.“ RVK Köln-Aachen Allg. 25 Nr. 430/44 g[eheim], zit. bei Materialien Lörken.
40) Vgl. RVK Köln-Aachen Allg. 25 Nr. 440/44 v. 4.11.1944 (=Anordnung A 40/44 g[eheim]), zit. bei Materialien Lörken. Vgl. auch StAD, B 167, Pag. 179: NSDAP-Kreisleitung Düren an Polizeibehörde Düren v. 7.11.1944, auch abgedruckt bei Domsta, Düren, S. 177 (Nr. 104).
41) Enthalten in der vom 21.11.1944 datierenden „Anordnung A 47/44 g[eheim]“ der Gauleitung Köln-Aachen, zit. bei Materialien Lörken. Am 19.11.1944 verfügte die Dürener NSDAP-Kreisleitung dann die Evakuierung der Stadt Düren: vgl. Domsta, Düren, S. 173 u. 180f. (Nr. 105), ebenso Poll, Aachen-Jülicher Land, S. 132. Vgl. eine anschauliche Darstellung der Evakuierung beispielsweise im Gebiet um Nideggen bei Brandenburg, Nideggen, S. 22-33 u. 43-92. Vgl. für Birkesdorf Wallraff, Birkesdorf, S. 150f.
42) Vgl. HStA, RW 23-94, Pag. 2: RVK Allg. 25 Nr. 104/45 g[eheim] v. 28.2.1945. Der Schulchronik der Volksschule Froitzheim (=GAV 40-3, S. 113) zufolge wurde der zum Amtsbezirk Vettweiß zählende Ort Froitzheim am 22.1.1945 „angeblich auf Drängen der Wehrmacht“ evakuiert.
43) Vgl. für Eggersheim, Hochkirchen, Irresheim, Pingsheim, Poll, Rath und Wissersheim Türk, Kriegsgefangene, S. 63, für Wollersheim die anläßlich des 800jährigen Bestehens des Ortes 1984 veröffentlichte Festschrift Wollersheim 1184-1984, S. 136.
44) Vgl. Domsta, Düren, S. 173, ebenso auch Poll, Aachen-Jülicher Land, S. 132.
45) So der Rektor der Volksschule von Pier in seiner Chronik unter dem Datum des 20.11.1944, zit. bei Grobusch, S. 34. Vgl. auch ebenda, S. 43.
46) Wolfgang Rudzio: Die Neuordnung des Kommunalwesens in der britischen Zone. Zur Demokratisierung und Dezentralisierung der politischen Struktur: eine britische Reform und ihr Ausgang. Stuttgart 1968, S. 33 (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte. Bd. 17). Vgl. auch Ulrich Schneider: Nach dem Sieg. Besatzungspolitik und Militärregierung 1945. In: Josef Foschepoth/Rolf Steininger (Hrsg.): Die britische Deutschland- und Besatzungspolitik 1945-1949. Paderborn 1985. S. 47-64, der auf S. 63 das Prinzip der „indirect rule“ als „Maßnahmen zur Perpetuierung einer Staatlichkeit ohne Souveränität“ umschrieben hat. Vgl. auch Brunn, S. 186.
47) „You are the Bürgermeister and you his interpreter.“ Ruhl, S. 160. Vgl. auch Matzerath, Zusammenbruch, S. 126: „Die Personalpolitik der Alliierten in den ersten Wochen und Monaten [nach April 1945] blieb nicht frei von Ungereimtheiten und Widersprüchen.“
48) In der Zeit von März/April bis Mai 1945: vgl. z.B. Bajohr, S. 68; Matzerath, Zusammenbruch, S. 109; Wolfgang Benz: Potsdam 1945. Besatzungsherrschaft und Neuaufbau im Vier-Zonen-Deutschland. München 31994, S. 172. [Zit.: Benz, Potsdam]. Vgl. auch Borsdorf/Niethammer, S. 107-116 (Dok. 8), 276, 296, 302-310 (Dok. 21).
49) Vgl. beispielsweise Benz, Potsdam, S. 142; Bajohr, S. 69; Rudzio, S. 41 (Anm. 64); Schneider, S. 52 u. 62.
50) StAD, B 1700 [ohne Pag.]: Antifa-Bürgerausschuß Düren an Bm Düren v. 21.10.1945.
51) Vgl. Schneider, S. 63.
52) Zu jenem Alfred Stiegler sind nur wenige biographische Daten bekannt: Domsta (Düren, S. 195) zufolge war er ein „desertierter deutscher Soldat“, den der Fabrikant Heinrich Canzler als „durchaus sympathischen und ordentlichen Mann“ empfunden hat (vgl. Canzler, S. 70) und der – zusammen mit Canzler – am 5.10.1945 aufgrund einer begründeten oder nicht begründeten Denunziation verhaftet und aus seinem Amt entlassen wurde (vgl. ebenda, S. 69f.); schließlich kehrte Stiegler in seine sächsische Heimat zurück (vgl. ebenda, S. 70). Vgl. zu Stieglers Ernennung auch ebenda, S. 54, 61; Domsta, Düren, S. 209, 217-219 (Nr. 147 u. 148), 219 (Anm. 10), 415, 418; Mainz, Wiederaufbau, S. 152; Mainz, Düren, S. 216; DN Nr. 60 v. 11.3.1995 (Peter Kaiser: „Menschen machten aus der Not eine Tugend“).
53) Während am 10.10.1939 noch 46485 Einwohner in Düren lebten, war die Stadt in der Zeit von Anfang Dezember 1944 bis Februar 1945 so gut wie menschenleer, derweil sich am 1.3.1945 ganze 29 Menschen – vier Deutsche und 25 „Displaced Persons“ – dort aufgehalten haben sollen: vgl. Hürtgenwald und Rurlandnot, S. 8; Domsta, Düren, S. 209 (Anm. 3). Einem vom 5.3.1945 datierenden „After Action Report“ zufolge sollen jedoch schon am 26. Februar 1945 130 Personen in einem in der Stadt Düren befindlichen Flüchtlingslager untergebracht gewesen sein: vgl. Privatarchiv Josef Rubel, Golzheim. Vgl. auch die Anmerkungen 121 u. 122.
54) Vgl. Domsta, Düren, S. 173 (bes. Anm. 28), 227; Decker, Sparkasse, S. 90. Letzterem zufolge (S. 89f.) war in Wipperfürth seit dem 10.12.1944 der provisorische Betrieb der Dürener Stadtsparkasse wieder aufgenommen worden.
