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1400 - 1499
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14./15. Jhdt.
Auch im Spätmittelalter bestanden
weitreichende Beziehungen der Juden des Rheinlandes. So gab es
Verbindungen zum niederländischen Geldern: Die kleine
Niederlassung in Nymwegen erhielt Zuzug aus dem Rheinland. Dort
lebten zu Ausgang des 14. und zu Beginn des 15. Jahrhunderts
Juden, deren Beinamen wohl auf die Herkunft von Berg,
Düren, Neuß und Siegburg hinweisen, so: Isaak von
Neuß, Bonhem von Düren und Moise von Berg.
Monumenta Judaica, Handbuch, S. 224
15. Jhdt.
Die jüdische Gemeinde im
mittelalterlichen Neuss kann nicht ganz unbedeutend gewesen
sein; immerhin werden aus Neuss stammende Juden im 15.
Jahrhundert in Köln, Xanten, Nimwegen, Jülich,
Hildesheim, Bingen, Frankfurt, Nürnberg, Regensburg und
Trient erwähnt.
Neusser Juden. Spuren ihrer Geschichte,
Ausstellungskatalog des Stadtarchivs Neuss im
Clemens-Sels-Museum 1. Juni bis 18. September 1988, o.O., o.J.,
S. 12
1400
Im Jahre 1400 finden sich Juden in
folgenden rheinischen Städten: Bonn, Brühl,
Büderich, Deutz, Düren, Essen, Jülich,
Kaiserswerth, Köln, Rheinberg, Siegburg, Wesel, Wesseling,
Xanten und Zülpich, möglicherweise auch in
Düsseldorf, Kalkar, Kempen, Linnich, Mülheim, Rees,
Rheinbach und Uerdingen.
Zimmermann (Hg.), Geschichte der Juden in
Rheinland und Westfalen, S. 70
1402
Herzog Rainald von Jülich erteilt 7
jüdischen Familien das Geleit, für 8 Jahre in
Düren zu wohnen und Handel zu treiben.
UB Düren I2, Nr. 207, in:
Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 32
1402
Wiederum einige Jahre später
hören wir 1402 von einem Daem Anssemssoen van Lechgemerch,
womit Lechenich gemeint ist. Er war wahrscheinlich kein junger
Mann mehr, er hatte eine große Familie zu versorgen mit
mehreren Kindern, Gesinde half ihm. Daem Anssemssoen war von
Beruf Geldverleiher. Vielleicht gab es zu viele Geldverleiher
in Lechenich, jedenfalls zog Daem Anssemssoen 1402 nach
Düren, ließ sich dort nieder und eröffnete ein
Geschäft. Weit entfernt lag Düren nicht von
Lechenich, gerade 21 Kilometer, aber hier regierte nicht mehr
wie in Lechenich der Erzbischof von Köln, sondern (der)
Herzog von Jülich und Geldern. Neuer Herr – neue
Papiere. Aus dem Schutzbrief des Jahres 1402 für Daem
Anssemssoen von Lechenich ist sehr deutlich zu ersehen, wie
Juden damals lebten, wie begrenzt, aber auch wie
beschützt.
Reinard, Herzog von Jülich und
Geldern, bekundet, daß er nach Rat und Gutdünken
seiner Räte und Freunde den Juden Daem Anssemssoen van
Lechgemerch mit Frau, Kindern und Gesinde und mit allem, was
ihnen gehört, unter sein sicheres Geleit und seinen Schutz
genommen habe. Er hat ihnen erlaubt, in der Stadt Düren zu
wohnen und für acht aufeinander folgende Jahre zu bleiben.
Sie sollen Geld verleihen dürfen, die Mark pro Woche auf
Schuldbriefe für 2 Pfennig und die Mark auf Pfandbriefe
für 3 Pfennig. Was sie auf Brief verleihen, das soll nach
24 Wochen an Summe und Zinsen fällig sein. Mit dem
Verleihen von Geld auf Pfänder sollen sie so fortfahren,
wie es von altersher bräuchlich gewesen ist. Niemand soll
ihnen Gewalt antun. Wenn sie sich strafbar machen, so sind sie
nach weltlichem Recht zu verurteilen. Man soll sie nicht anders
überführen, als bei unbescholtenen Christen und Juden
üblich ist. Ihre Unschuld können sie durch ihren
gewöhnlichen jüdischen Eid bekräftigen. Wenn sie
selbst etwas zu fordern haben, so geschieht das nach Vorlage
ihrer Briefe und Beweise. Wenn sie nicht mehr in unserem Land
bleiben wollen und aus unseren Landen fahren wollen, so sollen
unsere Amtleute sie mit ihrem Hab und Gut frei geleiten bis 4
Meilen aus unserem Land in das Land, wohin sie wollen. Wenn sie
bei ihrem Weggang noch eine Schuld einzufordern haben, so
können sie einen beauftragen, die Schuld nach Vorlage
ihrer Briefe für sie einzutreiben. Wenn sie zur
Eintreibung einer Schuld selbst in unser Land zurückkommen
wollen, so sollen sie dabei die Freiheit und das Recht des
Gesetzes gebrauchen können und für Hin- und
Rückreise freies Geleit haben. Man soll ihnen Recht
zukommen lassen, so als ob sie noch im Lande wohnten, so wie es
für alle Juden verbrieft und versiegelt ist. Wenn sie an
einem anderen Ort unseres Landes als Düren wohnen wollen,
dann dürfen sie das tun und behalten alle gewährten
Freiheiten. Dafür zahlen sie alle Jahre zu Lichtmeß
zehn rheinische Gulden, dafür aber bleiben sie frei an
Steuern und Diensten.
Urkundentext nach: Stommel, Quellen zur
Geschichte der Stadt Erftstadt, Bd. II, Nr. 817, zit. nach:
Bormann, Heimat an der Erft, S. 156
1450
Um 1450 waren Juden wahrscheinlich in 14
rheinischen Städten ansässig: Deutz, Düren,
Elberfeld, Emmerich, Essen, Euskirchen, Jülich, Lechenich,
Linnich, Mülheim, Münstereifel, Neuß, Werden
und Zülpich. In Bonn, Blankenberg, Büderich, Kalkar,
Rees, Siegburg, Sonsbeck und Wesel ist ihre Anwesenheit
möglich.
Zimmermann (Hg.), Geschichte der Juden in
Rheinland und Westfalen, S. 74
1461
In der zweiten Hälfte des 15.
Jahrhunderts begannen auch die Landesherren, die Juden aus
ihren Territorien zu entfernen. […] 1461 erließ
Herzogin Sophie von Berg ein Judenverbot für ihre
Länder, zu denen auch das Herzogtum Jülich […]
gehörten. 1476 bestätigte ihr Sohn Wilhelm IV. dieses
Verbot.
Zimmermann (Hg.), Geschichte der Juden in
Rheinland und Westfalen, S. 75
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