1933

Günter Kratz bringt die Möglichkeiten zur regulären Auswanderung vieler Juden auf den Punkt. Er beschreibt die Gespräche in der jüdischen Gemeinde in Drove in der Eifel über das Für und Wider der Auswanderung.
Ja, jeder hat die Möglichkeit gesucht. Man fuhr nach Köln, wo schon eine größere Gemeinde war. Dort konnte man Informationen erhalten. Das will aber nicht heißen, daß sie sagten: „Schreibe dahin, und dann kriegst du deine Papiere zugeschickt.“ Es gab zur damaligen Zeit Länder, da konntest du reinkommen, und die anderen Länder ließen niemand rein. Diese Information konnte man haben. Aber dann – help yourself.

Interview mit Günter Kratz, 28.7.1989, in: Kirschgens, S. 129

1934

16.11.1934

Aus den Nachbarkreisen
Der letzte Jude verläßt Rödingen
konnte dieser Tage der kleine Ort im Kreise Jülich melden. Rödingen beherbergte einmal eine ganze Anzahl dieser Gesellschaft, die aber mit der Zeit ihr Betätigungsfeld mehr und mehr in die Großstadt verlegte. Dem letzten scheidenden Vertreter des auserwählten Volkes werden die Rödinger kaum eine Träne nachweinen.

Westdeutscher Beobachter, Freitag, 16. November 1934

1935

08.04.1935

Quer durch Düren
Unter dem Verdacht von Devisenschiebungen verhaftet
Am Freitagabend wurden der Rechtsanwalt P. und der frühere Möbelhändler S., beide aus Düren, von der Kriminalpolizei auf Veranlassung der Devisenfahndungsstelle im Hauptzollamt Düsseldorf verhaftet, weil gegen beide der Verdacht besteht, an Devisen- und Wertpapierschiebungen größeren Umfangs beteiligt zu sein. Die Ermittlungen sind noch im Gange.

Westdeutscher Beobachter, Montag, 8. April 1935

12.04.1935

Quer durch Düren
Nicht identisch
Die Inhaber der beiden Dürener Möbelfirmen Seeliger legen Wert auf die Feststellung, daß sie mit dem unter dem Verdacht des Devisenvergehens verhafteten, früheren Möbelhändler S. nicht identisch sind.

Westdeutscher Beobachter, Freitag, 12. April 1935

1937

07.04.1937

Sippschaft zahlt für den flüchtigen Rassenschänder
Ein Urteil, das unserm Rechtsempfinden entspricht
Düren, 7. April
Der Jude Leo Levenbach aus Weisweiler unterhielt vor Jahren ein Verhältnis mit einem arischen Mädchen aus Aschaffenburg, das einige Zeit später einen Mischling in die Welt setzte. Trotz aller Aufforderungen durch das zuständige Wohlfahrtsamt war der Jude nie zu bewegen, auch nur einen Pfennig für den Unterhalt des Kindes zu zahlen. Er entzog sich seiner Unterhaltspflicht stets mit der Einlassung, daß er arbeitslos sei und kein Vermögen besitze. Nun suchte man den Juden zu veranlassen, sich bei einem Arbeitsamt zu melden und dort um Arbeit nachzusuchen. Leo hatte es aber anscheinend im Haushalt seines Vaters, des Metzgers und Viehhändlers Adolf Levenbach in Weisweiler, sehr gut und dachte nicht im geringsten daran, zu arbeiten und für sein Kind zu sorgen. Schließlich drohte man dem Arbeitsscheuen mit dem Arbeitshaus, wenn er sich nicht umgehend ernstlich um Arbeit bemühe. Nun hatte der Jude auf einmal das, was er angeblich früher nie besessen hatte – nämlich Geld.
(halbfett) Bei Nacht und Nebel rückte er ohne Paß nach England aus
und überließ die Sorge für den von ihm in die Welt gesetzten Mischling dem Staat. Herrlich und in Freuden lebt Leo heute als Prokurist einer Filmgesellschaft in Kapstadt – der arme Emigrant ... ! Nun vertritt man heute in Deutschland den sehr richtigen Standpunkt, daß man nicht so ohne weiteres einen jüdischen Mischling auf Staatskosten großzieht, dessen Vater sich auf und davon gemacht hat, zumal dann nicht, wenn der ausgerückte Jude einen wohlhabenden Vater hat, der ihn nach Lage der Dinge zur Flucht verholfen haben muß.
Gegen Adolf Levenbach wurde daher eine Zivilklage angestrengt. Das Dürener Amtsgericht kam zu dem Schluß, daß der Beklagte als Mithelfer für die Flucht seines Sohnes verantwortlich zu machen sei. Leo hatte nie Geld gehabt, konnte auf einmal die nicht billige Fahrt nach England und von dort nach Kapstadt bezahlen, wo er auch nicht ohne Vorbereitung eine gutbezahlte Stellung gefunden haben dürfte. Der alte Jude mußte nach Lage der Dinge mit seinem Sprößling den Fluchtplan sorgsam vorbereitet und ihn finanziert haben.
(halbfett) So wurde er – unserem heutigen gesunden Rechtsempfinden entsprechend – anstelle seines Sohnes zur Zahlung der Unterhaltspflicht verurteilt. Adolf Levenbach gab sich mit dem Dürener Urteilsspruch nicht zufrieden und legte beim Aachener Landgericht Berufung ein. Aber auch dort hatte er kein Glück, da man das gefällte Urteil voll und ganz bestätigte und die soeben angeführten Gründe besonders hervorhob. So muß nun die Sippschaft des notorischen Faulenzers und gewissenlosen Flüchtlings Leo Levenbach – und nicht mehr das deutsche Volk – den Lebensunterhalt des jüdischen Mischlings bestreiten. Deutsche Richter haben damit den rechten Sinn deutscher Rechtsauffassung und deutscher Rechtsprechung erkannt.

