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1937 Fortsetzung
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24.07.1937??
Lumpen brannten
Birkesdorf, 24. Juli. Gestern zogen gegen
21.30 Uhr dicke Rauchschwaden über unsern Ort und ein
übler Brandgeruch wurde bemerkbar. In einer
Lumpensortieranstalt an der Hovener Straße war Feuer
ausgebrochen, das bedrohliche Ausmaße anzunehmen schien,
später aber sich als weniger gefährlich
herausstellte. Die Betriebsfeuerwehr der Firma Thomas Josef
Heimbach, Mariaweiler, sowie die Dürener Wehr waren bald
zur Stelle. In einem dem Hauptfabrikgebäude
gegenüberliegenden Schuppen, der dicht mit Ballen Lumpen
gefüllt war, brannten Lumpen. Durch die
Überfüllung des Raumes war schlecht an dem[!]
Brandherd heran zu kommen. In dem an dem Fabrikgebäude
vorbeifließenden Teich waren die Schlauchleitungen
angebracht. Die Entstehungsursache bedarf noch der
Klärung. Die weitere Inbetriebnahme des Werkes ist durch
den Brand nicht in Frage gestellt.
Zeitungsbericht unbekannter Provenienz,
Slg. Kaiser
29.07.1937
Tagung der Ratsherren, 29. Juli 1937
Nichtöffentliche Sitzung
8. Umbau des von der Städtischen
Sparkasse angekauften Hauses Kölnstraße 111
[Ullmann]
29.07.1937
Dürener Gerichtschronik
Juden und Judenknechte als Diebe und Hehler
Der Derichsweiler Viehdiebstahl fand seine
Sühne
Düren, 29. Juli
Mit einem großen
Viehdiebstahlsprozeß mußte sich gestern das
Dürener Schöffengericht befassen. Sechs Angeklagte,
darunter drei Juden, standen wegen Diebstahls bzw. wegen
Beihilfe zum Diebstahl oder wegen Hehlerei vor den Schranken.
In der Verhandlung ergab sich folgender
Tatbestand: Im Mai dieses Jahres wurden dem Bauern Lothmann aus
Derichsweiler zwei Stück Rindvieh von der Weide gestohlen.
Infolge größerer Anschaffungen machten sich zwei
junge Leute, und zwar der Melker Johann Lünzer und der bei
dem bestohlenen Bauern beschäftigte Schweizer Josef Roth
des Diebstahls stark verdächtig. Unter anderem schafften
sich beide neue Motorräder an. – Der eine hatte
allerdings wenig Freude von seiner Maschine, die er schon bei
der ersten Fahrt in Trümmer fuhr. Der zweite wurde auf
einer Spritzfahrt nach Düren von der Kriminalpolizei
verhaftet, nachdem sich der Verdacht der Täterschaft stark
gegen ihn verdichtet hatte.
Bei der Vernehmung durch die Polizei und
durch den Untersuchungsrichter gaben die beiden Diebe ihre
Schuld im großen und ganzen zu. Auch in der
Hauptverhandlung waren beide geständig. Die Sucht nach dem
Besitz eines Motorrades war nach ihrer Angabe die Triebfeder
ihres unredlichen Handelns geworden.
Schon vor der Ausübung des Diebstahls
war Lünzer zu dem jüdischen Metzger und
Viehhändler Max Gordon nach Hoven gefahren, dem er zwei
Stück Rindvieh anbot. Der Jude, der als Fachkundiger nach
Lage der Dinge unbedingt annehmen mußte, daß es mit
dem Geschäft nicht seine Richtigkeit haben konnte, verwies
Lünzer an den Viehjuden Josef Keusch aus Hoven.
Lünzer traf dessen Mutter an, die ihm erklärte,
daß ihr Sohn das Geschäft nicht machen könne,
da ihm die Handelserlaubnis entzogen worden sei. Natürlich
dachte man im Hause Keusch nicht im geringsten daran, wegen der
entzogenen Handelserlaubnis nunmehr völlig auf den zu
erwartenden „Rebbach“ zu verzichten. Man
benachrichtigte schleunigst den Viehhändler Sally Fromm
aus Düren, den man mit Lünzer zusammenbrachte. Obwohl
das Geschäft im Hause Keusch zwischen Lünzer und
Fromm abgeschlossen wurde, hatte der Angeklagte vor Gericht
noch die Frechheit, sich als ganz unbeteiligt hinzustellen.
Merkwürdig war aber, daß Keusch
später, als man die gestohlenen Tiere von der Weide geholt
hatte und abtransportierte, mit dabei war. Auf seiner Weide
wurden die Tiere übrigens später beschlagnahmt.
– Dennoch mimte Keusch trotz all dieser Belastungen nach
wie vor den völlig Unbeteiligten.
