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1937
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[Familie Ernst Simon aus Lechenich]
Tochter Recha ging von Haus zu Haus und
versuchte, Stoffe zu verkaufen, um zum Lebensunterhalt der
Familie etwas beitragen zu können. Es reichte nicht. 1937
mußte die alte Frau Amalie Simon das Haus verkaufen,
durch die Dürener Bank vermittelt erwarb es Quirin Hoss.
Wohnrecht allerdings behielten die alte Frau und ihre Tochter.
Bormann, Heimat an der Erft, S. 52
02.01.1937
Quer durch Düren
Schon wieder ein Jude
Der Regierungspräsident in Aachen hat
einem jüdischen Großfleischer aus dem Landkreise
Aachen wegen Unzuverlässigkeit die Fortführung des
Betriebes untersagt und die Schließung seiner
Geschäfts- und Betriebsräume angeordnet. Die
angestellten Ermittelungen haben ergeben, daß der
Großfleischer unter Überschreitung der
Höchstpreise bei zahlreichen Verkäufen
Großhandelspreise gefordert hat, die die Einhaltung der
Verbraucherhöchstpreise seitens der von ihm belieferten
Fleischer gefährdeten. Da das von ihm verkauften Fleisch
zum größten Teil aus Notschlachtungen stammte, war
er bestimmungsgemäß verpflichtet, angemessene
Preisabschläge vorzunehmen. Er hat jedoch nicht nur nicht
Preisabschläge gewährt, sondern hat vielmehr dieses
aus Notschlachtungen stammende Fleisch zu einem Preis verkauft,
der in sehr vielen Fällen noch erheblich über den
für die beste Schlachtwertklasse festgesetzten
Höchstpreis hinausging. Dadurch hat der betreffende
Großfleischer gezeigt, daß er die für die
Führung eines Betriebes erforderliche Zuverlässigkeit
nicht besitzt.
Westdeutscher Beobachter, Samstag, 2.
Januar 1937
Samstag, 23.01.1937
Ein Dutzend alter Judensprüchlein aus
der Nordwestecke des Kreises
Die uralte, nur zu sehr begründete
Abneigung des nordischen Menschen gegen die jüdische Rasse
hat außer ernsten Abwehrmaßnahmen auch gewisse
volkstümliche Wurzelwahrheiten gezeitigt, die eines
grimmigen Humors oft nicht entbehren. […] „Wir
Juden sind ein schlaues Volk, das Schachern macht uns
große Freud’. Wenn es Geschäft mal gar nicht
jeht, gehn wir auf den Knoblauchhandel.“ […] Darum:
„Vott, vott, vott. Do kütt ene Jüdd gefaare met
singem Kengewaage firt no Palästina, wo all die Jüdde
senn!“ So, das war eine kleine Auslese von
Judensprüchlein, die heute noch gang und gäbe bei uns
sind. – Wer weiß mehr! W.F. [Wilhelm
Fuß?]“
Westdeutscher Beoobachter, 23.01.1937,
zit. nach: Dominicus, Chronik des Amtsbezirks Nörvenich
1932-1946, 2. Aufl. 2005, S. 36
03.02.1937
Dürener Gerichtschronik
Nicht den Mund weit aufreißen
Eines Tages sprachen zwei
Vollziehungsbeamte bei einem Metzger eines Dürener
Vorortes vor, um Rückstände an Krankenkassengeldern
einzutreiben. Der wurde beim Anblick der Beamten sehr grob und
beschimpfte sie mit „Lumpen“ und
„Spitzbuben“. Als die Beamten dennoch im
Geschäft Fleisch pfänden wollten, da antwortete ihnen
der Metzger, [gesperrt] daß er das Fleisch unter
Eigentumsvorbehalt vom Juden gekauft habe [Ende der Sperrung].
Das Geld, das er eingenommen habe, bekomme ebenfalls zuerst der
Jude (immerhin sehr aufschlußreich, daß bei dieser
Gelegenheit herauskam, daß der Metzger Ti. aus
Krauthausen bei Düren sein Fleisch beim Juden kauft. Die
Schriftleitung).
Der Angeklagte gab die ihm zur Last
gelegten Beleidigungen zu, die er in großer Erregung
getan haben will. Das Gericht erkannte auf 10 Mark Geldstrafe
oder zwei Tage Gefängnis.
Westdeutscher Beobachter, Mittwoch, 3.
