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1826 - 1850
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1826
Der Kreis war politisch in 27
Bürgermeistereien, kirchlich in 3 Dekanate mit 49
Pfarreien und 40 Kapellen eingeteilt; außerdem gab es 1
evangelische Superintendentur mit 2 Mutterkirchen und 6
Synagogen.
Bei der endgültigen Übernahme der
Rheinlande durch die preußischen Verwaltungsbehörden
zählte der Kreis Düren 37186 Einwohner, welche Zahl
in den ersten zehn Jahren der preußischen Herrschaft auf
44276 stieg. Unter diesen waren 43239 Katholiken, 559
Evangelische, 1 Mennonit und 477 Juden.
Heimatblätter, Beilage zur
Dürener Zeitung, 3. Jahrgang 1926, Nr. 18 v. 18. Juni
1926, S. 139/140
1828
Eine Synagoge besteht an unbekannter
Stelle.
Rheinischer Städteatlas, Düren,
S. 12, in: Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 84
1835
Die jüdische Schule
In den Uralten Weisthümern lesen wir,
daß „eine Juddenscholen uf dem Vehmarkt“ war;
ob dieses nun die Synagoge, ihr Bethaus oder eine gesonderte
Schule gewesen, läßt sich nicht ermitteln. Im 17.
Jahrhundert befand sich die jüdische Schule und Kirche in
der Kölnstraße in dem Hause, früher mit No. 24
bezeichnet, welches der Herr Bürgermeister Dr.
Günther mit seinem Hause durch einen Neubau verbunden hat.
Im Jahre 1727 war Abraham Levy Lehrer der Judenschule welcher,
weil er katholisch ward, in demselben Jahre abdankte.
Gegenwärtig haben die Juden hier keine eigene
öffentliche Schule, und besuchen deren Kinder die
städtischen Elementarschulen, wofern die Eltern es nicht
vorziehen, sie selbst zu unterrichten.
Bonn, Rumpel, Fischbach, Materialien zur
Geschichte Dürens und seiner Umgebung, Düren 1835
1837
In einem Bericht des damaligen Landrats von
Egidy, veröffentlicht im „Stadt Dürener
Anzeige- und Unterhaltungsblatt“, heißt es:
Düren, 15. Mai 1838
Die Bevölkerung [des Kreises]
zerfällt in 47056 Katholiken, 787 Evangelische[n], 535
Juden, 1 Menonit [im Jahre 1837]. […] Der Kreis
zählt […] 7 jüd. Betstuben
Heimatblätter. Beilage zur
Dürener Zeitung, 13. Jahrgang, Nummer 11, Donnerstag, 28.
Mai 1936
1841
Düren […] hat […] 2
katholische Pfarr- und 3 Klosterkirchen, […] 2
evangelische Kirchen und 1 Synagoge.
Malerische Beschreibung der Eisenbahn
zwischen Köln und Aachen und der von ihr durchschnittenen
Gegend […], Köln 1841, S. 36
31.12.1841
Die Stadt hat 7.952 Einwohner, davon: 7.476
Katholiken, 420 Evangelische, 56 Juden.
DA 1842 Febr. 12, in: Domsta/Krebs/Krobb,
Zeittafel, S. 91
1842
Die zunehmende Industrialisierung des
Regierungsbezirks [Aachen] und der damit wachsende Wohlstand
der Bevölkerung dürfte vor allem dazu geführt
haben, daß die Zahl der Juden ständig zunahm.
Zugleich war dies jedoch wohl auch Ausfluß einer
allgemeinen Wanderbewegung der Juden in die west- und
mitteleuropäischen Länder. So wohnten im Jahre 1842
in den Städten des Regierungsbezirks 2331 Juden. Damit
hatte sich innerhalb von 20 Jahren die Zahl der Stadtbewohner
nahezu vervierfacht. Wie schon seit langer Zeit betätigten
sich viele im Handel. Viele waren Handwerker, andere
Angestellte oder auch als Fabrikanten oder in freien Berufen
tätig.
Weber, Hans: Die jüdische
Bevölkerung im Regierungsbezirk Aachen, in: 150 Jahre
Regierung und Regierungsbezirk Aachen. Beiträge zu ihrer
Geschichte, Aachen 1967, S. 127
04.04.1842
Geradezu grossartig gestalteten sich darum
am 4. April die Einführungs-Feierlichkeiten [für
Pfarrer Vaßen], bei welchen sich alle Behörden, alle
Stände und Confessionen ausnahmslos in begeisterter Weise
betheiligten. […] Vor dem Rathhause angekommen, traten
[…] die Notabeln der israelitischen Gemeinde und viele
Honoratioren der Stadt vor den Gefeierten und hiess ihn der
Herr Bürgermeister Namens Aller herzlich willkommen.
