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Summary von: Peter
Klefisch, Entnazifizierung in Düren 1945-1949, in: DGBll. 84, 1997, S. 525-554
Die Durchführung der Entnazifizierung
in den Jahren 1945-1952 in Nordrhein-Westfalen war durch
insgesamt drei Phasen gekennzeichnet:
– Zunächst die frühen, von
1945 bis etwa April 1946 anhaltenden Säuberungen, die von
Amerikanern bzw. Briten vorgenommen wurden
– dann ab Frühjahr 1946 die
organisierte Beteiligung von Deutschen durch die Einrichtung
deutscher Entnazifizierungsausschüsse
– in der dritten Phase ab 1947 ging
die Verantwortung auf die deutschen Stellen über, die mit
der im Dezember 1947 erfolgenden Einrichtung eines
Sonderbeauftragten für die Entnazifizierung im Lande
Nordrhein-Westfalen und der schrittweisen Zusammenlegung der
Entnazifizierungsausschüsse in den Jahren 1950 bis 1952
die Entnazifizierung zum Abschluss brachten.
Erste Grundlage für die Verfahren war
das Gesetz Nr. 52 vom 3.4.1945, das die Beschlagnahme bzw.
Kontrolle des Vermögens im besetzten Gebiet, insbesondere
des Vermögens der NSDAP vorsah. Mit Hilfe von Namenslisten
der führenden NS-Amtsträger, die von den Vorstehern
der örtlichen Polizeibehörden angefertigt werden
mußten, und Fragebogen, die von der Militärregierung
an alle Personen, die noch in einem Arbeitsverhältnis
standen bzw. ein solches anstrebten, verteilt wurden, sowie
nach Denunziationen und Anzeigen wurden die ersten
Säuberungsmaßnahmen durchgeführt. Dieser
Fragebogen hatte zunächst vier, ab 1946 dann zwölf
Seiten mit insgesamt 133 Fragen.
In der Frühphase der Entnazifizierung
standen für die Einstufung der zu Überprüfenden
drei Möglichkeiten zur Wahl: 1. Automatische Entlassung,
2. Suspendierung, 3. Belassung. Dabei waren zunächst
vorwiegend formale Kriterien für die jeweilige Einstufung
ausschlaggebend, kam doch jeder, der vor dem 1.4.1933 Mitglied
oder Beamter der NSDAP war, der SS oder SA als Offizier
angehörte oder in Diensten der Gestapo und des SD
gestanden hatte, in die Gruppe der automatischen Entlassungen.
Nach dem Abzug der Amerikaner lag die Befehlsgewalt in
Düren bei der Britischen Militärverwaltung, die in
der Paradiesstraße 17 residierte und an deren Spitze 1945
Kommandant Lt.Col. Wilkins stand. Sie wurde in dieser Phase
unterstützt von zahlreichen Antifa-Ausschüssen, die
sich in den Stadtteilen bzw. Gemeinden gebildet hatten. Dazu
wurde bei der Kreispolizei, Abteilung Politische Polizei,
eigens ein Sonderdezernat eingerichtet.
Ab Herbst 1945 setzten bei der
Militärregierung Überlegungen ein, die Deutschen in
institutionalisierter Form an dem Entnazifizierungsverfahren zu
beteiligen. In den Monaten März bis Juni 1946 wurden auf
der Grundlage der von der Militärregierung am 3. September
1945 ausgegebenen Instruktion Nr. 28 über die Einsetzung
von deutschen Entnazifizierungsausschüssen in der
britischen Besatzungszone und der Zonen-Exekutiv-Anweisung Nr.
3 vom 17. Januar 1946 über die
„Entnazifizierungsmaßnahmen in der Britischen
Zone“ in jeder Stadt und in jedem Landkreis deutsche
Entnazifizierungsausschüsse gebildet. Je nach
Größe und Bevölkerungszahl des Gebiets
gehörten diesem 6-16 Personen an. Diese, vom
Regierungspräsidenten, später vom Kreistag bzw.
Landtag ernannt, wurden von der Militärregierung
überprüft und bestätigt.
Auf Weisung der Militärregierung vom
17.1.1946 bereitete man auch in Düren die Bildung eines
Entnazifizierungsausschusses vor. So wurden dem
Entnazifizierungsausschuß, der bei der Kreisverwaltung
bzw. dem Oberkreisdirektor eingerichtet werden sollte, im
Gebäude des Finanzamtes Düren auf der 2. Etage zwei
Zimmer zur Verfügung gestellt. Leiter dieses Sekretariats
und zugleich Geschäftsführer des Dürener
Entnazifizierungsausschusses wurde Wilhelm M.
Nachdem die Mitglieder von der
Militärregierung bestätigt worden waren, trat der
„Entnazifizierungsausschuß für den Landkreis
Düren“ am 20. Mai 1946 morgens um 8 Uhr unter dem
Vorsitz des Landrats zu seiner ersten Sitzung zusammen.
