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1951 - 1955
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1951
19.02.1951
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
1. Protokollgenehmigung und Mitteilungen
[…]
b) Mitteilungen
[…]
Aufführung des Veit Harlan-Films
„Unsterbliche Geliebte“
Der Oberbürgermeister gab Kenntnis von
dem Schreiben der jüdischen Gemeinde Aachen, mit dem gegen
die Aufführung des Veit Harlan Films in der Schauburg
protestiert wird. Der von der Verwaltung unternommene Versuch,
die Schauburg zur Absetzung des Films zu veranlassen sei
mißlungen. Zwangsmittel könnten nicht angewandt
werden.
Stadtvertreter Mallmann wies darauf hin,
daß nach Pressemeldungen auch in anderen Städten
gegen den Film, und zwar mit Erfolg protestiert worden sei.
Hierzu wurde erklärt, daß Proteste sich in das
Gegenteil umkehrten und zu einer Werbung für den Film
würden. Er werde, so führte der
Oberbürgermeister aus, noch einmal mit dem
Geschäftsführer der Schauburg Rücksprache
nehmen, damit dieser freiwillig auf die Filmaufführung
verzichtet.
[…]
5. Grundstücksangelegenheiten
[…]
e) Überlassung der Pacht aus der
Autowache auf dem alten städtischen Friedhof an die
jüdische Gemeinde
[…]
g) Wiedergutmachungssache
Es wurde beschlossen, die Forderung in
Höhe von DM 10.000, da der Preis erheblich übersetzt
ist, abzulehnen und abzuwarten, wie die zuständige
Wiedergutmachungsstelle entscheidet.
Exzerpte F.G.
12.03.1951
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
1. Protokollgenehmigung und Mitteilungen
[…]
b) Mitteilungen
[…]
Besucherzahl des Veit Harlan Films
Stadtkämmerer Dr. Hofacker gab im
Hinblick auf die Vorgänge um den Harlan Film
„Unsterbliche Geliebte“ Kenntnis von den
Besucherzahlen der Vorstellungen. Der Harlan Film sei von 8914
Personen besucht worden gegenüber der Vorstellung in der
Vorwoche mit 4303 [„Winchester 73“ mit James
Stewart und „Der Glöckner von Notre Dame“ mit
Charles Laughton] und der Woche davor mit 3301 Personen
[„Sklavin des Herzens“ mit Ingrid Bergman].
Exzerpte F.G.
31.03.1951
[Kreis Jülich]
XVI. Amt für Wiedergutmachung
1. Betreuung der politisch Verfolgten
Nach wiederholter Überprüfung
durch den Kreissonderhilfsausschuß sind nunmehr 79
politisch, rassisch oder religiös Verfolgte anerkannt und
zu betreuen. Hinzu kommen noch 171 nicht anerkannte
Geschädigte, die anordnungsgemäß in gewissem
Umfange betreut werden müssen. […]
Die Richtlinien für die Anerkennung
von politisch, rassisch und religiös Verfolgten, die
Zonenanweisung 20/2900 der Militärregierung, wurden am 16.
Dezember 1950 von der Militärregierung außer Kraft
gesetzt. Bis zum Vorliegen eines deutschen Anerkennungsgesetzes
können keine Anträge auf Anerkennung und Berufungen
gegen getroffene Entscheidungen bearbeitet werden.
2. Bearbeitung der
Wiedergutmachungsansprüche
Ein allgemeines Wiedergutmachungsgesetzist
noch nicht verabschiedet; es ist aber in nächster Zeit zu
erwarten. Bisher wurde folgende materielle Wiedergutmachung
für anerkannt Verfolgte angeordnet und durchgeführt:
a) Auf Grund des Gesetzes über die
Entschädigung für Freiheitsentziehung aus
politischen, rassischen und religiösen Gründen vom
11.2.1949 wurden bisher 48 Anträge auf
Haftentschädigung gestellt. Davon wurden 44 Anträge
genehmigt und rechtskräftig entschieden. Die festgesetzte
Entschädigung beträgt je Monat Haftzeit 150,- DM.
Haftzeiten unter 6 Monaten werden nicht berücksichtigt. Im
Laufe des Jahres wurden die festgesetzten
Entschädigungssummen voll ausgezahlt.
Der Gesamtbetrag der ausgezahlten
Haftentschädigung betrug: 145.650,- DM.
b) Auf Grund des Gesetzes über die
Gewährung von Unfall- und Hinterbliebenenrenten an die
Opfer der Naziunterdrückung vom 3.3.1947 sind bisher 42
Anträge gestellt worden und zwar:
29 Anträge auf
Beschädigtenrente
6 Anträge auf
Hinterbliebenenrente
4 Anträge auf Altersrente.
3 Anträge auf Waisenrente.
Über 38 dieser Anträge liegt ein
Rentenbescheid vor. Auf die Renten wurden monatliche
Vorschüsse gezahlt. Zu diesem Zweck wurden von der
Regierung insgesamt 26.181,30 DM zur Verfügung gestellt.
c) Die von 27 Geschädigten geltend
gemachten Ansprüche auf Grund des Gesetzes über die
Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der
Sozialversicherung wurden erfolgreich festgesetzt. Nach diesem
Gesetz gelten Haftzeiten, erzwungene Arbeitslosigkeit und
Auslandsaufenthalt als Ersatzzeiten für Wartezeit und
Anwartschaft.
