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1826 - 1850
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1826
Der Kreis war politisch in 27 Bürgermeistereien, kirchlich in 3 Dekanate mit 49 Pfarreien und 40 Kapellen eingeteilt; außerdem gab es 1 evangelische Superintendentur mit 2 Mutterkirchen und 6 Synagogen.
Bei der endgültigen Übernahme der Rheinlande durch die preußischen Verwaltungsbehörden zählte der Kreis Düren 37186 Einwohner, welche Zahl in den ersten zehn Jahren der preußischen Herrschaft auf 44276 stieg. Unter diesen waren 43239 Katholiken, 559 Evangelische, 1 Mennonit und 477 Juden.
Heimatblätter, Beilage zur Dürener Zeitung, 3. Jahrgang 1926, Nr. 18 v. 18. Juni 1926, S. 139/140    
1828
Eine Synagoge besteht an unbekannter Stelle.
Rheinischer Städteatlas, Düren, S. 12, in: Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 84
1835
Die jüdische Schule
In den Uralten Weisthümern lesen wir, daß „eine Juddenscholen uf dem Vehmarkt“ war; ob dieses nun die Synagoge, ihr Bethaus oder eine gesonderte Schule gewesen, läßt sich nicht ermitteln. Im 17. Jahrhundert befand sich die jüdische Schule und Kirche in der Kölnstraße in dem Hause, früher mit No. 24 bezeichnet, welches der Herr Bürgermeister Dr. Günther mit seinem Hause durch einen Neubau verbunden hat. Im Jahre 1727 war Abraham Levy Lehrer der Judenschule welcher, weil er katholisch ward, in demselben Jahre abdankte. Gegenwärtig haben die Juden hier keine eigene öffentliche Schule, und besuchen deren Kinder die städtischen Elementarschulen, wofern die Eltern es nicht vorziehen, sie selbst zu unterrichten.
Bonn, Rumpel, Fischbach, Materialien zur Geschichte Dürens und seiner Umgebung, Düren 1835
1837
In einem Bericht des damaligen Landrats von Egidy, veröffentlicht im „Stadt Dürener Anzeige- und Unterhaltungsblatt“, heißt es:
Düren, 15. Mai 1838
Die Bevölkerung [des Kreises] zerfällt in 47056 Katholiken, 787 Evangelische[n], 535 Juden, 1 Menonit [im Jahre 1837]. […] Der Kreis zählt […] 7 jüd. Betstuben
Heimatblätter. Beilage zur Dürener Zeitung, 13. Jahrgang, Nummer 11, Donnerstag, 28. Mai 1936
1841
Düren […] hat […] 2 katholische Pfarr- und 3 Klosterkirchen, […] 2 evangelische Kirchen und 1 Synagoge.
Malerische Beschreibung der Eisenbahn zwischen Köln und Aachen und der von ihr durchschnittenen Gegend […], Köln 1841, S. 36
31.12.1841
Die Stadt hat 7.952 Einwohner, davon: 7.476 Katholiken, 420 Evangelische, 56 Juden.
DA 1842 Febr. 12, in: Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 91
1842
Die zunehmende Industrialisierung des Regierungsbezirks [Aachen] und der damit wachsende Wohlstand der Bevölkerung dürfte vor allem dazu geführt haben, daß die Zahl der Juden ständig zunahm. Zugleich war dies jedoch wohl auch Ausfluß einer allgemeinen Wanderbewegung der Juden in die west- und mitteleuropäischen Länder. So wohnten im Jahre 1842 in den Städten des Regierungsbezirks 2331 Juden. Damit hatte sich innerhalb von 20 Jahren die Zahl der Stadtbewohner nahezu vervierfacht. Wie schon seit langer Zeit betätigten sich viele im Handel. Viele waren Handwerker, andere Angestellte oder auch als Fabrikanten oder in freien Berufen tätig.
Weber, Hans: Die jüdische Bevölkerung im Regierungsbezirk Aachen, in: 150 Jahre Regierung und Regierungsbezirk Aachen. Beiträge zu ihrer Geschichte, Aachen 1967, S. 127
04.04.1842
Geradezu grossartig gestalteten sich darum am 4. April die Einführungs-Feierlichkeiten [für Pfarrer Vaßen], bei welchen sich alle Behörden, alle Stände und Confessionen ausnahmslos in begeisterter Weise betheiligten. […] Vor dem Rathhause angekommen, traten […] die Notabeln der israelitischen Gemeinde und viele Honoratioren der Stadt vor den Gefeierten und hiess ihn der Herr Bürgermeister Namens Aller herzlich willkommen.
