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1937 Fortsetzung
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24.07.1937??
Lumpen brannten
Birkesdorf, 24. Juli. Gestern zogen gegen 21.30 Uhr dicke Rauchschwaden über unsern Ort und ein übler Brandgeruch wurde bemerkbar. In einer Lumpensortieranstalt an der Hovener Straße war Feuer ausgebrochen, das bedrohliche Ausmaße anzunehmen schien, später aber sich als weniger gefährlich herausstellte. Die Betriebsfeuerwehr der Firma Thomas Josef Heimbach, Mariaweiler, sowie die Dürener Wehr waren bald zur Stelle. In einem dem Hauptfabrikgebäude gegenüberliegenden Schuppen, der dicht mit Ballen Lumpen gefüllt war, brannten Lumpen. Durch die Überfüllung des Raumes war schlecht an dem[!] Brandherd heran zu kommen. In dem an dem Fabrikgebäude vorbeifließenden Teich waren die Schlauchleitungen angebracht. Die Entstehungsursache bedarf noch der Klärung. Die weitere Inbetriebnahme des Werkes ist durch den Brand nicht in Frage gestellt.
Zeitungsbericht unbekannter Provenienz, Slg. Kaiser
29.07.1937
Tagung der Ratsherren, 29. Juli 1937
Nichtöffentliche Sitzung
8. Umbau des von der Städtischen Sparkasse angekauften Hauses Kölnstraße 111 [Ullmann]
29.07.1937
Dürener Gerichtschronik
Juden und Judenknechte als Diebe und Hehler
Der Derichsweiler Viehdiebstahl fand seine Sühne
Düren, 29. Juli
Mit einem großen Viehdiebstahlsprozeß mußte sich gestern das Dürener Schöffengericht befassen. Sechs Angeklagte, darunter drei Juden, standen wegen Diebstahls bzw. wegen Beihilfe zum Diebstahl oder wegen Hehlerei vor den Schranken.
In der Verhandlung ergab sich folgender Tatbestand: Im Mai dieses Jahres wurden dem Bauern Lothmann aus Derichsweiler zwei Stück Rindvieh von der Weide gestohlen. Infolge größerer Anschaffungen machten sich zwei junge Leute, und zwar der Melker Johann Lünzer und der bei dem bestohlenen Bauern beschäftigte Schweizer Josef Roth des Diebstahls stark verdächtig. Unter anderem schafften sich beide neue Motorräder an. – Der eine hatte allerdings wenig Freude von seiner Maschine, die er schon bei der ersten Fahrt in Trümmer fuhr. Der zweite wurde auf einer Spritzfahrt nach Düren von der Kriminalpolizei verhaftet, nachdem sich der Verdacht der Täterschaft stark gegen ihn verdichtet hatte.
Bei der Vernehmung durch die Polizei und durch den Untersuchungsrichter gaben die beiden Diebe ihre Schuld im großen und ganzen zu. Auch in der Hauptverhandlung waren beide geständig. Die Sucht nach dem Besitz eines Motorrades war nach ihrer Angabe die Triebfeder ihres unredlichen Handelns geworden.
Schon vor der Ausübung des Diebstahls war Lünzer zu dem jüdischen Metzger und Viehhändler Max Gordon nach Hoven gefahren, dem er zwei Stück Rindvieh anbot. Der Jude, der als Fachkundiger nach Lage der Dinge unbedingt annehmen mußte, daß es mit dem Geschäft nicht seine Richtigkeit haben konnte, verwies Lünzer an den Viehjuden Josef Keusch aus Hoven. Lünzer traf dessen Mutter an, die ihm erklärte, daß ihr Sohn das Geschäft nicht machen könne, da ihm die Handelserlaubnis entzogen worden sei. Natürlich dachte man im Hause Keusch nicht im geringsten daran, wegen der entzogenen Handelserlaubnis nunmehr völlig auf den zu erwartenden „Rebbach“ zu verzichten. Man benachrichtigte schleunigst den Viehhändler Sally Fromm aus Düren, den man mit Lünzer zusammenbrachte. Obwohl das Geschäft im Hause Keusch zwischen Lünzer und Fromm abgeschlossen wurde, hatte der Angeklagte vor Gericht noch die Frechheit, sich als ganz unbeteiligt hinzustellen.
Merkwürdig war aber, daß Keusch später, als man die gestohlenen Tiere von der Weide geholt hatte und abtransportierte, mit dabei war. Auf seiner Weide wurden die Tiere übrigens später beschlagnahmt. – Dennoch mimte Keusch trotz all dieser Belastungen nach wie vor den völlig Unbeteiligten.
