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Summary von: Peter Klefisch, Entnazifizierung in Düren 1945-1949, in: DGBll. 84, 1997, S. 525-554

Die Durchführung der Entnazifizierung in den Jahren 1945-1952 in Nordrhein-Westfalen war durch insgesamt drei Phasen gekennzeichnet:
– Zunächst die frühen, von 1945 bis etwa April 1946 anhaltenden Säuberungen, die von Amerikanern bzw. Briten vorgenommen wurden
– dann ab Frühjahr 1946 die organisierte Beteiligung von Deutschen durch die Einrichtung deutscher Entnazifizierungsausschüsse
– in der dritten Phase ab 1947 ging die Verantwortung auf die deutschen Stellen über, die mit der im Dezember 1947 erfolgenden Einrichtung eines Sonderbeauftragten für die Entnazifizierung im Lande Nordrhein-Westfalen und der schrittweisen Zusammenlegung der Entnazifizierungsausschüsse in den Jahren 1950 bis 1952 die Entnazifizierung zum Abschluss brachten.

Erste Grundlage für die Verfahren war das Gesetz Nr. 52 vom 3.4.1945, das die Beschlagnahme bzw. Kontrolle des Vermögens im besetzten Gebiet, insbesondere des Vermögens der NSDAP vorsah. Mit Hilfe von Namenslisten der führenden NS-Amtsträger, die von den Vorstehern der örtlichen Polizeibehörden angefertigt werden mußten, und Fragebogen, die von der Militärregierung an alle Personen, die noch in einem Arbeitsverhältnis standen bzw. ein solches anstrebten, verteilt wurden, sowie nach Denunziationen und Anzeigen wurden die ersten Säuberungsmaßnahmen durchgeführt. Dieser Fragebogen hatte zunächst vier, ab 1946 dann zwölf Seiten mit insgesamt 133 Fragen.

In der Frühphase der Entnazifizierung standen für die Einstufung der zu Überprüfenden drei Möglichkeiten zur Wahl: 1. Automatische Entlassung, 2. Suspendierung, 3. Belassung. Dabei waren zunächst vorwiegend formale Kriterien für die jeweilige Einstufung ausschlaggebend, kam doch jeder, der vor dem 1.4.1933 Mitglied oder Beamter der NSDAP war, der SS oder SA als Offizier angehörte oder in Diensten der Gestapo und des SD gestanden hatte, in die Gruppe der automatischen Entlassungen. Nach dem Abzug der Amerikaner lag die Befehlsgewalt in Düren bei der Britischen Militärverwaltung, die in der Paradiesstraße 17 residierte und an deren Spitze 1945 Kommandant Lt.Col. Wilkins stand. Sie wurde in dieser Phase unterstützt von zahlreichen Antifa-Ausschüssen, die sich in den Stadtteilen bzw. Gemeinden gebildet hatten. Dazu wurde bei der Kreispolizei, Abteilung Politische Polizei, eigens ein Sonderdezernat eingerichtet.

Ab Herbst 1945 setzten bei der Militärregierung Überlegungen ein, die Deutschen in institutionalisierter Form an dem Entnazifizierungsverfahren zu beteiligen. In den Monaten März bis Juni 1946 wurden auf der Grundlage der von der Militärregierung am 3. September 1945 ausgegebenen Instruktion Nr. 28 über die Einsetzung von deutschen Entnazifizierungsausschüssen in der britischen Besatzungszone und der Zonen-Exekutiv-Anweisung Nr. 3 vom 17. Januar 1946 über die „Entnazifizierungsmaßnahmen in der Britischen Zone“ in jeder Stadt und in jedem Landkreis deutsche Entnazifizierungsausschüsse gebildet. Je nach Größe und Bevölkerungszahl des Gebiets gehörten diesem 6-16 Personen an. Diese, vom Regierungspräsidenten, später vom Kreistag bzw. Landtag ernannt, wurden von der Militärregierung überprüft und bestätigt.

Auf Weisung der Militärregierung vom 17.1.1946 bereitete man auch in Düren die Bildung eines Entnazifizierungsausschusses vor. So wurden dem Entnazifizierungsausschuß, der bei der Kreisverwaltung bzw. dem Oberkreisdirektor eingerichtet werden sollte, im Gebäude des Finanzamtes Düren auf der 2. Etage zwei Zimmer zur Verfügung gestellt. Leiter dieses Sekretariats und zugleich Geschäftsführer des Dürener Entnazifizierungsausschusses wurde Wilhelm M.
Nachdem die Mitglieder von der Militärregierung bestätigt worden waren, trat der „Entnazifizierungsausschuß für den Landkreis Düren“ am 20. Mai 1946 morgens um 8 Uhr unter dem Vorsitz des Landrats zu seiner ersten Sitzung zusammen.

