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Gebr. Hannemann & Cie. G.m.b.H.
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1897
Neugegründet wurde 1897 als GmbH die
Firma Gebr. Hannemann.
Decker, Franz, Die betriebliche
Sozialordnung der Dürener Industrie im 19. Jahrhundert, S.
30, Anm. 83
1906
„Wenn jeder, vom jüngsten
Lehrling bis zum ältesten Arbeiter, einschließlich
des Chefs, seine Pflicht erfülle, müsse das
gegenseitige Vertrauen sich festigen.“ So
äußerte es der Inhaber der Firma Gebrüder
Hannemann auf einem Arbeitsfest.
Dürener Anzeiger vom 15.01.1906, zit.
nach: Decker, Franz, Die betriebliche Sozialordnung der
Dürener Industrie im 19. Jahrhundert, S. 123
1924
05.01.1924
Fabrikbrand. In der
Elektrizitätswarenfabrik von Gebr. Hannemann zu
Rölsdorf brach am Freitag mittag gegen 12 Uhr aus bis
jetzt unaufgeklärter Ursache ein Brand aus. Ein Teil des
Gießereilagers wurde durch das Feuer beschädigt. Den
Arbeitern der Fabrik gelang es, mit Hilfe der Rölsdorfer
Feuerwehr des Brandes Herr zu werden, ehe größerer
Schaden entstand. Die alarmierte Dürener Dampffeuerspritze
brauchte nicht in Tätigkeit zu treten. Der Betrieb der
Fabrik ist nicht gestört.
Zeitungsbericht unbekannter Provenienz,
Slg. Kaiser
1925
07.04.1925
Fabrikbrand. Vorige Nacht gegen 3 Uhr wurde
die städt. freiw. Feuerwehr zu einem Brande nach der
Eisengießerei von Hannemann gerufen. Es brannte dort die
Modellschreinerei. Der Dachstuhl ist völlig abgebrannt. Um
1/2 5 Uhr konnte die Wehr wieder abrücken.
Zeitungsbericht unbekannter Provenienz,
Slg. Kaiser
[Mai bis September 1925]
Jahrtausend-Ausstellung des Kreises
Düren auf Burg Nideggen
– – – – –
im Anzeigenteil [im Anhang an das
Verzeichnis]:
Gebr. Hannemann & Cie. G.m.b.H.
Düren (Rhld.)
Erzeugnisse:
Material für den Bau von Freileitungen
u. Ortsnetzen.
Installationsmaterial für elektrische
Licht- und Kraftanlagen.
Verzeichnis der in der
Jahrtausend-Ausstellung des Kreises Düren auf Burg
Nideggen ausgestellten Gegenstände. Mai bis September
1925, Düren 1925, Hamel’sche Druckerei und
Verlagsgesellschaft m.b.H.
1929
Juni
[Bildunterschrift] Die DZ-Serie über
die Juden in Stadt und Kreis Düren fördert neue
Informationen und Dokumente aus dem Leben der jüdischen
Gemeinde zutage. Leser Jakob Philipp aus Düren stellte uns
dieses Foto zur Verfügung, das seinen Vater (fünfter
von links) zusammen mit dem Inhaber der Dürener Firma
Gebrüder Hannemann, Löwenstein (siebter von rechts)
zeigt. Löwenstein, ein Jude, war ein erfolgreicher
Geschäftsmann. Das Foto entstand beim Vertretertag im Juni
1929 in Düren.
Dürener Zeitung vom 19. August 1988
1932
Samstag, 02.01.1932
100 Jahre Firma N.J. Hannemann
Dürener Zeitung, Samstag, 2. Januar
1932
1938
22.04.1938
Vor den Aachener Gerichten:
Merkwürdige Buchhaltung in
jüdischem Betrieb
Was wurde verschleiert? – 30 000 Mark
veruntreut
[halbfett] Vor der Ersten Großen
Strafkammer des Landgerichts Aachen begann am Donnerstagmorgen
ein umfangreicher Prozeß wegen Betrugs und Untreue.