55) Seeger, am 5.5.1901 geboren, verstarb am 21.5.1988 in Düren und war vor seiner Ernennung zum Landrat als kaufmännischer Angestellter der Firma Schleicher & Schüll tätig gewesen. Vom 18.3.1945 bis 26.1.1946 fungierte S. als kommissarischer Landrat des Kreises Düren und danach noch vier Wochen lang als Oberkreisdirektor: vgl. Decker, Landräte, S. 21; Dokumentation über die Landräte und Oberkreisdirektoren in Nordrhein-Westfalen 1945-1991, S. 746. Vgl. auch Canzler, S. 65; Mainz, Wiederaufbau, S. 152. Vgl. ein Photo von S. bei Decker, Landräte, S. 14.
56) Vgl. Domsta, Düren, S. 209.
57) Vgl. ebenda, S. 169 (Nr. 101), 174, 191 (Nr. 120 u. 121), 227 u. 414 (bes. Anm. 92).
58) Vgl. Chronik Kintzen respektive Casson im StAJ (wie Kapitel VI.3, Anmerkung 55); ebenso Niedergang und Aufstieg der Kreisstadt Jülich, S. 36; de Jong, S. 266 (15.1.1945). Vgl. auch ebenda, S. 220.
59) Bierth wurde am 26.11.1890 in Gehn im Kreis Euskirchen geboren und besuchte von 1897 bis 1905 die Volksschule in Kommern. Danach absolvierte er – vom 1.4.1906 bis 1.6.1909 respektive vom 1.9.1909 bis 24.7.1912 – die Präparandie Euskirchen und das Seminar Cornelimünster und bestand am 24.7.1912 die 1. und am 23.5.1919 die 2. Lehrerprüfung. Ab dem 1.1.1931 Volksschullehrer in Jülich, wurde B. in einer vom 20.6.1947 datierenden „case summary“ als „fair-dealing man of good reputation and (.) good democrate“ charakterisiert, wobei er zu keinem Zeitpunkt der NSDAP angehört hatte und als Zentrumswähler (vor 1933) wohl katholisch eingestellt gewesen sein dürfte: vgl. HStA, NW 1084-648. Vgl. ein (undeutliches) Photo von B. bei Scheuer, Jülich, S. 140 (Abb. 63).
60) Vgl. ebenda, S. 115; Niedergang und Aufstieg der Kreisstadt Jülich, S. 38; de Jong, S. 268f. (1.5.1945); 75 Jahre Sozialdemokraten in Jülich, S. 15. Dem in HStA, NW 1084-648 enthaltenen Fragebogen v. 10.10.1946 zufolge agierte Bierth erst ab dem 12.5.1945 als Jülicher Bürgermeister und wurde am 8. Oktober desselben Jahres wohl auf eigenen Wunsch entlassen (so Scheuer, Jülich, S. 116, 134), wie er in besagtem Fragebogen selbst schrieb: „Als Bürgermeister von Jülich wurde mir im Spt. 45 mündlich von dem Landrat Johnen mitgeteilt, daß eine am Vortage ergangene Entlassung bereits wieder aufgehoben sei (...) Im Oktober [1945] wurde ich auf [eigenen] Antrag, von niemandem dazu veranlasst, von dem Bürgermeisterposten entbunden.“ 1985 wurde im übrigen eine Straße in Jülich nach Josef Bierth benannt (vgl. Scheuer, Jülich, S. 119).
61) Förster, am 4.8.1892 in Golzheim geboren und am 22.12.1968 in Stolberg verstorben, legte 1909 und 1912 die 1. und 2. Lehrerprüfung ab und arbeitete vom 1.4.1912 bis zum 30.4.1945 als Volksschullehrer, zuletzt als Hauptlehrer in (Jülich-)Barmen. Von Mai bis Juli 1945 kommissarischer Landrat von Jülich, fungierte F. ab August 1945 bis August 1957 als Schulrat in Stolberg und in Aachen: vgl. die Dokumentation über die Landräte und Oberkreisdirektoren in Nordrhein-Westfalen 1945-1991, S. 229.
62) Am 19.5.1902 in Inden geboren und am 28.3.1980 in Jülich verstorben, fungierte Johnen, der 1931 bis 1933 auch Vorstandsmitglied der Zentrumspartei gewesen war, vom 28.7.1945 bis zum 13.4.1946 und danach wieder vom 23.10.1946 über etliche weitere Amtsperioden – bis zum 31.12.1971! – als Jülicher Landrat und war darüberhinaus von 1959 bis 1966 Präsident des nordrhein-westfälischen Landtags: vgl. ebenda, S. 379f. Vgl. auch das Nordrhein-Westfalen Lexikon. Hrsg. v. Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NW. Düsseldorf 1974, S. 45. Der Chronik Cassons zufolge amtierte Johnen erst ab dem 4.8.1945 als Jülicher Landrat.
63) Brunn, S. 176. Vgl. weitere Etikettierungen ebenda („heimatlose und unbehauste Gesellschaft“, „Gesellschaft auf Wanderschaft“ etc.).
64) Vgl. Teppe, S. 25.
65) Vgl. ebenda, passim (=Titel des Aufsatzes). Vgl. – pars pro toto – einen ähnlichen Terminus und ein Photo vom „Trümmerdorf Pier“ bei Grobusch, S. 36 u. 39. Vgl. auch Niedergang und Aufstieg der Kreisstadt Jülich, S. 12, wo sich der Terminus „Steinmeer“ findet. Gegen diese „Trümmerlyrik“, die „das alte Genre [von der „Stunde Null“] in neuem Aufputz präsentierte“, wendet sich Benz, Potsdam, S. 246.
66) Vgl. Kapitel I, Anmerkungen 107 u. 108, ebenso 109 bis 111. Vgl. des weiteren Peter Hüttenberger: Deutsche Gesellschaft 1945. In: Funke [u.a.] (Hrsg.) [wie Kapitel IV.2, Anmerkung 154]. S. 316-330, hier S. 316. [Zit.: Hüttenberger, Gesellschaft]. Vgl. auch Benz, Potsdam, S. 8, 246, 250, und – im Konnex zu den hier nur kurz angerissenen „Antifas“ – Peukert, Arbeiterwiderstand, S. 645f., 649.
67) Teppe nennt (auf S. 24) als grundsätzliche Problemfelder der unmittelbaren Nachkriegszeit die im Text erwähnte „alltägliche Daseinsfürsorge“, die Integrationsprobleme bei der Eingliederung von Flüchtlingen und Vertriebenen und den (Wieder-)Aufbau einer demokratischen politischen Kultur.
