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Gebr. Hannemann & Cie. G.m.b.H.
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1897
Neugegründet wurde 1897 als GmbH die Firma Gebr. Hannemann.
Decker, Franz, Die betriebliche Sozialordnung der Dürener Industrie im 19. Jahrhundert, S. 30, Anm. 83
1906
„Wenn jeder, vom jüngsten Lehrling bis zum ältesten Arbeiter, einschließlich des Chefs, seine Pflicht erfülle, müsse das gegenseitige Vertrauen sich festigen.“ So äußerte es der Inhaber der Firma Gebrüder Hannemann auf einem Arbeitsfest.
Dürener Anzeiger vom 15.01.1906, zit. nach: Decker, Franz, Die betriebliche Sozialordnung der Dürener Industrie im 19. Jahrhundert, S. 123
1924
05.01.1924
Fabrikbrand. In der Elektrizitätswarenfabrik von Gebr. Hannemann zu Rölsdorf brach am Freitag mittag gegen 12 Uhr aus bis jetzt unaufgeklärter Ursache ein Brand aus. Ein Teil des Gießereilagers wurde durch das Feuer beschädigt. Den Arbeitern der Fabrik gelang es, mit Hilfe der Rölsdorfer Feuerwehr des Brandes Herr zu werden, ehe größerer Schaden entstand. Die alarmierte Dürener Dampffeuerspritze brauchte nicht in Tätigkeit zu treten. Der Betrieb der Fabrik ist nicht gestört.
Zeitungsbericht unbekannter Provenienz, Slg. Kaiser
1925
07.04.1925
Fabrikbrand. Vorige Nacht gegen 3 Uhr wurde die städt. freiw. Feuerwehr zu einem Brande nach der Eisengießerei von Hannemann gerufen. Es brannte dort die Modellschreinerei. Der Dachstuhl ist völlig abgebrannt. Um 1/2 5 Uhr konnte die Wehr wieder abrücken.
Zeitungsbericht unbekannter Provenienz, Slg. Kaiser
[Mai bis September 1925]
Jahrtausend-Ausstellung des Kreises Düren auf Burg Nideggen
– – – – –
im Anzeigenteil [im Anhang an das Verzeichnis]:
Gebr. Hannemann & Cie. G.m.b.H.
Düren (Rhld.)
Erzeugnisse:
Material für den Bau von Freileitungen u. Ortsnetzen.
Installationsmaterial für elektrische Licht- und Kraftanlagen.
Verzeichnis der in der Jahrtausend-Ausstellung des Kreises Düren auf Burg Nideggen ausgestellten Gegenstände. Mai bis September 1925, Düren 1925, Hamel’sche Druckerei und Verlagsgesellschaft m.b.H.
1929
Juni
[Bildunterschrift] Die DZ-Serie über die Juden in Stadt und Kreis Düren fördert neue Informationen und Dokumente aus dem Leben der jüdischen Gemeinde zutage. Leser Jakob Philipp aus Düren stellte uns dieses Foto zur Verfügung, das seinen Vater (fünfter von links) zusammen mit dem Inhaber der Dürener Firma Gebrüder Hannemann, Löwenstein (siebter von rechts) zeigt. Löwenstein, ein Jude, war ein erfolgreicher Geschäftsmann. Das Foto entstand beim Vertretertag im Juni 1929 in Düren.