Februar 1937
12.02.1937
Tagung der Ratsherren, 12. Februar 1937
14. Ankauf des Hausgrundstücks
Kölnstraße 111 [Ullmann] durch die Städtische
Sparkasse (zur Errichtung einer Zweigstelle)
13.02.1937
Dürener Gerichtschronik
„Mauses“ der ahnungslose Engel
Rebbach in Butter und Magermilch ohne
Erlaubnis
Düren, 13. Februar
„Mauses“ handelte seit ein paar
Jährchen mit Butter und Magermilch und zog daraus seinen
Rebbach. Nach der neuen Milchverordnung muß nun jeder,
der mit Milch oder Milchprodukten handelt, hierzu eine
besondere Erlaubnis besitzen. Die hatte der Jude aus
Arnoldsweiler nicht, weshalb ihm ein Strafbescheid zuging,
gegen den er Einspruch erhob. Mit der Ausgekochtheit seiner
Rasse versuchte „Mauses“, vor Gericht den
harmlosen, unwissenden zu spielen. Alles habe er gehabt,
Gewerbeschein, Umsatzsteuerbescheinigung und ähnliches
mehr. Er habe wirklich nicht gewußt, daß er
für den Milchverkauf noch eine besondere Erlaubnis haben
müsse. Mehrfach habe man von behördlicher Seite aus
bei ihm kontrolliert, ohne diese Erlaubnis verlangt zu haben.
Zur Hauptsache drehte sich die Verhandlung darum, ob der Jude
vorsätzlich gehandelt hatte oder nicht. Es stellte sich
heraus, daß die Schwester des Angeklagten vor Jahresfrist
einem Zeugen gegenüber erklärt hatte, daß man
sich endlich doch einmal um die Erlaubnis zum Milchverkauf
kümmern müsse, da man sonst Unannehmlichkeiten zu
erwarten habe. Das stellte der Angeklagte als „ganz
unmöglich“ hin, da seine Schwester verheiratet sei
und irgendwo ganz anders wohne. Vorsichtigerweise verschwieg
er, daß er noch eine zweite Schwester hat, die die
belastende Bemerkung fallen ließ. Schnell kam das Gericht
jedoch hinter die Schliche des Juden. Da mußte
„Mauses“ nun zugeben, daß die betreffende
Bestimmung vielleicht seiner Schwester bekannt gewesen sei, ihm
selbst jedoch nicht. Dann wurde ein Polizeibeamter als Zeuge
vernommen, der klipp und klar erklärte, daß er dem
Angeklagten im April 1936 mitgeteilt habe, daß er zum
Milchhandel eine besondere Erlaubnis haben müsse. Nun war
der Angeklagte trotz aller zur Schau gestellten
„Harmlosigkeit“ des vorsätzlichen Vergehens
gegen die Milchverordnung überführt. Das Gericht ging
über die im Strafbescheid festgesetzte Strafe hinaus und
verurteilte „Mauses“ zu 60 Mark Geldstrafe oder
ersatzweise zu 10 Tagen Gefängnis.
Westdeutscher Beobachter, Samstag, 13.
Februar 1937 (2sp)
Dienstag, 06.04.1937
Der Amtsbürgermeister teilt Frau Irene
Karoline Lachs, Hochkirchen, mit, dass ihre Kinder nicht in die
jüdische Volksschule gehen müssen [die sich in
Düren befindet].
GA Nörvenich 41-9, in: Dominicus,
Chronik des Amtsbezirks Nörvenich 1932-1946, 2. Aufl.
2005, S. 36
07.04.1937
Sippschaft zahlt für den
flüchtigen Rassenschänder
Ein Urteil, das unserm Rechtsempfinden
entspricht
Düren, 7. April
Der Jude Leo Levenbach aus Weisweiler
unterhielt vor Jahren ein Verhältnis mit einem arischen
Mädchen aus Aschaffenburg, das einige Zeit später
einen Mischling in die Welt setzte. Trotz aller Aufforderungen
durch das zuständige Wohlfahrtsamt war der Jude nie zu
bewegen, auch nur einen Pfennig für den Unterhalt des
Kindes zu zahlen. Er entzog sich seiner Unterhaltspflicht stets
mit der Einlassung, daß er arbeitslos sei und kein
Vermögen besitze. Nun suchte man den Juden zu veranlassen,
sich bei einem Arbeitsamt zu melden und dort um Arbeit
nachzusuchen. Leo hatte es aber anscheinend im Haushalt seines
Vaters, des Metzgers und Viehhändlers Adolf Levenbach in
Weisweiler, sehr gut und dachte nicht im geringsten daran, zu
arbeiten und für sein Kind zu sorgen. Schließlich
drohte man dem Arbeitsscheuen mit dem Arbeitshaus, wenn er sich
nicht umgehend ernstlich um Arbeit bemühe. Nun hatte der
Jude auf einmal das, was er angeblich früher nie besessen
hatte – nämlich Geld.
