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1935
Navi
18. Januar 1935
Wieviel Juden gibt es in Düren?
Düren, 17. Januar
Das Rassenpolitische Amt der NSDAP hat in diesen Tagen in einer Veröffentlichung zu der sehr interessanten Frage Stellung genommen, ob und welche Rückschlüsse die Ergebnisse der Volkszählung vom 16. Juni 1933 über die Religionsgliederung der deutschen Bevölkerung und damit über den Anteil der Israeliten auf die tatsächliche rassenmäßige Zusammensetzung des deutschen Volkes zulassen. Der Kommentar des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP kommt nach einer eingehenden Würdigung der Ergebnisse der Volkszählung über die Religionsgliederung des deutschen Volkes zu dem Ergebnis, daß die von der Volkszählung ermittelten Ziffern über den Anteil der Juden in Deutschland unvollständig seien, weil sie nicht nach Rasse, sondern nur nach der Religion unterscheiden. Es seien in ihnen alle die nicht enthalten, die bereits früher zum christlichen Glauben übertraten, ihr jüdisches Wesen aber dennnoch vollauf bewahrten, und ferner alle die nicht, die in Mischehen mit Andersrassigen leben. Wie groß diese beiden Gruppen in Wirklichkeit seien, lasse sich heute höchstens ganz grob schätzen. Man dürfe vielleicht vermuten, daß der Anteil der jüdisch vermischten Bevölkerung bei uns mehrfach so groß sei, als der Anteil derer, die sich auch heute noch zum jüdischen Glauben bekennen.
Die Zahlen der Religionsgliederung können uns somit nur eine Grundlage für die Beurteilung des Judentums in Deutschland geben. Seinen wirklichen Umfang festzustellen, sei Aufgabe einer eingehenden Untersuchung, vor allem der Berufsstände, die ihre sämtlichen Angehörigen zu erfassen haben und über die tatsächliche rassenmäßige Zusammensetzung des deutschen Volkes aus den so gewonnenen Ergebnissen Aussagen machen können. Die in diesem Kommentar des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP niedergelegten Gesichtspunkte sind bei Betrachtung der nachstehenden Ergebnisse über den Anteil der Israeliten an der Dürener Bevölkerung zu berücksichtigen.
Nach den amtlichen Feststellungen der Volkszählung
gab es in der Stadt Düren
 am 16. Juni 1933 358 Israeliten
 (Gesamtbevölkerung: 40.880)
 am 16. Juni 1925 330 Israeliten
 (Gesamtbevölkerung: 37.176)
Im Regierungsbezirk Aachen gab es
 am 16. Juni 1933 3.482 Israeliten
 am 16. Juni 1925 3.671 Israeliten
Im Deutschen Reich gab es
 am 16. Juni 1933 499.682 Israeliten
 gegen 564.379 am 16. Juni 1925.
Die Israeliten (nach der Religions-, nicht der Rassenzugehörigkeit) umfassen nach der Zählung 1933 rund 0,77 v.H. der Gesamtbevölkerung. Von 1925 bis 1933 haben die Israeliten im Deutschen Reich um rd. 65.000 oder 11,5 % abgenommen. Nach den amtlichen Feststellungen ist diese Abnahme vor allem auf Abwanderung zurückzuführen. Sie erklärt sich ferner aus dem Sterbefallüberschuß der Israeliten, zum Teil wohl auch durch Austritte aus den israelitischen Religionsgemeinschaften. Inzwischen dürfte die Zahl der Israeliten weiter abgenommen haben. Der Anteil der Israeliten an der Reichsbevölkerung ist im letzten Zählabschnitt von 0,90 auf 0,77 v.H. zurückgegangen.               G.Wdm.
Westdeutscher Beobachter, Freitag, 18. Januar 1935
21.02.1935
Dürener Gerichtschronik
In Judengesellschaft auf die schiefe Ebene geraten
Düren, 21. Februar
Ein noch minderjähriger junger Mann aus Rödingen bei Jülich war bei einem jüdischen Metzger in Jülich lange Jahre als Lehrling und Geselle tätig. Zu seinem Tätigkeitsbereich gehörte unter anderem auch eine ganze Anzahl von Kolonialwarengeschäften umliegender Ortschaften mit Fleisch zum Wiederverkauf zu versehen, wofür er gleichzeitig die Geldbeträge einzukassieren hatte. Nun hatte der Jude einen Sohn, der mit einigen Gefährten recht häufig in benachbarte Großstädte fuhr, wo man sich in fragwürdigen Lokalen und in der Altstadt „amüsierte“. Der Judensprößling erzählte natürlich großspurig von diesen Vergnügungsfahrten, sodaß in dem viel jüngeren Metzgergesellen der Wunsch auftauchte, einmal an diesen Fahrten teilzunehmen. Recht bald fand er Geschmack an der Sache und um sich die nötigen Gelder zu verschaffen, ging der leichtsinnige junge Mann dazu über, ein Teil der einkassierten Gelder für sich zu behalten. Im Laufe der Zeit veruntreute er auf diese Art und Weise den erheblichen Betrag von über 1900 Mark. Als die Veruntreuungen ans Tageslicht kamen, verschwand der junge Metzgergeselle und stellte sich in Aachen der Polizei. Für kurze Zeit wurde er dann in Untersuchungshaft genommen, später aber wieder freigelassen.
