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Auswanderung / Emigration
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1933
Günter Kratz bringt die
Möglichkeiten zur regulären Auswanderung vieler Juden
auf den Punkt. Er beschreibt die Gespräche in der
jüdischen Gemeinde in Drove in der Eifel über das
Für und Wider der Auswanderung.
Ja, jeder hat die Möglichkeit gesucht.
Man fuhr nach Köln, wo schon eine größere
Gemeinde war. Dort konnte man Informationen erhalten. Das will
aber nicht heißen, daß sie sagten: „Schreibe
dahin, und dann kriegst du deine Papiere zugeschickt.“ Es
gab zur damaligen Zeit Länder, da konntest du reinkommen,
und die anderen Länder ließen niemand rein. Diese
Information konnte man haben. Aber dann – help yourself.
Interview mit Günter Kratz,
28.7.1989, in: Kirschgens, S. 129
1934
16.11.1934
Aus den Nachbarkreisen
Der letzte Jude verläßt
Rödingen
konnte dieser Tage der kleine Ort im Kreise
Jülich melden. Rödingen beherbergte einmal eine ganze
Anzahl dieser Gesellschaft, die aber mit der Zeit ihr
Betätigungsfeld mehr und mehr in die Großstadt
verlegte. Dem letzten scheidenden Vertreter des
auserwählten Volkes werden die Rödinger kaum eine
Träne nachweinen.
Westdeutscher Beobachter, Freitag, 16.
November 1934
1935
08.04.1935
Quer durch Düren
Unter dem Verdacht von Devisenschiebungen
verhaftet
Am Freitagabend wurden der Rechtsanwalt P.
und der frühere Möbelhändler S., beide aus
Düren, von der Kriminalpolizei auf Veranlassung der
Devisenfahndungsstelle im Hauptzollamt Düsseldorf
verhaftet, weil gegen beide der Verdacht besteht, an Devisen-
und Wertpapierschiebungen größeren Umfangs beteiligt
zu sein. Die Ermittlungen sind noch im Gange.
Westdeutscher Beobachter, Montag, 8. April
1935
12.04.1935
Quer durch Düren
Nicht identisch
Die Inhaber der beiden Dürener
Möbelfirmen Seeliger legen Wert auf die Feststellung,
daß sie mit dem unter dem Verdacht des Devisenvergehens
verhafteten, früheren Möbelhändler S. nicht
identisch sind.
Westdeutscher Beobachter, Freitag, 12.
April 1935
1937
07.04.1937
Sippschaft zahlt für den
flüchtigen Rassenschänder
Ein Urteil, das unserm Rechtsempfinden
entspricht
Düren, 7. April
Der Jude Leo Levenbach aus Weisweiler
unterhielt vor Jahren ein Verhältnis mit einem arischen
Mädchen aus Aschaffenburg, das einige Zeit später
einen Mischling in die Welt setzte. Trotz aller Aufforderungen
durch das zuständige Wohlfahrtsamt war der Jude nie zu
bewegen, auch nur einen Pfennig für den Unterhalt des
Kindes zu zahlen. Er entzog sich seiner Unterhaltspflicht stets
mit der Einlassung, daß er arbeitslos sei und kein
Vermögen besitze. Nun suchte man den Juden zu veranlassen,
sich bei einem Arbeitsamt zu melden und dort um Arbeit
nachzusuchen. Leo hatte es aber anscheinend im Haushalt seines
Vaters, des Metzgers und Viehhändlers Adolf Levenbach in
Weisweiler, sehr gut und dachte nicht im geringsten daran, zu
arbeiten und für sein Kind zu sorgen. Schließlich
drohte man dem Arbeitsscheuen mit dem Arbeitshaus, wenn er sich
nicht umgehend ernstlich um Arbeit bemühe. Nun hatte der
Jude auf einmal das, was er angeblich früher nie besessen
hatte – nämlich Geld.
(halbfett) Bei Nacht und Nebel rückte
er ohne Paß nach England aus
und überließ die Sorge für
den von ihm in die Welt gesetzten Mischling dem Staat. Herrlich
und in Freuden lebt Leo heute als Prokurist einer
Filmgesellschaft in Kapstadt – der arme Emigrant ... !