68) Materialien des ehemaligen Birkesdorfer Volksschulrektors Wilhelm Dammers, hier zit. bei Wallraff, Birkesdorf, S. 154f.
69) „Ich erinnere mich, daß weder von Befreiung, noch von Niederlage gesprochen wurde. Das Wort im allgemeinen Sprachgebrauch hieß: „Zusammenbruch – das Reich war zusammengebrochen“.“ So die von 1995 datierenden Aufzeichnungen des ehemaligen Dürener SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzenden Felix Röhlich.
70) Hüttenberger, Gesellschaft, S. 330. Vgl. auch ebenda, S. 316, 328f.
71) Ebenda, S. 326. Vgl. auch ebenda, passim u. bes. S. 318f. Vgl. ebenso Teppe, S. 22.
72) Beispielsweise ermittelte man in Berlin 50 Millionen und in Stuttgart acht Millionen Kubikmeter Schutt (vgl. Ruhl, S. 165, auch ebenda, S. 166-169), derweil die Trümmermassen der zu drei Vierteln (der Wohnungen) zerstörten Stadt Köln blockweise aufgeschichtet die Domtürme um annähernd das Doppelte überragt hätten (vgl. Benz, Potsdam, S. 7).
73) So die Erinnerungen von Felix Röhlich, festgehalten in einem von 1997 datierenden Manuskript zur 90jährigen SPD-Geschichte in Düren auf (der vorläufigen) S. 32. Vgl. ebenso Röhlich, S. 94. Vgl. eindrucksvolle Photos von den Trümmerbergen in der Stadt Düren bei Domsta, Düren, S. 275 (Nr. 225), 276f. (Nr. 227-229), 280 (Nr. 232), 286 (Nr. 242), 289 (Nr. 247), 294 (Nr. 255); Wallraff, Düren, S. 5, 8, 15, 17; Mainz, Düren, 216-221; Mainz, Wiederaufbau, S. 83, 85-92, 111-139, 153, 174-176, 187f., 200. Vgl. auch Kapitel V.1 b), Anmerkung 389 u. Kapitel VI.3, Anmerkung 74.
74) Vgl. Domsta, Düren, S. 293, dem zufolge von den geschätzten 1,63 Millionen Kubikmetern Schutt bis Ende November 1947 erst 55000 Kubikmeter abgeräumt worden waren (vgl. ebenda). Vgl. zur Straßenräumung durch „Fremdarbeiter“ unmittelbar nach dem 16. November 1944 auch Kapitel VI.2 b), Anmerkungen 342-345.
75) Vgl. Irmgard Lange (Bearb.): Entnazifizierung in Nordrhein-Westfalen. Richtlinien, Anweisungen, Organisation. Siegburg 1976, S. 203-205 (Nr. 96) (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen. Reihe C: Quellen und Forschungen. Bd. 2).
76) Chronik Casson im StAJ (wie Kapitel VI.3, Anmerkung 55).
77) So erschienen am 19.6.1945 in der Stadt Jülich von 49 zur „Pflichtarbeit“ aufgeforderten Ex-Nationalsozialisten ganze acht! Vgl. ebenda. Vgl. hunderte wegen Nichterscheinens zur „Pflichtarbeit“ verhängte Geldstrafen pars pro toto (für den Gemeindebezirk Langerwehe) in GAL 020-05 [ohne Pag.], passim, ebenso ebenda 051-04 [ohne Pag.]: Landrat Düren 00/1 an Bm Düren und Abm des Kreises Düren v. 17.9.1945.
78) Vgl. Domsta, Düren, S. 296. Vgl. auch ebenda, S. 293, 297 (Nr. 257), 298 (Nr. 259). Vgl. zur „Pflichtarbeit“ in Birkesdorf Wallraff, Birkesdorf, S. 156f.
79) Vgl. StAD, ABB I, Nr. 88, S. 549, 551: Protokoll der Gemeinderatssitzung Gürzenich v. 5.3.1946.
80) „Einstimmig wurde beschlossen, daß Schilder mit dem Hinweis „Schutt abladen verboten“ angefertigt werden sollen und dieselben an Wege[n] und Plätze[n] aufzustellen.“ GAA, Nr. 1207 [ohne Pag.]: Protokoll der Gemeinderatssitzung Siersdorf v. 22.6.1946.
81) Vgl. ebenda 6-99 [ohne Pag.]: Öffentliche Bekanntmachung des Abm Aldenhoven v. 10.12.1945.
82) Vgl. zu Hommen Kapitel IV.2, Anmerkung 125.
83) Zit. bei Scheuer, Jülich, S. 155 (Abb. 67). Vgl. auch die Abb. 68 ebenda auf S. 156 u. das Photo (=Abb. 69) auf S. 157. Vgl. zu den Entschuttungsmaßnahmen in Jülich auch Bers, Jülich, S. 62.
84) Vgl. z.B. die Bekanntmachung des Aldenhovener Amtsbürgermeisters v. 25.6.1947: „Nachdem die Schuttbeseitigung in der Gemeinde [Aldenhoven] zum größten Teil durchgeführt ist, wird die Bevölkerung gebeten, auch ihrerseits dafür zu sorgen, dass das Strassenbild nicht durch weiteres Herausfahren von Schutt verunstaltet wird.“ GAA 6-99 [ohne Pag.]. Vgl. auch ebenda, passim. Vgl. daneben jedoch auch Anmerkung 74.
85) Vgl. Domsta, Düren, S. 292 (Nr. 253) (Addition vom Verfasser), wobei zu den im Text angegebenen geräumten Kampfmitteln noch 22 Spreng- und Haftladungen und 84 gestreckte Ladungen sowie 764000 Schuß Munition kamen (vgl. ebenda). Vgl. zur Leichenbergung und Kampfmittelräumung in der Stadt Düren auch ebenda, S. 286-291 (Nr. 242-252). Vgl. ebenso den Tagebucheintrag eines Dürener Fabrikanten vom 13.6.1945 ebenda auf S. 332 (Nr. 285), wonach ‘stündlich Blindgänger hochgingen und viele Unglücke passierten.’ Vgl. zur Einsetzung eines „Minen- und Munitions-Räumungskommandos“ in Düren auch StAD, B 375, Pag. 257: Bm Düren an Landrat Düren v. 15.10.1945. Vgl. auch Dollhoff/Baum, S. 135.
86) So der Sohn des ersten Jülicher Bürgermeisters (Josef Bierth), Dr. Heinz Bierth, zit. bei Scheuer, Jülich, S. 113. Vgl. ein Photo von gefallenen, auf dem Jülicher Sportplatz liegenden deutschen Soldaten ebenda auf S. 93 (Abb. 36). Vgl. zum Problem der unbeerdigten Soldaten auch Palm, S. 98, 108; GAV 10-64 [ohne Pag.]: Gemeinderatssitzung Gladbach v. 19.10.1945.
