|
|
|||||||
![]() |
|
||||||
![]() |
|
||||||
|
|
|||||||
|
1950
|
|
||||||
![]() |
|
||||||
|
|
|||||||
|
31.03.1950
[Kreis Jülich]
XVI. Amt für Wiedergutmachung
1. Betreuung der politisch
Geschädigten
Es wurden bisher insgesamt 244 Anträge
auf Anerkennung als politisch Geschädigte gestellt.
Hiervon sind durch den Kreissonderhilfsausschuß
zunächst 87 Fälle anerkannt worden. Durch Tod und auf
Grund einer angeordneten Überprüfung schieden 13
Geschädigte aus, so daß noch 74 anerkannte politisch
Verfolgte zu betreuen sind. Hierzu kommen noch 170 nicht
anerkannte Geschädigte, die anordnungsgemäß
ebenfalls in gewissem Umfange betreut werden müssen.
[…]
2. Bearbeitung der
Wiedergutmachungsansprüche
Da das einheitliche
Wiedergutmachungsgesetz, zu dem die Vorarbeiten abgeschlossen
sind, noch nicht verabschiedet wurde, sind bisher folgende
vorläufige Maßnahmen der materiellen
Wiedergutmachung für die Opfer der Naziherrschaft
angeordnet und durchgeführt worden:
a) Für 42 anerkannte politisch
Geschädigte sind Anträge auf Gewährung von
Haftentschädigung gestellt worden. Die Antragsteller
wiesen eine Gesamthaftzeit von 990 Monaten nach; die
Entschädigung beträgt 150,- DM je Monat Haftzeit.
Haftzeiten unter 6 Monaten finden keine Berücksichtigung.
Über 39 Anträge ist bereits rechtskräftig
entschieden worden. Die Hälfte der festgesetzten
Entschädigungssummen wurde bisher ausgezahlt.
b) Auf Grund des Gesetzes über die
Gewährung von Unfall- und Hinterbliebenenrente an die
Opfer der Naziunterdrückung sind 35 Rentenanträge von
politisch Geschädigten gestellt worden, und zwar:
26 Anträge auf
Beschädigtenrente
6 Anträge auf
Hinterbliebenenrente
3 Anträge auf Waisenrente.
Über die Hälfte dieser
Anträge liegt bereits ein Bewilligungsbescheid vor.
c) Von 23 politisch Geschädigten
wurden Ansprüche auf Grund des Gesetzes über die
Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der
Sozialversicherung geltend gemacht. Hiernach gelten Haftzeiten,
erzwungene Arbeitslosigkeit und Auslandsaufenthalt als
Ersatzzeiten für Wartezeit und Anwartschaft. Die Verfahren
wurden größtenteils erfolgreich abgeschlossen.
d) Auf Grund des Gesetzes Nr. 59 der
Militärregierung gingen bisher 169 Meldungen über
ehemals jüdische Vermögen ein, die bearbeitet und
nach Eintragung eines Sperrvermerks im Grundbuch dem Zentralamt
für Vermögensverwaltung in Bad Nenndorf vorgelegt
wurden.
Jahresbericht der Kreisverwaltung
Jülich 1949/50 [=Verwaltungsbericht des Kreises
Jülich für die Zeit vom 1.4.1949 bis 31.3.1950], S.
20
05.06.1950
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
[…]
9. Verschiedenes
[…]
h) Errichtung einer Autowache auf dem alten
Friedhof der jüdischen Gemeinde in der
Arnoldsweilerstraße
Stadtkämmerer Dr. Hofacker trug vor,
daß […] das Grundstück zu diesem Zwecke
pachten wolle. Der Antrag […] sei damals abgelehnt
worden. Der Vertrag müsse unter Mitzeichnung der
jüdischen Gemeinde abgeschlossen werden, da diese
vielleicht in Zukunft Ansprüche auf Rückgabe des
Grundstückes erheben könne. Herr Goldschmidt sei
einverstanden.
Der Ausschuß erhob keine Bedenken.
Exzerpte F.G.
17.08.1950
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
1. Protokollgenehmigung und Mitteilungen
[…]
b) Mitteilungen
[…]
Instandsetzung jüdischer Friedhof
Nach Ausführungen zu der
Verwaltungsvorlage durch […] Hofacker erklärte der
Oberstadtdirektor, daß die wenigen Mitglieder der
jüdischen Gemeinde in Düren nicht in der Lage seien,
die Kosten für den Wiederaufbau der Friedhofsmauer zu
tragen. Er schlage die Kostenübernahme auf die Stadt vor
unter der Bedingung, daß es sich um eine einmalige Hilfe
handele und die künftige Instandhaltung des Friedhofs
Angelegenheit der jüdischen Gemeinde sei.
Stadtvertreter Dr. Alm [CDU] erklärte,
daß ihm bekannt sei, daß auswärtige Juden
Dürener Herkunft Geld zur Instandsetzung des Friedhofs zur
Verfügung gestellt haben, trotzdem wolle er nicht gegen
den Vorschlag stimmen. Es wurde einstimmig beschlossen, die
Kosten in Höhe von DM 2.700 für die einmalige
Instandsetzung unter der Bedingung zu übernehmen,
daß alle künftigen Instandsetzungkosten von der
jüdischen Gemeinde getragen werden.
Exzerpte F.G.
29.11.1950
Unumschränkter Herrscher über 12
Dörfer
Eineinhalb Jahre Gefängnis für
den ehemaligen Ortsgruppenleiter von Gey – Juden und
Fremdarbeiter mißhandelt
Dürener Zeitung, 29. November 1950
11.12.1950
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
[…]
2. Finanzielle Angelegenheiten
[…]
i) Rückerstattung jüdischer
Vermögen
Es wurde beschlossen, den
Rückerstattungsanspruch der Erben […] wegen eines
Viertelanteils an dem Grundstück […] in Höhe
von DM 1.400 anzuerkennen.
Exzerpte F.G.
|
|
||||||
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|