Westdeutscher Beobachter, Mittwoch, 7. April 1937

1938

[8. März 1938]

Gedruckte Abschrift
Ladung der Eheleute Georg Horn und Grete geb. Blumenthal, Jülich, vor das Schöffengericht in Düren wg. Nichtentrichtung der Reichsfluchtsteuer

28.04.1938

Dürener Gerichtschronik
[Jülicher Ehepaar Horn verläßt Jülich ohne Entrichtung der Reichsfluchtsteuer und wird in Abwesenheit verurteilt]

Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 28. April 1938

14.10.1938

Wie stehts mit der jüdischen Abwanderung?
Noch 266 Juden wohnen in Düren
Die Statistik gibt Auskunft über die jüdischen Einwohner, ihre Herkunft und Berufe

Westdeutscher Beobachter, Freitag, 14. Oktober 1938, 3sp

31.12.1938

2 Tote, 3 Schwerverletzte
Juden wollten über die Grenze
Im Kraftwagen verunglückt

Westdeutscher Beobachter, Samstag, 31. Dezember 1938, 2sp

31.12.1938

Schwerer Autounfall bei Düren
Jüdische Flüchtlinge auf der Fahrt nach Belgien verunglückt. Zwei Tote und drei Schwerverletzte
Eupen. Auf der Kölner Landstraße zwischen Düren und H[=G]olzheim fuhr in der vergangenen Nacht ein Personenkraftwagen, der von einem Kölner Chauffeur gesteuert wurde und in dem sich außerdem zwei Damen und zwei Herren aus Siegen befanden, mit voller Wucht gegen einen Baum.
Zu dem schweren Unfall, der später durch die Dürener Kriminalpolizei seine Klärung erfuhr, berichtet die Aachener Presse folgendes: Der Kölner Berufsfahrer Friedrich Waßmuth hatte von zwei aus Wien zugezogenen Juden den Auftrag bekommen, sie bis zur belgischen Grenze zu bringen. Hierzu mietet er einen Personenwagen, ohne daß die Vermietfirma Kenntnis von Zweck und Ziel der Fahrt hatte. Außer dem Fahrer befanden sich in dem Wagen die Juden Ernst Wahrhaftig und Frau, Dr. Geismer und eine Frau Helene Schein. Sie fuhren bereits am Mittwoch von Köln in den Kreis Monschau, wo der Grenzübertritt vor sich gehen sollte. Anscheinend war für sie die Luft nicht rein, so daß sie am Donnerstagabend beschlossen, wieder unverrichteter Sachen zurückzufahren. Vor H[=G]olzheim kam dann der fast neue Wagen ins Schleudern und fuhr mit großer Geschwindigkeit gegen einen Baum. Das Fahrzeug wurde völlig zertrümmert, die Insassen schwer verletzt. Sie wurden dem Dürener Krankenhaus zugeführt, wo inzwischen der Fahrer und Ernst Wahrhaftig gestorben sind.
Die Nachforschungen ergaben, daß alle nur ganz geringe Barmittel bei sich führten.

