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1400 - 1499
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14./15. Jhdt.
Auch im Spätmittelalter bestanden weitreichende Beziehungen der Juden des Rheinlandes. So gab es Verbindungen zum niederländischen Geldern: Die kleine Niederlassung in Nymwegen erhielt Zuzug aus dem Rheinland. Dort lebten zu Ausgang des 14. und zu Beginn des 15. Jahrhunderts Juden, deren Beinamen wohl auf die Herkunft von Berg, Düren, Neuß und Siegburg hinweisen, so: Isaak von Neuß, Bonhem von Düren und Moise von Berg.
Monumenta Judaica, Handbuch, S. 224
15. Jhdt.
Die jüdische Gemeinde im mittelalterlichen Neuss kann nicht ganz unbedeutend gewesen sein; immerhin werden aus Neuss stammende Juden im 15. Jahrhundert in Köln, Xanten, Nimwegen, Jülich, Hildesheim, Bingen, Frankfurt, Nürnberg, Regensburg und Trient erwähnt.
Neusser Juden. Spuren ihrer Geschichte, Ausstellungskatalog des Stadtarchivs Neuss im Clemens-Sels-Museum 1. Juni bis 18. September 1988, o.O., o.J., S. 12
1400
Im Jahre 1400 finden sich Juden in folgenden rheinischen Städten: Bonn, Brühl, Büderich, Deutz, Düren, Essen, Jülich, Kaiserswerth, Köln, Rheinberg, Siegburg, Wesel, Wesseling, Xanten und Zülpich, möglicherweise auch in Düsseldorf, Kalkar, Kempen, Linnich, Mülheim, Rees, Rheinbach und Uerdingen.
Zimmermann (Hg.), Geschichte der Juden in Rheinland und Westfalen, S. 70
1402
Herzog Rainald von Jülich erteilt 7 jüdischen Familien das Geleit, für 8 Jahre in Düren zu wohnen und Handel zu treiben.
UB Düren I2, Nr. 207, in: Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 32
1402
Wiederum einige Jahre später hören wir 1402 von einem Daem Anssemssoen van Lechgemerch, womit Lechenich gemeint ist. Er war wahrscheinlich kein junger Mann mehr, er hatte eine große Familie zu versorgen mit mehreren Kindern, Gesinde half ihm. Daem Anssemssoen war von Beruf Geldverleiher. Vielleicht gab es zu viele Geldverleiher in Lechenich, jedenfalls zog Daem Anssemssoen 1402 nach Düren, ließ sich dort nieder und eröffnete ein Geschäft. Weit entfernt lag Düren nicht von Lechenich, gerade 21 Kilometer, aber hier regierte nicht mehr wie in Lechenich der Erzbischof von Köln, sondern (der) Herzog von Jülich und Geldern. Neuer Herr – neue Papiere. Aus dem Schutzbrief des Jahres 1402 für Daem Anssemssoen von Lechenich ist sehr deutlich zu ersehen, wie Juden damals lebten, wie begrenzt, aber auch wie beschützt.
Reinard, Herzog von Jülich und Geldern, bekundet, daß er nach Rat und Gutdünken seiner Räte und Freunde den Juden Daem Anssemssoen van Lechgemerch mit Frau, Kindern und Gesinde und mit allem, was ihnen gehört, unter sein sicheres Geleit und seinen Schutz genommen habe. Er hat ihnen erlaubt, in der Stadt Düren zu wohnen und für acht aufeinander folgende Jahre zu bleiben. Sie sollen Geld verleihen dürfen, die Mark pro Woche auf Schuldbriefe für 2 Pfennig und die Mark auf Pfandbriefe für 3 Pfennig. Was sie auf Brief verleihen, das soll nach 24 Wochen an Summe und Zinsen fällig sein. Mit dem Verleihen von Geld auf Pfänder sollen sie so fortfahren, wie es von altersher bräuchlich gewesen ist. Niemand soll ihnen Gewalt antun. Wenn sie sich strafbar machen, so sind sie nach weltlichem Recht zu verurteilen. Man soll sie nicht anders überführen, als bei unbescholtenen Christen und Juden üblich ist. Ihre Unschuld können sie durch ihren gewöhnlichen jüdischen Eid bekräftigen. Wenn sie selbst etwas zu fordern haben, so geschieht das nach Vorlage ihrer Briefe und Beweise. Wenn sie nicht mehr in unserem Land bleiben wollen und aus unseren Landen fahren wollen, so sollen unsere Amtleute sie mit ihrem Hab und Gut frei geleiten bis 4 Meilen aus unserem Land in das Land, wohin sie wollen. Wenn sie bei ihrem Weggang noch eine Schuld einzufordern haben, so können sie einen beauftragen, die Schuld nach Vorlage ihrer Briefe für sie einzutreiben. Wenn sie zur Eintreibung einer Schuld selbst in unser Land zurückkommen wollen, so sollen sie dabei die Freiheit und das Recht des Gesetzes gebrauchen können und für Hin- und Rückreise freies Geleit haben. Man soll ihnen Recht zukommen lassen, so als ob sie noch im Lande wohnten, so wie es für alle Juden verbrieft und versiegelt ist. Wenn sie an einem anderen Ort unseres Landes als Düren wohnen wollen, dann dürfen sie das tun und behalten alle gewährten Freiheiten. Dafür zahlen sie alle Jahre zu Lichtmeß zehn rheinische Gulden, dafür aber bleiben sie frei an Steuern und Diensten.
Urkundentext nach: Stommel, Quellen zur Geschichte der Stadt Erftstadt, Bd. II, Nr. 817, zit. nach: Bormann, Heimat an der Erft, S. 156
1450
Um 1450 waren Juden wahrscheinlich in 14 rheinischen Städten ansässig: Deutz, Düren, Elberfeld, Emmerich, Essen, Euskirchen, Jülich, Lechenich, Linnich, Mülheim, Münstereifel, Neuß, Werden und Zülpich. In Bonn, Blankenberg, Büderich, Kalkar, Rees, Siegburg, Sonsbeck und Wesel ist ihre Anwesenheit möglich.
Zimmermann (Hg.), Geschichte der Juden in Rheinland und Westfalen, S. 74
1461
In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts begannen auch die Landesherren, die Juden aus ihren Territorien zu entfernen. […] 1461 erließ Herzogin Sophie von Berg ein Judenverbot für ihre Länder, zu denen auch das Herzogtum Jülich […] gehörten. 1476 bestätigte ihr Sohn Wilhelm IV. dieses Verbot.
Zimmermann (Hg.), Geschichte der Juden in Rheinland und Westfalen, S. 75

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