87) Vgl. StAD, B 827, passim u. pars pro toto Pag. 253, 327-373. Vgl. eine Auflistung der allein im Jahre 1946 in der Stadt Jülich geborgenen Leichen bei Scheuer, Jülich, S. 169f. Vgl. zur Leichenbergung in der Stadt Düren Domsta, Düren, S. 287.
88) Vgl. de Jong, S. 260 (22.9.1944).
89) So wurden im Sommer 1945 in Jülich zehn junge Leute als Minensucher ausgebildet, wovon zwei sofort am ersten Tag der Ausbildung umkamen (vgl. Chronik Casson im StAJ), derweil man in Vossenack bis Anfang der fünfziger Jahre 33 durch Minen zu Tode gekommene Einwohner registrieren mußte (vgl. Palm, S. 106). Siebeneick (S. 30) weist darauf hin, daß insgesamt 93 (und damit fast fünf Prozent) der Landwirte des Kreises Düren durch Minen um’s Leben kamen. Vgl. eine Auflistung der in Froitzheim 1945 beim Minenräumen Umgekommenen in GAV 40-3 (=Schulchronik Froitzheim 1893-1945), S. 113. Vgl. auch Scheuer, Jülich, S. 114, 124, 128, 135f., 138, 144, 148-151, 153 (Abb. 66), 154; Domsta, Düren, S. 290 (Nr. 251). Vgl. ein Photo, welches Minensucher bei ihrer gefährlichen Arbeit zeigt, bei Siebeneick, S. 35.
90) StAL 38.32-1 [ohne Pag.]: Landrat Jülich L 108 an Abm des Kreises v. 5.10.1945. Vgl. auch ebenda, passim.
91) Vgl. DN Nr. 79 v. 2.4.1996 („Schon acht schwere Bomben geborgen“), ebenso ebenda Nr. 172 v. 26.7.1996 („Noch ein Bombenfund [sic]: Der Stahlmantel war aufgeplatzt“). Daneben teilte der Kölner Regierungspräsident am 9.11.1993 folgende bemerkenswerte Zeilen mit: „Aufzeichnungen über Bombenentschärfungen im Bereich der Stadt Düren werden erst seit 1978[!] vorgenommen (...) Deshalb kann die folgende Auflistung nur ein Fragment der Bergung (...) im Stadtgebiet Düren sein.“ Dieser Auflistung zufolge wurden von 1963 bis 1992 im Dürener Stadtgebiet 36 Bomben von 250 bis 1000 Lbs. Gewicht gefunden: zit. bei der Materialsammlung Jörg Pottkämper.
92) Vgl. Behr, S. 190.
93) Vgl. z.B. Niedergang und Aufstieg der Kreisstadt Jülich, S. 17-25; Domsta, Düren, S. 251 u. 255 (Nr. 193).
94) Vgl. GAV 10-66 [ohne Pag.]: Gemeinderatssitzung Lüxheim v. 10.9.1945. Vgl. auch ebenda, passim. Vgl. zu den Getreideverlusten durch Mäuse auch Wallraff, Birkesdorf, S. 155.
95) Vgl. Chronik Casson im StAJ, der zufolge erst am 12.6.1945 in der Stadt Jülich wieder Brot gebacken wurde.
96) Vgl. Niedergang und Aufstieg der Kreisstadt Jülich,S. 13f.; de Jong, S. 272 (12.6.1945). Vgl. zum „Schweizer Hilfswerk“ auch die Anmerkung 126.
97) In seiner berühmten Silvesterpredigt von 1946 hatte der Kölner Kardinal Josef Frings (1887-1978) Mundraub implicite für gut geheißen: vgl. z.B. Brunn, S. 183. Vgl. zum allenthalben vorherrschenden Hunger auch ebenda, S. 182-185.
98) Vgl. – pars pro toto für die Stadt Düren – Domsta, Düren, S. 266 u. 266-268 (Nr. 214-218); für die Stadt Jülich Niedergang und Aufstieg der Kreisstadt Jülich, S. 14. Vgl. für Birkesdorf Wallraff, Birkesdorf, S. 154, 157.
99) Vgl. GAV 10-59 [ohne Pag.]. Vgl. für den allgemeinen reichsweiten Rahmen den vom 18.4.1945 datierenden Bericht des US-Nachrichtenoffiziers Daniel Lerner (vgl. auch das Vorwort der vorliegenden Studie, Anmerkung 1): „Das einzige Problem, das wirklich zu Sorgen Anlaß gibt, ist der Wassermangel.“ Zit. bei Borsdorf/Niethammer, S. 31 (Dok. 1). Ab Frühjahr 1946 funktionierte die Wasserversorgung in den meisten Gemeinden des Düren-Jülicher Landes dann wieder: vgl. z.B. GAA 0/9-100 [ohne Pag.]: Abm Aldenhoven an Landrat Jülich v. 29.3.1946; Grobusch, S. 48 (für Lucherberg), 118 (für Inden); Domsta, Düren, S. 268 (Nr. 217) (für die Stadt Düren).
100) StAD, B 375, Pag. 289. Auch abgedruckt bei Domsta, Düren, S. 267 (Nr. 215) (auch Anm. 11). Vgl. – im Widerspruch zu der im Text zitierten Bekanntmachung vom 2.10.1945 – StAD, B 375, Pag. 441 (Oberpräsident der Nord-Rheinprovinz Landesforstamt F III/1 Nr. 134 v. 13.8.1945): „Die englische Militär-Regierung läßt durch mich in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass jede selbständige Entnahme von Holz aus den Wäldern strengstens verboten ist (...).“
101) GAA 6-99 [ohne Pag.]. Bis September 1946 waren im Amtsbezirk Aldenhoven (bis auf Langweiler und Bettendorf) alle Gemeinden wieder mit Licht und Elektrizität versorgt: vgl. ebenda (Abm Aldenhoven an Landrat Jülich v. 2.9.1946). In der Stadt Düren konnten hingegen schon im Oktober 1945 16000 der zu dieser Zeit dort lebenden 24000 Einwohner wieder mit Strom versorgt werden (vgl. Domsta, Düren, S. 267 (Nr. 217)), derweil die Stromversorgung in Inden erst im Dezember 1945 (vgl. Grobusch, S. 118) und in Lucherberg erst Anfang Mai 1946 wieder hinlänglich funktionierte (vgl. ebenda, S. 48).
