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Gerstenmühle (Forts.)
[…] Nach 1820 ist die Gerstenmühle ausschließlich Tuchfabrik. Seit 1817/18 ist sie im Besitz von Franz und Ernest Schoeller, denen Heinrich Wilhelm Schoeller die Mühle am 4. August 1823 für 12.884 Taler verkauft. Später geht sie auf Kom.-Rat Friedrich Schoeller und die Erben Prym über. Friedrich Schoeller verpachtet am 12. Mai 1841 die Gerstenmühle mit Gebäuden, Wasserlauf und Gerätschaften […] den Gebr. Franz Paul und Ernest Schoeller für 1.250 Taler jährlich. Heute [1959] besteht die Gerstenmühle nicht mehr. Sie wurde 1935, nachdem sie noch verschiedenen Zwecken gedient hat, niedergelegt.
Geuenich, Papierindustrie, S. 505


Am 29. Januar 1936 erschien in der Dürener Zeitung ein Artikel mit der Überschrift: „Abschied von einem malerischen Winkel. Der größte Teil der alten Dürener Gerstenmühle wird abgerissen“. Begründet wurde der Abriss der Mühle, die an dem Fußpfad zwischen Stürtzstraße und dem Sportplatz am Obertor lag, mit Baufälligkeit. Nur ein kleiner Teil sollte für Wohnzwecke erhalten bleiben.
Eine große Anzahl Dürener Juden hat die Gerstenmühle nicht als „malerischen Winkel“, sondern als Sammellager auf dem Weg in die Deportation kennengelernt, zunächst nach dem Novemberpogrom 1938 in die Konzentrationslager Buchenwald, Sachsenhausen und Dachau, später dann zu den sog. „Arbeitseinsätzen“ und in die Vernichtungslager Polens sowie nach Theresienstadt. Es wird von Zeitzeugen übereinstimmend angeführt, dass bereits bei der unmittelbar nach dem Novemberpogrom einsetzenden Verhaftungswelle die Gerstenmühle als Auffanglager diente.
Nach der offiziellen NS-Berichterstattung in der Dürener Zeitung vom 11. November 1938 wurden im Laufe des Tages „etwa 40 Juden in Schutzhaft genommen“. In Darstellungen zur Geschichte Dürens findet sich später die Zahl von 102 Mitgliedern der jüdischen Gemeinde, die „spontan“ verhaftet und in die Gerstenmühle verbracht worden seien.
Die Gerstenmühle wird als Sammellager benutzt, beschönigend „Obdach“ genannt. Was mit den „obdachlosen“ Juden geschah, zeigt die von Bürgermeister Schmitz vorgelegte Entschließung in der Ratssitzung vom 20. Dezember 1940: „Überplanmäßig wird für Verpflegung und Fortschaffung von Polizeisträflingen und Obdachlosen der ursprüngliche Ansatz von 800 RM auf 1.800 RM erhöht.“ Schon im Rechenschaftsbericht für das Jahr 1939 hatte die Liegenschaftsverwaltung über die „recht schwierige Verwaltung“ der 112 polizeilich eingerichteten Obdache geklagt und auf die Kostensteigerung bei der Unterbringung Obdachloser hingewiesen.
Im Zuge der Brutalisierung des Vorgehens wird auch in den Ratsprotokollen die Farce der Obdachlosigkeit fallengelassen. In einer weiteren Entschließung des Bürgermeisters vom Juli 1941 heißt es:
„Es wurden unter 62/621/1036 außerplanmäßig 4.000 RM unter der Bezeichnung „Aufwendung anlässlich der Judenumsiedlung“ bereitgestellt.“
Gefüllt haben dürfte sich die Gerstenmühle wie die anderen Lager im heutigen Stadtgebiet im Mai 1941, als die Ausweisung der Juden des Kreises und der Stadt aus ihren Wohnungen stattfand und die Zentrierung in Lagern erfolgte. Es handelte sich hier wie im übrigen Reich um eine von der Gestapo verfügte „Zusammenlegung der Juden“, die bis zum 1. Juli 1941 durchgeführt sein musste.
Die Nazis waren sich der Effektivität ihrer Maßnahmen so sicher, dass der NSDAP-Kreisleiter Peter Binz bereits Anfang April 1941 verkünden konnte, „dass Düren nach dem 30. April judenfrei sein würde.“
Stelen-Führer


