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1949
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31.03.1949
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im großen Saal des Amtsgerichts
[…]
9. Beschlußfassung über die Neuordnungsmaßnahme
[als Anlage ist der Neuordnungsplan der Stadt Düren beigefügt; daraus:]
[…] Es ist die gesamte Gemeindefläche für die Neuordnungsmaßnahme vorgesehen […] Schwierigkeiten ergeben sich eigentlich nur bei der Umlegung des jüdischen Grundbesitzes. Deshalb habe ich […] dem […] Finanzminister […] nachstehenden Bericht vorgelegt:
[…] Durch die Neuordnungsmaßnahmen sind Baulandumlegungen, insbesondere in dem ehemaligen Gebiet der Altstadt, unvermeidlich.
Obwohl der Plan noch nicht festgestellt ist, haben bereits die Wiedergutmachungsstelle (Oberkreisdirektor), das Finanzamt Düren und ein jüdischer Grundbesitzer gegen die beabsichtigten Grenzänderungen Einspruch eingelegt. Diese Stellen berufen sich auf die Gesetze der Militärregierung und weisen daraufhin, daß zu jeder Veränderung des jetzigen Zustandes dieser Grundstücke die Einwilligung des früheren Eigentümers erforderlich ist und daß ohne diese keine Erlaubnis seitens der Militärregierung erteilt werden kann.
[…] Wenn auch der jüdische Grundbesitz einem besonderen Schutz unterliegt, so bin ich doch der Auffassung, daß dieser Besitz bei der Umlegung wie der übrige öffentliche und private Grundbesitz zu behandeln ist. […] Es handelt sich in dem Umlegungsgebiet der Stadt Düren um rd. 25 Grundstücke, die zum Teil nach 1933 in Privatbesitz übergegangen sind und daher heute unter das Gesetz 52 der Militärregierung fallen.
Würde dem jüdischen Grundbesitz bei der Baulandumlegung eine andere Rechtsstellung als dem privaten Grundbesitz eingeräumt, so würden damit die Neuordnungsmaßnahmen undurchführbar.
Exzerpte F.G.
31.03.1949
[Kreis Jülich]
XVI. Wiedergutmachungs- und Betreuungsstelle
Während des Berichtsjahres wurde die Betreuungsstelle, der bisher nur die Betreuung der politisch, rassisch und religiös Verfolgten oblag, in die „Wiedergutmachungs- und Betreuungsstelle“ umgewandelt und ihr neben der Betreuung des genannten Personenkreises die Registrierung aller entzogenen Vermögen gemäß Verfügung Nr. 10 der britischen Militärregierung übertragen.
Der Kreis Jülich zählt 79 anerkannte politisch Geschädigte, denen die Betreuungsstelle in allen einschlägigen Fragen, wie Renten-, Unterstützungs-, Wohnungs- und Arbeitsplatzvermittlung behilflich ist. Durch das zu erwartende Haftentschädigungsgesetz wird das Arbeitsgebiet noch erweitert.
Die Wiedergutmachungsstelle, die im Mai des Berichtsjahres eingerichtet wurde, hat die Registrierung aller entzogenen Vermögen im Kreise Jülich durchzuführen. Darunter fallen: Gewerkschaftsvermögen, ehemals jüdisches Vermögen und sonstige durch die Gesetzgebung des Dritten Reiches entzogene Vermögenswerte. Die derzeitigen Besitzer sind verpflichtet, die Anmeldung dieses Vermögens vorzunehmen. Die Anmeldefrist schloß mit dem 20. Oktober 1948.
Es wurden folgende Anmeldungen registriert:
 Besitzanmeldungen 136
 Kenntnisanmeldungen 53
 Anspruchsanmeldungen 24
  insgesamt 213
Das zu erwartende Wiedergutmachungsgesetz wird die weiteren Richtlinien für die Fortsetzung der Arbeit und die evtl. Realisierung der Ansprüche geben.
Verwaltungsbericht des Kreises Jülich für die Zeit vom 1.4.1948 bis 31.3.1949, S. 15


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