Nun vertritt man heute in Deutschland den sehr richtigen
Standpunkt, daß man nicht so ohne weiteres einen
jüdischen Mischling auf Staatskosten großzieht,
dessen Vater sich auf und davon gemacht hat, zumal dann nicht,
wenn der ausgerückte Jude einen wohlhabenden Vater hat,
der ihn nach Lage der Dinge zur Flucht verholfen haben
muß.
Gegen Adolf Levenbach wurde daher eine
Zivilklage angestrengt. Das Dürener Amtsgericht kam zu dem
Schluß, daß der Beklagte als Mithelfer für die
Flucht seines Sohnes verantwortlich zu machen sei. Leo hatte
nie Geld gehabt, konnte auf einmal die nicht billige Fahrt nach
England und von dort nach Kapstadt bezahlen, wo er auch nicht
ohne Vorbereitung eine gutbezahlte Stellung gefunden haben
dürfte. Der alte Jude mußte nach Lage der Dinge mit
seinem Sprößling den Fluchtplan sorgsam vorbereitet
und ihn finanziert haben.
(halbfett) So wurde er – unserem
heutigen gesunden Rechtsempfinden entsprechend – anstelle
seines Sohnes zur Zahlung der Unterhaltspflicht verurteilt.
Adolf Levenbach gab sich mit dem
Dürener Urteilsspruch nicht zufrieden und legte beim
Aachener Landgericht Berufung ein. Aber auch dort hatte er kein
Glück, da man das gefällte Urteil voll und ganz
bestätigte und die soeben angeführten Gründe
besonders hervorhob. So muß nun die Sippschaft des
notorischen Faulenzers und gewissenlosen Flüchtlings Leo
Levenbach – und nicht mehr das deutsche Volk – den
Lebensunterhalt des jüdischen Mischlings bestreiten.
Deutsche Richter haben damit den rechten Sinn deutscher
Rechtsauffassung und deutscher Rechtsprechung erkannt.
Westdeutscher Beobachter, Mittwoch, 7.
April 1937
1938
[8. März 1938]
Gedruckte Abschrift
Ladung der Eheleute Georg Horn und Grete
geb. Blumenthal, Jülich, vor das Schöffengericht in
Düren wg. Nichtentrichtung der Reichsfluchtsteuer
28.04.1938
Dürener Gerichtschronik
[Jülicher Ehepaar Horn
verläßt Jülich ohne Entrichtung der
Reichsfluchtsteuer und wird in Abwesenheit verurteilt]
Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 28.
April 1938
14.10.1938
Wie stehts mit der jüdischen
Abwanderung?
Noch 266 Juden wohnen in Düren
Die Statistik gibt Auskunft über die
jüdischen Einwohner, ihre Herkunft und Berufe
Westdeutscher Beobachter, Freitag, 14.
Oktober 1938, 3sp
31.12.1938
2 Tote, 3 Schwerverletzte
Juden wollten über die Grenze
Im Kraftwagen verunglückt
Westdeutscher Beobachter, Samstag, 31.
Dezember 1938, 2sp
31.12.1938
Schwerer Autounfall bei Düren
Jüdische Flüchtlinge auf der
Fahrt nach Belgien verunglückt. Zwei Tote und drei
Schwerverletzte
Eupen. Auf der Kölner Landstraße
zwischen Düren und H[=G]olzheim fuhr in der vergangenen
Nacht ein Personenkraftwagen, der von einem Kölner
Chauffeur gesteuert wurde und in dem sich außerdem zwei
Damen und zwei Herren aus Siegen befanden, mit voller Wucht
gegen einen Baum.
Zu dem schweren Unfall, der später
durch die Dürener Kriminalpolizei seine Klärung
erfuhr, berichtet die Aachener Presse folgendes: Der
Kölner Berufsfahrer Friedrich Waßmuth hatte von zwei
aus Wien zugezogenen Juden den Auftrag bekommen, sie bis zur
belgischen Grenze zu bringen. Hierzu mietet er einen
Personenwagen, ohne daß die Vermietfirma Kenntnis von
Zweck und Ziel der Fahrt hatte. Außer dem Fahrer befanden
sich in dem Wagen die Juden Ernst Wahrhaftig und Frau, Dr.