102) Vgl. z.B. Hüttenberger, Gesellschaft, S. 325.
103) Zit. bei Benz, Potsdam, S. 245 (Dok. 5). Dr. Robert Lehr (1883-1956) ist im übrigen später von Carlo Schmid als (konservativer) „kluger Jurist und erfahrener Praktiker der Verwaltung“ beschrieben worden: Carlo Schmid: Erinnerungen. München/Wien 21980, S. 407. Vgl. zu dem im Text erwähnten „moralischen Zusammenbruch“ auch Brunn, S. 180f. Vgl. zum Wertewandel durch Hunger Teppe, S. 24f.
104) Vgl. beispielsweise ebenda, S. 28.
105) So Daniel Lerner in seinem vom 18.4.1945 datierenden Bericht, zit. bei Borsdorf/Niethammer, S. 39 (Dok. 1). Vgl. auch Hüttenberger, Gesellschaft, S. 325.
106) GAA 0/9-100 [ohne Pag.]: Abm Aldenhoven an Landrat Jülich v. 30.7.1946. Vgl. zu der hier vom Aldenhovener Amtsbürgermeister festgestellten Interesselosigkeit der Bevölkerung am Zeitgeschehen auch Kurt Sontheimer: Grundzüge des politischen Systems der neuen Bundesrepublik Deutschland. München 151993, S. 23: „Die Deutschen durchlitten die ersten Jahre der Besatzung in einer gewissen Apathie.“
107) Ebenda: dito v. 29.4.1946. Vgl. dazu auch den schon vom 24.11.1944 datierenden Tagebucheintrag von Ernst Neumann-Neander (auf S. 47): „Man muß unendlich aufpassen, alle Welt stiehlt. Was nicht angenietet ist, verschwindet.“ Vgl. ebenso – für Diebstähle in Inden im Sommer 1945 – Grobusch, S. 125.
108) Chronik Casson im StAJ (wie Kapitel VI.3, Anmerkung 55).
109) Vgl. Kapitel VI.2 b), Anmerkungen 352-355, ebenso Anmerkung 22 des vorliegenden Kapitels.
110) Vgl. z.B. Ruhl, S. 65; Hüttenberger, Gesellschaft, S. 323f. Vgl. – unter der etwas verharmlosenden Kapitelüberschrift „Organisieren und Sicherstellen“ – auch Domsta, Düren, S. 241-250 (Nr. 171-185). Vgl. auch ebenda, S. 251-260 (Nr. 186-204) u. hier bes. S. 258, wo (unter Nr. 199) die im Zeitraum von August bis Dezember 1946 in Düren geltenden Schwarzmarktpreise angegeben werden.
111) StAD, B 375, Pag. 463. Vgl. auch Anmerkung 29.
112) Vgl. Kapitel V.4, Anmerkungen 194 bis 221, bes. Anmerkungen 202, 206 bis 211.
113) Brunn, S. 178.
114) Vgl. Kapitel VI.3 a), Anmerkung 211. Vgl. auch ebenda, Anmerkungen 199 bis 213.
115) So Ruhl, S. 169.
116) Vgl. Führer, S. 253. Auf dem Gebiet der nachmaligen Bundesrepublik Deutschland waren es sogar 41% des Vorkriegsbestandes: vgl. Ruhl, S. 169f.
117) So eine vom 1.7.1946 datierende Statistik des Dürener Kreisbaurates, hier zit. in GAV 39-4 [ohne Pag.]. Vgl. eine detaillierte Auflistung des Ausmaßes der Zerstörungen in den einzelnen Amtsbezirken des Kreises Düren ebenda. Vgl. auch Kapitel VI.3 a), Anmerkungen 204 u. 207. Vgl. einschränkend den (bereits in Anmerkung 4 des vorliegenden Kapitels erwähnten) Hinweis von Hüttenberger (Technik, S. 175f.) auf die Problematik der amtlichen Nachkriegsstatistiken. Vgl. dazu auch Kapitel VI.3, Anmerkung 7.
118) Vgl. Poll, Aachen-Jülicher Land, S. 133.
119) Zit. in Nationalsozialismus in Düren, S. 29 Vgl. auch Kapitel VI.3, Anmerkung 1.
120) Zit. bei Domsta, Düren, S. 231 (Anm. 2).
121) Vgl. – auch hier teilweise voneinander abweichende Angaben (s. dazu auch Kapitel VI.3, Anmerkung 7 und die Anmerkung 117 des vorliegenden Kapitels) in – Hürtgenwald und Rurlandnot, S. 8 (Tabelle); Dollhoff/Baum, S. 134; Mainz, Wiederaufbau, S. 152; Mainz, Düren, S. 216, 224; Poll, Aachen-Jülicher Land, S. 133. Vgl. auch Anmerkung 53.
122) Während Domsta (Düren, S. 231) vom 15.2.1946 als Datum für diese Zuzugssperre ausgeht, wird in der von Mai 1947 stammenden Denkschrift der Landkreise Düren und Jülich (=Hürtgenwald und Rurlandnot, S. 26) Juli 1946 angegeben. Trotz der im Text erwähnten Zuzugssperre war Düren diejenige deutsche Stadt mit über 20000 Einwohnern, die mit einer 39prozentigen Abnahme ihrer Wohnbevölkerung (von 45321 am 17.5.1939 auf 27653 am 29.10.1946) die höchste Quote bei der Abnahme der Wohnbevölkerung verzeichnen mußte: vgl. Hohn, S. 258 (Tabelle 38).
123) Dabei geht de Jong (S. 269f. (12.5.1945)) für Anfang Mai 1945 von 50 bis 70 Einwohnern aus, derweil Scheuer (Jülich, S. 119) für den 1.5.1945 65 Einwohner angibt. Die Denkschrift „Hürtgenwald und Rurlandnot“ berichtet für die Zeit vom 1.12.1944 bis 1.3.1945, daß die Stadt Jülich gänzlich unbewohnt gewesen ist (vgl. ebenda, Tabelle auf S. 8). Vgl. auch Bers, Jülich, S. 62.
124) Vgl. ebenda, wo exakt 6117 Einwohner genannt werden. Vgl. zu den Einwohnerzahlen in der Stadt Jülich auch Scheuer, Jülich, S. 95, 110, 121, 170.
125) Vgl. die Tabelle auf S. 8 von Hürtgenwald und Rurlandnot. Im Dürener Kreisgebiet lebten – dieser Tabelle zufolge – am 10.10.1939 122635 Menschen, wovon am 1.1.1945 noch 8603 und am 1.3.1945 lediglich 3469 übrig waren, doch bis zum 1.12.1945 hatte man mit 93073 Einwohnern bereits wieder drei Viertel des Vorkriegsbevölkerungsstandes erreicht!