Vor Gericht war der Angeklagte geständig. Sein Vater, der als gesetzlicher Vertreter mit ihm gekommen war, sagte aus, daß sein Sohn, der stets brav und fleißig gewesen sei, erst durch den jungen Juden und seine Kumpane auf die schiefe Ebene geraten sei. Diese Gesellschaft hätte in dem Jungen, der viel weniger Geld als sie besaß, den Gedanken genährt, sich Geld zur Teilnahme an den Vergnügungsfahrten auf unehrliche Art und Weise zu verschaffen.
Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten 7 Monate Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe oder 10 Tage Gefängnis.
Das Urteil lautete wegen fortgesetzter Untreue in Tateinheit mit Unterschlagung auf 5 Monate Gefängnis sowie eine Geldstrafe von 100 Mark oder eine Woche Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt gelten.  
Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 21. Februar 1935
21.02.1935
Quer durch Düren
Jüdische Tierquäler
Gestern nachmittag verluden zwei jüdische Viehhändler aus Langweiler im Kreise Jülich auf einem Hof in der Adolf-Hitler-Straße zwei ausgewachsene Kühe auf den einachsigen Anhänger ihres Personenwagens. Dieser hatte eine Ladefläche von 1,25 m Breite und 1,87 m Länge. Aber das war diesen herzlosen Burschen völlig gleich, galt für sie doch nur der Grundsatz, die Tiere auf dem billigsten und einfachsten Wege fortzubringen. So lagen die Kühe auf dem Boden des Wagens fast aufeinander. Ein Polizeibeamter kam hinzu und veranlaßte das sofortige Ausladen der Tiere, die sich beim Aufstehen natürlich auf dem engen Raum gegenseitig treten mußten und erheblich an den Hinterläufen verletzt wurden. Da Anzeige gegen diese jüdischen Rohlinge erstattet wurde, werden sie hoffentlich mit einer ganz empfindlichen Strafe bedacht werden.  
Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 21. Februar 1935
07.03.1935
Der Ahnenpaß. Eine kleine, aber nützliche Skatunterhaltung
(gez. W. R.-B.)
Heimatblätter. Beilage zur Dürener Zeitung, 12. Jahrgang, Donnerstag, 7. März 1935, Nummer 5, S.36-37
14.03.1935
Dürener Gerichtschronik
In den Klauen des Juden
Ein Judengeschäft in Euskirchen, das schon mehrfach durch seine merkwürdigen Geschäftsauffassungen das Interesse der Öffentlichkeit auf sich hingelenkt hat, hatte einem jungen Mann Möbel auf Teilzahlung verkauft. Die ersten Raten hielt der Käufer auch bei, konnte später aber seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Der Jude ging natürlich mit allen Mitteln gegen den säumigen Zahler vor, um zu einem Restbetrag von 225 Mark zu kommen. Nun beging der Schuldner eine große Dummheit, die ihn mit dem Gesetz in Konflikt brachte. Gestern hatte sich der bisher Unbestrafte als Angeklagter wegen versuchter Erpressung vor Gericht zu verantworten. Er hatte dem Juden einen Brief geschrieben und ihm darin mitgeteilt, wenn er noch mehr als 50 Mark von ihm verlangen würde, würde er sein Bild dem „Stürmer“ mit einem entsprechenden Vermerk einschicken. Gesetzlich hatte er sich somit strafbar gemacht, wenn sich der Angeklagte über die Folgen seines Tuns auch bestimmt nicht von Anfang an im klaren war. Wahrscheinlich hat er sich in einem unbedachten Augenblick des Zornes hinreißen lassen, um endlich aus den Klauen des Juden zu kommen. Wie der Verteidiger des Angeklagten betonte, sei der betreffende Jude bis vor kurzer Zeit andauernd als Kläger gegen kleine Leute am Euskirchener Gericht gewesen.
