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1951 - 1955
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1951
19.02.1951
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
1. Protokollgenehmigung und Mitteilungen
[…]
b) Mitteilungen
[…]
Aufführung des Veit Harlan-Films „Unsterbliche Geliebte“
Der Oberbürgermeister gab Kenntnis von dem Schreiben der jüdischen Gemeinde Aachen, mit dem gegen die Aufführung des Veit Harlan Films in der Schauburg protestiert wird. Der von der Verwaltung unternommene Versuch, die Schauburg zur Absetzung des Films zu veranlassen sei mißlungen. Zwangsmittel könnten nicht angewandt werden.
Stadtvertreter Mallmann wies darauf hin, daß nach Pressemeldungen auch in anderen Städten gegen den Film, und zwar mit Erfolg protestiert worden sei. Hierzu wurde erklärt, daß Proteste sich in das Gegenteil umkehrten und zu einer Werbung für den Film würden. Er werde, so führte der Oberbürgermeister aus, noch einmal mit dem Geschäftsführer der Schauburg Rücksprache nehmen, damit dieser freiwillig auf die Filmaufführung verzichtet.
[…]
5. Grundstücksangelegenheiten
[…]
e) Überlassung der Pacht aus der Autowache auf dem alten städtischen Friedhof an die jüdische Gemeinde
[…]
g) Wiedergutmachungssache
Es wurde beschlossen, die Forderung in Höhe von DM 10.000, da der Preis erheblich übersetzt ist, abzulehnen und abzuwarten, wie die zuständige Wiedergutmachungsstelle entscheidet.
Exzerpte F.G.
12.03.1951
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
1. Protokollgenehmigung und Mitteilungen
[…]
b) Mitteilungen
[…]
Besucherzahl des Veit Harlan Films
Stadtkämmerer Dr. Hofacker gab im Hinblick auf die Vorgänge um den Harlan Film „Unsterbliche Geliebte“ Kenntnis von den Besucherzahlen der Vorstellungen. Der Harlan Film sei von 8914 Personen besucht worden gegenüber der Vorstellung in der Vorwoche mit 4303 [„Winchester 73“ mit James Stewart und „Der Glöckner von Notre Dame“ mit Charles Laughton] und der Woche davor mit 3301 Personen [„Sklavin des Herzens“ mit Ingrid Bergman].
Exzerpte F.G.
31.03.1951
[Kreis Jülich]
XVI. Amt für Wiedergutmachung
1. Betreuung der politisch Verfolgten
Nach wiederholter Überprüfung durch den Kreissonderhilfsausschuß sind nunmehr 79 politisch, rassisch oder religiös Verfolgte anerkannt und zu betreuen. Hinzu kommen noch 171 nicht anerkannte Geschädigte, die anordnungsgemäß in gewissem Umfange betreut werden müssen. […]
Die Richtlinien für die Anerkennung von politisch, rassisch und religiös Verfolgten, die Zonenanweisung 20/2900 der Militärregierung, wurden am 16. Dezember 1950 von der Militärregierung außer Kraft gesetzt. Bis zum Vorliegen eines deutschen Anerkennungsgesetzes können keine Anträge auf Anerkennung und Berufungen gegen getroffene Entscheidungen bearbeitet werden.
2. Bearbeitung der Wiedergutmachungsansprüche
Ein allgemeines Wiedergutmachungsgesetzist noch nicht verabschiedet; es ist aber in nächster Zeit zu erwarten. Bisher wurde folgende materielle Wiedergutmachung für anerkannt Verfolgte angeordnet und durchgeführt:
a) Auf Grund des Gesetzes über die Entschädigung für Freiheitsentziehung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen vom 11.2.1949 wurden bisher 48 Anträge auf Haftentschädigung gestellt. Davon wurden 44 Anträge genehmigt und rechtskräftig entschieden. Die festgesetzte Entschädigung beträgt je Monat Haftzeit 150,- DM. Haftzeiten unter 6 Monaten werden nicht berücksichtigt. Im Laufe des Jahres wurden die festgesetzten Entschädigungssummen voll ausgezahlt.
Der Gesamtbetrag der ausgezahlten Haftentschädigung betrug: 145.650,- DM.
b) Auf Grund des Gesetzes über die Gewährung von Unfall- und Hinterbliebenenrenten an die Opfer der Naziunterdrückung vom 3.3.1947 sind bisher 42 Anträge gestellt worden und zwar:
 29 Anträge auf Beschädigtenrente
 6 Anträge auf Hinterbliebenenrente
 4 Anträge auf Altersrente.
 3 Anträge auf Waisenrente.
Über 38 dieser Anträge liegt ein Rentenbescheid vor. Auf die Renten wurden monatliche Vorschüsse gezahlt. Zu diesem Zweck wurden von der Regierung insgesamt 26.181,30 DM zur Verfügung gestellt.
c) Die von 27 Geschädigten geltend gemachten Ansprüche auf Grund des Gesetzes über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung wurden erfolgreich festgesetzt. Nach diesem Gesetz gelten Haftzeiten, erzwungene Arbeitslosigkeit und Auslandsaufenthalt als Ersatzzeiten für Wartezeit und Anwartschaft.