Dürener Zeitung vom 19. August 1988
1932
Samstag, 02.01.1932
100 Jahre Firma N.J. Hannemann
Dürener Zeitung, Samstag, 2. Januar 1932
1938
22.04.1938
Vor den Aachener Gerichten:
Merkwürdige Buchhaltung in jüdischem Betrieb
Was wurde verschleiert? – 30 000 Mark veruntreut
[halbfett] Vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen begann am Donnerstagmorgen ein umfangreicher Prozeß wegen Betrugs und Untreue. Angeklagt ist der jetzt 51jährige, aus Birkesdorf gebürtige Georg Dammers, der bis Anfang 1937 in einem elektrotechnischen Betrieb in Düren-Rölsdorf als Prokurist tätig war. Die Anklage wirft ihm vor, insgesamt 30 000 Reichsmark unterschlagen zu haben. Die Verfehlungen reichen bis zum Jahre 1930 zurück. Die Anklageschrift umfaßt allein 17 Seiten. Die Anklage wird durch Assessor Dellert vertreten. [Ende halbfett]
Als der Prozeß begann, der unter dem Vorsitz von Landgerichtsrat Dr. Scheins steht, lagen auf den Richtertischen an die zwanzig dickleibige Folianten und Aktenstücke, sämtlich Geschäftsbücher der Firma, deren Prokurist der Angeklagte war. Nicht weniger als drei ausführliche Gutachten finanz- und buchungstechnischer Sachverständiger, [???, Textverlust] dicke Aktenhefte für sich, kamen hinzu. Auch auf dem Tisch des geladenen Sachverständigen, eines Wirtschaftstreuhänders, häuften sich Geschäftsbücher und Belegakten. Aus diesem Apparat allein war schon zu ersehen, daß es sich hier um eine schwierige Materie handelt, die umfangreiche Nachprüfungen von Büchern, Rechnungen und Buchungen erfordert. So wundert es denn nicht, daß die Dauer des ganzen Prozesses auf etwa zehn Tage geschätzt wird.
Nach der üblichen Vernehmung zur Person erklärte der Angeklagte, daß Gerüchte über ihn die Runde machten, wonach er ein unehelicher Sohn seines früheren jüdischen Firmenchefs sei. Dem sei nicht so. Das Aeußere des Angeklagten macht allerdings solche Gerüchte verständlich.
[halbfett] Der Angeklagte benahm sich am ersten Verhandlungstag recht selbstbewußt und sicher. Gewandt weiß er Einwänden zu begegnen, Erklärungen vorzubringen und Mutmaßungen aufzustellen, die natürlich auf ihn selbst nur gutes Licht fallen lassen. Zur Sache selbst erklärte er, daß er zwar gewußt habe, daß die Buchführung der Firma nicht stimme, daß das aber nicht seine Schuld sei. Er bestritt, die Unterschlagungen in Höhe der von der Anklage angenommenen 30 000 Reichsmark. Lediglich 2900 Reichsmark, die sich ganz und gar nicht nachweisen ließen, gab er als veruntreut zu. [Ende halbfett]
Die Buchführung der Firma, bei der der Angeklagte angestellt war, ist übrigens ein Kapitel für sich. Die Firma hette zwei Prokuristen, der eine war der Angeklagte, der für die Kassenführung zuständig war, der andere Prokurist war für die Buchhaltung zuständig. Letzterer starb nun im Juni 1936. Der Angeklagte ließ nun die Wahrscheinlichkeit offen, daß der Verstorbene die Bücher mit Absicht so unordentlich und großzügig geführt habe, um eigene Verfehlungen zu decken. Er betonte dabei, daß er darüber nichts sagen könne und wolle, da ihm die Ehre des Verstorbenen genau soviel wert sei, wie die eigene. Jedenfalls ist es Tatsache, daß es der jüdische Geschäftsinhaber verstanden hatte, von den Hinterbliebenen des Verstorbenen eine Schuldverschreibung über 5000 RM zu erhalten. […]