Geismer und eine Frau Helene Schein. Sie fuhren bereits am
Mittwoch von Köln in den Kreis Monschau, wo der
Grenzübertritt vor sich gehen sollte. Anscheinend war
für sie die Luft nicht rein, so daß sie am
Donnerstagabend beschlossen, wieder unverrichteter Sachen
zurückzufahren. Vor H[=G]olzheim kam dann der fast neue
Wagen ins Schleudern und fuhr mit großer Geschwindigkeit
gegen einen Baum. Das Fahrzeug wurde völlig
zertrümmert, die Insassen schwer verletzt. Sie wurden dem
Dürener Krankenhaus zugeführt, wo inzwischen der
Fahrer und Ernst Wahrhaftig gestorben sind.
Die Nachforschungen ergaben, daß alle
nur ganz geringe Barmittel bei sich führten.
Quelle: „Grenz-Echo“, Eupen,
31.12.1938, zitiert nach Abschrift bei: Kirschgens, S. 303
1939
09.03.1939
Dürener Gerichtschronik
Eine Fuhre voll Juden . . .
(Bericht über einen Unfall, den ein
Kraftfahrer aus Köln verursachte, als er 5 Juden von
Köln in die Aachener Gegend bringen sollte)
Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 9.
März 1939
19.08.1939
Der Reichsführer SS etc.
An die Deutsche Botschaft in Mexico-City
Betrifft: Aberkennung der deutschen
Staatsangehörigkeit des Juden Isidor Cahn […]
1940
20.12.1940
Tagung der Ratsherren, 20. Dezember 1940
Nichtöffentlich
11. Grundstücksangelegenheiten
f) „Die Stadtgemeinde Düren
erwirbt von den Eheleuten Sally W[…] das […]
Hausgrundstück […] Kämergasse 18 zum Preise von
7.000,— RM. Derselbe ist zahlbar unter
Berücksichtigung der Devisenbestimmungen nach hypotheken-
und lastenfreier Umschreibung im Grundbuch auf das vom
Landesfinanzamt zu bestimmende Sperr-Konto
[…].“
Die nächste Etappe war der Befehl,
daß die Juden selbst an sichtbarer Stelle den Judenstern
tragen mußten. Sie waren somit nach außenhin
für jedermann als Jude erkennbar [galt ab Sept. 1941, GW].
Durch all diese Schikanen wurde das Leben der Juden von Tag zu
Tag unerträglicher. Das hatte nicht zuletzt zur Folge,
daß viele Juden Düren, und natürlich auch
Deutschland, verließen. Das war bis Ende des Jahres 1937
noch möglich. Dazu kann ich aus meiner beruflichen Praxis
als Spediteur und Möbeltransporteur einige Beispiele
aufführen. Ich hatte die Möglichkeit, noch vielen
Juden zu helfen, sofern sie gewillt waren, bis zu diesem
Zeitpunkt, also bis 1937, Deutschland zu verlassen. Zu dieser
Zeit war es den Juden noch gestattet, ihr gesamtes Hab und Gut
mitzunehmen. So entsinne ich mich, daß einige
jüdische Familien ihr Mobiliar in Lifts verpackt, per Bahn
und per Schiff nach Tel Aviv, respektive nach Baltimore
verladen haben. Ab 1938 war dann die Mitnahme des Inventars
nicht mehr möglich. In der Zwischenzeit war eine weitere
Verschärfung der Ausfuhrbestimmungen für die Juden
eingetreten. Sie durften jetzt nur noch einen bestimmten Betrag
ihres Barvermögens mitnehmen. Dies wiederum erforderte
eine Devisengenehmigung, die in Köln beschafft werden
mußte. Auch hier konnte ich den Juden über meine
Firma, bei der ich beschäftigt war, helfen, indem ich
für sie die Genehmigung besorgte. Die Höhe des
auszuführenden Betrages wurde in der Devisengenehmigung
beziffert. Alle anderen Barwerte verfielen dem Staat, wie auch
die übrigen Mobilien und Immobilien konfisziert wurden.
Obwohl die Beschaffung der Devisengenehmigung auf ganz legalem
Wege geschah, kam doch sehr schnell bei den Nazis der Verdacht,
mit den Juden unter einer Decke zu liegen. Das alles bedeutete
zu der Zeit ein riesengroßes Risiko.
Frenken, Hans, Meine Arbeit – mein
Leben. Erinnerungen an sechs Jahrzehnte im Dienste der
Öffentlichkeit, Düren 1988, S. 60
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