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1935
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18. Januar 1935
Wieviel Juden gibt es in Düren?
Düren, 17. Januar
Das Rassenpolitische Amt der NSDAP hat in
diesen Tagen in einer Veröffentlichung zu der sehr
interessanten Frage Stellung genommen, ob und welche
Rückschlüsse die Ergebnisse der Volkszählung vom
16. Juni 1933 über die Religionsgliederung der deutschen
Bevölkerung und damit über den Anteil der Israeliten
auf die tatsächliche rassenmäßige
Zusammensetzung des deutschen Volkes zulassen. Der Kommentar
des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP kommt nach einer
eingehenden Würdigung der Ergebnisse der Volkszählung
über die Religionsgliederung des deutschen Volkes zu dem
Ergebnis, daß die von der Volkszählung ermittelten
Ziffern über den Anteil der Juden in Deutschland
unvollständig seien, weil sie nicht nach Rasse, sondern
nur nach der Religion unterscheiden. Es seien in ihnen alle die
nicht enthalten, die bereits früher zum christlichen
Glauben übertraten, ihr jüdisches Wesen aber dennnoch
vollauf bewahrten, und ferner alle die nicht, die in Mischehen
mit Andersrassigen leben. Wie groß diese beiden Gruppen
in Wirklichkeit seien, lasse sich heute höchstens ganz
grob schätzen. Man dürfe vielleicht vermuten,
daß der Anteil der jüdisch vermischten
Bevölkerung bei uns mehrfach so groß sei, als der
Anteil derer, die sich auch heute noch zum jüdischen
Glauben bekennen.
Die Zahlen der Religionsgliederung
können uns somit nur eine Grundlage für die
Beurteilung des Judentums in Deutschland geben. Seinen
wirklichen Umfang festzustellen, sei Aufgabe einer eingehenden
Untersuchung, vor allem der Berufsstände, die ihre
sämtlichen Angehörigen zu erfassen haben und
über die tatsächliche rassenmäßige
Zusammensetzung des deutschen Volkes aus den so gewonnenen
Ergebnissen Aussagen machen können. Die in diesem
Kommentar des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP niedergelegten
Gesichtspunkte sind bei Betrachtung der nachstehenden
Ergebnisse über den Anteil der Israeliten an der
Dürener Bevölkerung zu berücksichtigen.
Nach den amtlichen Feststellungen der
Volkszählung
gab es in der Stadt Düren
am 16. Juni 1933 358 Israeliten
(Gesamtbevölkerung: 40.880)
am 16. Juni 1925 330 Israeliten
(Gesamtbevölkerung: 37.176)
Im Regierungsbezirk Aachen gab es
am 16. Juni 1933 3.482 Israeliten
am 16. Juni 1925 3.671 Israeliten
Im Deutschen Reich gab es
am 16. Juni 1933 499.682 Israeliten
gegen 564.379 am 16. Juni 1925.
Die Israeliten (nach der Religions-, nicht
der Rassenzugehörigkeit) umfassen nach der Zählung
1933 rund 0,77 v.H. der Gesamtbevölkerung. Von 1925 bis
1933 haben die Israeliten im Deutschen Reich um rd. 65.000 oder
11,5 % abgenommen. Nach den amtlichen Feststellungen ist diese
Abnahme vor allem auf Abwanderung zurückzuführen. Sie
erklärt sich ferner aus dem Sterbefallüberschuß
der Israeliten, zum Teil wohl auch durch Austritte aus den
israelitischen Religionsgemeinschaften. Inzwischen dürfte
die Zahl der Israeliten weiter abgenommen haben. Der Anteil der
Israeliten an der Reichsbevölkerung ist im letzten
Zählabschnitt von 0,90 auf 0,77 v.H. zurückgegangen.
G.Wdm.
Westdeutscher Beobachter, Freitag, 18.
Januar 1935
21.02.1935
Dürener Gerichtschronik
In Judengesellschaft auf die schiefe Ebene
geraten
Düren, 21. Februar
Ein noch minderjähriger junger Mann
aus Rödingen bei Jülich war bei einem jüdischen
Metzger in Jülich lange Jahre als Lehrling und Geselle
tätig. Zu seinem Tätigkeitsbereich gehörte unter
anderem auch eine ganze Anzahl von Kolonialwarengeschäften
umliegender Ortschaften mit Fleisch zum Wiederverkauf zu
versehen, wofür er gleichzeitig die Geldbeträge
einzukassieren hatte. Nun hatte der Jude einen Sohn, der mit
einigen Gefährten recht häufig in benachbarte
Großstädte fuhr, wo man sich in fragwürdigen
Lokalen und in der Altstadt „amüsierte“. Der
Judensprößling erzählte natürlich
großspurig von diesen Vergnügungsfahrten,
sodaß in dem viel jüngeren Metzgergesellen der
Wunsch auftauchte, einmal an diesen Fahrten teilzunehmen. Recht
bald fand er Geschmack an der Sache und um sich die
nötigen Gelder zu verschaffen, ging der leichtsinnige
junge Mann dazu über, ein Teil der einkassierten Gelder
für sich zu behalten. Im Laufe der Zeit veruntreute er auf
diese Art und Weise den erheblichen Betrag von über 1900
Mark. Als die Veruntreuungen ans Tageslicht kamen, verschwand
der junge Metzgergeselle und stellte sich in Aachen der
Polizei. Für kurze Zeit wurde er dann in Untersuchungshaft
genommen, später aber wieder freigelassen.
