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1947
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15.04.1947
Aufruf
zur Sammelaktion der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen für die Opfer des Naziregimes.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat
für die Zeit vom 8. bis 22.4.1947 zu einer Sammelaktion
für die Opfer des Faschismus aufgerufen. Es ergeht hiermit
an die kreisdürener Bevölkerung die Bitte, diese
Sammlung tatkräftig zu unterstützen. Sie wird im
Zusammenwirken aller Wohlfahrtsverbände als Listensammlung
im Kreis Düren in der Woche vom 15.4. bis 22.4.1947
durchgeführt.
Es ist wohl nicht erforderlich, in diesem
Zusammenhang nochmals auf die wirtschaftliche Notlage der
politisch Inhaftierten und deren Familien hinzuweisen. Jedem
einsichtigen Deutschen sind die Opfer bekannt, die von den
aktiven Kämpfern gegen die nationalsozialistische
Ideologie gebracht worden sind. Rechtsbruch und Vergewaltigung
der freien Meinungsäußerung verbannten sie in
Konzentrationslager, Zuchthäuser und Gefängnisse.
Nichtarische Abstammung, religiöse oder politische
Überzeugung allein genügten, von der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zertreten zu werden.
Das ganze deutsche Volk hat hier begründete
Rechtsansprüche auf Wiedergutmachung zu erfüllen. Es
wird daher erwartet, daß sich dieser Einsicht niemand
verschließt und im Rahmen der wirtschaftlichen
Möglichkeit die Sammlung tatkräftig unterstützt.
Der kreisdürener Bevölkerung wird
im Voraus für ihre Hilfsbereitschaft gedankt.
Düren, den 9. April 1947
Armin Renker Dr. Grube
Landrat Oberkreisdirektor
Amtliches Mitteilungsblatt für den
Kreis Düren. Herausgegeben mit Genehmigung der
Militär-Regierung des Kreises Düren durch die
Kreisverwaltung Düren. Erscheint am 1. und 15. eines jeden
Monats, 2. Jahrgang, Düren, den 15. April 1947, Nr. 8
01.06.1947
Erstattung von Nutzungsgebühren
für den Gebrauch von Möbeln durch anerkannte
politisch, rassisch und religiös Verfolgte
Der Herr Regierungspräsident in Aachen
hat gemäß Verfügung vom 16.5.1947 – Abt.
IV d 38 Mö./Hu – Mittel zur Erstattung von Mieten
oder sonstiger Gebühren für Möbel, die von
politisch, rassisch oder religiös Verfolgten leihweise
benutzt werden, zur Verfügung gestellt.
Die politisch Geschädigten des Kreises
Düren werden gebeten, in allen Fällen
Originalrechnungen über Mieten und Gebühren für
benutzte Möbel bei der Betreuungsstelle Düren,
Paradiesplatz 2, vorzulegen.
Düren, den 1. Juni 1947
Der Oberkreisdirektor
Amtliches Mitteilungsblatt für den
Kreis Düren. Herausgegeben mit Genehmigung der
Militär-Regierung des Kreises Düren durch die
Kreisverwaltung Düren. Erscheint am 1. und 15. eines jeden
Monats, 2. Jahrgang, Düren, den 1. Juni 1947, Nr. 11
02.10.1947
Heute erhielten wir die traurige Nachricht,
daß unser früherer Lehrer und stellvertr. Rabbiner,
Herr
Max Oppenheim
fern von seinem ehemaligen Wirkungskreise
in Brüssel verschieden ist. Ein edler Mensch, hilfreich
und gut, ist von uns gegangen. Sein Andenken werden wir in
Ehren halten.
Düren, den 2. Oktober 1947
Im Auftrage der jüdischen Gemeinde:
Ludwig Kann
Naor, S. 25
15.11.1947
Allgemeine Verfügung Nr. 10
(auf Grund des Gesetzes Nr. 52 der
Militär-Regierung betreffend Sperre und Kontrolle von
Vermögen)
Gemäß Artikel I, Abs. 2, des
Gesetzes Nr. 52 der Militär-Regierung in der Fassung der
Verordnung Nr. 38 wird hiermit verordnet:
Artikel I
Von der Verfügung betroffenes
Vermögen
1. Diese Allgemeine Verfügung bezieht
sich, vorbehaltlich der Ausnahmen des Abs. 2, auf jedes als
solches erkennbare Vermögen, das zwischen dem 30. Januar
1933 und dem 8. Mai 1945 aus Gründen der Rasse, der
Staatsangehörigkeit, der Religion oder der politischen
Überzeugung einer Person enteignet, weggenommen oder ihrer
Verwaltung entzogen worden ist. Dabei ist es unerheblich, ob
diese Beschlagnahme oder Enteignung, Wegnahme oder sonstige
Form der Entziehung auf Grund von Gesetzen oder in angeblich
rechtsmäßigen Verfahren oder sonstwie
durchgeführt worden ist.
[…]
Artikel II
Anzeigepflicht
3. Wer seit dem 30. Januar 1933
irgendwelches Vermögen (Artikel I) besitzt, verwaltet oder
beaufsichtigt oder besessen hat, ist verpflichtet, innerhalb
von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung in
dreifacher Ausfertigung auf Vordruck MG AF/P eine
Erklärung über dieses Vermögen bei dem Landrat
des Kreises oder dem Oberbürgermeister des Stadtkreises
seines Wohnortes abzugeben. […]
4. Wer von einem bestimmten
Vermögensübergang (Artikel I) Kenntnis hat, ist
verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten
dieser Verordnung in dreifacher Ausfertigung auf Vordruck MG
AF/K eine Erklärung über dieses Vermögen bei dem
Landrat des Kreises oder dem Oberbürgermeister des
Stadtkreises seines Wohnortes abzugeben. […]
Artikel III
Anmeldung von Ansprüchen
6. Wer Vermögen (Artikel I) verloren
hat, aknn seine Ansprüche auf Wiedererstattung anmelden.
Diese Ansprüche müssen bis zum 31. Dezember 1948
angemeldet sein. Ansprüche, die nach dieser Frist
angemeldet werden, werden nicht berücksichtigt. Die
Ansprüche sind in dreifacher Ausfertigung auf Vordruck MG
AF/C einzureichen an
das Zentralamt für
Vermögensverwaltung (Britische Zone)
Bad Nenndorf, Land Niedersachsen.
[…]
Artikel VII
Tag des Inkrafttretens
10. Diese allgemeine Verfügung tritt
am 20. Oktober 1947 in Kraft.
Im Auftrage der Militär-Regierung
[…]
Die erforderliche Anmeldung von
Vermögensverlusten bezw. die notwendige Anzeigepflicht auf
den Vordrucken hat für den Kreis Düren über die
zuständigen Ämter, für die Stadt über den
Oberstadtdirektor zur Weiterleitung an die Betreuungsstelle
für politisch Inhaftierte Düren,
Schillingstraße, zu erfolgen.
[…]
Düren, den 15. November 1947
Der Oberkreisdirektor
Betreuungsstelle für politisch Inhaftierte
Amtliches Mitteilungsblatt für den
Kreis Düren. Herausgegeben mit Genehmigung der
Militär-Regierung des Kreises Düren durch die
Kreisverwaltung Düren. Erscheint am 1. und 15. eines jeden
Monats, 2. Jahrgang, Düren, den 15. November 1947, Nr. 22
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