Das 60-jährige Priester-Jubiläum
des hochwürdigen Herrn Dechanten und Oberpfarrers zu St.
Anna Anton Vassen […] [10./11.09.1882]
veröffentlicht im Auftrage des Fest-Comité’s
von dem Mitglied desselben Dr. Heinr. Brüll,
Gymnasial-Religionslehrer, Düren, Hamel’sche
Buchhandlung 1882, S. 12f.
01.10.1842
1. Oktober 1842
Die Regierung an den preußischen
Minister des Innern und der Polizei, Graf Adolf von Arnim,
betr. die Regulierung des Judenwesens
[…]
Für den Vorschlag, die Juden vom
Betrieb der Schenkwirthschaft auf dem platten Lande
auszuschließen, weil die Gestattung derselben sich als
schädlich erwiesen haben soll, würden wir auf Grund
gemachter Erfahrungen nicht anführen können, indem in
unserm ganzen Bezirke nur drei Gastwirthschaften, zwei zu
Aachen und eine in der Stadt Linnich (Kr. Jülich), und
eine Schenkwirthschaft im Kreise Düren von Juden gehalten
und auch nur von Juden besucht werden. Mißbräuche
sind hierbei nicht wahrgenommen worden. […]
HStAD, RAA, Nr. 2473 (Bll. 78-87)
(korrigierter Entwurf); ZStAM, Rep 77 tit. 30 Generalia
Judensachen Nr. 117 vol II (S. 395-408) (Ausfertigung); Abdruck
in Kastner, S. 498-502; Lepper I, S. 618ff
1843
Im Jahre 1843 gab es Bethäuser in
Düren, dessen Judenschaft seit längerer Zeit eine
besondere Bedeutung hatte, Gürzenich, Gey, Merzenich,
Drove, Maubach, Weisweiler, Langerwehe und Lüxheim.
Weber, Hans: Die jüdische
Bevölkerung im Regierungsbezirk Aachen, in: 150 Jahre
Regierung und Regierungsbezirk Aachen. Beiträge zu ihrer
Geschichte, Aachen 1967, S. 133
1844
01.08.1844
Nach einem mißlungenen Attentat auf
König Friedrich Wilhelm IV. Dankgottesdienste in den
Kirchen und der Synagoge und Glückwunschadressen der
Bürgerschaft an den König.
DA 1844 Aug. 7, in: Domsta/Krebs/Krobb,
Zeittafel, S. 93
1845
25.08.-08.09.1845
Die „Allgemeine Zeitung des
Judentums“ zur Situation des jüdischen Gemeinde-,
Kultus-, Schul- und Vereinswesens im Konsistorialbereich
Krefeld mit Vorschlägen zu ihrer Verbesserung
Das linke Rheinufer hat noch von der
französischen Herrschaft her drei Konsistorialsprengel,
nämlich: Trier, Bonn und Krefeld, wovon letzterer, der
größte, fast 1/3 der ganzen Rheinprovinz
umfaßt. Der Rabbinats- und Konsistorialsprengel Krefeld
umfaßt, wie gesagt, 1/3 der Rheinprovinz mit
ungefähr 10000 jüdischen Einwohnern, welche dem
größten Theile nach zerstreut und vereinzelt auf dem
Lande in circa 130 Gemeinden wohnen. Im ganzen Sprengel ist
keine Gemeinde, welche 500 jüdische Einwohner zählt;
ja, manche sind so klein, daß sie kaum mehr als die
ritualmäßige Anzahl enthalten. Die
größten Gemeinden sind: Krefeld, mit 80 Familien,
die größte Gemeinde des Sprengels, der Sitz des
Rabbiners und des Konsistoriums; dann folgt Aachen, Kleve,
Goch, Frechen, Neuß, Kerpen, Wickerathberg, Bergheim und
Langweiler, welche letztere aber nur mit mehreren dazu
gehörigen Dörfern eine Anzahl von 20 Familien
übersteigen. Ueberhaupt ist dieses fast bei allen
Gemeinden des sogenannten Jülicher Landes der Fall,
daß mehrere Dörfer eine Gemeinde ausmachen.
[…] das Mitzwothverkaufen ist
abgeschafft in Aachen, Wevelinghoven, Düren, Vierßen
und Frechen.
AZJ Nr. 35 v. 25.8.1845 (S. 533 f.); Nr.
36 v. 1.9.1845 (S. 549-551); Nr. 37 v. 8.9.1845 (S. 564 f.).