[halbfett] Interessant war die Vernehmung des Nachfolgers des verstorbenen Prokuristen, der über die Aufdeckung der riesigen Unterschleife aussagte. Der Firmeninhaber hatte seinen Schwiegersohn, einen jüdischen Rechtsanwalt aus Düsseldorf, im Juni 1936 zum Prokuristen bestellt, der sich in die Buchhaltung einarbeiten sollte. Als er den Schreibtisch seines Vorgängers ordnen wollte, fand er in allen Schubladen Mengen von Belegen, Kassenbelegen wie Akten. Ein großer Teil der Kassenbelege fehlte allerdings, als er an den Wust ungeordneter Papiere heranging. Andre Belege hatte der Angeklagte in seine eigene Buchführung herübergenommen. Die Notizzettel, die der Angeklagte als Vertreter des Verstorbenen gemacht hatte, wurden nachher vernichtet, es waren Anforderungen an die Lohnbuchhaltung, Portoauslagen-Belege und andre ähnliche Belege, innerhalb des Betriebs hauptsächlich. Bei der Uebernahme der Kasse stellte dann der neue Prokurist eine Differenz von 1700 RM fest. [Ende halbfett] […]
Als der Angeklagte eines tages in Urlaub war, stellte sich u.a. heraus, daß ein Betrag von 500 RM, der an Gemeindesteuern für die damalige selbständige Gemeinde Rölsdorf gezahlt werden mußte, zwar als bezahlt in den Geschäftsbüchern verbucht war, daß der Betrag bei der Gemeindekasse aber nicht eingegangen war. Das fiel sehr stark auf, damals tauchten die ersten Gerüchte auf. Das war den Juden natürlich sehr unliebsam, da sie dadurch unangenehm auffielen. Tatsächlich waren von der Reichsbank 1000 RM abgehoben worden, von denen aber als empfangen nur 500 RM bei der Firma verbucht waren, während der Rest angeblich an Rölsdorf gezahlt sein sollte. Der Angeklagte hatte diesen Betrag als unterschlagen eingestanden.
Aus dem Urlaub zurückgekommen, wurde der Angeklagte vom Betriebsinhaber zur Rede gestellt. Er leugnete selbstverständlich zunächst alles. Erst nach und nach rückte er dann mit Teilwahrheiten heraus. Das führte dann dazu, daß er entlassen wurde. Im März 1937 erhob dann die Staatsanwaltschaft Anklage, nachdem der Beschuldigte vorher in Untersuchungshaft genommen worden war. Sieben Monate blieb er inhaftiert. Die weiteren Ermittlungen, vor allem auch die Einholung der notwendigen ausführlichen Gutachten, erforderten aber soviel Zeit, daß erst jetzt, nach einem Jahr und einem Monat, die Hauptverhandlung anberaumt werden konnte. […]
Westdeutscher Beobachter, Freitag, 22. April 1938, 2sp
23.04.1938
Vor den Aachener Gerichten:
Lügen und Widersprüche im Dammers-Prozeß
Schmählich mißbrauchtes Vertrauen – Der zweite Verhandlungstag
[halbfett] Der zweite Verhandlungstag im Prozeß gegen Georg Dammers brachte die Vernehmung von zwei Zeugen, darunter dem jüdischen Firmeninhaber. Weiterhin wurde jedoch gerechnet und gerechnet. [Ende halbfett]
Der Firmeninhaber bestätigte, daß der Angeklagte 1927 Prokurist bei ihm geworden sei, nachdem er 1913 bei ihm zuerst eingetreten war. Das Gehalt des Prokuristen betrug in guten Geschäftsjahren 1000 Mark brutto, später 650 Mark, und zuletzt 700 Mark. Daneben bezahlte die Firma eine Versicherung über 10.000 Mark. […] Der Firmeninhaber hatte, wie er aussagte, volles Vertrauen in die Ehrlichkeit und das Können der beiden Prokuristen. Er war sehr viel auf Reisen und konnte sich nicht um die Buchhaltung kümmern, hätte auch keine Bilanz aufstellen können, wie er behauptete. D. habe auch seine Steuererklärungen gemacht, die nach Angabe des Zeugen nie beanstandet worden seien. […]
