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1947
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15.04.1947
Aufruf
zur Sammelaktion der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Opfer des Naziregimes.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat für die Zeit vom 8. bis 22.4.1947 zu einer Sammelaktion für die Opfer des Faschismus aufgerufen. Es ergeht hiermit an die kreisdürener Bevölkerung die Bitte, diese Sammlung tatkräftig zu unterstützen. Sie wird im Zusammenwirken aller Wohlfahrtsverbände als Listensammlung im Kreis Düren in der Woche vom 15.4. bis 22.4.1947 durchgeführt.
Es ist wohl nicht erforderlich, in diesem Zusammenhang nochmals auf die wirtschaftliche Notlage der politisch Inhaftierten und deren Familien hinzuweisen. Jedem einsichtigen Deutschen sind die Opfer bekannt, die von den aktiven Kämpfern gegen die nationalsozialistische Ideologie gebracht worden sind. Rechtsbruch und Vergewaltigung der freien Meinungsäußerung verbannten sie in Konzentrationslager, Zuchthäuser und Gefängnisse. Nichtarische Abstammung, religiöse oder politische Überzeugung allein genügten, von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zertreten zu werden. Das ganze deutsche Volk hat hier begründete Rechtsansprüche auf Wiedergutmachung zu erfüllen. Es wird daher erwartet, daß sich dieser Einsicht niemand verschließt und im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeit die Sammlung tatkräftig unterstützt.
Der kreisdürener Bevölkerung wird im Voraus für ihre Hilfsbereitschaft gedankt.
Düren, den 9. April 1947
 Armin Renker Dr. Grube
 Landrat Oberkreisdirektor
Amtliches Mitteilungsblatt für den Kreis Düren. Herausgegeben mit Genehmigung der Militär-Regierung des Kreises Düren durch die Kreisverwaltung Düren. Erscheint am 1. und 15. eines jeden Monats, 2. Jahrgang, Düren, den 15. April 1947, Nr. 8
01.06.1947
Erstattung von Nutzungsgebühren für den Gebrauch von Möbeln durch anerkannte politisch, rassisch und religiös Verfolgte
Der Herr Regierungspräsident in Aachen hat gemäß Verfügung vom 16.5.1947 – Abt. IV d 38 Mö./Hu – Mittel zur Erstattung von Mieten oder sonstiger Gebühren für Möbel, die von politisch, rassisch oder religiös Verfolgten leihweise benutzt werden, zur Verfügung gestellt.
Die politisch Geschädigten des Kreises Düren werden gebeten, in allen Fällen Originalrechnungen über Mieten und Gebühren für benutzte Möbel bei der Betreuungsstelle Düren, Paradiesplatz 2, vorzulegen.
Düren, den 1. Juni 1947         Der Oberkreisdirektor
Amtliches Mitteilungsblatt für den Kreis Düren. Herausgegeben mit Genehmigung der Militär-Regierung des Kreises Düren durch die Kreisverwaltung Düren. Erscheint am 1. und 15. eines jeden Monats, 2. Jahrgang, Düren, den 1. Juni 1947, Nr. 11
02.10.1947
Heute erhielten wir die traurige Nachricht, daß unser früherer Lehrer und stellvertr. Rabbiner, Herr
Max Oppenheim
fern von seinem ehemaligen Wirkungskreise in Brüssel verschieden ist. Ein edler Mensch, hilfreich und gut, ist von uns gegangen. Sein Andenken werden wir in Ehren halten.
Düren, den 2. Oktober 1947
Im Auftrage der jüdischen Gemeinde:
Ludwig Kann
Naor, S. 25
15.11.1947
Allgemeine Verfügung Nr. 10
(auf Grund des Gesetzes Nr. 52 der Militär-Regierung betreffend Sperre und Kontrolle von Vermögen)
Gemäß Artikel I, Abs. 2, des Gesetzes Nr. 52 der Militär-Regierung in der Fassung der Verordnung Nr. 38 wird hiermit verordnet:
Artikel I
Von der Verfügung betroffenes Vermögen
1. Diese Allgemeine Verfügung bezieht sich, vorbehaltlich der Ausnahmen des Abs. 2, auf jedes als solches erkennbare Vermögen, das zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus Gründen der Rasse, der Staatsangehörigkeit, der Religion oder der politischen Überzeugung einer Person enteignet, weggenommen oder ihrer Verwaltung entzogen worden ist. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beschlagnahme oder Enteignung, Wegnahme oder sonstige Form der Entziehung auf Grund von Gesetzen oder in angeblich rechtsmäßigen Verfahren oder sonstwie durchgeführt worden ist.
[…]
Artikel II
Anzeigepflicht
3. Wer seit dem 30. Januar 1933 irgendwelches Vermögen (Artikel I) besitzt, verwaltet oder beaufsichtigt oder besessen hat, ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung in dreifacher Ausfertigung auf Vordruck MG AF/P eine Erklärung über dieses Vermögen bei dem Landrat des Kreises oder dem Oberbürgermeister des Stadtkreises seines Wohnortes abzugeben. […]
4. Wer von einem bestimmten Vermögensübergang (Artikel I) Kenntnis hat, ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung in dreifacher Ausfertigung auf Vordruck MG AF/K eine Erklärung über dieses Vermögen bei dem Landrat des Kreises oder dem Oberbürgermeister des Stadtkreises seines Wohnortes abzugeben. […]
Artikel III
Anmeldung von Ansprüchen
6. Wer Vermögen (Artikel I) verloren hat, aknn seine Ansprüche auf Wiedererstattung anmelden. Diese Ansprüche müssen bis zum 31. Dezember 1948 angemeldet sein. Ansprüche, die nach dieser Frist angemeldet werden, werden nicht berücksichtigt. Die Ansprüche sind in dreifacher Ausfertigung auf Vordruck MG AF/C einzureichen an
 das Zentralamt für Vermögensverwaltung (Britische Zone)
 Bad Nenndorf, Land Niedersachsen.
[…]
Artikel VII
Tag des Inkrafttretens
10. Diese allgemeine Verfügung tritt am 20. Oktober 1947 in Kraft.        
Im Auftrage der Militär-Regierung
 
[…]
Die erforderliche Anmeldung von Vermögensverlusten bezw. die notwendige Anzeigepflicht auf den Vordrucken hat für den Kreis Düren über die zuständigen Ämter, für die Stadt über den Oberstadtdirektor zur Weiterleitung an die Betreuungsstelle für politisch Inhaftierte Düren, Schillingstraße, zu erfolgen.
[…]
Düren, den 15. November 1947      Der Oberkreisdirektor
          Betreuungsstelle für politisch Inhaftierte
Amtliches Mitteilungsblatt für den Kreis Düren. Herausgegeben mit Genehmigung der Militär-Regierung des Kreises Düren durch die Kreisverwaltung Düren. Erscheint am 1. und 15. eines jeden Monats, 2. Jahrgang, Düren, den 15. November 1947, Nr. 22


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