Angeklagt ist der jetzt 51jährige, aus Birkesdorf
gebürtige Georg Dammers, der bis Anfang 1937 in einem
elektrotechnischen Betrieb in Düren-Rölsdorf als
Prokurist tätig war. Die Anklage wirft ihm vor, insgesamt
30 000 Reichsmark unterschlagen zu haben. Die Verfehlungen
reichen bis zum Jahre 1930 zurück. Die Anklageschrift
umfaßt allein 17 Seiten. Die Anklage wird durch Assessor
Dellert vertreten. [Ende halbfett]
Als der Prozeß begann, der unter dem
Vorsitz von Landgerichtsrat Dr. Scheins steht, lagen auf den
Richtertischen an die zwanzig dickleibige Folianten und
Aktenstücke, sämtlich Geschäftsbücher der
Firma, deren Prokurist der Angeklagte war. Nicht weniger als
drei ausführliche Gutachten finanz- und
buchungstechnischer Sachverständiger, [???, Textverlust]
dicke Aktenhefte für sich, kamen hinzu. Auch auf dem Tisch
des geladenen Sachverständigen, eines
Wirtschaftstreuhänders, häuften sich
Geschäftsbücher und Belegakten. Aus diesem Apparat
allein war schon zu ersehen, daß es sich hier um eine
schwierige Materie handelt, die umfangreiche Nachprüfungen
von Büchern, Rechnungen und Buchungen erfordert. So
wundert es denn nicht, daß die Dauer des ganzen Prozesses
auf etwa zehn Tage geschätzt wird.
Nach der üblichen Vernehmung zur
Person erklärte der Angeklagte, daß Gerüchte
über ihn die Runde machten, wonach er ein unehelicher Sohn
seines früheren jüdischen Firmenchefs sei. Dem sei
nicht so. Das Aeußere des Angeklagten macht allerdings
solche Gerüchte verständlich.
[halbfett] Der Angeklagte benahm sich am
ersten Verhandlungstag recht selbstbewußt und sicher.
Gewandt weiß er Einwänden zu begegnen,
Erklärungen vorzubringen und Mutmaßungen
aufzustellen, die natürlich auf ihn selbst nur gutes Licht
fallen lassen. Zur Sache selbst erklärte er, daß er
zwar gewußt habe, daß die Buchführung der
Firma nicht stimme, daß das aber nicht seine Schuld sei.
Er bestritt, die Unterschlagungen in Höhe der von der
Anklage angenommenen 30 000 Reichsmark. Lediglich 2900
Reichsmark, die sich ganz und gar nicht nachweisen
ließen, gab er als veruntreut zu. [Ende halbfett]
Die Buchführung der Firma, bei der der
Angeklagte angestellt war, ist übrigens ein Kapitel
für sich. Die Firma hette zwei Prokuristen, der eine war
der Angeklagte, der für die Kassenführung
zuständig war, der andere Prokurist war für die
Buchhaltung zuständig. Letzterer starb nun im Juni 1936.
Der Angeklagte ließ nun die Wahrscheinlichkeit offen,
daß der Verstorbene die Bücher mit Absicht so
unordentlich und großzügig geführt habe, um
eigene Verfehlungen zu decken. Er betonte dabei, daß er
darüber nichts sagen könne und wolle, da ihm die Ehre
des Verstorbenen genau soviel wert sei, wie die eigene.
Jedenfalls ist es Tatsache, daß es der jüdische
Geschäftsinhaber verstanden hatte, von den Hinterbliebenen
des Verstorbenen eine Schuldverschreibung über 5000 RM zu
erhalten. […]
[halbfett] Interessant war die Vernehmung
des Nachfolgers des verstorbenen Prokuristen, der über die
Aufdeckung der riesigen Unterschleife aussagte. Der
Firmeninhaber hatte seinen Schwiegersohn, einen jüdischen
Rechtsanwalt aus Düsseldorf, im Juni 1936 zum Prokuristen
bestellt, der sich in die Buchhaltung einarbeiten sollte. Als
er den Schreibtisch seines Vorgängers ordnen wollte, fand
er in allen Schubladen Mengen von Belegen, Kassenbelegen wie
Akten. Ein großer Teil der Kassenbelege fehlte
allerdings, als er an den Wust ungeordneter Papiere heranging.