Nachdem Lünzer mit Fromm einig geworden war und die beiden Tiere zum Preise von 460 Mark ! verkauft hatte, benachrichtigte man den Mitangeklagten Josef Farber aus Düren, der das Vieh abholen sollte. Farber streckte den Kaufpreis für den Juden vor und erklärte in der Verhandlung, daß dies im Viehgeschäft garnichts Besonderes sei und recht häufig vorkomme!
Allerdings mußte der Angeklagte Lünzer in der Hauptverhandlung zugeben, daß er versucht hatte, den Zeugen E. als den Verkäufer der Tiere vorzutäuschen, indem er ihn als Bauer „Pley“ und als Eigentümer der Tiere hinzustellen suchte. Der Zeuge E. gab nach längerem Leugnen zu, bei dem Abholen der Tiere zugegen gewesen zu sein. Als man ihn jedoch an der Viehweide gefragt habe, ob er der Bauer „Pley“ sei, habe er geschwiegen, da ihm die Sache zu gefährlich gewesen sei. Dieser Umstand und der Begleitumstand, daß später die Kaufsumme an Lünzer und nicht an den angeblichen Bauern Pley, der sich aus dem Staube gemacht hatte, gezahlt wurde, mußte Farber erkennen lassen, daß der Verkauf nicht mit rechten Dingen zuging. Zudem mußte ihm, der schon Zeuge unzähliger Viehgeschäfte von Berufs wegen geworden war, der niedrige Kaufpreis – den er ja selbst vorstreckte – auffallen.
Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten Farber genau wie sämtliche übrigen Angeklagten voll und ganz für überführt. Er stützte sich in erster Linie auf die Aussagen des Mitangeklagten Lünzer, die ein ziemlich klares Bild der Vorgänge bei dem Diebstahl und bei dem Verkauf der Tiere ergeben hätten.
Gegen Lünzer, den man wohl als den Urheber der ganzen Angelegenheit ansehen müsse, beantragte er fünf Monate Gefängnis wegen Diebstahls. Roth sei ebenfalls des gemeinschaftlichen Diebstahls überführt, wenn er auch nicht so stark beteiligt sei wie Lünzer. Bei ihm falle erschwerend ins Gewicht, daß er seinen Brotherren bestohlen habe. In diesem Falle hielt der Staatsanwalt drei Monate und zwei Wochen für angebracht.
Farber habe sich der Hehlerei schuldig gemacht. Da er bereits vorbestraft sei, sei eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten am Platze. Die gleiche Strafe wurde gegen Keusch beantragt.
Fromm sei neben Lünzer der Meistbeteiligte bei der ganzen Sache. Bei ihm hielt der Vertreter der Anklage fünf Monate für angebracht.
Gegen Gordon, der der wissentlichen Beihilfe zum Diebstahl überführt sei, beantragte er fünf Wochen Gefängnis. Sämtlichen Angeklagten möge die erlittene Untersuchungshaft auf die beantragte Strafe angerechnet werden.
Die Verteidiger suchten die belastenden Aussagen des Angeklagten Lünzer als unwahr oder übertrieben hinzustellen und beantragten für ihre Klienten Freispruch.
Das Gericht schloß sich den überzeugenden Ausführungen des Staatsanwaltes in vollem Umfange an und erkannte sämtliche Angeklagte für schuldig.
Das Urteil lautete bei Lünzer auf vier Monate und bei Roth wegen gemeinschaftlichen Diebstahls auf zwei Monate und zwei Wochen Gefängnis.
Farber, der Hehlerei für schuldig befunden, kam mit zwei Wochen Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt gelten, davon.
Keusch wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl und wegen Hehlerei mit zwei Monaten Gefängnis bestraft, die ebenfalls durch die Untersuchungshaft verbüßt sind.
Fromm wurde wegen der gleichen Vergehen zu vier Monaten verurteilt. Da ein Teil der Strafe verbüßt ist und kein Fluchtverdacht vorliegt, wurde bei ihm der Haftbefehl aufgehoben.
Bei dem Angeklagten Gordon ging das Gericht noch über das vom Staatsanwalt beantragte Strafmaß hinaus und erkannte wegen Beihilfe zum Diebstahl auf sechs Wochen Gefängnis.
Damit hat diese unsaubere Geschichte, über die wir bereits vor mehreren Monaten ausführlich berichteten, ihren Abschluß gefunden. Juden und Judenknechte entgingen trotz aller Lügen und Verschleierungsmanöver nicht ihrer verdienten Strafe.
Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 29. Juli 1937 (3sp)


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