d) Auf Grund des Gesetzes Nr. 59 der
Militärregierung (Rückerstattung feststellbarer
Vermögensgegenstände an die Opfer
nationalsozialistischer Unterdrückungsmaßnahmen)
gingen bisher 172 Meldungen über ehemals jüdische
Vermögen ein und wurden an das Zentralamt für
Vermögensverwaltung in Bad Nenndorf weitergeleitet. Die
Frist für die Anmeldung ist inzwischen abgelaufen. Die
Regelung der Ansprüche erledigt das Wiedergutmachungsamt
beim Landgericht in Aachen. Da die Berechtigten fast alle im
Auslande wohnen, sind zahlreiche Rückfragen von den
Berechtigten und ihren Interessenvertretungen zu beantworten.
Jahresbericht der Kreisverwaltung
Jülich 1950/51 [=Verwaltungsbericht des Kreises
Jülich für die Zeit vom 1.4.1950 bis 31.3.1951], S.
21
08.05.1951
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
[…]
4. Verschiedenes
[…]
h) Grundstück […] neben der
Wol(l)ga
[…] Mallmann bat um Prüfung, ob
die Stadt an einem Grundstück aus jüdischem Besitz,
das unmittelbar neben der Wol(l)ga liegt, interessiert ist. Die
Eigentümerin lebe in bescheidenen Verhältnissen und
müsse das Grundstück abgeben. Das Grundstück
habe einen Einheitswert von 12 bis 13.000 DM, es könne von
der Verwaltung aber wahrscheinlich zu einem billigeren Betrag
übernommen werden.
Exzerpte F.G.
25.05.1951
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
[…]
6. Grundstücksangelegenheiten
a) Ankauf des Hausgrundstückes
Mittelstraße […] Eigentümer Frau A[…]
Es wurde beschlossen, das
Hausgrundstück zum Preise von 9.705 DM zu erwerben, im
Hinblick auf die hohen Kosten es jedoch nicht
wiederherzustellen. Die Bewohner sollen vom Wohnungsamt
anderweitig untergebracht werden.
Die Ausschußmitglieder erklärten
sich gleichzeitig einverstanden, daß an die
Eigentümerin, noch bevor der Eigentumsübergang
möglich ist, eine Anzahlung geleistet wird, wenn die
Eigentümerin ihren Rückerstattungsanspruch
(ehemaliges Judenvermögen) an die Stadt abtritt.
Exzerpte F.G.
07.06.1951
gemeinsame Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses und des Bauausschusses
[…]
4. Finanzielle Angelegenheiten
[…]
c) Löschung der Sicherungshypothek
Fromm
Der Ausschuß erteilte die
Löschungsbewilligung für die auf dem Grundstück
Otto Fromm lastende Sicherungshypothek aus dem Jahre 1924 zu
Gunsten der Stadthauptkasse in Höhe von 765,66 RM da
angenommen werden muß, daß die Forderung nicht mehr
besteht.
Exzerpte F.G.
12.10.1951
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
[…]
2. Beurlaubung des Bauingenieurs […]
[…] Brückmann gab Kenntnis von
einem Vorfall in der Wirtschaft […] bei dem ein
judenfeindliches Lied durch den Bauingenieur […] gesungen
worden ist. […] habe sich dabei im Dienst befunden. Er
sei angetrunken gewesen und erst 2 Tage nach dem Vorfall wieder
zum Dienst erschienen. Die jüdische Gemeinde habe durch
ihren Vertreter Beschwerde über das Verhalten von
[…] geführt. Er habe […] beurlaubt und bitte,
da es sich um einen schwerwiegenden Entschluß handele, zu
entscheiden, was mit […] geschehen solle.
Die Ausschußmitglieder standen
übereinstimmend auf dem Standpunkt, daß […]
als Angestellter der Stadt untragbar ist und entlassen werden
muß. Auch wenn, wie die Zeugen des Vorfalls ausgesagt
haben, mit dem Lied keine judenfeindliche Tendenz verbunden
gewesen sei, komme darin doch ein judenfeindlicher Geist zum
Ausdruck. Auch der angetrunkene Zustand […] im Dienst und
die damit zusammenhängenden Umstände
müßten gemaßregelt werden. Einen Vorschlag von
Stadtvertreter Koch, […] eine Frist zum Ausscheiden bis
zum 31.1.1952 zu geben, wurde nicht stattgegeben, sondern die
Beurlaubung aufrecht erhalten mit dem Ziel des Ausscheidens zum
15.11.1951.
Stadtvertreter Mallmann war für die
sofortige Entlassung […]. Erdmann brachte zum Ausdruck,
daß auch der mitbeteiligte Tiefbauunternehmer […]
bestraft werden müsse. Seiner Anregung, daß
[…], sobald er die zur Zeit in der Ausführung
begriffene Arbeit beendet hat, vorläufig von weiteren
Aufträgen ausgeschlossen wird, wurde einstimmig
stattgegeben.
Exzerpte F.G.
26.10.1951
Beim Bau von Versorgungsleitungen in der
Arnoldsweilerstraße stoßen Tiefbauarbeiter auf
Reste von Gräbern des alten jüdischen Friedhofs.
DZ 26.10.1951; Domsta/Krebs/Krobb,
Zeittafel, S. 250
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