d) Auf Grund des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung (Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an die Opfer nationalsozialistischer Unterdrückungsmaßnahmen) gingen bisher 172 Meldungen über ehemals jüdische Vermögen ein und wurden an das Zentralamt für Vermögensverwaltung in Bad Nenndorf weitergeleitet. Die Frist für die Anmeldung ist inzwischen abgelaufen. Die Regelung der Ansprüche erledigt das Wiedergutmachungsamt beim Landgericht in Aachen. Da die Berechtigten fast alle im Auslande wohnen, sind zahlreiche Rückfragen von den Berechtigten und ihren Interessenvertretungen zu beantworten.
Jahresbericht der Kreisverwaltung Jülich 1950/51 [=Verwaltungsbericht des Kreises Jülich für die Zeit vom 1.4.1950 bis 31.3.1951], S. 21
08.05.1951
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
[…]
4. Verschiedenes
[…]
h) Grundstück […] neben der Wol(l)ga
[…] Mallmann bat um Prüfung, ob die Stadt an einem Grundstück aus jüdischem Besitz, das unmittelbar neben der Wol(l)ga liegt, interessiert ist. Die Eigentümerin lebe in bescheidenen Verhältnissen und müsse das Grundstück abgeben. Das Grundstück habe einen Einheitswert von 12 bis 13.000 DM, es könne von der Verwaltung aber wahrscheinlich zu einem billigeren Betrag übernommen werden.
Exzerpte F.G.
25.05.1951
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
[…]
6. Grundstücksangelegenheiten
a) Ankauf des Hausgrundstückes Mittelstraße […] Eigentümer Frau A[…]
Es wurde beschlossen, das Hausgrundstück zum Preise von 9.705 DM zu erwerben, im Hinblick auf die hohen Kosten es jedoch nicht wiederherzustellen. Die Bewohner sollen vom Wohnungsamt anderweitig untergebracht werden.
Die Ausschußmitglieder erklärten sich gleichzeitig einverstanden, daß an die Eigentümerin, noch bevor der Eigentumsübergang möglich ist, eine Anzahlung geleistet wird, wenn die Eigentümerin ihren Rückerstattungsanspruch (ehemaliges Judenvermögen) an die Stadt abtritt.
Exzerpte F.G.
07.06.1951
gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses
[…]
4. Finanzielle Angelegenheiten
[…]
c) Löschung der Sicherungshypothek Fromm
Der Ausschuß erteilte die Löschungsbewilligung für die auf dem Grundstück Otto Fromm lastende Sicherungshypothek aus dem Jahre 1924 zu Gunsten der Stadthauptkasse in Höhe von 765,66 RM da angenommen werden muß, daß die Forderung nicht mehr besteht.
Exzerpte F.G.
12.10.1951
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
[…]
2. Beurlaubung des Bauingenieurs […]
[…] Brückmann gab Kenntnis von einem Vorfall in der Wirtschaft […] bei dem ein judenfeindliches Lied durch den Bauingenieur […] gesungen worden ist. […] habe sich dabei im Dienst befunden. Er sei angetrunken gewesen und erst 2 Tage nach dem Vorfall wieder zum Dienst erschienen. Die jüdische Gemeinde habe durch ihren Vertreter Beschwerde über das Verhalten von […] geführt. Er habe […] beurlaubt und bitte, da es sich um einen schwerwiegenden Entschluß handele, zu entscheiden, was mit […] geschehen solle.
Die Ausschußmitglieder standen übereinstimmend auf dem Standpunkt, daß […] als Angestellter der Stadt untragbar ist und entlassen werden muß. Auch wenn, wie die Zeugen des Vorfalls ausgesagt haben, mit dem Lied keine judenfeindliche Tendenz verbunden gewesen sei, komme darin doch ein judenfeindlicher Geist zum Ausdruck. Auch der angetrunkene Zustand […] im Dienst und die damit zusammenhängenden Umstände müßten gemaßregelt werden. Einen Vorschlag von Stadtvertreter Koch, […] eine Frist zum Ausscheiden bis zum 31.1.1952 zu geben, wurde nicht stattgegeben, sondern die Beurlaubung aufrecht erhalten mit dem Ziel des Ausscheidens zum 15.11.1951.
Stadtvertreter Mallmann war für die sofortige Entlassung […]. Erdmann brachte zum Ausdruck, daß auch der mitbeteiligte Tiefbauunternehmer […] bestraft werden müsse. Seiner Anregung, daß […], sobald er die zur Zeit in der Ausführung begriffene Arbeit beendet hat, vorläufig von weiteren Aufträgen ausgeschlossen wird, wurde einstimmig stattgegeben.
Exzerpte F.G.
26.10.1951
Beim Bau von Versorgungsleitungen in der Arnoldsweilerstraße stoßen Tiefbauarbeiter auf Reste von Gräbern des alten jüdischen Friedhofs.
DZ 26.10.1951; Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 250

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