Vor Gericht war der Angeklagte
geständig. Sein Vater, der als gesetzlicher Vertreter mit
ihm gekommen war, sagte aus, daß sein Sohn, der stets
brav und fleißig gewesen sei, erst durch den jungen Juden
und seine Kumpane auf die schiefe Ebene geraten sei. Diese
Gesellschaft hätte in dem Jungen, der viel weniger Geld
als sie besaß, den Gedanken genährt, sich Geld zur
Teilnahme an den Vergnügungsfahrten auf unehrliche Art und
Weise zu verschaffen.
Der Staatsanwalt beantragte gegen den
Angeklagten 7 Monate Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe
oder 10 Tage Gefängnis.
Das Urteil lautete wegen fortgesetzter
Untreue in Tateinheit mit Unterschlagung auf 5 Monate
Gefängnis sowie eine Geldstrafe von 100 Mark oder eine
Woche Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft als
verbüßt gelten.
Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 21.
Februar 1935
21.02.1935
Quer durch Düren
Jüdische Tierquäler
Gestern nachmittag verluden zwei
jüdische Viehhändler aus Langweiler im Kreise
Jülich auf einem Hof in der Adolf-Hitler-Straße zwei
ausgewachsene Kühe auf den einachsigen Anhänger ihres
Personenwagens. Dieser hatte eine Ladefläche von 1,25 m
Breite und 1,87 m Länge. Aber das war diesen herzlosen
Burschen völlig gleich, galt für sie doch nur der
Grundsatz, die Tiere auf dem billigsten und einfachsten Wege
fortzubringen. So lagen die Kühe auf dem Boden des Wagens
fast aufeinander. Ein Polizeibeamter kam hinzu und
veranlaßte das sofortige Ausladen der Tiere, die sich
beim Aufstehen natürlich auf dem engen Raum gegenseitig
treten mußten und erheblich an den Hinterläufen
verletzt wurden. Da Anzeige gegen diese jüdischen Rohlinge
erstattet wurde, werden sie hoffentlich mit einer ganz
empfindlichen Strafe bedacht werden.
Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 21.
Februar 1935
07.03.1935
Der Ahnenpaß. Eine kleine, aber
nützliche Skatunterhaltung
(gez. W. R.-B.)
Heimatblätter. Beilage zur
Dürener Zeitung, 12. Jahrgang, Donnerstag, 7. März
1935, Nummer 5, S.36-37
14.03.1935
Dürener Gerichtschronik
In den Klauen des Juden
Ein Judengeschäft in Euskirchen, das
schon mehrfach durch seine merkwürdigen
Geschäftsauffassungen das Interesse der
Öffentlichkeit auf sich hingelenkt hat, hatte einem jungen
Mann Möbel auf Teilzahlung verkauft. Die ersten Raten
hielt der Käufer auch bei, konnte später aber seinen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Der Jude ging
natürlich mit allen Mitteln gegen den säumigen Zahler
vor, um zu einem Restbetrag von 225 Mark zu kommen. Nun beging
der Schuldner eine große Dummheit, die ihn mit dem Gesetz
in Konflikt brachte. Gestern hatte sich der bisher Unbestrafte
als Angeklagter wegen versuchter Erpressung vor Gericht zu
verantworten. Er hatte dem Juden einen Brief geschrieben und
ihm darin mitgeteilt, wenn er noch mehr als 50 Mark von ihm
verlangen würde, würde er sein Bild dem
„Stürmer“ mit einem entsprechenden Vermerk
einschicken. Gesetzlich hatte er sich somit strafbar gemacht,
wenn sich der Angeklagte über die Folgen seines Tuns auch
bestimmt nicht von Anfang an im klaren war. Wahrscheinlich hat
er sich in einem unbedachten Augenblick des Zornes
hinreißen lassen, um endlich aus den Klauen des Juden zu
kommen. Wie der Verteidiger des Angeklagten betonte, sei der
betreffende Jude bis vor kurzer Zeit andauernd als Kläger
gegen kleine Leute am Euskirchener Gericht gewesen.
