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1949
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31.03.1949
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im
großen Saal des Amtsgerichts
[…]
9. Beschlußfassung über die
Neuordnungsmaßnahme
[als Anlage ist der Neuordnungsplan der
Stadt Düren beigefügt; daraus:]
[…] Es ist die gesamte
Gemeindefläche für die Neuordnungsmaßnahme
vorgesehen […] Schwierigkeiten ergeben sich eigentlich
nur bei der Umlegung des jüdischen Grundbesitzes. Deshalb
habe ich […] dem […] Finanzminister […]
nachstehenden Bericht vorgelegt:
[…] Durch die
Neuordnungsmaßnahmen sind Baulandumlegungen, insbesondere
in dem ehemaligen Gebiet der Altstadt, unvermeidlich.
Obwohl der Plan noch nicht festgestellt
ist, haben bereits die Wiedergutmachungsstelle
(Oberkreisdirektor), das Finanzamt Düren und ein
jüdischer Grundbesitzer gegen die beabsichtigten
Grenzänderungen Einspruch eingelegt. Diese Stellen berufen
sich auf die Gesetze der Militärregierung und weisen
daraufhin, daß zu jeder Veränderung des jetzigen
Zustandes dieser Grundstücke die Einwilligung des
früheren Eigentümers erforderlich ist und daß
ohne diese keine Erlaubnis seitens der Militärregierung
erteilt werden kann.
[…] Wenn auch der jüdische
Grundbesitz einem besonderen Schutz unterliegt, so bin ich doch
der Auffassung, daß dieser Besitz bei der Umlegung wie
der übrige öffentliche und private Grundbesitz zu
behandeln ist. […] Es handelt sich in dem Umlegungsgebiet
der Stadt Düren um rd. 25 Grundstücke, die zum Teil
nach 1933 in Privatbesitz übergegangen sind und daher
heute unter das Gesetz 52 der Militärregierung fallen.
Würde dem jüdischen Grundbesitz
bei der Baulandumlegung eine andere Rechtsstellung als dem
privaten Grundbesitz eingeräumt, so würden damit die
Neuordnungsmaßnahmen undurchführbar.
Exzerpte F.G.
31.03.1949
[Kreis Jülich]
XVI. Wiedergutmachungs- und
Betreuungsstelle
Während des Berichtsjahres wurde die
Betreuungsstelle, der bisher nur die Betreuung der politisch,
rassisch und religiös Verfolgten oblag, in die
„Wiedergutmachungs- und Betreuungsstelle“
umgewandelt und ihr neben der Betreuung des genannten
Personenkreises die Registrierung aller entzogenen
Vermögen gemäß Verfügung Nr. 10 der
britischen Militärregierung übertragen.
Der Kreis Jülich zählt 79
anerkannte politisch Geschädigte, denen die
Betreuungsstelle in allen einschlägigen Fragen, wie
Renten-, Unterstützungs-, Wohnungs- und
Arbeitsplatzvermittlung behilflich ist. Durch das zu erwartende
Haftentschädigungsgesetz wird das Arbeitsgebiet noch
erweitert.
Die Wiedergutmachungsstelle, die im Mai des
Berichtsjahres eingerichtet wurde, hat die Registrierung aller
entzogenen Vermögen im Kreise Jülich
durchzuführen. Darunter fallen:
Gewerkschaftsvermögen, ehemals jüdisches
Vermögen und sonstige durch die Gesetzgebung des Dritten
Reiches entzogene Vermögenswerte. Die derzeitigen Besitzer
sind verpflichtet, die Anmeldung dieses Vermögens
vorzunehmen. Die Anmeldefrist schloß mit dem 20. Oktober
1948.
Es wurden folgende Anmeldungen registriert:
Besitzanmeldungen 136
Kenntnisanmeldungen 53
Anspruchsanmeldungen 24
insgesamt 213
Das zu erwartende Wiedergutmachungsgesetz
wird die weiteren Richtlinien für die Fortsetzung der
Arbeit und die evtl. Realisierung der Ansprüche geben.
Verwaltungsbericht des Kreises Jülich
für die Zeit vom 1.4.1948 bis 31.3.1949, S. 15
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