Andre Belege hatte der Angeklagte in seine eigene
Buchführung herübergenommen. Die Notizzettel, die der
Angeklagte als Vertreter des Verstorbenen gemacht hatte, wurden
nachher vernichtet, es waren Anforderungen an die
Lohnbuchhaltung, Portoauslagen-Belege und andre ähnliche
Belege, innerhalb des Betriebs hauptsächlich. Bei der
Uebernahme der Kasse stellte dann der neue Prokurist eine
Differenz von 1700 RM fest. [Ende halbfett] […]
Als der Angeklagte eines tages in Urlaub
war, stellte sich u.a. heraus, daß ein Betrag von 500 RM,
der an Gemeindesteuern für die damalige selbständige
Gemeinde Rölsdorf gezahlt werden mußte, zwar als
bezahlt in den Geschäftsbüchern verbucht war,
daß der Betrag bei der Gemeindekasse aber nicht
eingegangen war. Das fiel sehr stark auf, damals tauchten die
ersten Gerüchte auf. Das war den Juden natürlich sehr
unliebsam, da sie dadurch unangenehm auffielen.
Tatsächlich waren von der Reichsbank 1000 RM abgehoben
worden, von denen aber als empfangen nur 500 RM bei der Firma
verbucht waren, während der Rest angeblich an
Rölsdorf gezahlt sein sollte. Der Angeklagte hatte diesen
Betrag als unterschlagen eingestanden.
Aus dem Urlaub zurückgekommen, wurde
der Angeklagte vom Betriebsinhaber zur Rede gestellt. Er
leugnete selbstverständlich zunächst alles. Erst nach
und nach rückte er dann mit Teilwahrheiten heraus. Das
führte dann dazu, daß er entlassen wurde. Im
März 1937 erhob dann die Staatsanwaltschaft Anklage,
nachdem der Beschuldigte vorher in Untersuchungshaft genommen
worden war. Sieben Monate blieb er inhaftiert. Die weiteren
Ermittlungen, vor allem auch die Einholung der notwendigen
ausführlichen Gutachten, erforderten aber soviel Zeit,
daß erst jetzt, nach einem Jahr und einem Monat, die
Hauptverhandlung anberaumt werden konnte. […]
Westdeutscher Beobachter, Freitag, 22.
April 1938, 2sp
23.04.1938
Vor den Aachener Gerichten:
Lügen und Widersprüche im
Dammers-Prozeß
Schmählich mißbrauchtes
Vertrauen – Der zweite Verhandlungstag
[halbfett] Der zweite Verhandlungstag im
Prozeß gegen Georg Dammers brachte die Vernehmung von
zwei Zeugen, darunter dem jüdischen Firmeninhaber.
Weiterhin wurde jedoch gerechnet und gerechnet. [Ende halbfett]
Der Firmeninhaber bestätigte,
daß der Angeklagte 1927 Prokurist bei ihm geworden sei,
nachdem er 1913 bei ihm zuerst eingetreten war. Das Gehalt des
Prokuristen betrug in guten Geschäftsjahren 1000 Mark
brutto, später 650 Mark, und zuletzt 700 Mark. Daneben
bezahlte die Firma eine Versicherung über 10.000 Mark.
[…] Der Firmeninhaber hatte, wie er aussagte, volles
Vertrauen in die Ehrlichkeit und das Können der beiden
Prokuristen. Er war sehr viel auf Reisen und konnte sich nicht
um die Buchhaltung kümmern, hätte auch keine Bilanz
aufstellen können, wie er behauptete. D. habe auch seine
Steuererklärungen gemacht, die nach Angabe des Zeugen nie
beanstandet worden seien. […]
Die weitere Verhandlung drehte sich dann
wieder um die einzelnen Posten, die in der Buchführung
nicht stimmen. Unter anderm kamen auch die [gesperrt]
Pachtverträge von Grundstücken [Ende Sperrung] zur
Sprache, die teils der Firma, teils dem Inhaber persönlich
gehörten. […]
Westdeutscher Beobachter, Samstag, 23.