126) Die in der Stadt Jülich mit den im November 1946 und im April 1947 bezogenen, vom „Schweizer Hilfswerk“ finanzierten Baracken gelindert wurde: vgl. Bers, Jülich, S. 64. Vgl. ähnliche Angaben für die Stadt Düren bei Domsta, Düren, S. 232. Vgl. zur dortigen Wohnungsnot auch ebenda, S. 231f. u. 232-240 (Nr. 159-170).
127) „In allen Gemeinden des [Amts-]Bezirks [Aldenhoven] steht z.Zt. der Wiederaufbau der Wohnstätten im Vordergrund.“ GAA 0/9-100 [ohne Pag.]: Abm Aldenhoven an Landrat Jülich v. 28.9.1945.
128) Vgl. HStA, BR 1031-393, Pag. 261. Vgl. auch ebenda, Pag. 262-272 u. passim, ebenso StAD, Personalakte Peter Josef Schmitz I, Pag. 41 u. 99. Einem Interview mit Hans Iven zufolge plante Dauer, Düren nach dem Vorbild der Stadt Hannover (wieder)aufzubauen, was jedoch an den Eigentumsinteressen des Dürener Mittelstandes gescheitert sein soll, so daß im Endergebnis der Wiederaufbau des Dürener Stadtkerns eine „Zusammenstückelung der Innenstadt ohne jede Gesamtkonzeption“ zeitigte. Vgl. ähnliche Monita hinsichtlich der auch in Jülich grassierenden „Abräum-Mentalität“ (so Bers, Jülich, S. 65), die sich hier z.B. 1958 im Abbruch der in den Umfassungsmauern noch gut erhaltenen Jülicher Synagoge manifestierte, ebenda u. bei Thiel/Bers, S. 77 (Anm. 71).
129) Mainz, Wiederaufbau, S. 152 (auch ebenda, S. 153f.). Vgl. ebenso Domsta, Düren, S. 419, 424. Im Rahmen einer Sitzung des Eifelvereins Düren (über die Jahre 1944 und 1945 im Dürener Land) v. 9.3.1995 wies Hans Josef Johnen darauf hin, daß auch für Vossenack 1945 der Plan bestand, den Ort an anderer Stelle wiederaufzubauen, was man jedoch auch hier – wohl nicht zuletzt aus heimatverbundener Pietät – dann doch nicht in die Tat umgesetzt hat.
130) Vgl. Hohn, S. 61.
131) Vgl. Bers, Jülich, S. 64. Vgl. hierzu auch Viktor Gollancz: Klein-Jülich nach der Zerstörung. In: HKJ 1962. S. 99-102, passim. Vgl. ein Photo von Behelfsheimen im damals trostlosen Jülich ebenda auf S. 100.
132) Vgl. Domsta, Düren, S. 232 u. 240 (Nr. 170).
133) Vgl. eine Auflistung der verschiedenen Direktiven und Anweisungen zur „Entnazifizierung“ z.B. bei Schneider, S. 60.
134) Durch die „Pre-Surrender-Directive CCS 551“ v. 28.4.1944: vgl. ebenda, S. 59. Vgl. auch ebenda, S. 49 (Anm. 7).
135) Vgl. ebenda, S. 59f., ebenso Anselm Faust: Zwischen moralischer Prinzipientreue und pragmatischen Kompromissen – Die Entnazifizierung. In: Nordrhein-Westfalen. Ein Land in seiner Geschichte. Aspekte und Konturen 1946-1996. S. 43-47, hier S. 43 (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen. Reihe C: Quellen und Forschungen. Bd. 36). [Zit.: Faust, Entnazifizierung]. Bis 1964/1965, als insgesamt 56 Lastkraftwagenladungen Entnazifizierungsakten im HStA angeliefert wurden, existierte keinerlei Literatur zu diesem Forschungsthema (vgl. Lange, S. 1f.).
136) Benz, Potsdam, S. 171.
137) Vgl. stellvertretend ebenda, S. 173, ebenso 174-181; Sontheimer, S. 25.
138) „Es fehlte [hier: in der britischen Besatzungszone] die einheitliche Linie, in jeder Stadt und in jedem Kreis ging man anders vor (...).“ Lange, S. 22. Vgl. zur „Entnazifizierung unter britischer Leitung 1946-1947“ auch ebenda, S. 24-51 u. S. 233-512 (Nr. 108-Nr. 107).
139) Die Provinz Hannover und die Länder Braunschweig und Oldenburg als das „Military Government Detachment“ (=MGD) Hannover, die Provinz Schleswig-Holstein und die Hansestadt Hamburg als MGD Kiel und die Provinz Westfalen und die Länder Lippe und Schaumburg-Lippe als MGD Münster. Die Kreise Düren und Jülich gehörten zum MGD Düsseldorf, welches die Provinz Nordrhein regierte, wobei der südliche Teil der ehemaligen Rheinprovinz zur französischen Besatzungszone zählte: vgl. Schneider, S. 54f.
140) Vgl. ebenda, S. 59; Lange, S. 12; Bajohr, S. 69. Hoffmann (S. 98) gibt hingegen lediglich 64500 Inhaftierte an. Die Amerikaner hatten dagegen in ihrer Zone schon bis Juli 1945 70000 Personen (vgl. Benz, Potsdam, S. 163) und bis Ende 1946 95250 Personen inhaftiert (vgl. Lange, S. 12; Hoffmann, S. 98; Fait, S. 225f.), während bis zu diesem Zeitpunkt in der französischen Zone nur knapp 19000 und in der russischen Zone über 67000 Nationalsozialisten arretiert worden waren (vgl. Lange, S. 12). Diese „Internierung“ muß ebenso wie die von den ab Oktober 1946 eingerichteten „Spruchgerichten“ verhängten Strafurteile von der „Entnazifizierung“ grundsätzlich unterschieden werden: vgl. dazu Wember, passim u. bes. S. 23-25.
141) Benz, Potsdam, S. 173.
142) Vgl. Faust, Entnazifizierung, S. 47. Brunn (S. 193) gibt 13 Prozent an. Vgl. zur Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen beispielsweise ebenda, S. 187f.
143) Lange, S. 58. Vgl. auch Zimmermann (S. 12), der von einer „weitgehend gescheiterten Entnazifizierung“ spricht, wobei Sontheimer (S. 27) dies „weniger in der Fehlerhaftigkeit der Entnazifizierungsmaßnahmen als vielmehr in der kollektiven Psyche der Deutschen begründet“ sieht.