Das 60-jährige Priester-Jubiläum des hochwürdigen Herrn Dechanten und Oberpfarrers zu St. Anna Anton Vassen […] [10./11.09.1882] veröffentlicht im Auftrage des Fest-Comité’s von dem Mitglied desselben Dr. Heinr. Brüll, Gymnasial-Religionslehrer, Düren, Hamel’sche Buchhandlung 1882, S. 12f.
01.10.1842
1. Oktober 1842
Die Regierung an den preußischen Minister des Innern und der Polizei, Graf Adolf von Arnim, betr. die Regulierung des Judenwesens
[…]
Für den Vorschlag, die Juden vom Betrieb der Schenkwirthschaft auf dem platten Lande auszuschließen, weil die Gestattung derselben sich als schädlich erwiesen haben soll, würden wir auf Grund gemachter Erfahrungen nicht anführen können, indem in unserm ganzen Bezirke nur drei Gastwirthschaften, zwei zu Aachen und eine in der Stadt Linnich (Kr. Jülich), und eine Schenkwirthschaft im Kreise Düren von Juden gehalten und auch nur von Juden besucht werden. Mißbräuche sind hierbei nicht wahrgenommen worden. […]
HStAD, RAA, Nr. 2473 (Bll. 78-87) (korrigierter Entwurf); ZStAM, Rep 77 tit. 30 Generalia Judensachen Nr. 117 vol II (S. 395-408) (Ausfertigung); Abdruck in Kastner, S. 498-502; Lepper I, S. 618ff
1843
Im Jahre 1843 gab es Bethäuser in Düren, dessen Judenschaft seit längerer Zeit eine besondere Bedeutung hatte, Gürzenich, Gey, Merzenich, Drove, Maubach, Weisweiler, Langerwehe und Lüxheim.
Weber, Hans: Die jüdische Bevölkerung im Regierungsbezirk Aachen, in: 150 Jahre Regierung und Regierungsbezirk Aachen. Beiträge zu ihrer Geschichte, Aachen 1967, S. 133
1844
01.08.1844
Nach einem mißlungenen Attentat auf König Friedrich Wilhelm IV. Dankgottesdienste in den Kirchen und der Synagoge und Glückwunschadressen der Bürgerschaft an den König.
DA 1844 Aug. 7, in: Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 93
1845
25.08.-08.09.1845
Die „Allgemeine Zeitung des Judentums“ zur Situation des jüdischen Gemeinde-, Kultus-, Schul- und Vereinswesens im Konsistorialbereich Krefeld mit Vorschlägen zu ihrer Verbesserung
Das linke Rheinufer hat noch von der französischen Herrschaft her drei Konsistorialsprengel, nämlich: Trier, Bonn und Krefeld, wovon letzterer, der größte, fast 1/3 der ganzen Rheinprovinz umfaßt. Der Rabbinats- und Konsistorialsprengel Krefeld umfaßt, wie gesagt, 1/3 der Rheinprovinz mit ungefähr 10000 jüdischen Einwohnern, welche dem größten Theile nach zerstreut und vereinzelt auf dem Lande in circa 130 Gemeinden wohnen. Im ganzen Sprengel ist keine Gemeinde, welche 500 jüdische Einwohner zählt; ja, manche sind so klein, daß sie kaum mehr als die ritualmäßige Anzahl enthalten. Die größten Gemeinden sind: Krefeld, mit 80 Familien, die größte Gemeinde des Sprengels, der Sitz des Rabbiners und des Konsistoriums; dann folgt Aachen, Kleve, Goch, Frechen, Neuß, Kerpen, Wickerathberg, Bergheim und Langweiler, welche letztere aber nur mit mehreren dazu gehörigen Dörfern eine Anzahl von 20 Familien übersteigen. Ueberhaupt ist dieses fast bei allen Gemeinden des sogenannten Jülicher Landes der Fall, daß mehrere Dörfer eine Gemeinde ausmachen.
[…] das Mitzwothverkaufen ist abgeschafft in Aachen, Wevelinghoven, Düren, Vierßen und Frechen.