April 1938, 3sp
27.04.1938
Heute Urteil im Dammers-Prozeß
Der Sachverständige hat das Wort
Rund 35 000 Mark wurden in Düren
veruntreut – 10 000 Mark steckte Dammers ein
Westdeutscher Beobachter, Mittwoch, 27.
April 1938, 3sp
28.04.1938
Das Urteil im Dammers-Prozeß
Der Angeklagte im Gerichtssaal verhaftet
15 Monate Gefängnis und 9000 Mark
Geldstrafe für schwere Untreue
[…] Dieses teils aktive, teils
passive Verhalten bedeute Untreue, da er als Prokurist
verpflichtet war, das Vermögen der Firma nach bestem
Wissen und Gewissen zu verwalten. […] Auch wenn der
Angeklagte nichts von diesen 15.000 Mark selbst eingesteckt
haben würde, so sei sein Verhalten doch Untreue, da er die
Pflicht, die Vermögensinteressen der Firma zu
schützen, verletzt und geschädigt habe. […] Er
habe immer ein sehr gutes Einkommen gehabt, dazu auch noch
erhebliche Nebeneinkünfte. Seine Verhältnisse in der
Familie oder sonst seien außerdem keineswegs
mißlich gewesen. Es hätte ihm nicht schwer fallen
dürfen, nun auch ehrlich zu bleiben.
Aber er habe über seine
Verhältnisse gelebt. Er habe spätestens mit den
Unterschlagungen angefangen, als die Gehaltskürzungen
einsetzten. Wieviel er dabei von Jahr zu Jahr veruntreut habe,
sei nicht sicher festzustellen.
[halbfett] Geldgier und Großmannsucht
seien die Triebfeder zu seinen Verfehlungen gewesen. Auf Kosten
der Firma habe er sich nicht gescheut, sich zu bereichern, als
es der Firma nur unter Verlusten möglich war, sich zu
halten, als ein Arbeiter nach dem andern entlassen werden
mußte. [Ende halbfett]
Noch beschämender für ihn sei es,
daß er dieses Verfahren in erhöhtem Maße
fortsetzte, als nach dem Umbruch die Beurteilung solcher Dinge
noch schärfer war, wie er genau wußte. Der
Angeklagte habe nicht nur das Vertrauen genossen, das der Chef
seinem Prokuristen entgegenbringt, sondern auch ein volles
Vertrauen in privaten Angelegenheiten. […]
[halbfett] Da in Anbetracht der hohen
Strafe zu befürchten stehe, daß sich der Angeklagte
der Strafvollstreckung entziehen werde, so wurde der Haftbefehl
vom 26. September 1936 wieder in Kraft gesetzt. Der Angeklagte
wurde im Gerichtssaal vom Fleck weg verhaftet und
abgeführt. Er gab keine Erklärung zu dem Urteil ab.
[Ende halbfett]
Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 28.
April 1938, 2sp
09.07.1938
Zum Neubau der Firma N.J. Hannemann KG,
Eisengießerei und Maschinenfabrik, Düren, Monschauer
Straße 15-27, Fernsprecher 4791
Westdeutscher Beobachter, Samstag, 9. Juli
1938, Anzeigenteil, ganze Seite
09.07.1938
Ein altes Werk erhielt neues Gesicht
Rundgang durch ein bodenständiges
Dürener Unternehmen – Die ganze Werksgemeinschaft
nahm am Aufstieg teil
[=N.J. Hannemann]
Westdeutscher Beobachter, Samstag, 9. Juli
1938, 4sp m. 3 Fotos
12.12.1938
Handelsregistereintragungen
Veränderungen
6.12.1938, B 343: Firma Gebr. Hannemann
& Cie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Düren: Hermann Löwenstein, Düren, ist nicht mehr
Geschäftsführer. Ludwig Aengeneyndt, Kaufmann und
Fabrikant, Köln-Lindenthal, ist zum
Geschäftsführer bestellt. Die Prokuren Dr. Hartwig
Löwenherz und Dr. Wilhelm Kaufmann, Düren, sind
erloschen.
Westdeutscher Beobachter, Montag, 12.
Dezember 1938
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