Nachdem Lünzer mit Fromm einig
geworden war und die beiden Tiere zum Preise von 460 Mark !
verkauft hatte, benachrichtigte man den Mitangeklagten Josef
Farber aus Düren, der das Vieh abholen sollte. Farber
streckte den Kaufpreis für den Juden vor und erklärte
in der Verhandlung, daß dies im Viehgeschäft
garnichts Besonderes sei und recht häufig vorkomme!
Allerdings mußte der Angeklagte
Lünzer in der Hauptverhandlung zugeben, daß er
versucht hatte, den Zeugen E. als den Verkäufer der Tiere
vorzutäuschen, indem er ihn als Bauer „Pley“
und als Eigentümer der Tiere hinzustellen suchte. Der
Zeuge E. gab nach längerem Leugnen zu, bei dem Abholen der
Tiere zugegen gewesen zu sein. Als man ihn jedoch an der
Viehweide gefragt habe, ob er der Bauer „Pley“ sei,
habe er geschwiegen, da ihm die Sache zu gefährlich
gewesen sei. Dieser Umstand und der Begleitumstand, daß
später die Kaufsumme an Lünzer und nicht an den
angeblichen Bauern Pley, der sich aus dem Staube gemacht hatte,
gezahlt wurde, mußte Farber erkennen lassen, daß
der Verkauf nicht mit rechten Dingen zuging. Zudem mußte
ihm, der schon Zeuge unzähliger Viehgeschäfte von
Berufs wegen geworden war, der niedrige Kaufpreis – den
er ja selbst vorstreckte – auffallen.
Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten
Farber genau wie sämtliche übrigen Angeklagten voll
und ganz für überführt. Er stützte sich in
erster Linie auf die Aussagen des Mitangeklagten Lünzer,
die ein ziemlich klares Bild der Vorgänge bei dem
Diebstahl und bei dem Verkauf der Tiere ergeben hätten.
Gegen Lünzer, den man wohl als den
Urheber der ganzen Angelegenheit ansehen müsse, beantragte
er fünf Monate Gefängnis wegen Diebstahls. Roth sei
ebenfalls des gemeinschaftlichen Diebstahls
überführt, wenn er auch nicht so stark beteiligt sei
wie Lünzer. Bei ihm falle erschwerend ins Gewicht,
daß er seinen Brotherren bestohlen habe. In diesem Falle
hielt der Staatsanwalt drei Monate und zwei Wochen für
angebracht.
Farber habe sich der Hehlerei schuldig
gemacht. Da er bereits vorbestraft sei, sei eine
Gefängnisstrafe von zwei Monaten am Platze. Die gleiche
Strafe wurde gegen Keusch beantragt.
Fromm sei neben Lünzer der
Meistbeteiligte bei der ganzen Sache. Bei ihm hielt der
Vertreter der Anklage fünf Monate für angebracht.
Gegen Gordon, der der wissentlichen
Beihilfe zum Diebstahl überführt sei, beantragte er
fünf Wochen Gefängnis. Sämtlichen Angeklagten
möge die erlittene Untersuchungshaft auf die beantragte
Strafe angerechnet werden.
Die Verteidiger suchten die belastenden
Aussagen des Angeklagten Lünzer als unwahr oder
übertrieben hinzustellen und beantragten für ihre
Klienten Freispruch.
Das Gericht schloß sich den
überzeugenden Ausführungen des Staatsanwaltes in
vollem Umfange an und erkannte sämtliche Angeklagte
für schuldig.
Das Urteil lautete bei Lünzer auf vier
Monate und bei Roth wegen gemeinschaftlichen Diebstahls auf
zwei Monate und zwei Wochen Gefängnis.
Farber, der Hehlerei für schuldig
befunden, kam mit zwei Wochen Gefängnis, die durch die
Untersuchungshaft als verbüßt gelten, davon.
Keusch wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl
und wegen Hehlerei mit zwei Monaten Gefängnis bestraft,
die ebenfalls durch die Untersuchungshaft verbüßt
sind.
Fromm wurde wegen der gleichen Vergehen zu
vier Monaten verurteilt. Da ein Teil der Strafe
verbüßt ist und kein Fluchtverdacht vorliegt, wurde
bei ihm der Haftbefehl aufgehoben.
Bei dem Angeklagten Gordon ging das Gericht
noch über das vom Staatsanwalt beantragte Strafmaß
hinaus und erkannte wegen Beihilfe zum Diebstahl auf sechs
Wochen Gefängnis.
Damit hat diese unsaubere Geschichte,
über die wir bereits vor mehreren Monaten ausführlich
berichteten, ihren Abschluß gefunden. Juden und
Judenknechte entgingen trotz aller Lügen und
Verschleierungsmanöver nicht ihrer verdienten Strafe.
Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 29.
Juli 1937 (3sp)
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