AZJ Nr. 35 v. 25.8.1845 (S. 533 f.); Nr. 36 v. 1.9.1845 (S. 549-551); Nr. 37 v. 8.9.1845 (S. 564 f.). Abdruck in: Kastner, S. 953-959; Lepper I, S. 666-670
1847
23.07.1847
Nach dem Gesetz vom 23. Juli 1847, durch welches die Napoleonischen Dekrete von 1808 und 1810 abgelöst wurden, wurden im Regierungsbezirk [Aachen] die Juden in fünf Synagogengemeinden eingeteilt: Aachen, Düren, Jülich, Geilenkirchen-Heinsberg-Erkelenz und Gemünd, die die Landkreise Schleiden und Malmedy umfaßte und seit 1869 die Bezeichnung Synagogengemeinde Schleiden-Malmedy führte.
Weber, Hans: Die jüdische Bevölkerung im Regierungsbezirk Aachen, in: 150 Jahre Regierung und Regierungsbezirk Aachen. Beiträge zu ihrer Geschichte, Aachen 1967, S. 128
22.11.1847
Der Landrat des Kreises Aachen Haßlacher an die Regierung, Abt. des Innern, betr. die Bildung von Synagogen-Bezirken
[…] Allgemein wünscht man, daß das Verhältniß der Juden von Warden und Kinzweiler zu dem Bethause in Langweiler fortbestehen, und daher die Judenschaft dieser Orte mit dem Synagogenbezirk der Kreise Jülich, Geilenkirchen, Heinsberg und Erkelenz vereinigt, daß ferner das Verhältniß der Juden von Eschweiler zu dem Bethause in Weisweiler fixirt, und daher die sehr arme Judenschaft von Eschweiler mit dem Synagogenbezirk der Kreise Düren und Schleiden vereinigt, die übrige Judenschaft des Landkreises aber, mit der Judenschaft der Stadt Aachen zu einem gemeinschaftlichen Synagogenbezirke verschmolzen werden möge.
Ich trete diesen Vorschlägen umso lieber bei, als nach der Versicherung der vernommenen Juden es ihnen durch ihre Satzungen verboten ist, am Sabbath weiter als eine Stunde Wegs zum Gotteshause zu gehen, und als die durch die Lage der Wohnorte zu den nächsten Bethäusern bedingten Cultusverbände ohne Noth durch die Abgrenzung der neuen Synagogenbezirke nicht zerrissen werden dürfen.
Hinsichtlich der Juden der Stadt Eschweiler bemerke ich noch, daß sie fast durchweg sehr arm sind, und daß ihr Besuch des Bethauses zu Weisweiler bisher nur geduldet worden ist, ohne daß sie zu den dortigen Cultuskosten beigetragen haben.
HStAD, RAA Nr. 4277. Abdruck in: Lepper I, S. 692 f.
09.12.1847
9. Dezember 1847
Die Polizeidirektion an die Regierung, Abt. des Innern, betr. die für die israelitischen Einwohner des Aachener Regierungs-Bezirks zu bildenden Synagogen-Bezirke
Mittelst der verehrlichen Circular-Verfügung vom 7/15. v.M. bin ich angewiesen worden, mich über den Umfang der, für die israelitischen Bewohner des Regierungs-Bezirks Aachen zu bildenden Synagogen-Bezirke, von dem Standpunkte der praktischen Ausführbarkeit, so wie in dem Sinne des 35. des Gesetzes vom 23. Juli a.c. gutachtlich zu äußern und somit auch die in dieser Beziehung von dem israelitischen Consistorium zu Crefeld gemachten, mir kommunizirten Vorschläge, einer gründlichen Prüfung zu unterziehen.