144) Vgl. z.B. Faust, Entnazifizierung, S. 43.
145) Vgl. ebenda, S. 47. Vgl. als Beispiel den in Kapitel VI.3 a) in Anmerkung 194 zitierten Einreihungsbescheid für den Jülicher NSDAP-Kreisleiter Josef Kessel.
146) Von den im Text erwähnten 175152 Personen waren 1667 der Kategorie I, 23060 der Kategorie II und 150425 der Kategorie III zugeordnet worden: vgl. Hoffmann, S. 102. Hoffmann wendet sich dennoch gegen den von Lutz Niethammer geprägten Begriff der „Spruchkammern“ als „Mitläuferfabriken“: vgl. ebenda, S. 64-66, 100-103, 109f.; ebenso Benz, Potsdam, S. 181f.
147) Vgl. Wember, S. 347. Vgl. biographische Angaben zu dem am 1.10.1908 in Varel geborenen Wegener in Das Deutsche Führerlexikon 1934/1935, S. 518.
148) Vgl. Bajohr, S. 69.
149) Wie Anmerkung 142.
150) Vgl. Brunn, S. 193.
151) Vgl. Faust, Entnazifizierung, S. 43. Vgl. zu der schon Ende 1945/Anfang 1946 erfolgten deutschen – zunächst lediglich konsultativen – Beteiligung (nicht-NS-belasteter Bürger) an den nun eingerichteten „Entnazifizierungs“-Ausschüssen ebenda; Lange, S. 14f. Vgl. auch – pars pro toto – GAA 0/9-13 [ohne Pag.]: Landrat Jülich an Abm Aldenhoven v. 14.3.1946. Vgl. zur „Entnazifizierung unter deutscher Leitung 1948-1952“ Lange, S. 52-59, ebenso S. 515-565 (Nr. 208-234).
152) Vgl. z.B. Faust, Entnazifizierung, S. 43; Bajohr, S. 70.
153) Vgl. Benz, Potsdam, S. 182. Vgl. auch Anmerkung 143.
154) Erinnert sei an dieser Stelle lediglich an die „Fälle“ von Hermann Horn (= Kapitel V.3 a), Anmerkungen 95, 97, 101 u. bes. Anmerkung 98), Josef Schuy (=Kapitel V.3 b), Anmerkung 343) u. bes. den von Adelheid Tenholter (=ebenda, Anmerkungen 320-332). Vgl. auch den in Anmerkung 34 des vorliegenden Kapitels aufgeführten „Fall“ des Dürener Stadtinspektors Josef Roggendorf. Daneben ist an dieser Stelle der bislang noch nicht erwähnte Stetternicher Amtsbürgermeister Matthias Porrio zu nennen, der nach eigener (im „Entnazifizierungs“-Fragebogen v. 18.4.1947 getätigter) Aussage am 24.1.1875 in Mersch geboren worden war und nach dem Besuch der dortigen Volksschule (1881-1887), des Progymnasiums Jülich und des Kaiser-Wilhelm-Gymnasiums in Aachen 1897 die Abiturprüfung bestand. Danach klafft in dieser (Kurz-)Autobiographie eine Lücke bis zum Jahre 1931, als der am 1.5.1933 in die NSDAP eingetretene P. bereits Bürgermeister in Hambach gewesen war und dies bis zu seiner Ernennung zum Amtsbürgermeister von Stetternich (im Jahre 1936) auch blieb (vgl. HStA, NW 1084-2986). August Engel – der ja von Beginn der dreißiger Jahre bis Kriegsende als Amtssekretär in Hambach respektive in Stetternich fungierte – zufolge (I v. 21.4.1994) war P. zunächst Bürgermeister in Hergarten und bereits ab 1910 Bürgermeister in Hambach und wurde 1933 deshalb nicht entlassen, „(...) weil die Nazis wußten, was für ein hervorragender Verwaltungsbeamter Porrio war.“ Nach HStA, BR 1031-210, Pag. 122-138 war P. ab 1910 Bürgermeister in Hambach gewesen und fungierte ab dem 11.2.1931 als besonderer Vertreter des Amtsbürgermeisters von Rödingen, bis er kurz darauf dieses Amt übernahm. Letztlich wurde der „märzgefallene“ P. als „Mitläufer“ in die Kategorie „IV ohne c“ eingestuft (vgl. HStA, NW 1084-2986). Vgl. auch Anmerkung 171.
155) Hilger hat dies in seinen apologetischen Erinnerungen an die „Zwölf von Tausend Jahren“ auf S. 13 selbst zugegeben („(...) konnte [ich] ihm [Tabbert] später nach dem Zusammenbruch zu seiner Pension als Schulrat verhelfen“), wobei Hilger als Grund dafür anführt, daß ihm der „alte Kämpfer“ Tabbert während der NS-Zeit „niemals Schwierigkeiten gemacht“ hatte! Vgl. zu Hilger auch Kapitel V.1, Anmerkung 41.
156) Siehe Kapitel V.3 b), Anmerkung 359.
157) HStA, NW 1087-924 [ohne Pag.]: Revisionsausschuß für den Regierungsbezirk Aachen Nr. A 1655 Rev. Nr. B 924 v. 20.8.1949. Als Lehrer war Kessler im übrigen schon am 20.3.1946 wieder zugelassen worden: vgl. StAD, B 290, Pag. 531: Der Beauftragte des Oberpräsidenten der Nord-Rheinprovinz b. d. Militärregierung des Regierungsbezirks Aachen an Bm Düren v. 20.3.1946. Vgl. zu Kessler ansonsten Kapitel V.1 a), Anmerkung 226.
158) Vgl. HStA, NW 1037-B III-4659 u. ebenda-7296, jeweils passim. Vgl. ansonsten zu Hesse Kapitel VI.1, Anmerkung 188. Henriette Bergs, die Schwägerin des Jülicher SA-Sturmbannführers und Amtsbürgermeisters von Titz, Anton Bergs, hat in einem Interview v. 8.3.1995 erklärt, daß (selbst) sie es als ungerecht empfand, daß Bergs nach dem Kriege wegen seiner Tätigkeit als Amtsbürgermeister von Titz Rente beziehen konnte(!), „(...) während diejenigen, die wirklich im „Dritten Reich“ gelitten hatten, nach 1945 vom Staat im Stich gelassen wurden.“
159) Vom 1.9.1950 und nicht vom 1.11.1950 an: vgl. StAN, Nr. 295 [ohne Pag.]: Sozialminister Nordrhein-Westfalen I B/6 Kat. Nr. R/A. J. 026/A an Amtsbürgermeister a.D.[!] Jungbluth v. 22.1.1953; Dr. jur. Josef Orth, Horrem, an Amtsdirektor Nideggen v. 16.3.1953; ebenso passim. Vgl. zu Jungbluth Kapitel IV.1 b), Anmerkung 601.