(halbfett) Bei Nacht und Nebel rückte
er ohne Paß nach England aus
und überließ die Sorge für
den von ihm in die Welt gesetzten Mischling dem Staat. Herrlich
und in Freuden lebt Leo heute als Prokurist einer
Filmgesellschaft in Kapstadt – der arme Emigrant ... !
Nun vertritt man heute in Deutschland den sehr richtigen
Standpunkt, daß man nicht so ohne weiteres einen
jüdischen Mischling auf Staatskosten großzieht,
dessen Vater sich auf und davon gemacht hat, zumal dann nicht,
wenn der ausgerückte Jude einen wohlhabenden Vater hat,
der ihn nach Lage der Dinge zur Flucht verholfen haben
muß.
Gegen Adolf Levenbach wurde daher eine
Zivilklage angestrengt. Das Dürener Amtsgericht kam zu dem
Schluß, daß der Beklagte als Mithelfer für die
Flucht seines Sohnes verantwortlich zu machen sei. Leo hatte
nie Geld gehabt, konnte auf einmal die nicht billige Fahrt nach
England und von dort nach Kapstadt bezahlen, wo er auch nicht
ohne Vorbereitung eine gutbezahlte Stellung gefunden haben
dürfte. Der alte Jude mußte nach Lage der Dinge mit
seinem Sprößling den Fluchtplan sorgsam vorbereitet
und ihn finanziert haben.
(halbfett) So wurde er – unserem
heutigen gesunden Rechtsempfinden entsprechend – anstelle
seines Sohnes zur Zahlung der Unterhaltspflicht verurteilt.
Adolf Levenbach gab sich mit dem
Dürener Urteilsspruch nicht zufrieden und legte beim
Aachener Landgericht Berufung ein. Aber auch dort hatte er kein
Glück, da man das gefällte Urteil voll und ganz
bestätigte und die soeben angeführten Gründe
besonders hervorhob. So muß nun die Sippschaft des
notorischen Faulenzers und gewissenlosen Flüchtlings Leo
Levenbach – und nicht mehr das deutsche Volk – den
Lebensunterhalt des jüdischen Mischlings bestreiten.
Deutsche Richter haben damit den rechten Sinn deutscher
Rechtsauffassung und deutscher Rechtsprechung erkannt.
Westdeutscher Beobachter, Mittwoch, 7.
April 1937
10.04.1937
Handelsregistereintragungen
23. März 1937 – 6 HRA 214 -: Fa.
Helene Zimmermann, Düren: Die Firma ist geändert in
„Otto Dieterici“, Düren.
31. März 1937 – 6 HRB 100 -:
Firma Konrad Tack und Cie., Gesellschaft mit beschränkter
Haftung in Düren: Durch Gesellschafterbeschluß vom
29. Dezember 1936 ist die Umwandlung der Gesellschaft aufgrund
des Gesetzes vom 5. Juli 1934 durch Übertragung ihres
Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf die
alleinige Gesellschafterin, die Konrad Tack & Cie.
Aktien-Gesellschaft bzw. deren Universalrechtsnachfolgerin, die
Kommandit-Gesellschaft in Firma Konrad Tack & Cie. mit dem
Sitz in Berlin beschlossen worden. Die Firma ist erloschen.
Westdeutscher Beobachter, Samstag, 10.
April 1937, Anzeigenteil
13.04.1937
Was meldet das Dürener Land
Der Jude hat ausgespielt
Wollersheim, 13. April
Am Samstag veranstaltete die
NSDAP-Ortsgruppe Wollersheim im Saale Henn in Embken eine
öffentliche Kundgebung. Ortsgruppenleiter Jansen
eröffnete die Versammlung und begrüßte die
Anwesenden. In einer hinreißenden Rede über das
Judentum wußte der Redner, Pg. Zimmer, die Zuhörer
in seinen Bann zu bringen. Er erklärte den Landwirten, wie
der Jude die Vernichtung des Bauerntums als sein Ziel
betrachtet hätte, was unbedingt gelungen wäre, wenn
nicht der Führer den Juden die Herrschaft entrissen
hätte. Als Dank für diese Errettung forderte er die
Anwesenden auf, der NSV beizutreten und Freistellen für
Kinderlandverschickung zur Verfügung zu stellen. Reicher
Beifall wurde dem Redner am Schluß seiner
Ausführungen zuteil.
Westdeutscher Beobachter, Dienstag, 13.
April 1937
28.04.1937
Die Juden im Urteil vor 120 Jahren.
„Es gibt keine schädlicheren Vögel als
Sperlinge und Juden“. H.R. [Hans Reuter?]
Westdeutscher Beobachter, 28.04.1937, zit.
nach: Dominicus, Chronik des Amtsbezirks Nörvenich
1932-1946, 2. Aufl. 2005, S. 36
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