Abdruck in: Kastner, S. 953-959; Lepper I, S. 666-670
1847
23.07.1847
Nach dem Gesetz vom 23. Juli 1847, durch
welches die Napoleonischen Dekrete von 1808 und 1810
abgelöst wurden, wurden im Regierungsbezirk [Aachen] die
Juden in fünf Synagogengemeinden eingeteilt: Aachen,
Düren, Jülich, Geilenkirchen-Heinsberg-Erkelenz und
Gemünd, die die Landkreise Schleiden und Malmedy
umfaßte und seit 1869 die Bezeichnung Synagogengemeinde
Schleiden-Malmedy führte.
Weber, Hans: Die jüdische
Bevölkerung im Regierungsbezirk Aachen, in: 150 Jahre
Regierung und Regierungsbezirk Aachen. Beiträge zu ihrer
Geschichte, Aachen 1967, S. 128
22.11.1847
Der Landrat des Kreises Aachen
Haßlacher an die Regierung, Abt. des Innern, betr. die
Bildung von Synagogen-Bezirken
[…] Allgemein wünscht man,
daß das Verhältniß der Juden von Warden und
Kinzweiler zu dem Bethause in Langweiler fortbestehen, und
daher die Judenschaft dieser Orte mit dem Synagogenbezirk der
Kreise Jülich, Geilenkirchen, Heinsberg und Erkelenz
vereinigt, daß ferner das Verhältniß der Juden
von Eschweiler zu dem Bethause in Weisweiler fixirt, und daher
die sehr arme Judenschaft von Eschweiler mit dem
Synagogenbezirk der Kreise Düren und Schleiden vereinigt,
die übrige Judenschaft des Landkreises aber, mit der
Judenschaft der Stadt Aachen zu einem gemeinschaftlichen
Synagogenbezirke verschmolzen werden möge.
Ich trete diesen Vorschlägen umso
lieber bei, als nach der Versicherung der vernommenen Juden es
ihnen durch ihre Satzungen verboten ist, am Sabbath weiter als
eine Stunde Wegs zum Gotteshause zu gehen, und als die durch
die Lage der Wohnorte zu den nächsten Bethäusern
bedingten Cultusverbände ohne Noth durch die Abgrenzung
der neuen Synagogenbezirke nicht zerrissen werden dürfen.
Hinsichtlich der Juden der Stadt Eschweiler
bemerke ich noch, daß sie fast durchweg sehr arm sind,
und daß ihr Besuch des Bethauses zu Weisweiler bisher nur
geduldet worden ist, ohne daß sie zu den dortigen
Cultuskosten beigetragen haben.
HStAD, RAA Nr. 4277. Abdruck in: Lepper I,
S. 692 f.
09.12.1847
9. Dezember 1847
Die Polizeidirektion an die Regierung, Abt.
des Innern, betr. die für die israelitischen Einwohner des
Aachener Regierungs-Bezirks zu bildenden Synagogen-Bezirke
Mittelst der verehrlichen
Circular-Verfügung vom 7/15. v.M. bin ich angewiesen
worden, mich über den Umfang der, für die
israelitischen Bewohner des Regierungs-Bezirks Aachen zu
bildenden Synagogen-Bezirke, von dem Standpunkte der
praktischen Ausführbarkeit, so wie in dem Sinne des 35.
des Gesetzes vom 23. Juli a.c. gutachtlich zu äußern
und somit auch die in dieser Beziehung von dem israelitischen
Consistorium zu Crefeld gemachten, mir kommunizirten
Vorschläge, einer gründlichen Prüfung zu
unterziehen.