160) Vgl. zu der am 17.10.1948 erfolgten Einreihung in Kategorie III den Einreihungsbescheid Ju/3639/FA 173 in HStA, NW 1084-3629, zur Rückstufung in IV den Einreihungsbescheid des SfENW v. 5.1.1950 in StAL 11.22-25 [ohne Pag.]. Vgl. auch ebenda, passim. Vgl. zur Wertung Thiels und der Person Pickartz, der auch als Amtsbürgermeister von Körrenzig fungiert hatte, Kapitel IV.2, Anmerkung 228.
161) HStA, NW 1037-B II-512 [ohne Pag.]: Begründung v. 8.3.1948. Vgl. auch ebenda, NW 1087-1280. Vgl. zu Canzler Kapitel I, Anmerkung 63.
162) HStA, NW 1037-B III-7298 [ohne Pag.]: Begründung v. 10.7.1950. Vgl. auch ebenda, passim. Vgl. zu Binz Kapitel III, Anmerkung 36.
163) Vgl. beispielsweise Benz, Potsdam, S. 181; Matzerath, Zusammenbruch, S. 126f.; Rudzio, S. 33f., 38. Vgl. auch Anmerkung 146.
164) Vgl. ein vom 13.10.1945 datierendes Verzeichnis in StAD, B 375, Pag. 313-323. Vgl. auch ebenda, Pag. 323-349. Vgl. vice versa jedoch auch Pag. 611, wonach von 39 Dürener Polizeibeamten lediglich einer NSDAP-Mitglied gewesen sein soll(!?).
165) Vgl. Hüttenberger, Gesellschaft, S. 317. Dies galt nicht für administrative Spitzenpositionen, weshalb beispielsweise in Braunschweig, Lübeck und Verden die wegen der Belastung durch ihre NS-Vergangenheit nun entlassenen Bürgermeister und Landräte Suizid verübten (vgl. Rudzio, S. 35f., ähnlich Schneider, S. 62f.). Hoffmann (S. 110) macht darauf aufmerksam, daß für die westlichen Besatzungszonen keine Vergleichszahlen über den Anteil der sofort wieder in den öffentlichen Dienst zurückgekehrten „Pgs.“ vorliegen.
166) Vgl. Chronik Casson im StAJ (wie Kapitel VI.3, Anmerkung 55). Vgl. ebenda auch folgenden (pro-domo-)Eintrag Cassons: „Das Wiedererscheinen der alten Beamten macht manchem Jülicher Mut [sic].“ Vgl. zur Wiedereinsetzung Cassons und anderer Beamter auch Scheuer, Jülich, S. 116, 119, 188. Im Land Oldenburg waren bis zum 1.10.1945 bei einer Überprüfungsquote von 97% insgesamt nur 14% des Personals entlassen worden (vgl. Schneider, S. 60), und im Landkreis Bonn waren noch am 6.3.1947 mehr als 50% der Beamten ehemalige Nationalsozialisten (vgl. Rudzio, S. 37 (Anm. 40)).
167) Bers, Jülich, S. 63f. Vgl. auch ebenda u. die Chronik Cassons im StAJ. Vgl. zu Kintzen die gesamte vorliegende Studie u. bes. Kapitel IV.1 b), Anmerkungen 505-521.
168) Vgl. auch Anmerkung 52.
169) Es handelte sich dabei um den am 1.3.1903 in Lendersdorf geborenen Paul Kahlen, der im April 1945 vom Dürener Landrat Seeger zum Amtsbürgermeister von Birgel ernannt worden war, jedoch (unter anderem!) aufgrund des Umstandes, daß er 22mal vorbestraft war(!!), im August 1945 von seinem Posten entlassen wurde: vgl. hierzu StAD, ABB I, Nr. 150, passim, sowie Domsta, Düren, S. 350 (Nr. 292).
170) So Casson in seiner Chronik (wie Kapitel VI.3, Anmerkung 55).
171) Diesem Standpunkt gemäß schlug Johnen deshalb im August 1945 der britischen Militärregierung die Wiedereinstellung des durchaus nicht unbelasteten ehemaligen Indener Amtsbürgermeisters Carl Goerz (vgl. zu diesem Kapitel IV.1 b), Anmerkungen 568, 570, ebenso Kapitel VI.2 c), Anmerkung 468) vor, der dann auch wieder zu Amt und (zweifelhaften) Würden gelangte: vgl. Grobusch, S. 116. Ähnliches gilt für die Amtsbürgermeister Porrio (Stetternich) und Rübkamp (Linnich): vgl. Chronik Casson im StAJ. Vgl. zu Porrio die Anmerkung 154 des vorliegenden Kapitels, zu Rübkamp Kapitel IV.1 b), Anmerkungen 522 bis 537, ebenso Kapitel V.1 b), Anmerkung 516.
172) Es handelte sich dabei um die Kontrollratsdirektive Nr. 24 v. 12.1.1946: vgl. Benz, Potsdam, S. 172f. Analog zu anderen Kontrollratsdirektiven erschien auch diese Verordnung in der britischen Zone unter einer anderen Nummer (=Nr. 10) und erst am 6.2.1946: vgl. Lange, S. 5. Vgl. auch ebenda, S. 21. Vgl. ebenso Anmerkung 133.
173) Was durch die zuvor erwähnte Kontrollratsdirektive Nr. 24 dann eher erschwert denn erleichtert wurde: vgl. Lange, S. 20f. Vgl. auch ebenda, S. 214-222 (Nr. 103 u. 104). Vgl. auch Anmerkung 75. Vgl. zur Erfassung der leitenden (Ex-)Nationalsozialisten in der Düren-Jülicher Region beispielsweise StAJ, IV-134, passim; StAD, ABB II, passim; GAA 0/9-13 [ohne Pag.]: RP Aachen an Landräte des Regierungsbezirks v. 19.5.1945.
174) Ebenda, Nr. 1066 [ohne Pag.]. Vgl. ebenda auch eine Notiz v. 29.7.1946, der zufolge von den vier (nichtnationalsozialistischen) Bewerbern keiner angenommen wurde, „(...) weil keiner der Bewerber den zu stellenden Aufgaben entspricht.“