Die Luft bekomme ihm dort heute
scheinbar nicht mehr gut,
weshalb er seine Forderungen nach
auswärts abtrete, um dort
unauffällig klagen zu
können.
Sein Klient habe sich zwar in der Wahl der
Mittel vergriffen, habe aber bestimmt dabei nicht an Erpressung
gedacht, weshalb er um Freispruch bat.
Das Gericht billigte dem Angeklagten
mildernde Umstände zu und verurteilte ihn an Stelle einer
an für sich verwirkten Gefängnisstrafe von 10 Tagen
zu 25 Mark Geldstrafe. In der Begründung hieß es,
daß sich der Verurteilte zwar gesetzwidrig benommen habe,
daß aber durch den üblen Leumund des Juden in ihm
der Gedanke habe aufsteigen können, er sei
übervorteilt worden. Daher wurde eine Geldstrafe als
ausreichende Sühne angenommen.
Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 14.
März 1935
18.03.1935
Schluß mit dem Einkauf bei Juden und
in Warenhäusern
Machtvolle Kundgebung des westdeutschen
Einzelhandels
Gauleiter Grohé zur Warenhausfrage
Westdeutscher Beobachter, Montag, 18.
März 1935
19.03.1935
Kölner Judenblatt verboten
Der Redakteur wegen Beschimpfung des WB in
Schutzhaft
Köln, 19. März
Das in Köln erscheinende
„Gemeindeblatt für die jüdischen Gemeinden in
Rheinland und Westfalen“ wurde wegen
Verächtlichmachung des nationalsozialistischen
Rasseempfindens und einer dreisten Beschimpfung des
„Westdeutschen Beobachters“ auf drei Wochen
verboten. Der verantwortliche Redakteur, der Kölner Jude
Fritz Neulaender, wurde von der Staatspolizei in Schutzhaft
genommen.
Der „Westdeutsche Beobachter“
hatte unlängst mit einem Artikel seines Redakteurs Peter
Schmidt das wieder unglaublich dreist gewordene
Geschäftsgebaren jüdischer Händler in der
Kölner Altstadt gebrandmarkt. Anstatt die Leser des
„Jüdischen Gemeindeblattes“ zu der
Bescheidenheit anzuhalten, die ihnen als uneingeladenen
Gästen des deutschen Volkes zukommt, hatte der Redakteur
Neulaender einen zynischen Artikel verfaßt, der im
„Weltbühnen“-Stil den „Westdeutschen
Beobachter“ und seinen Aufklärungskampf in der
rheinischen Bevölkerung zu ironisieren versuchte. Dem
Schriftleiter und Gauabteilungsleiter Pg. Schmidt waren als
Verfasser des Artikels im „Westdeutschen
Beobachter“ eigennützige Motive unterschoben worden.
Die Staatspolizei hat Neulaender nunmehr wegen dieses dreisten
Angriffs auf das Regierungsorgan in Schutzhaft genommen und das
Verbot seiner Zeitung verhängt.
Westdeutscher Beobachter, Dienstag, 19.
März 1935
23.03.1935
Juden in unserer Literatur
von Adolf Bartels
„Ein Jude kann kein deutscher Dichter
sein“, lautet ein Satz, den ich schon in früheren
Jahren öfter ausgesprochen habe, und so ist denn auch 1932
ein Werk „Einführung in das deutsche
Schrifttum“ von mir erschienen, das alle jüdischen
Dichter, die sich der deutschen Sprache bedienen, einfach
wegläßt. Ich bin der Überzeugung, das wir sie
auch alle entbehren können, aber das ist nicht zu
bestreiten, daß manche Juden in der Entwicklung unseres
Schrifttums eine große Rolle gespielt und daß das
Judentum als solches bestimmte Perioden der deutschen Dichtung
geradezu beherrscht hat. [...]
Westdeutscher Beobachter, Samstag, 23.
März 1935 (ganze Seite)
29.03.1935
Der Jude in Staat, Wirtschaft und Kultur
(Artikel, Zeichnungen, Fotos etc.)
anschließend eine umfangreiche
Anzeigenabteilung mit Dürener Annoncen und einer Liste:
Das deutsche Handwerk
Ein Verzeichnis arischer Handwerksmeister
nach Orten geordnet und innerhalb der Orte nach
Geschäftszweigen unterteilt.
Leser, hebt dieses Verzeichnis gut auf und
ruft bei Bedarf den Handwerksmeister Eurer Nachbarschaft.
(Stadt und Kreis Düren)
32seitige Sonderbeilage, Westdeutscher
Beobachter, Freitag, 29. März 1935
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