Zuvörderst erlaube ich mir die Bemerkung, daß, nach dem in den vorgedachten Vorschlägen angegebenen Populations-Verhältnisse, bei welchem der Kreis Jülich und die Gemeinde Warden zusammenberechnet sind, so wie nach sorgfältig von mir eingezogener zuverlässiger Erkundigung, die gesammt jüdische Bevölkerung des hiesigen Regierungsbezirks nur 2358 und nicht, wie die Eingangs erwähnte Verfügung irrthümlich annimmt, 2611 Köpfe beträgt. Die gedachte Bevölkerung stellt sich nämlich auf folgende Weise heraus:
1. Stadt- und Landkreis Aachen mit Ausnahme der Gemeinde Warden 453 Köpfe
2. die Kreise Düren u. Schleiden 754 Köpfe
3. der Kreis Jülich, einschließlich der Gemeinde Warden 731 Köpfe
4. die Kreise Geilenkirchen, Heinsberg und Erkelenz 420 Köpfe
 Summa 2358 Köpfe
[…]
Es ist ein durchaus richtiger, von dem Crefelder-Konsistorium angenommener Grundsatz, daß, zur Erreichung des von dem angezogenen Gesetze beabsichtigten wohlwollenden Zweckes, für die staatliche so wie die moralische Fortbildung der Juden die möglichste Konzentration der Kräfte aller einzelnen Gemeinden und daher die Formirung von großen Synagogen-Bezirken vorzugsweise nothwendig sei. […]
Was den Vorschlag des vorgedachten Consistoriums: die Kreise Düren und Schleiden zu einem Synagogen Bezirke zu vereinigen, betrifft, so würde ich mich nur in dem Falle, mit selbigem unmaasgeblich einverstanden erklären können, wenn Eine Königliche Hochlöbliche Regierung den, vom Consistorium ausgesprochenen Grundsatz, der möglichsten Contzentration der Kräfte der einzelnen jüdischen Gemeinden, unbedingt zu genehmigen sich veranlaßt finden sollte, und, unter dem Ausdrucke „Kräfte“ blos die Kopfzahl der einzelnen Gemeinden, ohne Rücksicht auf den intellektuellen Standpunkt und die geographische Lage, Entfernung und sonstige beachtungswerthe Verhältnisse, verstanden werden soll.
Die jüdische Bevölkerung des Kreises Düren beträgt, nach der Angabe des Consistoriums, 558, jene des Kreises Schleiden aber nur 196 Seelen. Die letztgedachte Population ist zwar nicht bedeutend, wogegen die des Dürener Kreises nach jener von Jülich die größere des ganzen Regierungs-Bezirks ist, mithin wohl zu einem für sich allein bestehenden Synagogen-Bezirk füglich eignen könnte. - Wenn ich nun in Erwägung ziehe, daß die jüdischen Bewohner des Kreises Schleiden größtentheils zerstreut leben, und wegen ihrer theilweisen nicht geringen Entfernung von Düren, wohl am besten ihren Vereinigungs-Punkt in Gemünd finden mögten, so kann ich um so weniger den Wunsch, daß der Kreis Schleiden für sich allein einen besonderen Synagogen-Bezirk bilden möge, unterdrücken, als das vorgenannte Städtchen bereits eine Synagoge besitzt und in demselben, wie bekannt, einige recht strebsame und ziemlich gebildete Juden wohnen. Ich erlaube mir übrigens, jenem Wunsche noch die Bemerkung hinzuzufügen, daß, wie ich in Erfahrung gebracht, Düren überall nicht die Persönlichkeiten darbiethet, welche durchaus geeignet sind in einem Bezirk von 558, mithin in Verbindung mit Schleiden von 754 Seelen eine umsichtige und erfolgreiche Verwaltung für die erforderliche staatliche und moralische Fortbildung der Juden erwarten zu lassen. […]
HStAD, RAA Nr. 2477. Abdruck in: Lepper I, S. 693-696
1849
Mit der Verkündigung der Preußischen Verfassung entfällt die Sonderstellung der Juden. „Vor dem Gesetz sind jetzt alle Preußen gleich; damit ist auch die Ausnahmestellung der Juden beseitigt, für die sich unermüdlich rheinische Abgeordnete wie Mevissen, von Beckerath, Hansemann und Joseph Wergifosse eingesetzt hatten. Ein Zeugnis für den Dank der Juden finden wir in Düren in der Spende von 1000 Talern der israelitischen Gemeinde in Berlin für unsere hiesige Rheinische Provinzial-Blinden-Anstalt.“
Fußnote dazu: „Der Dürener Abgeordnete Joseph Wergifosse hatte sich namentlich im Preußischen Landtag für die Abschaffung des sogenannten Judendekrets eingesetzt, wodurch die staatsbürgerlichen Rechte der jüdischen Untertanen erheblich eingeschränkt wurden. Als Erkenntlichkeit erhielt er aus der Hand wohlhabender Juden von allen Seiten her Geldbeträge zur Errichtung einer wohltätigen Anstalt in der Rheinprovinz.
Im Verein mit seinen Gesinnungsgenossen errichtete er die hiesige Blindenanstalt, welche er auch eröffnete. Vgl. Rur-Zeitung 1897, Nr. 1“
Aufmwasser, Dr. H.: Das Dürener Zeitungswesen. Von den Anfängen bis 1870, Heimatblätter, Beilage zur Dürener Zeitung, 10. Jahrgang 1933, Nr. 5 v. 2. März 1933, S. 33


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