Bis zum 31.7.1946 waren bereits 340 Fälle überprüft. Da für den Kreis Düren mit ca. 10.000-12.000 zur Entnazifizierung anstehenden Fällen gerechnet wurde, gab der Kreistag zur Beschleunigung des Verfahrens auf Veranlassung der Militärregierung den Auftrag zur Bildung eines zweiten Entnazifizierungsausschusses, bestehend aus sechs Personen, die dann am 6.9.1946 vom Kreis Hauptausschuß gewählt wurden. Im September 1946 umfaßte somit der Entnazifizierungsausschuß Düren, der aus zwei Ausschüssen bzw. Kammern bestand, einschließlich Geschäftsführer M. insgesamt 13 Personen.

Daneben wurden Unterausschüsse eingerichtet, die in den Gemeinden, bei der Stadt- und Kreisverwaltung sowie bei den großen Wirtschaftsunternehmen, wie etwa der Zuckerfabrik Düren oder dem RWE aufgrund ihrer besseren örtlichen Kenntnisse Bewertungen abgeben und mit den Fragebogen an den Hauptausschuß weiterleiten sollten. Bis zum September 1947 sollen im Kreis Düren angeblich 123 Unterausschüsse eingerichtet worden sein.

Bei der Bewertung der Fragebogen waren die deutschen Ausschüsse an die Verordnung Nr. 24 gebunden, nach der die Betroffenen in eine der drei Gruppen einzureihen waren:
1. muß entlassen werden
2. kann entlassen werden
3. ist einwandfrei

Die offensichtliche Scheu der Besatzungsmacht vor einer öffentlichen Diskussion ihrer Entnazifizierungspolitik war durchaus berechtigt, wie die schleppende Umsetzung der neuen Durchführungsbestimmungen nachhaltig unterstreicht. Zwar hatte man auf britischer Seite erkannt, daß ein flexibleres Einstufungsschema erforderlich war und entsprechend dem Vorbild in der amerikanischen Zone am 12.8.1946 in der Zonenpolitik-Anweisung Nr. 38 neue Kategorien mit entsprechenden Sanktions- und Sühnemaßnahmen erlassen:
Verbrecher (Kategorie I)
Übeltäter (Kategorie II)
weniger bedeutende Übeltäter (Kategorie III)
Parteigänger (Kategorie IV) und
entlastete Personen (Kategorie V).
Doch erst Anfang September lag den deutschen Ausschüssen der deutsche Text der Katgorisierung vor und es solte noch volle 8 Monate dauern, bis sich die Briten mit der Verordnung Nr. 79 und den Anweisungen Nr. 79 und Nr. 3 am 14.41947 endgültig auf diese Form der Bewertung festlegten.

Überprüfte Personen, die aufgrund ihrer Belastung in ihrer Stellung nicht mehr tragbar schienen, wurden über das Arbeitsamt zum unverzüglichen Arbeitseinsatz, z.B. zur Trümmerräumung, verpflichtet.
Auf der anderen Seite mußten Personen, die keine Tätigkeit ausübten bzw. anstrebten, auch keine Fragebogen ausfüllen mit der Folge, daß aktive Nationalsozialisten, fernab ihres Wohnortes, wo man sie kannte, von Erspartem leben oder als Landarbeiter tätig sein konnten.

Doch auch für die ehemaligen Parteigenossen, die dem Entnazifizierungsverfahren nicht entweichen konnten und als nicht mehr tragbar beurteilt wurden, gab es immerhin noch die Möglichkeit, beim Revisionsausschuß in Aachen in die Berufung zu gehen. Der Umstand, daß hier – im Gegensatz zum Verfahren vor dem Entnazifizierungsausschuß – nunmehr zumindest die finanziell besser gestellten Betroffenen auf die Unterstützung eines Rechtsanwaltes zurückgreifen konnten, sorgte dabei zwangsläufig für Unmut in der Bevölkerung.

Für die Bearbeitung der Fragebogen war dem Dürener Ausschuß durch die Militärregierung Special Branch Aachen aufgetragen worden, eine Art Dringlichkeitsliste zu erstellen, nach der bestimmte, für den Neuanfang wichtige Berufsgruppen, etwa aus dem Bereich Wirtschaft und Verwaltung, vorrangig entnazifiziert werden sollten.

In der Stadtverwaltung wurden z.B. all diejenigen, die als sog. Alte Kämpfer bekannt waren, rigoros entfernt. Beamte, die schon vor der Machtübernahme im Verwaltungsdienst standen und ihre innere Ablehnung des Nationalsozialismus glaubhaft machen konnten, hatten da oft bessere Chancen, wie etwa der frühere stellvertretende Bürgermeister und nach 1945 als Stadtkämmerer tätige Dr. Wilhelm H[ofacker]. Trotz seiner Parteizugehörigkeit von 1933-44 und zum Teil schwerwiegender Anschuldigungen befürwortete der Dürener Ausschuß am 30.9.1946 seine Weiterbeschäftigung als Stadtkämmerer.