Bis zum 31.7.1946 waren bereits 340
Fälle überprüft. Da für den Kreis
Düren mit ca. 10.000-12.000 zur Entnazifizierung
anstehenden Fällen gerechnet wurde, gab der Kreistag zur
Beschleunigung des Verfahrens auf Veranlassung der
Militärregierung den Auftrag zur Bildung eines zweiten
Entnazifizierungsausschusses, bestehend aus sechs Personen, die
dann am 6.9.1946 vom Kreis Hauptausschuß gewählt
wurden. Im September 1946 umfaßte somit der
Entnazifizierungsausschuß Düren, der aus zwei
Ausschüssen bzw. Kammern bestand, einschließlich
Geschäftsführer M. insgesamt 13 Personen.
Daneben wurden Unterausschüsse
eingerichtet, die in den Gemeinden, bei der Stadt- und
Kreisverwaltung sowie bei den großen
Wirtschaftsunternehmen, wie etwa der Zuckerfabrik Düren
oder dem RWE aufgrund ihrer besseren örtlichen Kenntnisse
Bewertungen abgeben und mit den Fragebogen an den
Hauptausschuß weiterleiten sollten. Bis zum September
1947 sollen im Kreis Düren angeblich 123
Unterausschüsse eingerichtet worden sein.
Bei der Bewertung der Fragebogen waren die
deutschen Ausschüsse an die Verordnung Nr. 24 gebunden,
nach der die Betroffenen in eine der drei Gruppen einzureihen
waren:
1. muß entlassen werden
2. kann entlassen werden
3. ist einwandfrei
Die offensichtliche Scheu der
Besatzungsmacht vor einer öffentlichen Diskussion ihrer
Entnazifizierungspolitik war durchaus berechtigt, wie die
schleppende Umsetzung der neuen Durchführungsbestimmungen
nachhaltig unterstreicht. Zwar hatte man auf britischer Seite
erkannt, daß ein flexibleres Einstufungsschema
erforderlich war und entsprechend dem Vorbild in der
amerikanischen Zone am 12.8.1946 in der Zonenpolitik-Anweisung
Nr. 38 neue Kategorien mit entsprechenden Sanktions- und
Sühnemaßnahmen erlassen:
Verbrecher (Kategorie I)
Übeltäter (Kategorie II)
weniger bedeutende Übeltäter
(Kategorie III)
Parteigänger (Kategorie IV) und
entlastete Personen (Kategorie V).
Doch erst Anfang September lag den
deutschen Ausschüssen der deutsche Text der Katgorisierung
vor und es solte noch volle 8 Monate dauern, bis sich die
Briten mit der Verordnung Nr. 79 und den Anweisungen Nr. 79 und
Nr. 3 am 14.41947 endgültig auf diese Form der Bewertung
festlegten.
Überprüfte Personen, die aufgrund
ihrer Belastung in ihrer Stellung nicht mehr tragbar schienen,
wurden über das Arbeitsamt zum unverzüglichen
Arbeitseinsatz, z.B. zur Trümmerräumung,
verpflichtet.
Auf der anderen Seite mußten
Personen, die keine Tätigkeit ausübten bzw.
anstrebten, auch keine Fragebogen ausfüllen mit der Folge,
daß aktive Nationalsozialisten, fernab ihres Wohnortes,
wo man sie kannte, von Erspartem leben oder als Landarbeiter
tätig sein konnten.
Doch auch für die ehemaligen
Parteigenossen, die dem Entnazifizierungsverfahren nicht
entweichen konnten und als nicht mehr tragbar beurteilt wurden,
gab es immerhin noch die Möglichkeit, beim
Revisionsausschuß in Aachen in die Berufung zu gehen. Der
Umstand, daß hier – im Gegensatz zum Verfahren vor
dem Entnazifizierungsausschuß – nunmehr zumindest
die finanziell besser gestellten Betroffenen auf die
Unterstützung eines Rechtsanwaltes zurückgreifen
konnten, sorgte dabei zwangsläufig für Unmut in der
Bevölkerung.
Für die Bearbeitung der Fragebogen war
dem Dürener Ausschuß durch die Militärregierung
Special Branch Aachen aufgetragen worden, eine Art
Dringlichkeitsliste zu erstellen, nach der bestimmte, für
den Neuanfang wichtige Berufsgruppen, etwa aus dem Bereich
Wirtschaft und Verwaltung, vorrangig entnazifiziert werden
sollten.
In der Stadtverwaltung wurden z.B. all
diejenigen, die als sog. Alte Kämpfer bekannt waren,
rigoros entfernt. Beamte, die schon vor der Machtübernahme
im Verwaltungsdienst standen und ihre innere Ablehnung des
Nationalsozialismus glaubhaft machen konnten, hatten da oft
bessere Chancen, wie etwa der frühere stellvertretende
Bürgermeister und nach 1945 als Stadtkämmerer
tätige Dr. Wilhelm H[ofacker]. Trotz seiner
Parteizugehörigkeit von 1933-44 und zum Teil
schwerwiegender Anschuldigungen befürwortete der
Dürener Ausschuß am 30.9.1946 seine
Weiterbeschäftigung als Stadtkämmerer.
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