„Grenz-Echo“, Eupen, 31.12.1938, zitiert nach Abschrift bei: Kirschgens, S. 303

1939

09.03.1939

Dürener Gerichtschronik
Eine Fuhre voll Juden . . .
(Bericht über einen Unfall, den ein Kraftfahrer aus Köln verursachte, als er 5 Juden von Köln in die Aachener Gegend bringen sollte)

Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 9. März 1939

19.08.1939

Der Reichsführer SS etc.
An die Deutsche Botschaft in Mexico-City
Betrifft: Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit des Juden Isidor Cahn […]

1940

20.12.1940

Tagung der Ratsherren, 20. Dezember 1940
Nichtöffentlich
11. Grundstücksangelegenheiten
f) „Die Stadtgemeinde Düren erwirbt von den Eheleuten Sally W[…] das […] Hausgrundstück […] Kämergasse 18 zum Preise von 7.000,— RM. Derselbe ist zahlbar unter Berücksichtigung der Devisenbestimmungen nach hypotheken- und lastenfreier Umschreibung im Grundbuch auf das vom Landesfinanzamt zu bestimmende Sperr-Konto […].“

Die nächste Etappe war der Befehl, daß die Juden selbst an sichtbarer Stelle den Judenstern tragen mußten. Sie waren somit nach außenhin für jedermann als Jude erkennbar [galt ab Sept. 1941, GW]. Durch all diese Schikanen wurde das Leben der Juden von Tag zu Tag unerträglicher. Das hatte nicht zuletzt zur Folge, daß viele Juden Düren, und natürlich auch Deutschland, verließen. Das war bis Ende des Jahres 1937 noch möglich. Dazu kann ich aus meiner beruflichen Praxis als Spediteur und Möbeltransporteur einige Beispiele aufführen. Ich hatte die Möglichkeit, noch vielen Juden zu helfen, sofern sie gewillt waren, bis zu diesem Zeitpunkt, also bis 1937, Deutschland zu verlassen. Zu dieser Zeit war es den Juden noch gestattet, ihr gesamtes Hab und Gut mitzunehmen. So entsinne ich mich, daß einige jüdische Familien ihr Mobiliar in Lifts verpackt, per Bahn und per Schiff nach Tel Aviv, respektive nach Baltimore verladen haben. Ab 1938 war dann die Mitnahme des Inventars nicht mehr möglich. In der Zwischenzeit war eine weitere Verschärfung der Ausfuhrbestimmungen für die Juden eingetreten. Sie durften jetzt nur noch einen bestimmten Betrag ihres Barvermögens mitnehmen. Dies wiederum erforderte eine Devisengenehmigung, die in Köln beschafft werden mußte. Auch hier konnte ich den Juden über meine Firma, bei der ich beschäftigt war, helfen, indem ich für sie die Genehmigung besorgte. Die Höhe des auszuführenden Betrages wurde in der Devisengenehmigung beziffert. Alle anderen Barwerte verfielen dem Staat, wie auch die übrigen Mobilien und Immobilien konfisziert wurden. Obwohl die Beschaffung der Devisengenehmigung auf ganz legalem Wege geschah, kam doch sehr schnell bei den Nazis der Verdacht, mit den Juden unter einer Decke zu liegen. Das alles bedeutete zu der Zeit ein riesengroßes Risiko.

Frenken, Hans, Meine Arbeit – mein Leben. Erinnerungen an sechs Jahrzehnte im Dienste der Öffentlichkeit, Düren 1988, S. 60