 Die Luft bekomme ihm dort heute scheinbar nicht mehr gut,
 weshalb er seine Forderungen nach auswärts abtrete, um dort
 unauffällig klagen zu können.
Sein Klient habe sich zwar in der Wahl der Mittel vergriffen, habe aber bestimmt dabei nicht an Erpressung gedacht, weshalb er um Freispruch bat.
Das Gericht billigte dem Angeklagten mildernde Umstände zu und verurteilte ihn an Stelle einer an für sich verwirkten Gefängnisstrafe von 10 Tagen zu 25 Mark Geldstrafe. In der Begründung hieß es, daß sich der Verurteilte zwar gesetzwidrig benommen habe, daß aber durch den üblen Leumund des Juden in ihm der Gedanke habe aufsteigen können, er sei übervorteilt worden. Daher wurde eine Geldstrafe als ausreichende Sühne angenommen.
Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 14. März 1935
18.03.1935
Schluß mit dem Einkauf bei Juden und in Warenhäusern
Machtvolle Kundgebung des westdeutschen Einzelhandels
Gauleiter Grohé zur Warenhausfrage
Westdeutscher Beobachter, Montag, 18. März 1935
19.03.1935
Kölner Judenblatt verboten
Der Redakteur wegen Beschimpfung des WB in Schutzhaft
Köln, 19. März
Das in Köln erscheinende „Gemeindeblatt für die jüdischen Gemeinden in Rheinland und Westfalen“ wurde wegen Verächtlichmachung des nationalsozialistischen Rasseempfindens und einer dreisten Beschimpfung des „Westdeutschen Beobachters“ auf drei Wochen verboten. Der verantwortliche Redakteur, der Kölner Jude Fritz Neulaender, wurde von der Staatspolizei in Schutzhaft genommen.
Der „Westdeutsche Beobachter“ hatte unlängst mit einem Artikel seines Redakteurs Peter Schmidt das wieder unglaublich dreist gewordene Geschäftsgebaren jüdischer Händler in der Kölner Altstadt gebrandmarkt. Anstatt die Leser des „Jüdischen Gemeindeblattes“ zu der Bescheidenheit anzuhalten, die ihnen als uneingeladenen Gästen des deutschen Volkes zukommt, hatte der Redakteur Neulaender einen zynischen Artikel verfaßt, der im „Weltbühnen“-Stil den „Westdeutschen Beobachter“ und seinen Aufklärungskampf in der rheinischen Bevölkerung zu ironisieren versuchte. Dem Schriftleiter und Gauabteilungsleiter Pg. Schmidt waren als Verfasser des Artikels im „Westdeutschen Beobachter“ eigennützige Motive unterschoben worden. Die Staatspolizei hat Neulaender nunmehr wegen dieses dreisten Angriffs auf das Regierungsorgan in Schutzhaft genommen und das Verbot seiner Zeitung verhängt.
Westdeutscher Beobachter, Dienstag, 19. März 1935
23.03.1935
Juden in unserer Literatur
von Adolf Bartels
„Ein Jude kann kein deutscher Dichter sein“, lautet ein Satz, den ich schon in früheren Jahren öfter ausgesprochen habe, und so ist denn auch 1932 ein Werk „Einführung in das deutsche Schrifttum“ von mir erschienen, das alle jüdischen Dichter, die sich der deutschen Sprache bedienen, einfach wegläßt. Ich bin der Überzeugung, das wir sie auch alle entbehren können, aber das ist nicht zu bestreiten, daß manche Juden in der Entwicklung unseres Schrifttums eine große Rolle gespielt und daß das Judentum als solches bestimmte Perioden der deutschen Dichtung geradezu beherrscht hat. [...]
Westdeutscher Beobachter, Samstag, 23. März 1935 (ganze Seite)
29.03.1935
Der Jude in Staat, Wirtschaft und Kultur
(Artikel, Zeichnungen, Fotos etc.)
anschließend eine umfangreiche Anzeigenabteilung mit Dürener Annoncen und einer Liste:
Das deutsche Handwerk
Ein Verzeichnis arischer Handwerksmeister nach Orten geordnet und innerhalb der Orte nach Geschäftszweigen unterteilt.
Leser, hebt dieses Verzeichnis gut auf und ruft bei Bedarf den Handwerksmeister Eurer Nachbarschaft. (Stadt und Kreis Düren)
32seitige Sonderbeilage, Westdeutscher Beobachter, Freitag, 29. März 1935

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