Die weitere Verhandlung drehte sich dann wieder um die einzelnen Posten, die in der Buchführung nicht stimmen. Unter anderm kamen auch die [gesperrt] Pachtverträge von Grundstücken [Ende Sperrung] zur Sprache, die teils der Firma, teils dem Inhaber persönlich gehörten. […]
Westdeutscher Beobachter, Samstag, 23. April 1938, 3sp
27.04.1938
Heute Urteil im Dammers-Prozeß
Der Sachverständige hat das Wort
Rund 35 000 Mark wurden in Düren veruntreut – 10 000 Mark steckte Dammers ein
Westdeutscher Beobachter, Mittwoch, 27. April 1938, 3sp
28.04.1938
Das Urteil im Dammers-Prozeß
Der Angeklagte im Gerichtssaal verhaftet
15 Monate Gefängnis und 9000 Mark Geldstrafe für schwere Untreue
[…] Dieses teils aktive, teils passive Verhalten bedeute Untreue, da er als Prokurist verpflichtet war, das Vermögen der Firma nach bestem Wissen und Gewissen zu verwalten. […] Auch wenn der Angeklagte nichts von diesen 15.000 Mark selbst eingesteckt haben würde, so sei sein Verhalten doch Untreue, da er die Pflicht, die Vermögensinteressen der Firma zu schützen, verletzt und geschädigt habe. […] Er habe immer ein sehr gutes Einkommen gehabt, dazu auch noch erhebliche Nebeneinkünfte. Seine Verhältnisse in der Familie oder sonst seien außerdem keineswegs mißlich gewesen. Es hätte ihm nicht schwer fallen dürfen, nun auch ehrlich zu bleiben.
Aber er habe über seine Verhältnisse gelebt. Er habe spätestens mit den Unterschlagungen angefangen, als die Gehaltskürzungen einsetzten. Wieviel er dabei von Jahr zu Jahr veruntreut habe, sei nicht sicher festzustellen.
[halbfett] Geldgier und Großmannsucht seien die Triebfeder zu seinen Verfehlungen gewesen. Auf Kosten der Firma habe er sich nicht gescheut, sich zu bereichern, als es der Firma nur unter Verlusten möglich war, sich zu halten, als ein Arbeiter nach dem andern entlassen werden mußte. [Ende halbfett]
Noch beschämender für ihn sei es, daß er dieses Verfahren in erhöhtem Maße fortsetzte, als nach dem Umbruch die Beurteilung solcher Dinge noch schärfer war, wie er genau wußte. Der Angeklagte habe nicht nur das Vertrauen genossen, das der Chef seinem Prokuristen entgegenbringt, sondern auch ein volles Vertrauen in privaten Angelegenheiten. […]
[halbfett] Da in Anbetracht der hohen Strafe zu befürchten stehe, daß sich der Angeklagte der Strafvollstreckung entziehen werde, so wurde der Haftbefehl vom 26. September 1936 wieder in Kraft gesetzt. Der Angeklagte wurde im Gerichtssaal vom Fleck weg verhaftet und abgeführt. Er gab keine Erklärung zu dem Urteil ab. [Ende halbfett]
Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 28. April 1938, 2sp
09.07.1938
Zum Neubau der Firma N.J. Hannemann KG, Eisengießerei und Maschinenfabrik, Düren, Monschauer Straße 15-27, Fernsprecher 4791
Westdeutscher Beobachter, Samstag, 9. Juli 1938, Anzeigenteil, ganze Seite
09.07.1938
Ein altes Werk erhielt neues Gesicht
Rundgang durch ein bodenständiges Dürener Unternehmen – Die ganze Werksgemeinschaft nahm am Aufstieg teil
[=N.J. Hannemann]
Westdeutscher Beobachter, Samstag, 9. Juli 1938, 4sp m. 3 Fotos
12.12.1938
Handelsregistereintragungen
Veränderungen
6.12.1938, B 343: Firma Gebr. Hannemann & Cie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düren: Hermann Löwenstein, Düren, ist nicht mehr Geschäftsführer. Ludwig Aengeneyndt, Kaufmann und Fabrikant, Köln-Lindenthal, ist zum Geschäftsführer bestellt. Die Prokuren Dr. Hartwig Löwenherz und Dr. Wilhelm Kaufmann, Düren, sind erloschen.
Westdeutscher Beobachter, Montag, 12. Dezember 1938