Das Sammellager vor der Deportation in die Todeslager war für Juden aus Düren und Umgebung die „Gerstenmühle“ in der Oberstraße 76 b. Die „Gerstenmühle“, die seit Anfang des 19. Jahrhunderts als Papiermühle, Tuchfabrik, Bordell und Obdachlosenasyl gedient hatte, taucht in Dokumenten über ermordete Dürener Juden als letzte Adresse auf. Ein unwürdiges Heim des Elends für ca. 200 Menschen. Nachdem das „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden“ vom 30. April 1939 den gesetzlichen Mieterschutz für Juden aufhob, verloren Juden nicht nur ihre Wohnungen und wurden in „Judenhäusern“ zusammengepfercht, sondern sie konnten nun auch in die Unterkunft für Obdachlose gesteckt werden. Auf diese Weise müssen Dürener Verantwortliche die Forderung desselben Gesetzes nach einer „anderweitigen Unterbringung“ ausgelegt haben. […]
Anfang April 1941 gab der Kreisleiter der NSDAP, Peter Binz, „unter lebhaftem Beifall bekannt, daß Düren nach dem 30. April judenfrei sein würde. Das gesamt deutsche Volk werde sich frei von ihnen machen und sich die Seele entlasten.“
Zu dieser Zeit sah die eingeschüchterte jüdische Bevölkerung einem ungewissen Schicksal entgegen. Die Mehrheit wurde bereits, völlig ausgeplündert und verarmt, in den Sammellagern gefangengehalten, wenige lebten noch in „Judenhäusern“, vereinzelte noch in ihren Wohnungen.
1942, im Jahr der Deportationen aus Düren, warteten die einheimischen Juden in den Sammellagern in Düren und Umgebung auf ihren Abtransport. Es läßt sich heute nicht mehr rekonstruieren, ob tatsächlich alle Juden über die Sammellager zur Deportation kamen. Herr Stock beispielsweise wurde von seiner Wohnung aus zum Dürener Bahnhof beordert, wo er gemeinsam mit anderen Dürener und Lendersdorfer Juden am 25.7.1942 in den Tod deportiert wurde.
Mit diesem Deportationszug wurden auch die letzten jüdischen Gefangenen aus der „Gerstenmühle“ verschleppt. Eine schweigende Menge verängstigter Menschen ging unter Bewachung am hellen Tag durch ihre Stadt, gedemütigt und gebrochen, dem Tod entgegen.
Naor/Robrock, Erinnerung, S. 102

Das [die Reichspogromnacht] war nun das endgültige Aus für die Juden. Ab jetzt war ihnen jede Existenzgrundlage entzogen. Es dauerte auch nicht lange, bis alle Juden an einem bestimmten Punkt der Stadt Düren gesammelt bzw. zentralisiert waren. Für Düren hieß dieser zentrale Ort „Obdach Gerstenmühle“. Die Juden wurden mit Obdachlosen in einen Topf geschmissen. Hier allerdings blieben die Verfolgten nicht lange, denn sie wurden mit unbekanntem Ziel, das, wie sich später herausstellte, nur Konzentrationslager heißen konnte, abtransportiert. Zur Illustration, wie mit den Juden zu dieser Zeit umgesprungen wurde, ein Beispiel der Gestapo. Hierbei handelte es sich um den Juden Josef Stock, der in der Wirtelstraße in Düren ein Stoffrestehaus betrieben hatte. Einer jener Juden, die sehr viel für die Minderbemittelten getan hatten. Ihm war die Gestapo auf den Fersen, weil er sich seinerzeit im „Obdach Gerstenmühle“ nicht eingefunden hatte. Ich kenne den Fall deshalb so genau, weil er in dem Hause, in dem wir unsere Büros hatten, zur Miete wohnte. Tagsüber war er nie in seiner Wohnung. Er hielt sich, um der Gestapo nicht in die Finger zu fallen, wie er mir sagte, an der Rur auf.
Eines Tages erschien die Gestapo in meinem Büro und erkundigte sich nach dem Juden Josef Stock. Auf meine Antwort, daß ich dies nicht wisse, wurde ich in sehr barschem Ton aufgefordert, die Gestpo sofort zu verständigen, sobald sich der Jude blicken lasse. Obwohl er – und das sogar bei mir zu Hause (welch eine Gefahr für mich) auchtauchte, habe ich die Gestapo nicht verständigt. Ich habe ihn also nicht verraten. Aber all dies half nichts; eines Tages hatte man ihn doch erwischt. Es passierte mit ihm schließlich das, was mit allen anderen Juden auch geschehen war, er wurde abtransportiert. Später erfuhr ich, daß er sich aus dem fahrenden Zug gestürzt habe und dabei ums Leben gekommen sein soll. Sein eigentliches Vorhaben, sich zu vergiften, schien ihm nicht mehr „geglückt“ zu sein. Denn das Gift, das er nehmen wollte, wenn er von der Gestapo geschnappt würde, trug er stets bei sich.
Frenken, Meine Arbeit – mein Leben, Düren 1988, S. 61
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