Zuvörderst erlaube ich mir die
Bemerkung, daß, nach dem in den vorgedachten
Vorschlägen angegebenen Populations-Verhältnisse, bei
welchem der Kreis Jülich und die Gemeinde Warden
zusammenberechnet sind, so wie nach sorgfältig von mir
eingezogener zuverlässiger Erkundigung, die gesammt
jüdische Bevölkerung des hiesigen Regierungsbezirks
nur 2358 und nicht, wie die Eingangs erwähnte
Verfügung irrthümlich annimmt, 2611 Köpfe
beträgt. Die gedachte Bevölkerung stellt sich
nämlich auf folgende Weise heraus:
1. Stadt- und Landkreis Aachen mit Ausnahme
der Gemeinde Warden 453 Köpfe
2. die Kreise Düren u. Schleiden 754
Köpfe
3. der Kreis Jülich,
einschließlich der Gemeinde Warden 731 Köpfe
4. die Kreise Geilenkirchen, Heinsberg und
Erkelenz 420 Köpfe
Summa 2358 Köpfe
[…]
Es ist ein durchaus richtiger, von dem
Crefelder-Konsistorium angenommener Grundsatz, daß, zur
Erreichung des von dem angezogenen Gesetze beabsichtigten
wohlwollenden Zweckes, für die staatliche so wie die
moralische Fortbildung der Juden die möglichste
Konzentration der Kräfte aller einzelnen Gemeinden und
daher die Formirung von großen Synagogen-Bezirken
vorzugsweise nothwendig sei. […]
Was den Vorschlag des vorgedachten
Consistoriums: die Kreise Düren und Schleiden zu einem
Synagogen Bezirke zu vereinigen, betrifft, so würde ich
mich nur in dem Falle, mit selbigem unmaasgeblich einverstanden
erklären können, wenn Eine Königliche
Hochlöbliche Regierung den, vom Consistorium
ausgesprochenen Grundsatz, der möglichsten Contzentration
der Kräfte der einzelnen jüdischen Gemeinden,
unbedingt zu genehmigen sich veranlaßt finden sollte,
und, unter dem Ausdrucke „Kräfte“ blos die
Kopfzahl der einzelnen Gemeinden, ohne Rücksicht auf den
intellektuellen Standpunkt und die geographische Lage,
Entfernung und sonstige beachtungswerthe Verhältnisse,
verstanden werden soll.
Die jüdische Bevölkerung des
Kreises Düren beträgt, nach der Angabe des
Consistoriums, 558, jene des Kreises Schleiden aber nur 196
Seelen. Die letztgedachte Population ist zwar nicht bedeutend,
wogegen die des Dürener Kreises nach jener von Jülich
die größere des ganzen Regierungs-Bezirks ist,
mithin wohl zu einem für sich allein bestehenden
Synagogen-Bezirk füglich eignen könnte. - Wenn ich
nun in Erwägung ziehe, daß die jüdischen
Bewohner des Kreises Schleiden größtentheils
zerstreut leben, und wegen ihrer theilweisen nicht geringen
Entfernung von Düren, wohl am besten ihren
Vereinigungs-Punkt in Gemünd finden mögten, so kann
ich um so weniger den Wunsch, daß der Kreis Schleiden
für sich allein einen besonderen Synagogen-Bezirk bilden
möge, unterdrücken, als das vorgenannte
Städtchen bereits eine Synagoge besitzt und in demselben,
wie bekannt, einige recht strebsame und ziemlich gebildete
Juden wohnen. Ich erlaube mir übrigens, jenem Wunsche noch
die Bemerkung hinzuzufügen, daß, wie ich in
Erfahrung gebracht, Düren überall nicht die
Persönlichkeiten darbiethet, welche durchaus geeignet sind
in einem Bezirk von 558, mithin in Verbindung mit Schleiden von
754 Seelen eine umsichtige und erfolgreiche Verwaltung für
die erforderliche staatliche und moralische Fortbildung der
Juden erwarten zu lassen. […]
HStAD, RAA Nr. 2477. Abdruck in: Lepper I,
S. 693-696
1849
Mit der Verkündigung der
Preußischen Verfassung entfällt die Sonderstellung
der Juden. „Vor dem Gesetz sind jetzt alle Preußen
gleich; damit ist auch die Ausnahmestellung der Juden
beseitigt, für die sich unermüdlich rheinische
Abgeordnete wie Mevissen, von Beckerath, Hansemann und Joseph
Wergifosse eingesetzt hatten. Ein Zeugnis für den Dank der
Juden finden wir in Düren in der Spende von 1000 Talern
der israelitischen Gemeinde in Berlin für unsere hiesige
Rheinische Provinzial-Blinden-Anstalt.“
Fußnote dazu: „Der Dürener
Abgeordnete Joseph Wergifosse hatte sich namentlich im
Preußischen Landtag für die Abschaffung des
sogenannten Judendekrets eingesetzt, wodurch die
staatsbürgerlichen Rechte der jüdischen Untertanen
erheblich eingeschränkt wurden. Als Erkenntlichkeit
erhielt er aus der Hand wohlhabender Juden von allen Seiten her
Geldbeträge zur Errichtung einer wohltätigen Anstalt
in der Rheinprovinz.
Im Verein mit seinen Gesinnungsgenossen
errichtete er die hiesige Blindenanstalt, welche er auch
eröffnete. Vgl. Rur-Zeitung 1897, Nr. 1“
Aufmwasser, Dr. H.: Das Dürener
Zeitungswesen. Von den Anfängen bis 1870,
Heimatblätter, Beilage zur Dürener Zeitung, 10.
Jahrgang 1933, Nr. 5 v. 2. März 1933, S. 33
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