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1950
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31.03.1950
[Kreis Jülich]
XVI. Amt für Wiedergutmachung
1. Betreuung der politisch Geschädigten
Es wurden bisher insgesamt 244 Anträge auf Anerkennung als politisch Geschädigte gestellt. Hiervon sind durch den Kreissonderhilfsausschuß zunächst 87 Fälle anerkannt worden. Durch Tod und auf Grund einer angeordneten Überprüfung schieden 13 Geschädigte aus, so daß noch 74 anerkannte politisch Verfolgte zu betreuen sind. Hierzu kommen noch 170 nicht anerkannte Geschädigte, die anordnungsgemäß ebenfalls in gewissem Umfange betreut werden müssen. […]
2. Bearbeitung der Wiedergutmachungsansprüche
Da das einheitliche Wiedergutmachungsgesetz, zu dem die Vorarbeiten abgeschlossen sind, noch nicht verabschiedet wurde, sind bisher folgende vorläufige Maßnahmen der materiellen Wiedergutmachung für die Opfer der Naziherrschaft angeordnet und durchgeführt worden:
a) Für 42 anerkannte politisch Geschädigte sind Anträge auf Gewährung von Haftentschädigung gestellt worden. Die Antragsteller wiesen eine Gesamthaftzeit von 990 Monaten nach; die Entschädigung beträgt 150,- DM je Monat Haftzeit. Haftzeiten unter 6 Monaten finden keine Berücksichtigung. Über 39 Anträge ist bereits rechtskräftig entschieden worden. Die Hälfte der festgesetzten Entschädigungssummen wurde bisher ausgezahlt.
b) Auf Grund des Gesetzes über die Gewährung von Unfall- und Hinterbliebenenrente an die Opfer der Naziunterdrückung sind 35 Rentenanträge von politisch Geschädigten gestellt worden, und zwar:
 26 Anträge auf Beschädigtenrente
 6 Anträge auf Hinterbliebenenrente
 3 Anträge auf Waisenrente.
Über die Hälfte dieser Anträge liegt bereits ein Bewilligungsbescheid vor.
c) Von 23 politisch Geschädigten wurden Ansprüche auf Grund des Gesetzes über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung geltend gemacht. Hiernach gelten Haftzeiten, erzwungene Arbeitslosigkeit und Auslandsaufenthalt als Ersatzzeiten für Wartezeit und Anwartschaft. Die Verfahren wurden größtenteils erfolgreich abgeschlossen.
d) Auf Grund des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung gingen bisher 169 Meldungen über ehemals jüdische Vermögen ein, die bearbeitet und nach Eintragung eines Sperrvermerks im Grundbuch dem Zentralamt für Vermögensverwaltung in Bad Nenndorf vorgelegt wurden.
Jahresbericht der Kreisverwaltung Jülich 1949/50 [=Verwaltungsbericht des Kreises Jülich für die Zeit vom 1.4.1949 bis 31.3.1950], S. 20
05.06.1950
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
[…]
9. Verschiedenes
[…]
h) Errichtung einer Autowache auf dem alten Friedhof der jüdischen Gemeinde in der Arnoldsweilerstraße
Stadtkämmerer Dr. Hofacker trug vor, daß […] das Grundstück zu diesem Zwecke pachten wolle. Der Antrag […] sei damals abgelehnt worden. Der Vertrag müsse unter Mitzeichnung der jüdischen Gemeinde abgeschlossen werden, da diese vielleicht in Zukunft Ansprüche auf Rückgabe des Grundstückes erheben könne. Herr Goldschmidt sei einverstanden.
Der Ausschuß erhob keine Bedenken.
Exzerpte F.G.
17.08.1950
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
1. Protokollgenehmigung und Mitteilungen
[…]
b) Mitteilungen
[…]
Instandsetzung jüdischer Friedhof
Nach Ausführungen zu der Verwaltungsvorlage durch […] Hofacker erklärte der Oberstadtdirektor, daß die wenigen Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Düren nicht in der Lage seien, die Kosten für den Wiederaufbau der Friedhofsmauer zu tragen. Er schlage die Kostenübernahme auf die Stadt vor unter der Bedingung, daß es sich um eine einmalige Hilfe handele und die künftige Instandhaltung des Friedhofs Angelegenheit der jüdischen Gemeinde sei.
Stadtvertreter Dr. Alm [CDU] erklärte, daß ihm bekannt sei, daß auswärtige Juden Dürener Herkunft Geld zur Instandsetzung des Friedhofs zur Verfügung gestellt haben, trotzdem wolle er nicht gegen den Vorschlag stimmen. Es wurde einstimmig beschlossen, die Kosten in Höhe von DM 2.700 für die einmalige Instandsetzung unter der Bedingung zu übernehmen, daß alle künftigen Instandsetzungkosten von der jüdischen Gemeinde getragen werden.
Exzerpte F.G.
29.11.1950
Unumschränkter Herrscher über 12 Dörfer
Eineinhalb Jahre Gefängnis für den ehemaligen Ortsgruppenleiter von Gey – Juden und Fremdarbeiter mißhandelt
Dürener Zeitung, 29. November 1950
11.12.1950
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
[…]
2. Finanzielle Angelegenheiten
[…]
i) Rückerstattung jüdischer Vermögen
Es wurde beschlossen, den Rückerstattungsanspruch der Erben […] wegen eines Viertelanteils an dem Grundstück […] in Höhe von DM 1.400 anzuerkennen.
Exzerpte F.G.


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